Bericht und Materialien zur Fachveranstaltung 14. Kinder- und Jugendbericht
An der AGJ-Fachveranstaltung zum 14. Kinder- und Jugendbericht unter dem Leitmotiv „Kinder- und Jugendhilfe in neuer Verantwortung“ am 21./22. Februar 2013 nahmen über 230 Vertreterinnen und Vertreter der Kinder- und Jugendhilfe, Wissenschaft und Politik sowie der interessierten Fachöffentlichkeit teil. Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ bot in guter Tradition ein Forum zum 14. Kinder- und Jugendbericht, der als Gesamtbericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland veröffentlicht wurde.
Ziel der Veranstaltung war es, wesentliche Ergebnisse des Berichtes vorzustellen und den fachpolitischen Austausch der Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe über die Kernaussagen des Berichtes im Rahmen von Referaten, Podiumsdiskussionen und Arbeitsgruppen einzuleiten.
Pressekonferenz und Fachveranstaltung zum 14. Kinder- und Jugendbericht
Im Vorfeld der Fachveranstaltung zum 14. Kinder- und Jugendbericht führten die Sachverständigenkommission für den 14. Kinder- und Jugendbericht und die AGJ eine gemeinsame Pressekonferenz in der Bundespressekonferenz durch. Vorgestellt wurden die zentralen Ergebnisse des Berichtes. Schwerpunkte dabei waren u.a. Grundzüge und Perspektiven des Berichtes sowie die Themen „Bildung und Schule“ sowie „Neue Medien“. An der Pressekonferenz nahmen für die Berichtskommission teil: Herr Prof. Schäfer, Stellvertretender Vorsitzender, Herr Prof. Dr. Rauschenbach und Frau Prof. Dr. Kutscher. Frau Kraushaar, Abteilungsleiterin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend äußerte sich zur Stellungnahme der Bundesregierung zum 14. Kinder- und Jugendbericht und Frau Prof. Dr. Böllert, Vorsitzende der AGJ, gab erste „Einschätzungen zum 14. Kinder- und Jugendbericht aus Sicht der AGJ“. Der Geschäftsführer der AGJ leitete die Pressekonferenz.
Am ersten Veranstaltungstag hob Frau Prof. Dr. Böllert in ihrer Einführung den Bedeutungszuwachs der Kinder- und Jugendhilfe hervor, die mit ihren Leistungen „in der Mitte der Gesellschaft“ angekommen sei. Aufgrund ihrer Ausdifferenzierungen sei es der Kinder- und Jugendhilfe möglich, auf ein breites Spektrum existierender Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien zu reagieren und gleichzeitig sei sie zum unverzichtbaren Bestandteil der allgemeinen Förderung junger Menschen und ihrer Familien herangewachsen.
Herr Prof. Schäfer zeichnete die zentralen Aspekte des 14. Kinder- und Jugendberichtes nach und benannte beispielsweise die Verschränkung öffentlicher und privater Verantwortung für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen als politische Gestaltungsaufgabe, die Kooperation mit allen Familien, den Abbau sozialer Ungleichheiten sowie die Stärkung kommunaler Verantwortung durch eine entsprechende finanzielle und personelle Ausstattung als zukünftige Herausforderungen.
In ihrem Redebeitrag zur Stellungnahme der Bundesregierung zum Bericht betonte Frau Kraushaar, dass trotz der Verschränkung öffentlicher und privater Verantwortung die Familie der vorrangige Ort für die Erziehung und frühe Förderung sei. Entgegen der Empfehlung der Berichtskommission, die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen, sei die Bundesregierung der Ansicht, dass die Rechte der Kinder von den im Grundgesetz enthaltenen Grundrechten in Verbindung mit den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Leitlinien vollständig gewahrt seien. Zudem habe der Aufbau einer Allianz für Jugend für das BMFSFJ hohe jugendpolitische Priorität, wobei die größte Herausforderung darin bestehe, alle für die Lebensphase Jugend relevanten gesellschaftlichen Kräfte einzubinden.
Im Rahmen von zwei Arbeitsgruppenphasen am ersten und zweiten Veranstaltungstag wurden durch die Mitglieder der Berichtskommission die zentralen Aspekte und die daraus resultierenden Empfehlungen sowohl zu den Lebenslagen von jungen Menschen („Kindheit“, „Jugend“ und „Junges Erwachsenenalter“) als auch zu den Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe („Organisation und Recht“, „Tagesbetreuung für Kinder“/Powerpoint von Prof. Dr. Katharina Spieß: "Tagesbetreuung für Kinder", „Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Schulsozialarbeit“ und „Hilfen zur Erziehung“/Beitrag von Wolfgang Trede: "Die erzieherischen Hilfen im 14. Kinder- und Jugendbericht. Entwicklungen - Debatten - Herausforderungen") erläutert und anschließend diskutiert. Eine weitere Arbeitsgruppe befasste sich mit dem Thema „Jugendberichterstattung als Politikberatung in Bund, Land, Kommune“/Powerpoint von Karl-Heinz Struzyna: Jugendberichterstattung als Politikberatung in Bund, Land, Kommune. Entscheidungsgrundlage an der Schnittstelle von Politik und Facharbeit")
Im Rahmen des Podiumsgespräches „Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen – ein wissenschaftlicher Blick auf den 14. Kinder- und Jugendbericht“ mit Herrn Prof. Dr. Rauschenbach, Frau Prof. Dr. Kutscher, Herrn Prof. Dr. Olk, Herrn Dr. Lüders und Frau Prof. Dr. Böllert als Moderatorin wurde in einer analytischen Perspektive insbesondere die Bedeutung privater und öffentlicher Verantwortung im sogenannten Wohlfahrtsviereck (Staat, Markt, Dritter Sektor/Zivilgesellschaft und Gemeinschaften/„privater Raum“) erörtert. Zu beobachten sei eine Zunahme öffentlicher Verantwortung, die allerdings nicht mit einem Bedeutungsverlust der Familie einhergehe. Vielmehr ergänzen bzw. ermöglichen staatliche Institutionen sowie Akteure der Zivilgesellschaft eine private Verantwortungsübernahme für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen. Überdies wurde non-formale Bildung als sogenannter Dritter Weg und Chance im Hinblick auf eine Reduktion von Ungleichheit durch Bildung diskutiert.
In der Podiumsdiskussion „Herausforderungen und Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ mit Frau Prof. Dr. Böllert, Herrn Prof. Schäfer, Herrn Prof. Dr. Rauschenbach, Herrn Struzyna und Herrn Hilliger als Moderator wurde im Hinblick auf den ab August 2013 geltenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige neben den Herausforderungen des quantitativen Ausbaus eine mögliche Vernachlässigung der Qualitätsdebatte kontrovers diskutiert. Vor dem Hintergrund eines neuen Entsprechungsverhältnisses öffentlicher und privater Verantwortung sei auch ein neues Mischverhältnis der Gestaltungsaufgabe notwendig, das in Verschränkung von öffentlicher Verantwortung von Staat und Kommunen, von Zivilgesellschaft und Markt im öffentlichen Raum und in privater, insbesondere familialer Verantwortung wahrgenommen werden müsse. Bezüglich des Themas Inklusion sei insbesondere mit Blick auf die noch ungeklärten Finanzierungsfragen eine Entschleunigung der Debatte sinnvoll und eine weitergehende Auseinandersetzung zur Umsetzung der sogenannten „großen Lösung“ notwendig.
Perspektiven einer weiteren Befassung
Die einführenden Beiträge zu den zentralen Aspekten des 14. Kinder- und Jugendberichtes und zur Stellungnahme der Bundesregierung zum Bericht sowie zwei Autorenbeiträge aus der AGJ-Geschäftsstelle zu den Podiumsdiskussionen werden in der kommenden Ausgabe der AGJ-Zeitschrift FORUM Jugendhilfe veröffentlicht.




