Aktuelle Neuerscheinung

Chancen und Herausforderungen des Ausbaus der Kindertagesbetreuung für unter Dreijährige

FORUM JUGENDHILFE

Heft 4/2012
mit den Schwerpunkten: Bildungsprogramme für Kitas, Kinderrechte ins GG, Dt. Kinder- u. Jugendhilfepreis

Die National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland

Die National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland (NC) ist ein Zusammenschluss von über 110 bundesweit tätigen Organisationen und Verbänden. Ihre Mitglieder setzen sich für die Verwirklichung der Kinderrechte in Deutschland ein und machen auf Mängel der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) in Deutschland aufmerksam. Rechtsträger der National Coalition ist der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe e.V..

Kinderrechte sind Menschenrechte

Foto: Bildschön

Wie ist die National Coalition entstanden?

Ausgangspunkt für die Entstehung der National Coalition war die Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Bundesrepublik Deutschland am 5. April 1992 und die damit verbundene Erklärung der damaligen Bundesregierung: „Das Übereinkommen setzt Standards, die in der Bundesrepublik Deutschland verwirklicht sind, und bietet keinen Anlass, grundlegende Reformen des innerstaatlichen Rechts zu betreiben.“ (Vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (1995): Übereinkommen über die Rechte des Kindes. UN-Kinderrechtskonvention im Wortlaut mit Materialien. Texte in amtlicher Übersetzung, 4. Auflage, Bonn, S. 36)

Im Rahmen des 1. Offenen Forums zum Thema „Kinderrechte verwirklichen“ wurde daraufhin im Mai 1995 von 40 Organisationen und Initiativen die National Coalition gegründet. Ziel der Gründung war die Dringlichkeit, Verantwortungsträgern auf Ebene von Bund, Ländern und Gemeinden, sowie auf EU-Ebene immer wieder deutlich zu machen, welche politischen Anstrengungen noch unternommen werden müssen, um die Kinderrechte, so wie sie in der Konvention formuliert sind, in Deutschland zu verwirklichen. 

In nahezu allen Staaten, die die UN-KRK ratifiziert haben, gibt es eine solche National Coalition, die auch als wichtiger Ansprechpartner für den zuständigen Ausschuss bei den Vereinten Nationen im Rahmen der Berichterstattung gemäß Art. 44 UN-KRK fungiert.

Die Bundesrepublik Deutschland hat sich mit der Ratifizierung der UN-KRK dazu verpflichtet, die in der UN-KRK garantierten Rechte in ihren nationalen Gesetzen zu verwirklichen. Ob sie dieser Verpflichtung auch wirklich nachkommt wird von den Vereinten Nationen in regelmäßigen Abständen geprüft. Die Vertragsstaaten müssen dazu zunächst nach 2 Jahren und danach alle 5 Jahre einen Rechenschaftsbericht beim UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes vorlegen. Teil dieser Berichterstattung ist es auch, dass die National Coalitions aus dem jeweiligen Lande einen sogenannten Ergänzenden Bericht (Schattenbericht) vorlegen.

Aufgaben und Ziele der National Coalition

Neben der Berichterstattung vor dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes, setzt sich die National Coalition für die Rechte und Bedürfnisse aller in Deutschland lebenden Kinder und Jugendlichen ein und formuliert dazu Positionen, die sie gegenüber Politik und Öffentlichkeit vertritt.

Die Verantwortung, geeignete Rahmenbedingungen zur Verbesserung der Lebensbedingungen junger Menschen zu schaffen, trägt in erster Linie die Politik. Da sich die UN-KRK aber nur dann in die Lebenswirklichkeit umsetzen lässt, wenn ein umfassender gesellschaftlicher Dialog stattfindet, gehört es zu den Zielen und Aufgaben der NC:

  • die nach Art. 44 UN-KRK erforderliche Berichterstattung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber dem UN-Ausschuss zu begleiten sowie einen „Schattenbericht“ für Deutschland zur Umsetzung der UN-KRK zu erstellen;
  • in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen einen breiten fachlichen Dialog über die Verwirklichung der UN-KRK zu organisieren;
  • Formen der direkten Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Diskussion um die Umsetzung der UN-KRK zu unterstützen und zu fördern;
  • den internationalen Austausch über die Verwirklichung der UN-KRK für Organisationen in der Bundesrepublik zu fördern.

Mit Blick auf die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hat die NC folgende Forderungen in einem sog. 10-Punkte-Plan für die UN-Dekade 2009-2019 benannt:

  1. Vorrang für Kinderrechte
  2. keine Kinderarmut in Deutschland
  3. Chancengleichheit in der Bildung
  4. Mehr Beteiligung von Kindern
  5. Gesundes Aufwachsen für jedes Kind
  6. Neue Medien – Chancen bieten, Risiken vermeiden
  7. Umwelt schützen und Generationengerechtigkeit schaffen
  8. Schutz vor Gewalt und Ausbeutung
  9. Kinderrechte weltweit umsetzen
  10. Monitoring der Kinderrechte.

(Ausführlichere Informationen zum 10-Punkte-Plan finden Sie  in der Publikation National Coalition (Hg): Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland. Impulse für die dritte Dekade 2009-2019. Berlin 2010)

Wie arbeitet die National Coalition?

Die in der NC vertretenen Organisationen setzen sich in ihren jeweils spezifischen Handlungsfeldern und mit unterschiedlichen Methoden für die Rechte von Kindern und Jugendlichen ein. Die Vielfalt der Träger sichert dabei eine möglichst umfassende Umsetzung der in der Konvention aufgeführten Rechte.

Menschenkette (Zeichnung)

Online-Menschenkette für Kinderrechte – eine gemeinsame Aktion der National Coalition und SJD – Die Falken 2011

Foto: werk21 GmbH, Kommunikation für Politik und Verbände

Durch den Zusammenschluss verschiedener Träger zu einem „starken Bündnis für Kinderrechte“ findet gegenseitige Information und Abstimmung, Kooperation und Vernetzung mit dem Ziel gemeinsamer Interessensvertretung statt. 

Um den Diskussionsprozess in der Öffentlichkeit zu fördern und Positionen zu erarbeiten führt die NC in regelmäßigen Abständen Offene Foren, KinderrechteTage, Kinderkoalitionsgespräche und Fachtagungen durch.

Die Ergebnisse werden im Rahmen einer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, beispielsweise mittels der Herausgabe von Publikationen, wie dem NC-Newsletter und Fachpublikationen aus der Reihe „Die UN-Konvention umsetzen...“, dokumentiert. Informationen rund um das Thema Kinderrechte sind auch im Internet unter www.national-coalition.de abrufbar.

Die Arbeit der National Coalition wird durch die 16 ehrenamtlich wirkenden Mitglieder der Koordinierungsgruppe gesteuert, die in ihrer Arbeit durch die Koordinierungsstelle in Berlin, die mit einer hauptamtlichen Personalstelle ausgestattet ist, begleitet wird.

Koordinierungsgremium

Der Koordinierungsgruppe der National Coalition (KoG) gehören bis zu 16 Personen an. In ihrer Zusammensetzung soll die Vielfalt der in der NC vertretenen Organisationen mit ihren unterschiedlichen Arbeitsschwerpunkten und Zielrichtungen angemessen berücksichtigt werden. Bis zu acht Mitglieder der KoG werden von der Versammlung der Mitglieder der NC gewählt. Bis zu acht Personen werden von der AGJ aus dem Kreis ihrer Mitglieder vorgeschlagen. Die Beschlüsse werden im Einvernehmen aller Mitglieder der KoG getroffen (Konsensprinzip).

Versammlung der Mitglieder

Die Geschäftsstelle der NC lädt mindestens einmal im Jahr zu einem "Offenen Forum" ein. In diesem Rahmen findet auch die Versammlung der Mitglieder der NC statt.

Informationen zur Mitgliedschaft

Der National Coalition beitreten können Organisationen, Institutionen und Initiativen von bundesweiter Bedeutung, die durch ihre Arbeit die Verwirklichungder UN-KRK unterstützen und fördern. Einzelpersonen können nicht Mitglied der NC werden. Der Beitritt zur National Coalition wird beantragt durch Zusendung einer rechtsverbindlichen "Verpflichtungserklärung", die bei der Koordinierungsstelle der NC angefordert werden kann. Die Entscheidung über die Mitgliedschaft fasst die Koordinierungsgruppe der National Coalition.

AGJ AKTUELL