Die European Youth Work Convention und der Bonn-Prozess

Die European Youth Work Convention


Mit den zeitgleichen Vorsitzen im Rat der Europäischen Union und im Europarat kann Deutschland aktuell die jugendpolitischen Agenden in Europa intensiv mitgestalten. Ein gemeinsames jugendpolitisches Anliegen der EU und des Europarats ist seit vielen Jahren das Thema Youth Work.


Die 3. European Youth Work Convention vom 07. bis 10. Dezember 2020 stellte den Auftakt für den Umsetzungsprozess der kurz zuvor verabschiedeten Europäischen Jugendarbeitsagenda (Bonn-Prozess) dar. 1.000 Teilnehmer*innen der „Youth Work Community of Practice“ aus 46 europäischen Ländern nahmen an dem bisher größten Fachkongress Europas für Jugendarbeit in digitaler Form teil. Während die erste Youth Work Convention vor zehn Jahren noch den Fokus auf die Vielfalt von Youth Work in den verschiedenen europäischen Ländern legte und im Rahmen der zweiten Convention in 2015 ein gemeinsames länderübergreifendes Verständnis von Youth Work entwickelt wurde (common ground), war der dritten Convention die Losung time to act inhärent: Den politischen Beschlüssen auf europäischer Ebene sollten nun konkrete nationale Aktivitäten und Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung der Agenda folgen – sowohl auf lokaler, regionaler, nationaler als auch europäischer Ebene. Der Abschlussfilm fasst die Höhepunkte der Convention eindrücklich zusammen.


Durch Treffen der sogenannten nationalen Delegationen im Rahmen der Convention wurde zudem der Grundstein dafür gelegt, dass sich die Akteur*innen aus den verschiedenen Bereichen eines Landes miteinander vernetzen, um auch über die Veranstaltung hinaus das Thema Youth Work im jeweiligen Land voranzubringen. Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ brachte als Teil der deutschen Delegation basierend auf dem im März 2020 verabschiedeten Positionspapier „Die European Youth Work Agenda für qualitativ hochwertige Youth Work – in Europa und in Deutschland“ ihre Erwartungen an den Umsetzungsprozess der Agenda auf europäischer und nationaler Ebene ein. Grundlegend für den Erfolg der Europäischen Jugendarbeitsagenda sind nach Auffassung der AGJ:

  • die Berücksichtigung der vielfältigen Herangehensweisen und Formen von Youth Work in Europa,
  • der umfängliche und frühzeitige Einbezug von jungen Menschen in die Gestaltungsprozesse sowie
  • die aktive Mitwirkung der „Youth Work Community“, unter der die vielfältigen Organisationen, Träger und Strukturen der Youth Work Praxis zu verstehen sind (im Europäischen: „Youth Work Community of Practice“).

Inhaltlich hebt die AGJ hervor, dass:

  • die Strukturen und Ressourcen von Youth Work verbessert,
  • die Sichtbarkeit und Anerkennung von Youth Work gestärkt,
  • der Praxisaustausch gefördert,
  • die Qualifizierung von Youth Workern weiterentwickelt,
  • Youth Work Policy als Teil der Jugendpolitik etabliert und
  • Youth Work Forschung und Wissenschaft gefördert werden sollten.

Der Bonn-Prozess

In ihrer Abschlusserklärung fordert die dritte Convention die Europäische Kommission und den Europarat im Rahmen ihrer Partnerschaft im Jugendbereich auf, ihre Zusammenarbeit zu stärken und eine aktive Rolle zur Realisierung der Europäischen Jugendarbeitsagenda im Rahmen der EU-Jugendstrategie 2019-2027 und der Jugendsektor-Strategie 2030 des Europarates zu übernehmen. Die folgenden Prioritäten wurden mit Blick auf den Bonn-Prozess vorgeschlagen:

  • Youth Work soll auf die politische Agenda gesetzt werden – durch die Einbettung von Youth Work als wesentlichen Bestandteil in Jugendpolitik auf allen Ebenen (von lokal bis europäisch);
  • Kompetenzaufbau in Youth Work – durch eine kohärente Aus- und Fortbildungsstrategie für Youth Work und durch die Zusammenführung von non-formalen und formalen Bildungswegen für Jugendarbeiter*innen;
  • Entwicklung einer evidenzbasierten politischen Praxis für und durch Youth Work;
  • Stärkung von Partnerschaften – durch transversale und sektorübergreifende Politik und Praxis auf allen Ebenen der Governance und des Umsetzungsprozesses.
  • Bereitstellung der Angebote von Youth Work durch eine bessere Verankerung, ausreichend Ressourcen und weitergehende Unterstützung, auch durch die europäischen Institutionen.
  • Erweiterung und Vertiefung der Wahrnehmung und Anerkennung von Youth Work innerhalb und außerhalb der Community of Practice – durch transparente Information, Kommunikation und aktive Interessenvertretung.
  • Stärkung des Engagements und der Karrieremöglichkeiten in der Community of Practice – durch Berücksichtigung der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen.
  • Die Bekräftigung der vom deutschen Vorsitz ausgearbeiteten Europäischen Jugendarbeitsagenda, u. a.:
    • Etablierung eines Netzwerks für Jugendarbeit,
    • Entwicklung einer offenen und mehrsprachigen digitalen Plattform, wo Informationen und Maßnahmen über Youth Work in den Ländern Europas eingestellt und zugänglich gemacht werden können und sich darüber ausgetauscht werden kann (Community of Practice),
    • Durchführung der EU Youth Work Convention im regelmäßigen Turnus (ca. alle fünf Jahre), um sich kontinuierlich über aktuelle Trends und Entwicklungen sowie Herausforderungen von Youth Work austauschen zu können.

Zur Unterstützung des Bonn-Prozesses auf Seiten des Europarates gab Frau Franziska Giffey bekannt, dass Deutschland dem Europarat zusätzlich 400.000 Euro zur Verfügung stellt. Damit werden Projekte und Aktivitäten für junge Menschen gefördert. Auf Seiten der EU werden die künftigen EU-Jugendprogramme Erasmus+ Jugend in Aktion und das Europäische Solidaritätskorps den Umsetzungsprozess unterstützen.


Inwieweit die verabschiedete Europäische Jugendarbeitsagenda jedoch eine tragende Rolle in Deutschland spielen wird, hängt maßgeblich davon ab, ob und wie sich freie und öffentliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe diesen Qualitätsrahmen für Youth Work zu eigen machen. In dem Zusammenhang hat das erste Nachtreffen der deutschen Delegation der dritten European Youth Work Convention am 11.03.2021 zum Ziel, erste Planungen für den Bonn-Prozess auszutauschen sowie gemeinsam zu diskutieren, wie in Deutschland zu einer erfolgreichen Umsetzung der Europäischen Jugendarbeitsagenda beigetragen werden kann.

Ziele und Vorhaben der AGJ im Umsetzungsprozess:

Die AGJ wird als Multiplikatorin die Weiterentwicklung von Youth Work in Deutschland und in Europa weiter begleiten und unterstützen. Neben der Verbreitung von Informationen und der Bereitstellung von Diskussionsräumen über alle relevanten Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe hinweg (insbesondere im Vorstand der AGJ sowie in den zuständigen Fachausschüssen II „Kinder- und Jugend(hilfe)politik in Europa“ und V „Jugend, Bildung, Jugendpolitik“) wird das europäische Fachprogramm im Rahmen des 17. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetages von 18. bis 20. Mai 2021 Raum für Austausch und Diskussion über aktuelle Trends und Entwicklungen sowie Herausforderungen von Youth Work und dem Umsetzungsprozess der Europäischen Jugendarbeitsagenda in Deutschland geben. Die Leitveranstaltung des AGJ-Fachausschusses II mit dem Titel Youth Work under pressure: between claims and reality wird den Auftakt zum europäischen Fachprogramm bilden. Neben einem Überblick über die derzeitigen Herausforderungen schrumpfender Räume für die Zivilgesellschaft in Europa werden mögliche Strategien zum Umgang damit beleuchtet und diskutiert, was dies für Deutschland bedeutet. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf das Spannungsverhältnis zwischen dem Anspruch an Youth Work und den realen Rahmenbedingungen gelegt.