EU-Kinderrechtsstrategie

Am 24. März 2021 hat die Europäische Kommission die erste umfassende Kinderrechtsstrategie sowie einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Einführung einer Europäischen Kindergarantie angenommen (Pressemitteilung).

Ziel der Strategie ist es, dass Kinderrechte in alle politischen Prozesse und Entscheidungen auf EU-Ebene einbezogen werden. Die Strategie soll auch die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, die EU-Mittel bestmöglich zu nutzen. Die zugrundeliegenden Leitlinien der Strategie sind Partizipation, Gleichheit und Inklusion. Alle Kinder in der EU haben das Recht auf gleichen Schutz und Zugang zu Dienstleistungen.

Die Strategie umfasst sechs Themenbereiche (TB) mit konkreten (hier ausgewählten) Prioritäten für die kommenden Jahre:

  • Einrichtung einer EU-Plattform für die Teilhabe von Kindern (TB1)
  • Einbeziehung von Kindern bei der Umsetzung des Klimapakts und des europäischen Grünen Deals (TB 1)
  • Einführung einer neuen EU-Kindergarantie für Not leidende Kinder (siehe nachfolgende Ausführungen) (TB 2)
  • Gewährleistung der Komplementarität mit der Europäischen Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (TB 2)
  • Unterstützung von Bemühungen um eine erschwingliche und zugängliche Gesundheitsversorgung unterstützen, gesunde Ernährung, psychosoziale Unterstützung, Bildung- und Freizeitaktivitäten (TB 2)
  • Angehen von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt sowie schädlicher Praktiken gegenüber Frauen und Mädchen (TB 3)
  • Stärkung integrierter Kinderschutzsysteme (TB 3)
  • Zusammenarbeit mit dem Europarat bei der Umsetzung der Leitlinien von 2010 für eine kinderfreundliche Justiz (TB 4)
  • Investition in den Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet durch Verpflichtungen für Dienstanbieter zur Aufdeckung und Meldung unangemessener Online-Inhalte (TB 5)
  • Vorstellung einer aktualisierten Strategie für ein besseres Internet für Kinder im Jahr 2022 (TB 5)
  • Fortsetzen der Nulltoleranzpolitik gegenüber Kinderarbeit (TB 6)
  • Bereitstellung von zehn Prozent der humanitären Hilfe für Bildung in Notsituationen und andauernden Krisen. (TB 6)

Die übergreifende Kinderrechtsstrategie gilt für die nächsten vier Jahre und soll bestehende und zukünftige europäische Aktionen und Politiken zu Kinderrechten vereinen. Als Kind gilt eine Person unter 18 Jahren. Die Strategie wurde in einem breit angelegten Konsultationsprozess gemeinsam mit mehr als 10.000 Kindern entwickelt.
Die Umsetzung der EU-Strategie wird auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene verfolgt. Die Kommission wird auf dem jährlichen EU-Forum für die Rechte des Kindes über die Fortschritte Bericht erstatten. Ende 2024 soll eine Evaluierung der Strategie unter Beteiligung von Kindern durchgeführt werden.

EU-Kindergarantie

Die EU-Kindergarantie ist im zweiten Themenbereich der EU-Kinderrechtsstrategie verortet und zielt darauf ab, soziale Ausgrenzung zu verhindern und zu bekämpfen, indem der Zugang bedürftiger Kinder zu wesentlichen Dienstleistungen gewährleistet werden soll: frühkindliche Betreuung, Bildung (einschließlich schulischer Aktivitäten), Gesundheitsversorgung, Ernährung und Wohnraum.

Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert,

  • den Vorschlag für die Empfehlung des Rates zur Einführung einer Europäischen Kindergarantie zügig anzunehmen,
  • einen integrierten und unterstützenden politischen Rahmen zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung von Kindern zu schaffen, der die generationenübergreifenden Zyklen von Armut und Benachteiligung durchbrechen und die sozioökonomischen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie verringern soll,
  • eine/n nationale/n Koordinator*in für die Garantie für Kinder zu benennen,
  • Interessenträger in die Ermittlung bedürftiger Kinder und der Hindernisse einzubeziehen,
  • der Kommission innerhalb von sechs Monaten nach Annahme dieser Empfehlung einen Aktionsplan für den Zeitraum bis 2030 vorzulegen,
  • der Kommission alle zwei Jahre über die Fortschritte bei der Umsetzung der Empfehlung im Einklang mit dem nationalen Aktionsplan zu berichten und
  • wirksame Informationsmaßnahmen für bedürftige Kinder und ihre Familien zu entwickeln.

Die Kommission verpflichtet sich, die Fortschritte im Rahmen des Europäischen Semesters zu überwachen, einen gemeinsamen Überwachungsrahmen festzulegen sowie gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union relevante und vergleichbare Daten auf EU-Ebene zur Verfügung zu stellen.