Die AGJ plädiert für eine spezifische und anlassbezogene Anerkennung non-formal und informell erworbener Kompetenzen

Die EU-Mitgliedsstaaten sind durch die Ratsempfehlung vom 20. Dezember 2012 dazu angehalten, bis spätestens 2018 nationale Regelungen für die Validierung von non-formal und informell erworbenen Kompetenzen einzuführen.

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ nimmt die skizzierten Entwicklungen zum Anlass, für eine spezifische und anlassbezogene Anerkennung non-formal und informell erworbener Kompetenzen zu plädieren. Gleichzeitig zeigt sie auf, was in anderen Ländern bereits in diesem Bereich realisiert wird und was wir von diesen Ländern lernen können.

Die AGJ spricht sich klar gegen den Weg einer standardisierten, vorsorglichen Formalisierung non-formaler und informeller Angebote aus, die langwierig, kostenintensiv und angesichts der Vielfalt möglicher formaler Berufs- und Bildungsangebote nicht zielführend ist.

Sie nimmt dabei die Perspektive von Jugendlichen und (jungen) Erwachsenen ein, die non-formal und informell Kompetenzen erworben haben und nicht nachvollziehen können, warum diese beim Zugang zum formalen Berufs- bzw. Bildungssystem keine Bedeutung haben (sollen).

Die Befürchtung, dass dieser Prozess eine negative Rückwirkung auf die autonome, nicht arbeitsmarkt- und bildungspolitisch herzuleitende Konzeption und Praxis der Jugendarbeit haben wird, sofern die Verfahren sich aus dem formalen Bildungsbereich herleiten, ist für die Argumentation leitend.


Der vollständige AGJ-Zwischenruf kann hier abgerufen werden.