Entschließung des Europäischen Parlamentes zum Vermächtnis des Europäisches Jahres der Jugend

Am 24. November 2022 verabschiedete das Europäische Parlament eine Entschließung zum Thema „Europäisches Jahr der Jugend 2022 – Vermächtnis“. Das Europäische Jahr der Jugend 2022 war von der Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am 15. September 2021 ausgerufen worden, um junge Menschen nach der COVID-19-Pandemie ins Zentrum der Aufmerksamkeit zu rücken und dafür zu sorgen, dass ihre Anliegen Gehör finden. In der Tat war laut Eurobarometer 2022 zum Europäischen Jahr der Jugend (veröffentlicht am 06. Mai 2022) die gängigste Erwartung junger Menschen in Bezug auf die Demokratie, dass die Entscheidungsträger*innen stärker auf ihre Forderungen eingehen (72 %) und dass sie ihre persönliche, soziale und berufliche Entwicklung unterstützen (71 %).

In der Entschließung bedauert das Europäische Parlament die Bedingungen, unter denen das Europäische Jahr der Jugend 2022 anlief, insbesondere die knappe Frist für die Annahme des Regelwerkes, wodurch sich die Umsetzung vieler Projekte verzögert habe. Die übereilte Ausrufung habe die EU-Organe und Interessenträger*innen vor große Schwierigkeiten gestellt, als es galt, das Europäische Jahr der Jugend angemessen vorzubereiten; die verfügbare Zeit habe unter diesen Umständen nicht ausgereicht, um ein wirkungsvolles Europäisches Jahr der Jugend zu organisieren. Vor diesem Hintergrund fordert das Europäische Parlament die Europäische Kommission auf, das Jahr bis zum nächsten Europatag am 09. Mai 2023 zu verlängern und betont, dass die Ankündigung von Europäischen Jahren nur wenige Monate vor ihrem geplanten Beginn nicht zu einer neuen Norm werden könne, da dies die Wirksamkeit des gesamten Projektes untergrabe.

Ferner fordert das Europäische Parlament die Kommission auf, eine Mitteilung vorzuschlagen, in der die Folgemaßnahmen zum Europäischen Jahr der Jugend dargelegt werden, u. a. um eine Bewertung des konkreten Beitrages des Europäischen Jahres der Jugend zur Umsetzung der EU-Jugendstrategie 2019–2017 und der European Youth Work Agenda vorzunehmen und dem Parlament darüber Bericht zu erstatten. Zudem solle die Kommission klarstellen, welche Projekte im Rahmen des Europäischen Jahres der Jugend neu initiiert wurden und welche bereits bestanden und für die Zwecke des Europäischen Jahres lediglich eine neue Bezeichnung erhalten haben.

Des Weiteren fordert das Europäische Parlament die Kommission auf, einen vollwertigen „EU-Jugendtest“ anzunehmen, um die Beteiligung junger Menschen bei der Vorbereitung sämtlicher politischer Maßnahmen der EU sicherzustellen und eine systematische Folgenabschätzung der Vorschläge durchzuführen, um sicherzustellen, dass sie die Bedürfnisse junger Menschen berücksichtigen. Ein solcher EU-Jugendtest dürfe nicht nur eine bürokratische Check-Liste werden, sondern solle die Menschen ganzheitlich einbeziehen und mit bereits bestehenden Prozessen wie dem EU-Jugenddialog verknüpft werden. Ebenfalls im Sinne einer sinnvollen Einbeziehung junger Menschen in Politikgestaltung und Entscheidungsfindung schlägt das Parlament vor, im Anschluss an das Europäische Jahr der Jugend einen regelmäßigen strukturierten Dialog mit jungen Menschen in seinem Ausschuss für Kultur und Bildung zu führen und ein jährliches EU-Kultur- und Ideenfestival zu veranstalten.

Weitere Forderungen des Europäischen Parlamentes sprechen die Europäische Kommission, die EU-Mitgliedstaaten oder beide an und zielen u. a. auf:

  • Einen europäischen Plan für den Schutz der psychischen Gesundheit in der allgemeinen und beruflichen Bildung, einschließlich des informellen und nicht-formalen Lernens;
  • Die Umsetzung der Europäischen Kindergarantie und der verstärkten Jugendgarantie;
  • Die bessere Anerkennung des Wertes der Jugendarbeit und der nachhaltigen Wiederherstellung und Stärkung der Strukturen der Jugendarbeit;
  • Einen gemeinsamen Rechtsrahmen, durch den eine gerechte Vergütung für Praktika und Ausbildungsplätze sichergestellt und ausbeuterischen Praktiken entgegengewirkt wird;
  • Die automatische Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen, Qualifikationen und Lernzeiten, insbesondere unter Nutzung der Möglichkeiten der Digitalisierung;
  • Eine erhebliche Aufstockung der öffentlichen Ausgaben für Bildung, einschließlich digitaler Bildung, Berufsbildung, Weiterbildung und Umschulung;
  • Die vollständige Umsetzung des europäischen Bildungsraumes bis 2025.