Erfolgreiches Jahr 2018 für das AGJ-Arbeitsfeld I

Im Jahr 2018 wurden durch das Arbeitsfeld I vier vom Vorstand beschlossene Papiere vorbereitet:

Inhaltlicher Rückblick

Die ersten beiden genannten Papiere resultieren aus einer intensiven Befassung des Fachausschuss I mit grundlegenden Themen der Kinder- und Jugendhilfe: dem Verhältnis Recht – sozialpädagogische Fachlichkeit bzw. dem Verhältnis Kind – Eltern – Staat. Die AGJ fordert sowohl die in der Kinder- und Jugendhilfe tätigen Akteure sowie Fachpolitik auf, sich den engen Bezug dieser Grundsatzfragen mit der eigenen Tätigkeit auch im Alltagsgeschäft sowie gegenwärtigen politischen Fragen bewusst zu machen und in die Überlegungen hierzu einzubeziehen. Bei beiden Papieren wurde gerade die Befassung mit Grundsatzfragen sehr positiv aufgenommen. Dabei wurde hervorgehoben, wie gut - trotz des hohen Abstraktionsgrads und der theoretischen Dichte – die Verbindung zu aktuellen Fragen und dem praktischen Alltag der Kinder- und Jugendhilfe gelungen sei.
Das Papier zum Teilhabebegriff greift den begonnenen Verständigungsprozess innerhalb der Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe sowie mit der Behindertenhilfe auf, welche Erwartungen an die Weiterentwicklung hin zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe gestellt werden und wie diese erfolgen kann. Es wurde als gut anschlussfähig im Feld der Behindertenhilfe eingeordnet. Es soll als Beitrag zur weiteren Debatte dienen, indem es sich vertieft mit dem immer bedeutsamer werdenden Begriff „Teilhabe“ auseinandersetzt, fundierte fachliche Impulse setzt und zudem in rechtspolitische Positionen zur Verwirklichung von Teilhaberechten über einen Individualleistungsanspruch sowie Infrastrukturleistungen mündet.
Ebenfalls inhaltliche Impulse zum Reformprozess des SGB VIII wurden über den im FORUM Jugendhilfe 1/2018 veröffentlichten Aufsatz „Auf zum zweiten Anlauf!“ der Fachreferentin gegeben, der auf die Überlegungen zu Anspruchsnorm und Hilfeplanverfahren bei Herstellung einer Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe fokussiert.
Das im Dezember 2018 von den Vorständen der vier Organisationen AGJ, DGKJPP, BKJPP und BAG KJPP beschlossene gemeinsame Positionspapier zur Zusammenarbeit der Systeme ist ein klares Zeichen für Kooperation an der Schnittstelle von Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und Jugendhilfe. Es betont die trotz der Verschiedenartigkeit der Systeme bestehenden Gemeinsamkeiten, benennt aber auch die wahrnehmbaren und immer wieder aufgerufenen Differenzen deutlich. Der Praxis werde in kompatibler Form anhand der für sie präsenten Probleme aufgezeigt, welche Fragen aufzugreifen sind und wie auch bei Trennendem Lösungen erarbeitet werden können.

Dank

Wir bedanken uns bei allen beteiligten Personen, die diese Arbeitsergebnisse möglich gemacht haben. Besonderer Dank geht an die engagierten Mitglieder des Fachausschuss I! Die fachlichen Debatten im Ausschuss und die Auseinandersetzung um die hier erarbeiteten Papiere waren sehr bereichernd und immer wieder Antrieb nochmals weiterzudenken.