Kabinett beschließt KJSG-Entwurf

Die Bundesregierung hat am 2. Dezember 2020 den Gesetzentwurf für ein neues Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG-RegE) beschlossen. Dieser wird nun ins parlamentarische Verfahren eingebracht.

Der KJSG-RegE weist gegenüber dem Referentenentwurf Veränderungen auf, die zeigen zumindest ein Teil der u.a. in der AGJ-Stellungnahme „Was lange währt, wird endlich gut: Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen“ eingebrachten Kritikpunkte aufgegriffen wurden. Auch wurde vom AGJ-Vorstand in seiner Sitzung am 3./4. Dezember 2020 als erfreulich bewertet, dass die u. a. von der AGJ in Parlamentarischen Gesprächen mit den Regierungsfraktionen eingebrachte Kritik zu Aufhebung der Dauerverbleibensanordung (§ 1696 BGB-RefE) Wirkung hatte.

Nach Informationen aus Regierungskreisen soll die erste Lesung im Bundestag des KJSG-RegE Ende Januar 2021 erfolgen. Eine erste Befassung des Bundesrats sei Mitte Februar 2021 geplant. Im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens sind weitere Änderungen der Regelungsvorschläge möglich. Die AGJ plant, sich in der zweiten Januarhälfte mit einer neuen Stellungnahme zum KJSG-RegE in den parlamentarischen Prozess einzubringen.