Inklusion gestalten! - 2. Vorabkommentierung der AGJ im Bundesprozess "Gemeinsam zum Ziel"

Die innerhalb der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ mit der Begleitung des vom BMFSFJ initiierten Diskussionsprozesses „Gemeinsam zum Ziel“ beauftragten Personen unterstützen mit ihrer Vorabkommentierung das politische Anliegen, die zulasten junger Menschen mit Behinderung und ihrer Familien gehende Zuständigkeitsspaltung zwischen SGB IX-2.Teil und SGB VIII zu überwinden. Über die bereits zur letzten Sitzung eingebrachten Erwartung an den Diskussionsprozess hinaus rät die AGJ-Gesamt-AG SGB VIII, Kostenfragen zwar nicht unberücksichtigt, aber weitgehend von der fachlichen Diskussion ausgeklammert zu behandeln. In Abwägung der im 3. BMFSFJ-Arbeitspapier angesprochenen Handlungsoptionen spricht sich sie sich für einen offenen, einheitlichen Leistungskatalog aus, geht dabei auf die Leistungsgruppe „familienbezogene Leistungen“ näher ein (u.a. ergänzender Vorschlag zur Aufnahme „familienunterstützender Dienste zur Entlastung oder Stärkung der Eltern“) und bringt zudem den neuen Vorschlag der Kombination eines offenen, inklusiven Katalogs mit einem auf behinderungsspezifische Teilhabebedarfe ausgerichteten offenen Katalogs von Reha-Leistungen ein. Sie spricht sich ferner für ein zusammengeführtes Verwaltungsverfahren aus, innerhalb dessen aber eine Differenzierung beim Handeln der Jugendämter in der Rolle als Reha-Träger möglich ist.

Die 2. Vorabkommentierung der AGJ-Gesamt-AG SGB VIII zur Bundes-AG-Sitzung „Inklusives SGB VIII“ am 20. April 2023 finden Sie hier.

Eine durch den AGJ-Vorstand verabschiedete Stellungnahme der AGJ wird erst zu einem späteren Zeitpunkt in den Prozess eingebracht werden und diese sowie die 1. Vorabkommentierung zusammenfassen.
Die jetzigen Positonen bauen auf Beschlüssen u.a. aus dem Diskussionsprozess Mitreden-Mitgestalten sowie zum KJSG-Gesetzgebungsprozess auf.