• Eine Gruppe Jugendlicher steht an einer Wand. Im Vordergrund steht eine junge selbstbewusste Frau.
  • Junger Mann sitzt einsam in einer alten Bibliothek an einem Tisch und arbeitet ein Buch durch. Auf dem Tisch liegt zu seiner rechten Seite ein Stapel Bücher.
  • Ein behinderter Junge und ein Mädchen sitzen vor einem Computer. Hinter den beiden steht eine junge Frau.
  • Eine glückliche junge Familie mit Sohn und Tochter sitzt auf einem Sofa und schaut über die Rückenlehne ins Bild.
  • Zwei 16- bis 17-jährige männliche Auszubildende sitzen an einer Werkbank und bearbeiten ein metallisches Werkstück.
  • Fünfjähriges Mädchen hat bunte Farbklekse auf eine Papierplane gemalt.
  • Student und Studentinnen verschiedener Hautfarben sitzen in einer Bibliothek vor Computern.
  • Glücklicher Großvater sitzt mit seinen Enkelkindern auf einer weißen Holzbank.

Inklusion gestalten! – 1. Vorabkommentierung der AGJ im Bundesprozess "Gemeinsam zum Ziel"

Die innerhalb der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ mit der Begleitung des vom BMFSFJ initiierten Diskussionsprozesses „Gemeinsam zum Ziel“ beauftragten Personen unterstützen mit ihrer Vorabkommentierung das politische Anliegen, die zulasten junger Menschen mit Behinderung und ihrer Familien gehende Zuständigkeitsspaltung zwischen SGB IX-2.Teil und SGB VIII zu überwinden. Es werden Erwartungen an den Diskussionsprozess eingebracht und alle im BMFSFJ-Arbeitspapier angesprochenen Handlungsoptionen abgewogen. Durch ein Aufgreifen von teils noch diffus kursierenden Befürchtungen sowie Hoffnung, aber auch durch Sortierungs- und Strukturierungshinweise soll dieses Papier zu einer konstruktiven Diskussion beitragen.

Die Vorabkommentierung der AGJ-Gesamt-AG SGB VIII „Inklusion gestalten! Leistungstatbestand und Art und Umfang der Leistungen“ zur 2. Bundes-AG-Sitzung „Inklusives SGB VIII“ innerhalb des Bundesprozesses „Gemeinsam zum Ziel“ (14. Februar 2023) finden Sie hier.

Eine durch den AGJ-Vorstand verabschiedete Stellungnahme der AGJ wird erst zu einem späteren Zeitpunkt in den Prozess eingebracht werden. Die Vorabkommentierung baut aber auf Beschlüssen u.a. aus dem Diskussionsprozess Mitreden-Mitgestalten sowie zum KJSG-Gesetzgebungsprozess auf.