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Wir wünschen Ihnen eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr! |
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Am Ende des Jahres sagen wir allen herzlichen Dank, die an den vielfältigen Aktivitäten und Diskussionen sowie der Ausgestaltung der Aufgaben der AGJ mitgewirkt haben. Die AGJ dankt den Mitgliedsorganisationen und den Gremienmitgliedern für ihren Einsatz, ihr Wirken und ihr Engagement. Einbezogen in den Dank sind auch die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Träger der freien und öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe sowie jene aus Wissenschaft, Politik und Verwaltung, die die fachliche und partnerschaftliche Zusammenarbeit der AGJ kontinuierlich unterstützt haben. (Foto: pixabay) |
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Wachsender Fachkräftebedarf – AGJ fordert Gesamtstrategie zur Personalentwicklung mit Weitblick |
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Nach aktuellen Berechnungen der AGJ gemeinsam mit der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik zur derzeitigen Fachkräftesituation in einzelnen Handlungsfeldern wird es im Jahr 2025 voraussichtlich eine Personallücke von etwa 125.000 pädagogischen Fachkräften geben. Um dieser Entwicklung richtig zu begegnen, spricht sich die AGJ in ihrem aktuellen Positionspapier dafür aus, punktuelle Strategien der Fachkräftegewinnung bzw. Personalentwicklung im Rahmen einer Gesamtstrategie zu bündeln und aufeinander abzustimmen und benennt konkrete Maßnahmen. Eine solche koordinierte Strategie muss, so die AGJ, alle Handlungsfelder und angrenzenden Schnittstellen umfassen. Nur so ist es möglich, die Erwartungen an die Kinder- und Jugendhilfe fachlich verantwortlich zu erfüllen sowie bestehende bzw. zukünftige Rechtsansprüche zu gewährleisten. Das Positionspapier wurde am 06./07.12.2018 vom Vorstand der AGJ beschlossen. |
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AGJ positioniert sich zur Partizipation im Kontext von Kinder- und Jugendarbeit |
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Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ thematisiert in ihrem Positionspapier "Partizipation im Kontext von Kinder- und Jugendarbeit – Voraussetzungen, Ebenen, Spannungsfelder" die Umsetzung und Förderung von Beteiligung aus dem Blickwinkel der Kinder- und Jugendarbeit und legt den Fokus auf die Interessenslagen von Kindern und Jugendlichen. Es wird der Frage nachgegangen wodurch wirkungsvolle und spürbare Beteiligung ermöglicht wird. Darüber hinaus werden verschiedene (strukturelle) Ebenen von Partizipation beschrieben und Spannungsfelder und offene Fragen benannt. Das Positionspapier wurde am 06./07.12.2018 vom Vorstand der AGJ beschlossen. |
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Vorstand beschließt Position „Zugänge zur Kindertagesbetreuung. Eine Betrachtung aus kinderrechtlicher Perspektive“ |
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Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ betrachtet mit diesem Positionspapier im Zusammenhang mit den Zugängen zur Kindertagesbetreuung das Vorhandensein von Plätzen und Personal und die damit einhergehenden Bedarfe. Des Weiteren werden die Vergabekriterien für einen Platz in der Kindertagesbetreuung kritisch beleuchtet und zum Ende des Papieres einige Handlungsempfehlungen formuliert. Das Positionspapier wurde am 06./07.12.2018 vom Vorstand der AGJ beschlossen. |
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Zwischenruf: Spezifische und anlassbezogene Anrechnung informell und non-formal erworbener Kompetenzen in der Kinder- und Jugendhilfe ermöglichen – Europäische Impulse nutzen und erfahrbar machen! |
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Die AGJ plädiert in ihrem Zwischenruf für eine spezifische und anlassbezogene Anerkennung non-formal und informell erworbener Kompetenzen. Gleichzeitig zeigt sie auf, was in anderen Ländern bereits in diesem Bereich realisiert wird und was wir von diesen Ländern lernen können. In ihrem Zwischenruf spricht sich die AGJ klar gegen den Weg einer standardisierten, vorsorglichen Formalisierung non-formaler und informeller Angebote aus, der langwierig, kostenintensiv und angesichts der Vielfalt möglicher formaler Berufs- und Bildungsangebote nicht zielführend ist. Sie nimmt dabei die Perspektive von Jugendlichen und (jungen) Erwachsenen ein, die non-formal und informell Kompetenzen erworben haben und nicht nachvollziehen können, warum diese beim Zugang zum formalen Berufs- bzw. Bildungssystem keine Bedeutung haben (sollen). Die Befürchtung, dass dieser Prozess eine negative Rückwirkung auf die autonome, nicht arbeitsmarkt- und bildungspolitisch herzuleitende Konzeption und Praxis der Jugendarbeit haben wird, sofern die Verfahren sich aus dem formalen Bildungsbereich herleiten, ist für die Argumentation leitend. |
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Vorstand beschließt Diskussionspapier „Familienunterstützung in der Lebenswelt von jungen Menschen und ihren Familie. Hilfen zur Erziehung als Bestandteil einer ganzheitlichen Infrastruktur" |
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Im Mittelpunkt des Papieres steht die Frage, wie es gelingen kann, lebensweltorientierte Strukturentwicklungen, niederschwellige Hilfen im Sinne des § 16 SGB VIII, Regelangebote der Kinder- und Jugendhilfe in den Stadtteilen und individuelle Unterstützungsleistungen der Hilfen zur Erziehung anschlussfähig zu gestalten bzw. so miteinander zu verschränken, dass ein bedarfsgerechtes Spektrum an Leistungen mit einem tatsächlichen und nachvollziehbaren Mehrwert für Kinder, Jugendliche und ihre Familien entsteht. Dazu werden in dem Papier Thesen vorgestellt, wie diese wirkungsvolle Unterstützung in der Lebenswelt von Familien ermöglicht werden kann. Die Thesen betreffen die Flexibilisierung der Hilfe zur Erziehung, die „seismographische“ Funktion des ASD/RSD, die bereichs- und ressortübergreifende Planung sowie die Kooperation und Verknüpfung von Angeboten. |
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AGJ-Positionspapier „Teilhabe: ein zentraler Begriff für die Kinder- und Jugendhilfe und für eine offene und freie Gesellschaft“ |
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In der aktuellen Fassung des SGB VIII taucht der Begriff „Teilhabe“ nur innerhalb der Benennung der Voraussetzungen des Anspruchs auf Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer (drohenden) seelischen Behinderung auf. Im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, das der Bundestag in der 18. Legislaturperiode beschlossen hat, das aber aufgrund fehlender Zustimmung des Bundesrates nicht Gesetz geworden ist, sollte Teilhabe stärker aufgegriffen werden. In § 9 SGB VIII war zur Grundausrichtung ergänzend aufgenommen, dass „die gleichberechtigte Teilhabe von jungen Menschen mit und ohne Behinderungen umzusetzen und vorhandene Barrieren abzubauen“ sind. Der Regierungsentwurf sah zudem in § 1 SGB VIII als zusätzliche Zielbestimmungen vor, „die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft für alle jungen Menschen“ zu ermöglichen und zu erleichtern. Die AGJ will hieran anknüpfen, gibt fachliche Impulse, positioniert sich rechtspolitisch und regt zu einem Grundlagendiskurs zur Bedeutung der Dimension Teilhabe in der Kinder- und Jugendhilfe an. Das Positionspapier wurde am 06./07.12.2018 vom Vorstand der AGJ verabschiedet. |
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AGJ verabschiedet Positionspapier "Das Recht gehört zu werden (Art. 12, UN-Kinderrechtskonvention). Partizipation in der Kindertagesbetreuung." |
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In Bezugnahme auf den staatlichen Wirkungsbereich und das Alter von 0 bis 6 Jahren fokussiert dieses Positionspapier auf das Recht auf Partizipation in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Die Verpflichtung aus Art. 4 der UN-Kinderrechtskonvention, die Vertragspartnerin möge alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Verwirklichung der Kinderrechte ergreifen, bezieht sich auf den staatlichen Bereich. Explizit nicht erfasst von diesem Papier sind also unter anderem der private familiäre Bereich, das Recht auf Partizipation in medizinischen Entscheidungen und das Recht auf Anhörung in Verwaltungs- oder gerichtlichen Verfahren sowie das Recht auf Partizipation in den Hilfen zur Erziehung. Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ skizziert mit diesem Positionspapier, wie Kinderrechte als Basis des pädagogischen Handelns in der Kindertagesbetreuung wirken. Das Positionspapier wurde am 06./07.12.2018 vom Vorstand beschlossen. |
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Stellenausschreibung wissenschaftliche Fachkraft |
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Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ sucht ab 01. März 2019 befristet bis zum 31. Mai 2019 eine wissenschaftliche Fachkraft in Vollzeit für die Arbeitsfelder "Kinder- und Jugend(hilfe)politik in Europa" und "Qualifizierung, Forschung, Fachkräfte". Ggf. besteht die Möglichkeit einer einjährigen Verlängerung. |
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