Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge – Bedingungen für nachhaltige Integration schaffen

Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ

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Die Diskussion über die Gestaltung von Hilfen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge wird gegenwärtig von verschiedenen politischen Zielen und Überlegungen zur Kostenentwicklung bestimmt. Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ sieht insbesondere die Kinder- und Jugendhilfe in der Verantwortung, eine fundierte Diskussion über die Voraussetzungen gelingender Integration anzustoßen. Sie will ausgewählte fachpolitisch relevante Aspekte in die aktuelle schnelllebige Debatte einbringen. Die folgenden Inhalte sind daher als Zwischenruf in der jetzigen Diskussion zu verstehen und keinesfalls abschließend.

Die Kinder- und Jugendhilfe hat viel geleistet – engagiert, fachlich und kreativ

Die Kinder- und Jugendhilfe hat mit hohem Engagement, Fachlichkeit und Kreativität die Herausforderungen der Inobhutnahme und Betreuung unbeglei-teter minderjähriger Flüchtlinge im vergangenen Jahr gemeistert. Dies war nur durch die vielerorts gelebte Verantwortungsgemeinschaft der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe möglich.
Anfang 2016 lebten bundesweit knapp 69.000 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Bundesrepublik. Das Jahr 2015 war zum einen davon bestimmt, Strukturen aufzubauen, um Obdachlosigkeit zu vermeiden und eine Grundversorgung zu sichern. Zum anderen entwickelten sich vielfach neue und kreative Ansätze in der Arbeit mit den Jugendlichen, bei denen sich auch Verbände, Vereine und Ehrenamtliche engagieren. Die Palette reicht von ehrenamtlichen Angeboten bis zur professionell begleiteten Unterbringung der jungen Menschen in Gastfamilien. Hervorzuheben sind auch die Unter-stützung von Selbstorganisationen junger Geflüchteter und die Förderung ihres ehrenamtlichen Engagements.

Eine abgestimmte Forschungsstrategie aufbauen: „Tun wir die richtigen Dinge und tun wir die Dinge richtig?“

Wir wissen über die Zielgruppe der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge zu wenig. Zum Zeitpunkt der Inobhutnahme sind knapp 70 Prozent der in Obhut genommenen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in Deutschland zwischen 16 und 18 Jahren alt. Nach Schätzungen sind ca. 90 Prozent der ankommenden jungen Menschen männlich. Neben diesen allgemeinen Beschreibungen ist die Gruppe der Angekommenen sehr heterogen: es gibt nicht „die UMF“. Es gibt vielerorts mittlerweile ein hohes Ausmaß an Praxiswissen, aber keine verlässliche und empirisch fundierte Wissensbasis über die Fluchtursachen der jungen Menschen, ihre Fluchtwege und -erlebnisse, ihre aktuellen Lebenslagen, ihre Hoffnungen und Erwartungen an ein Leben in Deutschland sowie ihre Unterstützungsbedarfe und über Verläufe von Ausbildung und Integration. Hier wird eine abgestimmte Forschungs-strategie und Unterstützung bei der Praxisentwicklung der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe benötigt. Dabei müssen internationale Erkenntnisse zur Flüchtlings- und Migrationsforschung eingebunden werden.

Vordergründige Selbstständigkeit hinterfragen – Integration und den Aufbau von Lebensperspektiven ermöglichen

Aktuell und zukünftig wird es darum gehen, dass Notbehelfe, Ansätze, Modelle und neue Kooperationen in den  Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe ihren Platz erhalten und geeignete Standards definiert werden. Ziel ist es, die entwurzelten und hierher geflüchteten Jugendlichen dabei zu unterstützen, sich zu integrieren und eine tragfähige Lebensperspektive zu entwickeln. Die viel zitierte Selbstständigkeit der jungen Menschen erweist sich dabei häufig als vordergründig. Denn die Selbstständigkeit, sich durchzuschlagen (Überlebenskompetenzen) kann nicht gleichgesetzt werden mit der Selbstständigkeit, sich eine (neue) Lebensperspektive zu erarbeiten. Letzteres bedeutet, sich in einem komplexen Schul- und Ausbildungssystem zu orientieren, sich Ziele zu setzen und den Weg dorthin durchzuhalten.

Praktikerinnen und Praktiker berichten, dass es bei einer nicht unerheblichen Anzahl von geflüchteten Jugendlichen nach einem ermutigenden Start in Schule und Ausbildung scheinbar ohne Anlass zu Resignation, Schul- oder Ausbildungsabbrüchen und heftigen persönlichen Krisen komme. Hintergründe seien tiefes Heimweh, Erfahrungen von Fremdheit und Diskriminierung, nicht bearbeitete Belastungen der Flucht oder die enormen und von außen oft nicht sichtbaren Anstrengungen des Spracherwerbs, der Anpassung in Einrichtungen, Schule, Ausbildung und des Aufbaus von Beziehungen. Settings eines Jugend- oder betreuten Wohnens, wie sie in der politischen Diskussion sind, werden den Jugendlichen daher nur gerecht, wenn sie mit dem Angebot kontinuierlicher persönlicher Vertrauens- und Unterstützungsbeziehungen verbunden sind.

Integrative Kontakte von Beginn an ermöglichen

Die Bewältigung der großen Flüchtlingsbewegung hat es zu Beginn erfordert, auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge stärker an einzelnen Orten zusammenzufassen und Hilfeangebote in homogenen Gruppen zu organisieren. Diese aus der Krisenbewältigung entstandenen Strukturen erschweren Spracherwerb, Begegnung und Integration. Bei der Weiterentwicklung der Angebote und Hilfen sollte jede Isolierung homogener Gruppen vermieden werden. Dies bedeutet, dass auch in Regionen mit wenig Erfahrung verstärkt neue Strukturen geschaffen werden müssen. Das gilt für die Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten Minderjährigen genauso wie für die Angebote von Schule, Ausbildung und Beruf. Bei deren Ausgestaltung muss der individuell notwendige Schutzraum für Einzelne geachtet werden. Auch die besondere Situation und Bedürfnisse der kleinen Gruppe der weiblichen unbegleiteten Minderjährigen müssen dabei bedacht werden.

Schule, Ausbildung und Beruf – Schnittstellen zwischen den Systemen verbessern

Die Integration in Schule, Ausbildung und Beruf ist – neben der ausländerrechtlichen Klärung der Bleibeperspektive – für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge von elementarer Bedeutung[1]. Hier sind das Schulsystem, die Jobcenter und Arbeitsagenturen gemeinsam mit der Kinder- und Jugendhilfe – auch und vor allem die Jugendsozialarbeit, die manchmal weniger im Blick ist – in der Verantwortung. Die gemeinsame Entwicklung von Kooperationsstrukturen, die nachhaltige Beschulungs- und Ausbildungswege ermöglichen,

  • trägt den Orientierungsbedürfnissen der Jugendlichen durch wieder-kehrende Information und Unterstützung Rechnung,
  • berücksichtigt Vorbildung, Fähigkeitsprofile und Bedarfe der Jugend-lichen angemessen differenziert,
  • orientiert sich daran, dass die Jugendlichen das Ausbildungsziel auch erreichen können.

Probleme der Weiterführung einer Ausbildung wegen Finanzierungsausfällen oder unzureichendem Ausbildungsstatus bei Erreichen der Volljährigkeit, Wohnortwechseln etwa in Gemeinschaftsunterkünfte oder Abbrüchen bei noch notwendiger Unterstützung sind unbedingt zu lösen. Der Auf- und Ausbau von Kooperationsstrukturen zwischen den Systemen steht hier noch vor Herausforderungen.

Nachhaltige Unterstützung für junge Volljährige sichern!

Die Inobhutnahme und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge sind politisch und fachlich unumstritten. Es gibt jedoch zunehmende Bestrebungen, einen scharfen Schnitt zu setzen und die jungen Volljährigen mit dem 18. Lebensjahr in das System der erwachsenen Flüchtlinge zu überführen. Die regelhafte Beendigung von Hilfen mit dem 18. Lebensjahr ohne Berücksichtigung des individuellen Bedarfs ist jedoch geeignet, die Ergebnisse von Hilfeprozessen zunichte zu machen. Unter dem Gesichtspunkt, begonnene  Ausbildungs- und Integrationsprozesse nachhaltig erfolgreich zu verstetigen und nicht abbrechen zu lassen, ist es unerlässlich, dass Hilfen für junge Volljährige entsprechend des konkreten Unterstützungsbedarfs zur Verfügung gestellt werden können. Bekannt gewordene Bestrebungen, Kosten für diese Hilfen nicht zu refinanzieren, sondern den Kommunen aufzubürden und auf diese Weise der Anzahl nach zu reduzieren, sind aus Sicht der AGJ kontraproduktiv und abzulehnen.

Zu betonen ist, dass der scharfe Schnitt des 18. Geburtstages viele sehr junge Volljährige alleine dastehen lässt. Die AGJ weist auf das Risiko hin, dass es einer erheblichen Anzahl dieser jungen Menschen ohne Unterstützung nicht gelingen wird, einen Weg in die Integration in das Berufs- und gesellschaftliche Leben zu finden. Politik, Kinder- und Jugendhilfe, Schule sowie Ausbildungssysteme sind hier gefordert – aus Verantwortung gegenüber den jungen Menschen und aus Sorge um das Entstehen von sozialen Problemen und Konflikten[2]. Denn die Gefahr des Abtauchens und eines Lebens in Illegalität wächst, wenn kein Übergangsmanagement vorhanden ist.

Gleichwertige Lebensverhältnisse sichern

Die Kinder- und Jugendhilfe ist ein wesentliches Element, gleichwertige Lebensverhältnisse zum Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen herzustellen. Dies war eines der Leitmotive des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (vgl. Gesetzesbegründung zum SGB VIII –BT-DRS 11/5948, S. 42). Gerade mit Blick auf die regionalen Disparitäten der Lebensverhältnisse von Kindern und Jugendlichen gewinnt dieser Anspruch immer mehr an Bedeutung. Die Gesetzgebungskompetenz für die Kinder- und Jugendhilfe liegt daher aus guten Gründen beim Bund. Politische Initiativen zur Einführung von Länderrechtsvorbehalten bzgl. der Gestaltung von Leistungen und der Kostenerstattungsregelung lehnt die AGJ daher ab[3].

Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ
Berlin, 30. Juni / 01. Juli 2016


[1] Siehe auch AGJ-Positionspapier, Kind ist Kind! – Umsetzung der Kinderrechte für Kinder und Jugendliche nach ihrer Flucht, vom 25./26. Juni 2015, S. 6 ff. – online abrufbar unter:
https://www.agj.de/fileadmin/files/positionen/2015/Kind_ist_Kind.pdf
[2] Siehe auch AGJ-Stellungnahme, Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher vom 09. Juni 2015, vom 25./26. Juni 2015, S. 9 – online abrufbar unter:
https://www.agj.de/fileadmin/files/positionen/2015/AGJ-StN_RefE-Gesetz_auslaendische_Kinder_und_Jugendliche.pdf
[3] Vgl. AGJ-Empfehlungen zum Reformprozess SGB VIII, Vielfalt gestalten, Rechte für alle Kinder und Jugendlichen stärken!, vom 25. Februar 2016 – online abrufbar unter:
https://www.agj.de/fileadmin/files/positionen/2016/Empfehlungen_Reformprozess_SGB_VIII.pdf