Kinder. Jugend. Zukunft: 
Perspektiven entwickeln – Potenziale fördern! 

Kinder- und jugendpolitisches Leitpapier zum 14. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag

Leitpapier als PDF

 

Mit dem 14. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag (DJHT) präsentiert die Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland ihre Angebote, Hilfen und Leistungen und diskutiert deren Weiterentwicklung. Zentral wird es in diesem Zusammenhang darum gehen, wie die Fähigkeiten und Potenziale von Kindern und Jugendlichen gefördert und wie Benachteiligungen und soziale Ungleichheiten abgebaut werden können. 

Dieser Herausforderung wird sich der 14. DJHT unter den drei Themenschwerpunkten Erziehung und Bildung, Integration und Teilhabe sowie Fachkräfte und Fachlichkeit stellen. 

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ will mit dem kinder- und jugendpolitischen Leitpapier den fach- und jugend(hilfe)politischen Diskurs zum Motto des 14. DJHT „Kinder. Jugend. Zukunft: Perspektiven entwickeln – Potenziale fördern!“ in den Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe anregen. Es soll damit zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe auf allen Ebenen beitragen und den kritisch-konstruktiven Dialog unterstützen und fördern.


Erziehung und Bildung 

Kinder haben von Geburt an ein eigenes Recht auf Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Es liegt in der Verantwortung der Eltern wie auch in der öffentlichen Verantwortung, jungen Menschen eine bestmögliche Förderung zukommen zu lassen. Kinder und Jugendliche sehen sich dabei jedoch einer zunehmenden Normierung des Aufwachsens und veränderten Ansprüchen an einen „Output“ und „Mehrwert“ von Erziehung ausgesetzt. Um ihre Innovationsfähigkeit zu bewahren, muss die Gesellschaft jungen Menschen aber Raum für ein selbstbestimmtes Aufwachsen geben.

Bildungsungleichheiten werden seit langem als grundlegendes Problem für die Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen thematisiert. Hierbei stehen die familiale Herkunft und die damit verbundenen Ressourcen wie soziales, ökonomisches und kulturelles Kapital als zentrale Bedingungen ungleicher Bildungschancen im Fokus der Aufmerksamkeit. Der Reproduktion sozialer Ungleichheit über das Bildungs- und Ausbildungssystem wirksam entgegenzutreten, ist eine der großen Herausforderungen der Kinder- und Jugendhilfe.

Erziehung von Persönlichkeiten

Das, was Eltern über die Erziehung ihrer Kinder für die Gesellschaft leisten können, steht in Verbindung mit dem, was ihnen die Gesellschaft an Ressourcen zur Seite stellt. Familien wollen und sollen förderliche Entwicklungsbedingungen für ihre Kinder gestalten. Dafür benötigen sie eine entsprechende materielle Ausstattung zur gesellschaftlichen Teilhabe, eine funktionierende Infrastruktur und Zeit.

In diesem Zusammenhang ist es eine Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe, in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Ergänzung zu und in Zusammenarbeit mit den Eltern die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung der Kinder individuell zu fördern, orientierende Werte und Regeln zu vermitteln und damit die Entwicklung der Kinder zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu unterstützen. In Kindertageseinrichtungen als bedeutsamer Lebens- und Entwicklungsraum für Kinder können deren Bedürfnisse ganzheitlich berücksichtigt werden. Es liegt in der Verantwortung von Ländern, Kommunen und Trägern, nicht nur den Ausbau der Kindertagesbetreuung voranzutreiben, sondern dabei auch fachlichen Maßstäben, wie sie beispielsweise aufgrund der Bedeutung der frühen Phase der Kindheit sowie der Schutzbedürftigkeit der Kinder erforderlich sind, gerecht zu werden. Es ist öffentliche Aufgabe, die damit verbundenen personellen, räumlichen und konzeptionellen Bedarfe zu erfüllen.
Bildungsteilhabe in gemeinsamer Verantwortung

Bildung wird im Kontext von lebenslangem Lernen in einer Wissensgesellschaft diskutiert. Individuen werden dabei zunehmend auf ihre Selbstverantwortung verwiesen, an die das Gelingen des eigenen Lebensentwurfs gebunden wird. Dadurch werden insbesondere die Chancen derer eingeschränkt, die auf gesellschaftliche Unterstützung angewiesen sind. Es wird erwartet, eigenständig Bildungsbestrebungen zu entwickeln und sich für die steigenden Anforderungen des Arbeitsmarktes erfolgreich verfügbar zu halten. Hierfür bedarf es entsprechender bildungsbiographischer Anstrengungen. Dies erfahren Kinder und Jugendliche frühzeitig und sie erleben einen starken Druck.  

Bildung ist mehr als die Vermittlung wirtschaftlich verwertbaren Wissens und mehr als das Durchlaufen des formalen Bildungswegs von Schule über Ausbildung oder Studium hin zu guten Zukunftschancen und einer qualifizierten und dauerhaften Beschäftigung. Bildung braucht Freiräume, damit Erfahrungs-, Lern- und Bildungsprozesse von Heranwachsenden ihrer eigenen Logik und besonderen Bedürfnissen junger Menschen folgen können. Diese formellen und informellen Prozesse finden in formalen und nicht-formalen Settings statt und sind nicht nur an einen Ort gebunden. Hierfür ist ein eigenständiges Bildungskonzept der Kinder- und Jugendhilfe erforderlich, das keine formalisierten Lernprozesse zum Maßstab nimmt oder Bildung an einer individualisierenden Verantwortungszuschreibung für die Aneignung von Kompetenzen festmacht. In diesem Zusammenhang gilt es vor allem, Übergangsmöglichkeiten aus der Perspektive der Kinder und Jugendlichen – und nicht der Institutionen – zu gestalten und eine Anschlussfähigkeit von Bildungsprozessen zu gewährleisten. Die Entwicklung lokaler Bildungslandschaften kann, auch im Rahmen von Ganztagsschule, Bildungschancen eröffnen, sofern alle relevanten Institutionen ebenbürtig strukturell verbunden und weiterentwickelt werden.

Die Kinder- und Jugendhilfe ist in allen ihren Handlungsfeldern gefordert, die Entwicklungschancen der einzelnen Kinder und Jugendlichen zu fördern. Die Herstellung von Chancengerechtigkeit steht dabei im Mittelpunkt und soll insbesondere durch die frühe Teilhabe an Bildungsmöglichkeiten wirksam und nachhaltig gewährt werden. Kinder- und Jugendhilfe muss Entlastungs-, Bildungs- und Entfaltungsmöglichkeiten für Kinder, Jugendliche und Eltern anbieten, die nicht rein leistungsfördernden Charakter haben.

Die Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe und Schule müssen vorhandene Ungleichheiten in ihren verschiedenen Dimensionen wahrnehmen und in ihrer Wirkung auf Bildungsteilhabe kritisch reflektieren. Vor diesem Hintergrund gilt es, Strukturen zu verändern, Zugangshindernisse abzubauen, eigene Praktiken zu überprüfen und damit erweiterte Teilhabemöglichkeiten für Kinder und ihre Familien, auch aus benachteiligten Kontexten, zu realisieren.

Übergänge in Eigenständigkeit 

Die Ausbildung und berufliche Eingliederung junger Menschen ist ebenfalls gesellschaftliche Aufgabe. Dabei darf nicht nur die Erlangung von Beschäftigungsfähigkeit im Vordergrund stehen. Vielmehr müssen, im Sinne einer umfassenden Kompetenzentwicklung für junge Menschen, sowohl beruflich als auch für den weiteren Lebensweg, nachhaltig Selbstbildung und Persönlichkeitsentwicklung gefördert werden.

Insbesondere sozial benachteiligte und/oder individuell beeinträchtigte junge Menschen bedürfen dabei gezielter Förderung. Gut gestaltete Übergänge und nachhaltige Eingliederungsmaßnahmen eröffnen ihnen Chancen, im Erwachsenenleben ohne Unterstützung durch das Sozialsystem in der Gesellschaft zu bestehen. Hierzu bedarf es einer engen Kooperation aller beteiligten Akteure (Schule, Arbeitsverwaltung, Kinder- und Jugendhilfe), um frühzeitig passgenaue und aufeinander abgestimmte ganzheitliche Maßnahmekonzepte zu entwickeln und umzusetzen. Jugendliche und junge Erwachsene sollten ein durchgängiges Beratungs- und Begleitangebot erhalten, das an ihren Berufs- und Lebenswünschen ansetzt und sie bei den Übergängen der Systeme und möglichen Wechseln im Verlauf ihrer beruflichen Qualifizierung und ihres beruflichen Einstiegs unterstützt.

Kernkompetenz der Kinder- und Jugendhilfe ist es, Benachteiligungen abzubauen und die individuelle Entwicklung junger Menschen zu fördern. Die öffentlichen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe haben unter den unterschiedlichen Akteuren im Bereich Übergang Schule – Beruf (Agentur für Arbeit, Grundsicherungsstellen, Wirtschaft, Schulen usw.) das erforderliche Wissen bezüglich der spezifischen Unterstützungsbedarfe der Zielgruppe und sollten daher mit der Steuerung und Koordination des lokalen Übergangssystems betraut werden.


Integration und Teilhabe 

Der Umgang mit kultureller und sozialer Vielfalt ist eine der wichtigsten Herausforderungen in der Gegenwart und für die Zukunft unserer Gesellschaft. Der Familie kommt dabei als primäre Sozialisationsinstanz eine zentrale Bedeutung zu. Sie sind allerdings nicht allein für die Eröffnung von gleichberechtigten Teilhabe- und Zugangschancen verantwortlich. Vielmehr ist es auch Aufgabe von Staat und Gesellschaft, jungen Menschen unabhängig von ihrem sozialen und kulturellen Hintergrund, Geschlecht oder möglichen Behinderungen diese gleichen Teilhabechancen zu eröffnen.

Interkulturelles Aufwachsen in öffentlicher Verantwortung

Integration darf nicht als einseitig zu erbringende Anpassungsleistung verstanden werden. Vielmehr geht es um Anerkennung und den wertschätzenden Umgang mit Differenzen und Heterogenität. Der gesellschaftliche Diskurs im Hinblick auf Migration bewegt sich im Spannungsfeld von Assimilation, Multikulturalität und Transkulturalität. Während unter Assimilation die vollständige Anpassung an das Aufnahmeland bis hin zur Aufgabe der eigenen Sprache, Sitten und Gebräuche verstanden wird, steht das Konzept von Multikulturalität für das Nebeneinander diverser ethnischer Gruppen. Eine transkulturelle Gesellschaft ermöglicht dagegen den Austausch unterschiedlicher Lebensformen und das Entstehen neuer Formen kulturellen Zusammenlebens.

Für Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund ist die Zugehörigkeit zu unterschiedlichen Kulturen mit unterschiedlichen Werten und Sprachen Normalität. Es gilt, für deren besondere Fähigkeiten und Ressourcen, zum Beispiel Mehrsprachigkeit oder interkulturelles Verständnis, angemessenen Raum zu schaffen und dabei auch die Heterogenität von Migrantinnen- und Migrantengruppen zu berücksichtigen. So sind beispielsweise nicht alle Kinder mit Migrationshintergrund gleichermaßen von Benachteiligungen betroffen.

Die Kinder- und Jugendhilfe ist in diesem Zusammenhang gefordert, der multi-ethnischen Zusammensetzung und damit der kulturellen Vielfalt ihrer Klientel gerecht zu werden. Bei der gesellschaftlichen Betrachtung der Lebensverhältnisse von Familien mit Migrationshintergrund stehen vermeintliche oder tatsächliche kulturelle Unterschiede häufig im Vordergrund. Dies muss von Fachkräften in der Kinder- und Jugendhilfe durchbrochen werden. Bei allen jungen Menschen ist die Kompetenz zum Zusammenleben in gegenseitigem Respekt und wertschätzender Rücksichtnahme zu stärken. Individuelle Unterstützungsbedarfe oder solche, die in der sozialen Lebenswirklichkeit begründet liegen, dürfen nicht vorschnell „kulturalisiert“ werden. Umgekehrt ist zu vermeiden, dass sozio-kulturell bedingte Differenzen nicht als solche wahrgenommen, sondern vielmehr als individuelle Probleme interpretiert werden. 
Die Konzepte der Kinder- und Jugendhilfe müssen Abweichungen von demokratischen Grundwerten, Kinder- und Frauenrechten kritisch reflektieren.

Im Sinne interkulturell gerechten Aufwachsens in öffentlicher Verantwortung ist ein strukturelles und konzeptionelles Umdenken erforderlich. Dies schließt eine grundsätzliche interkulturelle Öffnung der Einrichtungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe ebenso ein wie die Einstellung und Qualifizierung interkulturell geschulten Personals mit und ohne eigenen Migrationshintergrund.

Genderkompetenz für Chancengerechtigkeit

Der aktuelle Geschlechterdiskurs bewegt sich hin zu einer Debatte über Benachteiligungen von Jungen. Die verkürzte Darstellung von Mädchen und jungen Frauen als Bildungsgewinnerinnen trügt jedoch. Bei genauerer Betrachtung relativieren sich die Befunde zu beiden Geschlechtergruppen, in späteren Lebensabschnitten wenden sie sich womöglich. Ebenso zeigt sich, dass bei der Verschränkung von Ungleichheitsfaktoren wie Ethnizität, soziale und regionale Herkunft sowie Alter die Unterschiede innerhalb der Gruppen größer sind als geschlechtsspezifische.

In der Kinder- und Jugendhilfe wird zum Teil, ähnlich wie in der Bildungsdebatte, mit Stereotypen argumentiert, wie zum Beispiel „die gewalttätigen Jungen mit Migrationsgeschichte“ oder „die autoagressiven Mädchen“. Es gilt aber vielmehr, einen Ansatz der Sensibilisierung der Akteure in der Kinder- und Jugendhilfe umzusetzen, der die Ursachenanalyse für Ungleichheiten ebenso beinhaltet wie Genderkompetenz. Um nach wie vor bestehenden ungleichen Chancen von Mädchen und Jungen wirksam etwas entgegen zu setzen, bedarf es eines sehr bewussten Prozesses, der geschlechtshomogene sowie reflektiv-koedukative Ansätze in den jeweiligen Handlungsfeldern berücksichtigt. Dies muss gleichermaßen Bestandteil der Ausbildungsgänge wie der Ressourcenverteilung werden.

So wenig, wie es „die Jungen“ und „die Mädchen“ gibt, so wenig gibt es „die“ Lösung, um Ungleichheiten und Benachteiligungen in der Kinder- und Jugendhilfe abzubauen. Um Pluralität als Normalität zu begreifen, bedarf es einer diversitätsbewussten Kinder- und Jugendhilfe. Vorhandene Konzepte, die ein geschlechtsreflektierendes Miteinander befördern und die Auseinandersetzung mit sowohl der eigenen Geschlechterrolle als auch der pädagogischen Haltung gegenüber Mädchen und Jungen umfassen, müssen weiterentwickelt und Gegenstand von Aus-, Fort- und Weiterbildung werden. Eine gendersensible Pädagogik umfasst dabei alle Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen – von der geschlechtsspezifischen Mediennutzung, über Lebens- und Berufswahlorientierung bis hin zum Umgang mit sexueller Diversität.

Inklusion als Normalität

Kinder und Jugendliche benötigen für eine gute Entwicklung förderliche und unterstützende Rahmenbedingungen. Für Kinder und Jugendliche mit Behinderung sowie deren Familien gilt dies in besonderem Maße. Die Belastungen, die sich für sie im Alltag ergeben, sind aufgrund der Behinderung oftmals um ein Vielfaches größer als für andere Familien. Ihnen soll gleichermaßen eine aktive und volle Teilhabe am Leben ermöglicht oder erleichtert werden. Das bedeutet beispielsweise, Kindern und Jugendlichen mit Behinderung sowie deren Familien die Möglichkeit zu bieten, medizinische Versorgung, Bildungs- und Freizeitangebote sowie Unterstützungsleistungen frei zu wählen. 

Eine besondere Herausforderung für eine gleichberechtigte Teilhabe dieser jungen Menschen ist jedoch, ihnen dabei größtmögliche Normalität mit so viel spezifischer Unterstützung wie nötig zu ermöglichen. Vor allem muss ihren Bedarfen mit individuellen, passgenauen und qualifizierten Unterstützungsangeboten entsprochen werden. Für die Leistungsberechtigten darf sich aufgrund der Zuordnungs- und Abgrenzungsprobleme im Hinblick auf die Zuständigkeit der verschiedenen Leistungssysteme kein erschwerter Zugang ergeben.   

Im Mittelpunkt der Diskussionen um diese Zuständigkeitsproblematik stehen Überlegungen zu der Forderung, alle pädagogisch-therapeutischen Leistungen für alle Kinder und Jugendlichen, auch mit Behinderung, in einem Leistungssystem zu verankern. Die Diskussion über Vor- und Nachteile einer „großen Lösung“, also einer Gesamt- bzw. Alleinzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe, wird eine zentrale Herausforderung der künftigen Fachdebatte sein. 

Künftig werden sich überdies die Hilfen und Angebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderung an den Inhalten und Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention messen lassen müssen. Sie soll die Grundlage für die Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderung bieten. Das Verständnis von Behinderung, eine selbstbestimmte Lebensführung und die Achtung der menschlichen Vielfalt sind Aspekte, die in diesem Prozess berücksichtigt werden müssen. Der Fokus ist dabei nicht auf die jeweiligen individuellen Beeinträchtigungen zu richten, sondern auf die Gestaltung der gesellschaftlichen Strukturen insgesamt, die den Kindern und Jugendlichen eine soziale Inklusion ermöglichen.

Auch und vor allem für die Kinder- und Jugendhilfe bedeutet dies, neben der Diskussion der Zuständigkeiten den Blick wieder auf die sozialpädagogischen Aufgaben in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderung und deren Familien zu lenken. Im Mittelpunkt steht dabei, wie Inklusion als zentrale Forderung der UN-Behindertenrechtskonvention durch die Kinder- und Jugendhilfe konkret umgesetzt wird und inwieweit dafür die Rahmenbedingungen vor Ort angepasst oder verändert werden müssen. Die Herausforderung für Fachkräfte und Träger ist hier vor allem, ihre Organisationsstrukturen im Hinblick auf Offenheit und Akzeptanz von Vielfalt zu überprüfen und die erforderliche Qualität der Angebote sicherzustellen. 


Fachkräfte und Fachlichkeit 

Seit Ende der 1990er Jahre ist der Sozialstaat in einen aktivierenden Sozialinvestitionsstaat umgebaut worden. Menschen sollen in die Lage versetzt werden, Risikolagen aktiv zu überwinden, Ausgrenzungsprozesse eigenverantwortlich zu vermeiden und Beschäftigungsfähigkeit zu erlangen. Dieser Umbau des Sozialstaates hat weitreichende Konsequenzen, für soziale Dienstleistungen allgemein und für die Kinder- und Jugendhilfe im Besonderen. 
Auch die Arbeitsbedingungen für Fachkräfte haben sich verändert, sowohl im Hinblick auf Anstellungsmodalitäten als auch auf die Arbeitsverdichtung. Hinzu kommen Tendenzen der Verknüpfung ehrenamtlichen Engagements mit professionellen Tätigkeiten. 

Im Zuge der mit dem Bologna-Prozess verbundenen Hochschulreform sind Spezialisierungstendenzen im Rahmen von Ausbildung zu beobachten, die eine Aufspaltung und eine fachliche Entkopplung vom gemeinsamen sozialpädagogischen Kern befürchten lassen. 
Jedoch haben sich auch die fachlichen Themenschwerpunkte der Kinder- und Jugendhilfe und damit die Ansprüche an Fachkräfte verändert – zum Beispiel beeinflusst durch die Anforderungen aus der Bildungsdebatte, die interkulturelle Öffnung der Kinder- und Jugendhilfe, verstärkten Kinderschutz und sozialräumliche Segregation oder die demografische Entwicklung.

Fachliches Handeln und Wirtschaftlichkeit

Der Umbau des Sozialstaats betrifft alle Ebenen der Kinder- und Jugendhilfe von der formalen Organisation bis hin zur Hilfe im Einzelfall: die Finanzierung der Leistungen, die Personalstruktur und die Beschäftigungsbedingungen, die Dynamik sozialer Arbeitsbeziehungen und die Ablauforganisation. Umgesetzt wird dies über betriebswirtschaftliche Führungs- und Managementkonzepte, Budgetvorgaben und Wettbewerbsstrukturen. Öffentliche und freigemeinnützige Träger werden zunehmend in ein Auftraggeber-Auftragnehmer-Verhältnis zueinander gepresst, Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe werden als Produkte erfasst und Leistungs- und Kostenvergleiche sollen Transparenz in den Jugendhilfemarkt bringen. 
 
Für die Kinder- und Jugendhilfe steht es an, sich reflexiv mit dem Inhalt und den Folgen der Ökonomisierung des Sozialen auseinanderzusetzen. Letztlich geht es darum, wie sich ihre fachlichen Ansprüche und die finanziellen Gegebenheiten ausbalancieren lassen. Sie muss immer wieder begründen, wann und warum Hilfen angemessen sind und inwiefern sie effizient erbracht werden. Dem Hilfeplanverfahren als qualitativ-inhaltliches Steuerungs-instrument kommt dabei eine entscheidende Rolle zu. 

Die Kinder- und Jugendhilfe trägt aber zugleich Verantwortung dafür, dass nicht mit wirtschaftlicher Rationalität ihr Grundauftrag konterkariert wird. Beispielsweise dürfen Rechtsansprüche auf Erziehungshilfe nicht aufgrund fiskalischer Entscheidungen ausgehebelt oder bestehende Hilfebedarfe aberkannt werden. Rationalisierungsmaßnahmen müssen in allen Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe daraufhin überprüft werden, ob sie in Qualitätsverlust, Leistungsabbau oder Deprofessionalisierung münden. 

Die Arbeitsbedingungen für Fachkräfte haben sich verändert, sowohl im Hinblick auf Anstellungsmodalitäten als auch auf die Arbeitsverdichtung. Darüber hinaus ändern sich die fachlichen Ausrichtungen von Jugendhilfeleistungen aber auch die externen Anforderungen an die Arbeitsweise. Beispielsweise werden verstärkt sogenannte wirkungsorientierte pädagogische Ansätze verfolgt, Hilfen werden zunehmend programmförmig und zeitlich befristet gestaltet und Präventionsangebote treten stärker in den Vordergrund. 

Die gravierendste Änderung der Professionalität entsteht durch die Bürokratisierung der Praxis. Neue Formen der Fallbearbeitung und 
-dokumentation, die Übernahme von Verwaltungs- und Managementfunktionen oder auch die Pflege von Qualitätsmanagementsystemen sind Bestandteil professionellen Handelns in der Kinder- und Jugendhilfe geworden. Arbeitsinhalte und -abläufe werden standardisiert, um sie nachvollziehbar, messbar und vergleichbar zu machen. Dies ist aus Gründen der Qualitätssicherung sinnvoll, sofern es die Handlungskompetenz der Fachkraft fördert. Die administrative Überformung reicht aber bis in die Klienteninteraktion hinein und beeinflusst so das Zusammenwirken im Hilfeprozess. Verfahrensstandards, Diagnostikinstrumente und Kriterienkataloge zur Erhebung des Hilfebedarfs, zur Beurteilung der Wirksamkeit oder des pädagogischen Erfolgs einer Hilfe lenken den Blick und unterstützen Fachkräfte in ihrer Arbeit, aber sie schränken zugleich ihren professionellen Handlungsspielraum ein.

Professionelles Handeln und Entscheiden lässt sich nicht durch reine Steuerung ersetzen. Die Kinder- und Jugendhilfe muss dafür Sorge tragen, dass sie sich in der Logik von Sozialinvestitionen mit ihren zum Teil enggeführten Instrumenten nicht etwa zu einem Zweiklassensystem beiträgt, das junge Menschen unterteilt in Aktivierbare, die gefördert werden, und diejenigen, bei denen eine Investition nicht lohnt und die überwacht, notversorgt, befriedet und verwaltet werden. Junge Menschen haben gerade in schwierigen Zeiten ein Recht auf Erziehung, Bildung und Teilhabe. Die Errungenschaften des SGB VIII dürfen nicht durch eine sozialinvestive Umsteuerung ausgehöhlt werden.

Die Balance von fachlichem Anspruch und wirtschaftlicher Effizienz herzustellen, bleibt die Herausforderung der Zukunft, damit die Kinder- und Jugendhilfe ihren Grundauftrag erfüllen kann. Zu den erforderlichen Rahmenbedingungen für Fachlichkeit in der Kinder- und Jugendhilfe gehören auch wertschätzende und angemessene Arbeitsverhältnisse für die Fachkräfte. Die Zahlen der Kinder- und Jugendhilfestatistik sowie Erfahrungen in der Praxis zeigen, dass sich in vielen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe eine Prekarisierung von Arbeitsverhältnissen etabliert, die in krassem Gegensatz zur öffentlichen Rhetorik von der Bedeutsamkeit der nachwachsenden Generation und der Arbeit mit Familien steht. Niedrig bezahlte und oft auf Teilzeit- und/oder Zeitvertragsbasis stehende Arbeitsverhältnisse werden häufiger. 

Der „Wert“ der geleisteten Arbeit wird teilweise über Spezialtarife ausdifferenziert, die Bereitstellung von Infrastruktur eingeschränkt. Zu konstatieren ist ein steigender Fachlichkeitsdruck bei zum Teil gleichzeitiger Reduzierung von Mitteln und Personal. Der Prekarisierung von Arbeitsverhältnissen in der Kinder- und Jugendhilfe muss dringend entgegengewirkt werden, um zu verhindern, dass sich der strukturelle Druck sowohl auf die Fachlichkeit im Feld als auch auf die Nachhaltigkeit der Angebote in der Kinder- und Jugendhilfe noch weiter problematisch auswirkt.

Vor diesem Hintergrund sind alle Akteure der Kinder- und Jugendhilfe gefordert, Differenzen zwischen Professionalität und ökonomischen Rahmenbedingungen bewusst wahrzunehmen, reflexiv mit der Veränderung bzw. dem Ab- und Umbau von Strukturen umzugehen sowie gegen eine Einschränkung fachlicher Standards vorzugehen. 

Professionelle Berufsausübung und ehrenamtliches Engagement 

Im Zuge ihrer Professionalisierung ist Kinder- und Jugendhilfe zu einem unverzichtbaren pädagogisch-sozialen Instrument der personenbezogenen sozialen Dienstleistungen in Sachen Betreuung, Bildung und Erziehung und der sozialen Problembearbeitung geworden. 
Während die ehrenamtliche Fürsorge heute überwiegend durch professionelle Strukturen abgelöst wurde (mit Ausnahme der Vollzeitpflege), wird der Bereich der Kinder- und Jugendarbeit insbesondere in der Jugendverbandsarbeit nach wie vor überwiegend vom ehrenamtlichen Engagement getragen. 

Ehrenamtlich tätige Personen erbringen nicht nur direkte persönliche Unterstützung und Hilfe für Kinder, Jugendliche und deren Familien, sondern sind insbesondere in Initiativen, Vereinen und Verbänden auch in leitenden Funktionen und als Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber professioneller Fachkräfte tätig. In Jugendhilfeausschüssen und kommunalpolitischen Gremien sind Ehrenamtliche an wichtigen Beschlussfassungen beteiligt. Neben diesen klassischen ehrenamtlichen Tätigkeiten lassen sich interessante neue Entwicklungen hinsichtlich einer Verknüpfung ehrenamtlichen Engagements mit professionellen Tätigkeiten beispielsweise in den Familienzentren und Mehrgenerationenhäusern beobachten, die wichtige Beiträge für die Verbesserung der sozialen Infrastruktur und der Bildungsangebote im Stadtteil leisten. Auch im Bereich der Arbeit mit jungen Menschen aus benachteiligten oder belasteten Familien sind mit professioneller Unterstützung neue Formen freiwilligen Engagements entstanden, wie zum Beispiel Patenschafts- bzw. Mentorenmodelle am Übergang von der Schule in den Beruf oder Patenschaften für Kinder psychisch kranker oder suchtkranker Eltern. Ehrenamtlich tätige Personen sind weder Hilfskräfte oder Handlanger für die Professionellen, noch können und wollen sie professionelles Handeln ersetzen. Sie erfüllen vielmehr aus eigenem Antrieb Aufgaben mit einer je eigenen Qualität, die von den Professionellen zu respektieren, zu begleiten und adäquat zu unterstützen ist.

Gerade in einer Zeit, in der sowohl die Arbeitsweise als auch die Leistungsfähigkeit der Kinder- und Jugendhilfe aufgabenkritisch betrachtet werden, kommt der Qualifikation der professionellen wie auch der ehrenamtlichen Mitarbeitenden eine hohe Bedeutung zu. Ganz abgesehen von sozialen und individuellen Folgen für die betroffenen Personen, kann sich „Sparen“ bei den Personal- und Fortbildungskosten betriebswirtschaftlich als Bumerang erweisen, wenn eine unzureichende fachliche Befähigung zu einer Fehlentscheidung führt.

Qualifizierung mit sozialpädagogischem Profil 

Wer heute versucht, die Situation und die möglichen Perspektiven der Sozialen Arbeit in der Bachelor- und Masterstruktur und damit auch die Verankerung der Kinder- und Jugendhilfe in diesem Prozess zu beschreiben, muss eine Vielfalt an Strukturen, modularisierten Inhalten und Abschlussbezeichnungen berücksichtigen. Aus der Perspektive einiger Anstellungsträger sind spezialisierte Studiengänge vielfach nur eingeschränkt bedarfsorientiert. Es gehört zu den aktuellen Herausforderungen der Fachkräftequalifizierung für die Kinder- und Jugendhilfe, den Gefahren sowohl eingeschränkter Berufsfähigkeiten überspezialisierter Absolventinnen und Absolventen als auch des Unkenntlichwerdens der für die Kinder- und Jugendhilfe charakteristischen Fachlichkeit etwa in Abgrenzung von den Bereichen formale Bildung und Gesundheit entgegenzuwirken. Darüber hinaus müssen Arbeitgeberverbände wie auch Gewerkschaften und Berufsverbände für Transparenz des Stellengefüges im Hinblick auf die neuen hochschulischen Ausbildungsgänge sorgen. Zum einen geht es um die Eingruppierung in die Tarifsysteme. Gegenüber den Hochschulen und Akkreditierungsagenturen ist zum anderen deutlich zu machen, welche Bedarfe, aber auch welche Grenzen der Spezialisierung zu berücksichtigen sind.

Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe sind zwar in durchaus spezialisierten Einsatzbereichen tätig, sie agieren jedoch immer wieder in Situationen, die – auch im Sinne von gelingender Kooperation – den Rückgriff auf eine gemeinsame „Sprache“ erfordern. Darüber hinaus wäre es in Zeiten von Flexibilität, Bedarfsgerechtigkeit und Mobilität ein Kennzeichen attraktiver Qualifizierung, wenn diese breite Einsatzfähigkeit ermöglichte. 

Eine grundständige sozialpädagogische Berufsqualifizierung ist eine unerlässliche Grundlage für die Bewältigung der vielfältigen Anforderungen in der Kinder- und Jugendhilfe als eigenständiges Feld innerhalb der Sozialen Arbeit. Hierfür muss ein generalistischer Kern im Sinne eines gemeinsamen Kerncurriculums gesichert werden. Im Spannungsfeld zwischen Generalisierung und Spezialisierung und in Zeiten lebenslangen Lernens ist die Kinder- und Jugendhilfe gefordert, die ineinander übergehenden Qualifizierungsphasen Grundausbildung, Spezialisierung, Berufseinmündung und Fort- bzw. Weiterbildung im Sinne eines disziplinären Profils der Sozialpädagogik auszugestalten.


Fazit

Vor dem Hintergrund aktueller Veränderungsprozesse und um die Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft zu bewahren, muss jungen Menschen mit ihren Bedürfnissen, Ansprüchen und Interessen in den verschiedensten Lebensbereichen entsprochen werden. Um die Potenziale aller Kinder und Jugendlichen individuell fördern und Perspektiven entwickeln zu können, müssen Kinder- und Jugendhilfe, Schule, Politik, Wissenschaft und Wirtschaft ihre Angebote, Inhalte und Methoden kritisch reflektieren. 

  • So finden Erziehung und Bildung im Spannungsfeld zwischen öffentlicher und individueller Verantwortung statt und müssen einen Ausgleich zwischen gesellschaftlichen Anforderungen und selbstbestimmter Persönlichkeitsentwicklung schaffen. Junge Menschen brauchen sowohl Unterstützung als auch Freiräume!
  • Kinder und Jugendliche haben unabhängig von ihrem sozialen und kulturellen Hintergrund, Geschlecht oder möglichen Behinderungen Anspruch auf gleiche Teilhabechancen. Dies erfordert die Anerkennung von Vielfalt und den Abbau von Benachteiligungen! 
  • Sozialstaatliche Veränderungen und zunehmender Wettbewerb stellen die Kinder- und Jugendhilfe bei steigenden fachlichen und gesellschaftlichen Ansprüchen und angesichts des Fachkräftemangels vor neue Herausforderungen. Kinder- und Jugendhilfe muss der drohenden Einschränkung fachlicher Standards entgegenwirken!

Alle Akteure, die Verantwortung für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen tragen, müssen im Sinne des Mottos des 14. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetages „Kinder. Jugend. Zukunft: Perspektiven entwickeln – Potenziale fördern!“ gelingendes Aufwachsen ermöglichen.


Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ
Berlin, April 2011