Junge Menschen ernst nehmen!
Die Vorzüge institutionalisierter Beteiligung und gelebter Beteiligungskultur auf Landesebene für junge Menschen in stationären Einrichtungen der Erziehungshilfe erschließen

Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ1 

Positionspapier als PDF

In den Bundesländern Bayern, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben sich auf Landesebene Interessenvertretungen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in stationären Angebotsformen der Kinder- und Jugendhilfe gebildet, über die sie sich für ihre Rechte, Interessen und Bedarfe einsetzen können. Das Anliegen, landesweite Interessenvertretungen junger Menschen in stationären Hilfen zur Erziehung zu initiieren, wurde in den vergangenen Jahren insbesondere durch Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus den stationären Hilfen sowie von Care Leavern an die Verantwortlichen für die Hilfen zur Erziehung auf Landesebene herangetragen. Die AGJ begrüßt ausdrücklich, dass junge Menschen in Angeboten der stationären Hilfen zur Erziehung in den o. g. Bundesländern bereits von den verantwortlichen Akteur*innen in Politik, Verwaltung, bei Trägern und in Einrichtungen unterstützt werden, sich im Rahmen von strukturellen Interessenvertretungen auf Landesebene aktiv für ihre Rechte und Anliegen einzusetzen.

Mit dem vorliegenden Positionspapier will die AGJ den bundesweiten Ausbau und die Verstetigung landesweiter Interessenvertretungen von jungen Menschen aus stationären Angebotsformen befördern. Das Papier setzt sich mit der Bedeutung der strukturellen Beteiligung und Selbstvertretung von jungen Menschen aus stationären Angebotsformen der Erziehungshilfe auseinander und gibt einen Einblick in die Struktur, Konzeptmerkmale, inhaltliche Arbeit und Ziele der im Aufbau befindlichen und bereits bestehenden Interessenvertretungen. Weiter werden wesentliche Gelingensbedingungen nachhaltiger und wirkungskräftiger Interessenvertretung identifiziert.

Die AGJ fordert die Akteur*innen auf landespolitischer Ebene, in der Kinder- und Jugendhilfe und in anderen Gesellschaftsbereichen auf, in ihrem jeweiligen Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereich die Entwicklung, den Aufbau und die Verstetigung von landesweiten Beteiligungsgremien zu ermöglichen, zu unterstützen und zu fördern.

1. Die (strukturelle) Selbstvertretung junger Menschen als Recht und pädagogisches Prinzip

Kinder und Jugendliche haben Rechte! Hierzu gehört das Recht auf Beteiligung2 an allen sie betreffenden Entscheidungen auf eine Art und Weise, die ihrem jeweiligen Alters- und Entwicklungsstand gerecht wird. Dieses Recht auf Mitsprache und Beteiligung (Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention - KRK) hat die fachöffentliche Debatte um die Mitbestimmung von jungen Menschen wesentlich befördert. Es ist als Grundprinzip der KRK bei der Auslegung und Anwendung aller Kinderrechte zu beachten und bringt ein Verständnis von jungen Menschen als aktive Mitglieder und Mitgestalter der Gesellschaft zum Ausdruck.3

Die verbindliche Umsetzung der Mitsprache und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen als Recht und pädagogisches Prinzip ist in der Kinder- und Jugendhilfe eine wesentliche Grundvoraussetzung, um dem gesetzlichen Anspruch junger Menschen auf Förderung ihrer Entwicklung und Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit entsprechen zu können. Das SGB VIII hebt das Recht auf Beteiligung an mehreren Stellen deutlich hervor.

Gerade in Angeboten der stationären Erziehungshilfe4 ist die Verwirklichung einer lebendigen Beteiligung und Selbstvertretung junger Menschen von besonderer Bedeutung. Junge Menschen werden i. d. R. in stationären Einrichtungen der erzieherischen Hilfen betreut, weil sich ihre Familien in komplizierten Lebens- und Problemlagen befinden. Die stationäre Unterbringung ist i. d. R. längerfristig angelegt und greift im Leistungskanon der Hilfen zur Erziehung am intensivsten in die Lebenswelten und Entwicklungsverläufe von Kindern und Jugendlichen und ihren Familien ein.5 Einrichtungen der stationären Erziehungshilfe stellen somit für viele junge Menschen wichtige Lebensorte dar, in denen sie einen wesentlichen Teil ihres Alltags verbringen, in denen aber auch aufgrund ihrer strukturellen Verfasstheit (bspw. Wohnen in einer „zufälligen“ Gruppe mit hauptberuflichem Betreuungspersonal, Fluktuation/Wechsel der Mitbewohner*innen und Fachkräfte; Arbeitszeiten/Schichtdienst der Fachkräfte und Mitarbeitenden) Spannungsverhältnisse erzeugt werden, die sich auf das Alltagsleben der betreuten jungen Menschen auswirken. Darüber hinaus werden Einrichtungen der stationären Erziehungshilfen häufig als relativ abgeschottete Systeme wahrgenommen, in die Außenstehende nur wenig oder kaum Einblick haben, was wiederum machtmissbrauchenden Strukturen Vorschub leisten kann. Um dem entgegentreten zu können, sind das Wissen und Kennen der eigenen Rechte sowie der Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten (auch außerhalb von Einrichtungen) für junge Menschen wichtige Schutzmechanismen.6

Ziel aller Bemühungen zur Förderung der Partizipation junger Menschen muss sein, Beteiligungsrechte nicht nur gesetzlich verankert zu wissen, sondern sie kontinuierlich im Hilfeprozess und im alltäglichen Leben von Kindern und Jugendlichen – also insbesondere auch in der stationären Einrichtung als ein bedeutsamer Lebensort – durchzusetzen und zu verwirklichen. Nur auf diesem Weg werden Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen tatsächlich Entscheidungsräume eröffnet. Gerade die Erfahrung von jungen Menschen das
(Alltags-)Leben weitreichend mitzugestalten und von Erwachsenen ernst genommen zu werden, trägt dazu bei, das eigene Leben zukünftig selbständig in die Hand nehmen zu können.

Für die Schaffung beteiligungsorientierter Strukturen sind zuvorderst die erwachsenen Akteur*innen (bspw. Fachkräfte) verantwortlich, die bereit sein müssen, einen Teil ihrer Entscheidungsmacht an junge Menschen abzugeben.7 Eine wichtige Voraussetzung hierfür ist eine beteiligungsorientierte und beschwerdeoffene Haltung der Träger sowie der Leitungen und Fachkräfte der Einrichtungen.8 Die Träger der öffentlichen und der freien Jugendhilfe stehen in der Verantwortung, dass die in Abhängigkeit der jeweiligen stationären Einrichtungen entwickelten Beteiligungs- und Beschwerdekonzepte als Qualitätsmerkmal und Teil der Organisationsentwicklung strukturell verankert, tatsächlich gelebt und stetig weiterentwickelt werden (u. a. Qualifizierung von Fachkräften, regelmäßig stattfindende Qualitätsentwicklungs-gespräche innerhalb der Einrichtungen).

2. Struktur, inhaltliche Schwerpunkte und gemeinsame Ziele der landesweiten Interessenvertretungen

Landesweite Beteiligungsgremien10 von und für junge Menschen in Einrichtungen der stationären Hilfen zur Erziehung sind Plattformen der Interessensbündelung und Selbstvertretung.
Insgesamt handelt es sich derzeit um ein sehr dynamisches Feld, in dem sich einige landesweite Interessenvertretungen noch in der Aufbau- oder der Verstetigungsphase befinden, während andere bereits seit mehreren Jahren existieren.11 Sie firmieren unter unterschiedlichen Namen (Hessen und Bayern: Landesheimrat, Brandenburg: Kinder- und Jugendhilfe Landesrat – KJLR, NRW: Jugend vertritt Jugend – JvJ NRW, Rheinland-Pfalz: Landesjugendhilferat Rheinland-Pfalz).

Landesweite Beteiligungsgremien ermöglichen jungen Menschen strukturelle Selbstvertretung:

  • Sie können hierüber auf vorhandene Entwicklungsbedarfe in stationären Einrichtungen aufmerksam machen und auf diese ein- bzw. zurückwirken.
  • Sie machen die eigenen Positionen der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen hör- und sichtbar, treten vor die Presse, machen Lobbyarbeit und suchen bspw. den Austausch mit Politik, Verbänden, den örtlichen Jugendämtern oder den Betriebserlaubnis erteilenden Behörden.
  • Sie berichten über die Erfahrungen und Perspektiven der in stationären Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe lebenden jungen Menschen und kommunizieren und vertreten ihre Rechte, Anliegen und Positionen nach außen.
  • Sie können hierdurch Einfluss auf die eigenen Lebensverhältnisse nehmen und Anerkennung und Selbstwirksamkeit erfahren.

Sie ermöglichen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in stationären Hilfen insbesondere, sich über ihr (Alltags)Leben und über die Bedingungen in den jeweiligen Einrichtungen auszutauschen und gegenseitig zu informieren. Dies ermöglicht es ihnen u. a., die eigene (Lebens)Situation einzuordnen und Erfahrungen anderer für sich zu nutzen. Die Stärkung der jungen Menschen in der Wahrnehmung ihrer Rechte und Formulierung ihrer eigenen Anliegen dient präventiv auch ihrem Schutz, weil sie dazu beitragen kann, Missstände in Einrichtungen aufzudecken und diesen frühzeitig zu begegnen.

Die landesweiten Interessenvertretungen bieten zudem eine Struktur, die in jugend(hilfe)politische Diskussions- und Abstimmungsprozesse systematisch einbezogen werden kann und die es den jungen Menschen erleichtert, sich mit anderen Organisationen und Institutionen auf Landesebene zu vernetzen und auszutauschen (z. B. Landesjugendhilfeausschuss, Ombudschaften, Careleaver e. V., Jugendliche ohne Grenzen, Organisationen wohnungsloser junger Menschen).

Aus den Erfahrungen der bisher in den Bundesländern12 existierenden landesweiten Interessenvertretungen junger Menschen in stationären Erziehungshilfen lassen sich folgende gemeinsame strukturelle Merkmale sowie inhaltliche Aspekte der Arbeit erkennen:

Demokratische Legitimation: Alle Beteiligungsgremien sind bzw. werden auf der Basis einer schriftlich fixierten Wahlordnung demokratisch gewählt. Sie setzen sich aus 10 bis 12 jungen Menschen im Alter zwischen aktuell 11 und 21 Jahren zusammen, wobei die Anzahl der weiblichen Mitglieder häufig überwiegt. Die Verschriftlichung der Strukturen, Arbeitsweisen und Aufgaben ist bisher in Bayern und Hessen (Landesheimrat Bayern, Landesheimrat Hessen) über eine Satzung erfolgt.

Professionelle Begleitung: Die Beteiligungsgremien besitzen entweder eine eigene Geschäftsstelle oder sie sind an beteiligungsorientierte Landesprojekte angegliedert. Ausgenommen hiervon ist die Interessenvertretung von Rheinland-Pfalz, die sich derzeit im Aufbau befindet. Die fachliche Begleitung der Gremien erfolgt im Rahmen der Projekte bzw. der Geschäftsstellen durch dort hauptamtlich beschäftigte Fachkräfte mit Erfahrungen in der stationären Kinder- und Jugendhilfe. Der hierfür vorgesehene Stellenanteil ist in den Ländern unterschiedlich hoch.

Den Interessenvertretungen stehen jeweils eine unterschiedlich hohe Anzahl von beratenden Fachkräften (mind. 1 bis max. 5) zur Verfügung, welche die jungen Menschen bei ihrer Tätigkeit beraten und unterstützen. Als Berater*innen fungieren neben der Fachkraft/den Fachkräften der Geschäftsstellen und Landesprojekte, an denen die jeweiligen Interessenvertretungen angebunden sind, teilweise noch zusätzlich ehrenamtlich tätige Fachkräfte aus stationären Angeboten der Erziehungshilfe, die i. d. R. von den jungen Menschen offiziell benannt bzw. gewählt werden. In einigen Bundesländern erhalten die ehrenamtlich tätigen Berater*innen selbst oder die Träger, bei denen diese tätig sind, eine Aufwandsentschädigung.

Finanzielle Ressourcen: Übereinstimmend verfügen alle bisherigen Interessenvertretungen über (unterschiedlich hohe) finanzielle Ressourcen, die entstehende Kosten im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Interessenvertretungen decken. In Bayern und Hessen steht den Interessenvertretungen ein festes Budget zur Selbstverwaltung zur Verfügung.

Vernetzung: Allen Beteiligungsgremien ist es ein Anliegen, sich zu vernetzen. Sie stehen in engem Austausch mit verschiedenen Partnern auf der Landesebene, z. B. mit den zuständigen Landesjugendämtern/-ministerien (den Betriebserlaubnis erteilenden Behörden), Landesjugendhilfeausschüssen, Trägerverbänden, Landesjugendringen, Ombudschaften in der Kinder- und Jugendhilfe13, Careleaver e. V., Jugendliche ohne Grenzen und anderen Organisationen der Flüchtlings- und Wohnungslosenhilfe und Interessenvertretungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe anderer Bundesländer.

Inhaltliche Schwerpunkte: Die landesweiten Interessenvertretungen fokussieren sich (derzeit) insbesondere auf:

  • Kostenheranziehung nach § 94 Abs. 6 SGB VIII für junge Menschen mit eigenem Einkommen – Abschaffung der „75%-Regelung“,
  • die Entwicklung einer Empfehlung für Jugendämter zur Gestaltung von Hilfeplangesprächen,
  • die Verbesserung der digitalen Ausstattung (z. B. W-Lan in allen Einrichtungen) und der Medienkompetenz in den Angeboten der Hilfen zur Erziehung,
  • die Sicherung der Privatsphäre in stationären Angeboten,
  • das Auftreten gegen Vorurteile gegenüber jungen Menschen in der stationären Kinder- und Jugendhilfe – Image von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in stationären Einrichtungen,
  • Öffentlichkeitsarbeit verbunden mit der Information aller in der stationären Erziehungshilfe lebenden jungen Menschen über die Existenz und die Aufgaben der landesweiten Interessenvertretung (Dauerthema).                           

Ziele: Alle landesweiten Interessenvertretungen formulieren übereinstimmend folgende vorrangigen Ziele:

  • das Hinwirken auf eine möglichst wirkungsvolle, gelebte Beteiligung in stationären Jugendhilfeeinrichtungen,
  • jungen Menschen eine Stimme auf Landesebene zu geben, ihre Anliegen und Interessen zu vertreten und sie bei der Umsetzung ihrer (Beteiligungs)Rechte zu unterstützen,
  • Anlaufstelle für Interessen und Probleme von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus stationären Angebotsformen der Kinder- und Jugendhilfe zu sein, um u. a. Anliegen und grundlegende Problemstellungen aufzunehmen und zu bearbeiten, die viele junge Menschen in Angeboten der stationären Kinder- und Jugendhilfe betreffen,
  • als konkrete Ansprechpartner*innen für Themen und Fragen rund um das Aufwachsen und das Alltagsleben in Angebotsformen der stationären Erziehungshilfe auf Landesebene ernstgenommen zu werden,
  • sich zu Entwicklungen in der stationären Kinder- und Jugendhilfe zu positionieren und politisch Verantwortliche, insbesondere die Landesregierungen sowie Verwaltung und Öffentlichkeit hierüber zu informieren,
  • aus der Perspektive von jungen Menschen in den Hilfen zur Erziehung mit Unterstützung der Akteure der Kinder- und Jugendhilfe wichtige Informationen für junge Menschen in stationären Angeboten der Erziehungshilfen zugänglich zu machen und kind- bzw. jugendgerecht aufzubereiten,
  • die Vernetzung14 und den Austausch über die jeweiligen landesweiten Interessenvertretungen hinaus zu gewährleisten.

3. Gelingensfaktoren für den Aufbau und die kontinuierliche Verstetigung landesweiter Interessenvertretungen

Die AGJ setzt sich mit Nachdruck für einen weiteren bundesweiten Ausbau und die Verstetigung landesweiter Interessenvertretungen von jungen Menschen in stationären Angebotsformen ein. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass folgende Faktoren15 für einen gelingenden Aufbau und eine langfristige Implementierung solcher Beteiligungsgremien wichtig sind. Die AGJ fordert die Verantwortlichen dazu auf, diese entsprechend zu berücksichtigen und umzusetzen.

Politisches Votum herbeiführen: Es wird eine klare Entscheidung der verantwortlichen Akteur*innen für den Aufbau einer landesweiten Interessenvertretung getroffen, z. B. durch eine Entscheidung des Landesjugendhilfeausschusses. Für junge Menschen in den stationären Einrichtungen der Erziehungshilfe wird ein (struktureller) Rahmen zur Verfügung gestellt, der es erlaubt, Ideen und Formate einer Beteiligung auf Landesebene (z. B. Aufbau einer landesweiten Interessenvertretung) entstehen zu lassen und ggf. (weiter) zu entwickeln und zu verfolgen.

Politik, Landesjugendämter, Jugendämter, Träger der freien Jugendhilfe und Einrichtungen sind bereit, Kompetenzen an junge Menschen abzugeben sowie im Rahmen ihres jeweiligen Zuständigkeits- und Verantwortungsbereiches strukturelle Macht- und Entscheidungsräume für Kinder- und Jugendliche zu schaffen, die es diesen ermöglichen, eigene Ideen zu entwickeln und ihre Bedarfe, Interessen und Rechte zu formulieren und zu vertreten.

Ressourcen zur Verfügung stellen: Der Aufbau sowie die kontinuierliche Umsetzung einer landesweiten Interessenvertretung wird von Beginn an politisch und fachlich unterstützt sowie strukturell abgesichert. Notwendig hierfür sind entsprechende personelle, finanzielle und materielle Ressourcen sowie fachliche Kompetenzen. Dies beinhaltet z. B. ein Budget für Veranstaltungen, Fahrtkosten, Seminare und Bildungsangebote für die Mitglieder der Interessenvertretung. Weiter sind die Schaffung von Personalstellen zur kontinuierlichen fachlichen Begleitung (Beratung, Durchführung von Workshops, Fachveranstaltungen u. a.) der beteiligten jungen Menschen und die dazu erforderlichen dauerhaften Strukturen (Räume, Ausstattung) notwendig. Hinsichtlich der fachlichen Begleitung junger Menschen sollte berücksichtigt werden, dass diese zeitintensiv ist und eine entsprechende Qualifikation der Fachkräfte erfordert. Den jungen Menschen muss ein starkes Beteiligungsrecht in diesen Personalangelegenheiten zukommen. Für die Umsetzung sind alle Akteur*innen [Politik, (Landes)Jugendämter, Träger, Einrichtungen] gemeinsam verantwortlich.

Qualifizierungsangebote ermöglichen: Die gelebte Beteiligung junger Menschen im pädagogischen Alltag ist ein entscheidender Faktor für die Wirksamkeit von Hilfen zur Erziehung. Begleitende Fortbildungsangebote und landesweite Fachtage zum Thema Partizipation für junge Menschen ebenso wie für Fachkräfte leisten einen wichtigen Beitrag zur Qualität der erzieherischen Hilfen, indem sie eine beteiligungsorientierte und beschwerdeoffene Haltung, die Gestaltung erweiterter Bildungs- und Erfahrungsräume für Kinder und Jugendliche sowie die aktive Unterstützung von (landesweiten) Beteiligungsgremien junger Menschen aus unterschiedlichen Angebotsformen der stationären Hilfen zur Erziehung befördern. Die Mechanismen der Verhinderung von Mitbestimmung junger Menschen im Alltag der Einrichtungen müssen hierzu erforscht, kenntlich gemacht und bearbeitet werden.16

Entscheidungsräume und Zugänge für Beteiligung schaffen: Die verantwortlichen Akteur*innen stellen für stationär untergebrachte junge Menschen Zugänge zu den landesweiten Beteiligungsgremien wie auch umgekehrt – von den Interessenvertretungen in die Einrichtungen – her und unterstützen aktiv den Aufbau und die Verstetigung dieser Beteiligungsformate.

Über den geplanten Aufbau einer landesweiten Interessenvertretung werden junge Menschen umfänglich informiert und von Beginn an in die Planungs- und Konzipierungsprozesse intensiv einbezogen. Insbesondere Fachkräfte der stationären Erziehungshilfen und der Jugendämter fungieren oftmals als „Türöffner*innen“ und Multiplikator*innen für die Teilnahme von jungen Menschen an einer landesweiten Interessenvertretung. Dies geschieht bspw. durch Information in Hilfeplangesprächen, Informationsveranstaltungen, Angebote bzw. Aufrufe zur Teilnahme, Einrichtungsleiter*innenkonferenzen und Fachtage, vorbereitende Workshops zum Austausch mit Kindern und Jugendlichen bereits bestehender Interessenvertretungen.

Die Beteiligung an einer landesweiten Interessenvertretung muss für jeden jungen Menschen, der es möchte, ermöglicht werden. Voraussetzung ist u. a. die Schaffung von möglichst breiten, niedrigschwelligen Zugängen. Diesbezüglich haben bisherige Erfahrungen bereits bestehender landesweiter Interessenvertretungen gezeigt, dass folgende Aspekte förderlich sind:

  • Bei den politisch Verantwortlichen auf Landesebene, dem Träger einer Einrichtung bis hin zu den Fachkräften, Eltern, Vormündern sowie jedem einzelnen Kind, Jugendlichen und jungen Erwachsenen selbst ist die entsprechende beteiligungsfördernde Haltung für das Bestehen einer Interessenvertretung wünschenswert.
  • Bei dem Aufbau und der Umsetzung eines landesweiten Beteiligungsgremiums werden die unterschiedlichen Altersstrukturen der jungen Menschen, die vielfältigen Angebotsformen stationärer Erziehungshilfen und die teilweise großen Entfernungen zwischen den Einrichtungen berücksichtigt.

Die rechtlichen Voraussetzungen für das Engagement im Rahmen der Interessenvertretung müssen erfüllt und die jungen Menschen aktiv unterstützt werden, z. B. wenn es darum geht, dass die Eltern/der Vormund bzw. die Vormundin die Teilnahme an Treffen/Veranstaltungen oder Foto- und Videoaufnahmen und deren Veröffentlichung genehmigen (z. B. auf der Internetseite des Beteiligungsgremiums).17

Selbstbestimmung und Wertschätzung im Blick: Die Themen, Bedarfe und Aufträge der gewählten jungen Menschen finden bei den zuständigen Behörden bzw. (politisch) Verantwortlichen Gehör oder es werden auch Hindernisse der Umsetzbarkeit mit ihnen erörtert – nur dann werden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sich ernst genommen fühlen. Insbesondere, wenn erste Ergebnisse des Engagements bzw. der aktiven Arbeit in die Tat umgesetzt sind, wird Selbstwirksamkeit für junge Menschen erlebbar. Es besteht nicht die Erwartung, dass Entscheidungen stets so getroffen werden, wie die jungen Menschen sie fordern, aber eine ernsthafte Auseinandersetzung mit den geäußerten Interessen, Bedarfen und Wünschen muss für die jungen Menschen erkennbar werden.

Die jungen Menschen werden unterstützt, die Aufgaben, Ziele und Rolle (z. B. Befugnisse) der landesweiten Interessenvertretung zu definieren und zu klären. Diese werden nach außen hin transparent dargestellt und übermittelt (bspw. an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in den Einrichtungen der stationären Erziehungshilfe), sodass die Interessenvertretungen entsprechend wahrgenommen und eingeordnet werden können.

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene investieren viel Zeit und Engagement als Mitglieder einer landesweiten Interessenvertretung. Spaß und Abwechslung bei ihrer Tätigkeit (z. B. gemeinsame Gruppenaktivitäten) sowie eine offene und direkte Wertschätzung durch die Verantwortlichen sind motivationsfördernd und tragen zu einem positiven Gruppen- und Arbeitsklima bei.

Bedingungen in der stationären Jugendhilfe berücksichtigen: Die i. d. R. strukturell bedingte Fluktuation18 (bspw. durch altersbedingte Beendigung der Hilfe, Rückführung in die Familie, Wechsel bzw. Abbruch der Hilfe) gewählter Mitglieder der Beteiligungsgremien ist in Bezug auf eine kontinuierliche und verbindliche (Mit)Arbeit und Ergebnissicherung, den dauerhaft erforderlichen Informationsfluss und die beständige Weiterentwicklung der Interessenvertretung zu berücksichtigen.

Überforderungen vermeiden: Ein ehrenamtlich agierendes Beteiligungsgremium junger Menschen ist keine Beschwerdeinstanz, die bspw. in Kinderschutzfällen aktiv werden kann. Hier sind die regelhaft bestehenden Abläufe und Zuständigkeiten zu beachten und einzuhalten sowie diese transparent und klar nach außen hin zu vermitteln. Trotzdem kann es vorkommen, dass sich ein junger Mensch mit substantiellen Beschwerden an die Interessenvertretung wendet. In diesem Fall ist es Aufgabe der begleitenden Fachkräfte den individuellen Erfordernissen entsprechend zu handeln sowie für Aufklärung zu sorgen.

Weiter sind die zeitlichen Ressourcen zu berücksichtigen, die jungen Menschen zur Verfügung stehen. Das betrifft beispielsweise die Terminplanung [Werktage, Anfahrts- und Abfahrtsweg und die notwendige Vorbereitung(szeit)].

Kooperation(sbestrebungen) fördern: Die Mitglieder der landesweiten Interessenvertretungen werden in ihren Austausch- und Vernetzungsbestrebungen mit verschiedenen Akteur*innen fachlich (z. B. Vor- und Nachbereitung von Treffen) und finanziell (ggf. Anreise, Unterkunft, Versorgung) unterstützt und begleitet.

Wichtige Ansprechpersonen in diesem Zusammenhang können z. B. sein: die obersten Landesjugendbehörden und Landesjugendämter, die Jugendparlamente und Jugendringe, die lokalen Zusammenschlüsse der Careleaver und Interessensvertretungen in anderen (Bundes)Ländern, in besonderer Weise aber auch Ombudspersonen und andere Strukturen der Ombudschaften sowie die Betriebserlaubnis erteilenden Abteilungen/Behörden in den Landesjugendämtern bzw. zuständigen Landesministerien. Ein inhaltlich enger Austausch, insbesondere mit den letztgenannten Stellen, kann besonders auch mit Blick auf die Umsetzung von Kinderrechten und die Sicherung des Schutzes von Kindern in Einrichtungen für diese eine wichtige Lernerfahrung sein. Durch den Kontakt, die Beteiligung und die Interessenvertretung von jungen Menschen können sich zudem auch vielfältige Anregungen und Anstöße für die Fachberater*innen ergeben, z. B. für die Weiterentwicklung der Aufsicht und Beratung stationärer Angebotsformen und des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen. Gleichzeitig ist aber darauf zu achten, dass es zu keiner Aufgabenvermischung kommt, um den Charakter der Interessenvertretungen als Selbstvertretungsorgan zu bewahren und die jungen Menschen vor Überforderung zu schützen. Tendenzen, diesen eine Kontroll- und Kinderschutzfunktion zuzuordnen, ist entgegenzuwirken.

Öffentlichkeitsarbeit von Beginn an unterstützen: Ideen zur Öffentlichkeitsarbeit, die die jungen Menschen entwickeln, müssen von den zuständigen Behörden bzw. politisch Verantwortlichen unterstützt werden. Ein Konzept zur Öffentlichkeitsarbeit und Bekanntmachung der gewählten Interessenvertretung sollte möglichst von Beginn an entwickelt und fortlaufend weitergeführt werden, damit viele junge Menschen in den stationären Hilfen erreicht und deren Interessen effektiv vertreten werden können. Der Kontakt und die Informationsübermittlung zum Beteiligungsgremium und nach außen kann digital (u. a. Chats, Skype, Telefon, E-Mail) und persönlich (vor Ort, in der Region, in überregionalen Treffen) sichergestellt werden.

4. Besondere Herausforderungen für den Aufbau und die kontinuierliche Verstetigung von landesweiten Interessenvertretungen

Im Folgenden werden Aspekte aufgeführt, die sich den Erfahrungen der landesweiten Beteiligungsgremien nach als Erschwernisse bei dem Aufbau und der dauerhaften Implementierung einer landesweiten Interessenvertretung erweisen. Die AGJ fordert die Verantwortlichen auf, diese beim Aufbau bzw. (weiteren) Ausbau landesweiter Interessenvertretung zu vermeiden bzw. ihnen entgegenzuwirken, um eine lebendige und kontinuierliche Selbstvertretung von jungen Menschen in stationären Hilfen zur Erziehung auch tatsächlich zu ermöglichen.

Erschwerter Zugang zu Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen: Der Anspruch der Interessenvertretungen, möglichst viele junge Menschen mit Inhalten und Informationen zu erreichen und interessierte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene an Prozessen (Wahl des Beteiligungsgremiums, Meinungsabfragen usw.) zu beteiligen, ist mit Blick auf die Vielzahl von stationären Plätzen mit großen Herausforderungen verbunden:

  • Es hat sich gezeigt, dass nicht alle jungen Menschen mit Informationen erreicht werden (können), da diese in der Regel vorrangig über die Ebene der stationären Einrichtungen/Wohnformen übermittelt werden. Wenn eine Einrichtung nicht an dem Thema interessiert oder hierüber nicht ausreichend informiert ist, ist der Zugang zu den jungen Menschen kaum möglich.
  • Die Möglichkeit zur Kandidatur und Wahl ist oftmals auf die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen beschränkt, die an der entsprechenden Wahlveranstaltung teilnehmen (können).19

5. Forderungen und Positionierungen der AGJ

Verantwortung wahrnehmen – Zugänge schaffen, Ressourcen bereitstellen und sichern

Es ist Aufgabe der politisch Verantwortlichen auf Landesebene die Entwicklung, den Aufbau und die langfristige Verstetigung eines landesweiten Beteiligungsgremiums junger Menschen in den stationären Erziehungshilfen verbindlich durch kontinuierliche finanzielle, strukturelle und personelle (fachliche) Ressourcen zu unterstützen und abzusichern.

Hinsichtlich der fachlichen Begleitung junger Menschen ist zu berücksichtigen, dass diese zeitintensiv ist und einer entsprechenden Qualifikation der begleitenden Fachkräfte bedarf. Um eine kontinuierliche Begleitung umfänglich gewährleisten zu können, müssen ausreichende Personal- und Sachkosten zur Verfügung gestellt werden. Diese sind bisher jedoch oftmals nicht langfristig gesichert. Manche verantwortlichen Fachkräfte in den Einrichtungen realisieren bspw. den Unterstützungsauftrag ehrenamtlich oder sie werden von ihrer Betreuungsaufgabe freigestellt, sodass die zur Verfügung stehende Zeit „zu Lasten“ der Einrichtung/Wohngruppe geht. Eine Anpassung der Rahmenbedingungen erscheint grundlegend notwendig, um das Engagement der landesweiten Beteiligungsgremien langfristig zu sichern. Weiter sollten bei Bedarf Bildungsangebote für die begleitenden Fachkräfte und die Mitglieder der Interessenvertretung ermöglicht werden.

Die Umsetzung des Aufbaus und die Verstetigung von landesweiten Interessenvertretungen sowie der Zugang junger Menschen in den stationären Erziehungshilfen zu solchen Beteiligungsgremien und umgekehrt, sollte gemeinsam durch die Verantwortlichen – Landesregierungen, Landesjugendämter/-ministerien, Jugendämter, Verbände und Träger der freien Jugendhilfe und Einrichtungen – in ihrem jeweiligen Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereich vollumfänglich unterstützt und gefördert werden.

Das Engagement junger Menschen in einer landesweiten Interessenvertretung bedarf entsprechender Zeitressourcen. Es liegt somit auch in der Verantwortung von Akteur*innen außerhalb von Politik und Kinder- und Jugendhilfe, wie bspw. der Schulen, der Ausbildungsstätten und den Arbeitgeber*innen, das kontinuierliche Engagement von Kindern und Jugendlichen in einem solchen Beteiligungsgremium zu unterstützen. Hierfür sollte seitens der Verantwortlichen auf Landesebene und in der Kinder- und Jugendhilfe bei den o. g. Akteur*innen aktiv geworben werden.

Die rechtlichen Voraussetzungen für das Engagement im Rahmen der Interessenvertretung müssen erfüllt werden. Dazu gehört z. B. eine Erlaubnis der Eltern/des Vormunds für die Teilnahme an Treffen oder Veranstaltungen im Rahmen der Interessenvertretungsaktivitäten. In der Praxis wird aber auch das Erstellen von Foto- und Videoaufnahmen bzw. deren Veröffentlichung als problembehaftet beschrieben. Die jungen Menschen sollten in ihrem Agieren im Rahmen ihrer beschränkten Geschäftsfähigkeit sowie bei der notwendigen Abstimmung mit ihren Sorgeberechtigten aktiv unterstützt werden, damit ihr Engagement hier nicht ausgebremst oder gar als „Spielball“ in anderen Konflikten missbraucht wird.

Kooperationen und Vernetzung fördern

Es ist grundsätzlich zu fördern, dass Mitglieder eines Landesjugendhilfeausschusses (LJHA) und aus dem zuständigem Landesjugendamt/-ministerium eine landesweite Interessenvertretung junger Menschen für gemeinsame Treffen aufsuchen. Mit solchen „Heimspielen“ wurden bei bestehenden landesweiten Interessenvertretungen bisher gute Erfahrungen gemacht, da sich die jungen Menschen wertgeschätzt und in ihrer vertrauten Umgebung häufig sicherer fühlen.

Die bundesweite Vernetzung von landesweiten Interessenvertretungen, z. B. in Form von regelmäßigen Bundestagungen, sollte grundsätzlich mit entsprechenden (finanziellen, strukturellen und personellen) Ressourcen unterstützt werden.

In die Zukunft denken – Beteiligungsstrukturen für alle stationär untergebrachten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen öffnen

Perspektivisch ist – mit Blick auf die geplante SGB-VIII-Reform – der Einbezug von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung in landesweite Interessenvertretungen junger Menschen aus stationären Einrichtungen anzustreben. Voraussetzung hierfür ist, dass ein Interesse der genannten Adressat*innen-gruppe besteht, sich in einem gemeinsamen Beteiligungsgremium auf Landesebene zu engagieren. Weiter sind Rahmenbedingungen (Zugänge, Beteiligungskonzepte und -strukturen) zu schaffen, die den individuellen (Unterstützungs)Bedarfen der jungen Menschen entsprechen und eine Selbstvertretung (so weit wie möglich) befördern und sicherstellen können.

Weiter ist zu prüfen, inwieweit auch von jungen Menschen aus familienanalogen Angebotsformen, der Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VIII, aus gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder gem. § 19 SGB VIII als auch aus teilstationären Einrichtungen das Interesse an einer aktiven Mitwirkung in einer landesweiten Interessenvertretung besteht, um ggf. förderliche Rahmenbedingungen zur Beteiligung herzustellen.

Bei einer Erweiterung der Adressat*innengruppe in den landesweiten Interessenvertretungen werden vsl. einige der in diesem Papier aufgeführten Aspekte zu Beteiligungsgremien von jungen Menschen in stationären Einrichtungen der Erziehungshilfe übertragbar sein. Teils werden sich aber bei der Entwicklung geeigneter Beteiligungskonzepte auch ganz andere Fragestellungen und Herausforderungen ergeben und zu bearbeiten sein.

Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ

Berlin, 14. Mai 2020

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1 Ansprechperson für dieses Positionspapier in der AGJ ist die zuständige Referentin des Arbeitsfeldes VI „Hilfen zur Erziehung, Familienunterstützende und Sozialpädagogische Dienste“: Monique Sturm (monique.sturm@agj.de).
2 In dem vorliegenden Papier werden die Begriffe Partizipation und Beteiligung synonym verwendet. Partizipation bzw. Beteiligung wird dabei verstanden als der komplementäre Prozess eines wirksamen Einbezugs in Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozesse der Lebensgestaltung durch (politisch) verantwortliche Akteure als auch die aktive Mitwirkung an den jeweiligen Prozessen.
3 Eine gelebte Mitsprache und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen setzt Standards, wie bspw. alters- und entwicklungsgerechte Methoden, Informationen und Transparenz voraus, die in der Allgemeinen Bemerkung Nr. 12 zur KRK näher dargelegt sind.  
4 Auf den Begriff „Heimerziehung“ wird in diesem Positionspapier, trotz der Verwendung in § 34 VIII, verzichtet, da dieser von den betroffenen jungen Menschen und Eltern oftmals als stigmatisierend empfunden wird (vgl.: Günder, R.: (2015): Praxis und Methoden der Heimerziehung. Entwicklungen, Veränderungen und Perspektiven der stationären Erziehungshilfe, 5., überarbeitete und ergänzte Auflage, Freiburg im Breisgau, S. 65). Im Papier wird daher auch nicht der teils noch gängige Begriff „Landesheimbeiräte“ verwandt.
5 Ausnahmen hiervon können z. B. sein: kurzfristige Notaufnahme (betroffener junger Mensch kehrt nach Beseitigung des Notzustandes wieder in die Familie zurück) oder ein für kurze Zeit geplanter Aufenthalt in einer stationären Einrichtung mit dem Ziel der vorbereitenden Vermittlung in eine Pflegefamilie.
6 Vgl.: AGJ-Positionspapier (2019): Das Verhältnis von Kinderschutz und Hilfen zur Erziehung – Tendenzen und Auswirkungen, S. 16. Online als PDF abrufbar unter: www.agj.de/fileadmin/files/positionen/2019/Kinderschutz_und_Hilfen_zur_Erziehung.pdf
7 Vgl: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg., 2015): Qualitätsstandards für die Beteiligung in den erzieherischen Hilfen, In: Qualitätsstandards für Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Allgemeine Qualitätsstandards und Empfehlungen für die Praxisfelder Kindertageseinrichtungen, Schule, Kommune, Kinder- und Jugendarbeit und Erzieherische Hilfen, S. 7. Online als PDF abrufbar unter: www.bmfsfj.de/blob/94118/c49d4097174e67464b56a5365bc8602f/kindergerechtes-deutschland-broschuere-qualitaetsstandards-data.pdf
8 Ergebnisse des Forschungsprojektes „BIBEK – Bedingungen und Implementierung von Beschwerdeverfahren in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe“ (2011-2012) weisen darauf hin, dass vor allem in Einrichtungen, in welchen Mitarbeitende als auch die Organisationsstruktur die „Erlaubnis zur Beschwerde“ ausdrücken, bestehende Beschwerdeverfahren tatsächlich von Kindern, Jugendlichen und Fachkräften genutzt werden. Vgl. hierzu:  P. Sandermann, U. Urban-Stahl (2017): Beschwerde, Ombudschaft und die Kinder- und Jugendhilfe. Begriffliche, konzeptionelle, organisationale und diskursive Differenzierungen. In: C. Equit, G. Flößer, M. Witzel (Hg): Beteiligung und Beschwerde in der Heimerziehung. Grundlagen, Anforderungen und Perspektiven. Frankfurt/Main, S. 35 ff..
9 Vgl: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg., 2015): Qualitätsstandards für die Beteiligung in den erzieherischen Hilfen, In: Qualitätsstandards für Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Allgemeine Qualitätsstandards und Empfehlungen für die Praxisfelder Kindertageseinrichtungen, Schule, Kommune, Kinder- und Jugendarbeit und Erzieherische Hilfen, S. 46 ff..
10 Die Begriffe „Beteiligungsgremien“ und „Interessenvertretungen“ werden folgend synonym verwendet.
11 Daneben bestehen auch bei Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe Bestrebungen, über Beteiligungsformate und Beschwerdestellen innerhalb der stationären Einrichtungen hinaus landesweite Beteiligungsgremien für junge Menschen für die jeweiligen Einrichtungen des Trägers aufzubauen (z. B. SOS Kinderdorf e. V.).
12 Grundlage der folgenden Erläuterungen sind die Ergebnisse einer Umfrage in Form eines Steckbriefes zu der Struktur und den Konzeptmerkmalen der im Aufbau befindlichen und derzeit existierenden landesweiten Interessenvertretungen, an der die Obersten Landesjugend- und Familienbehörden bzw. zuständigen Geschäfts- und Projektstellen der landesweiten Interessenvertretungen der Länder Bayern, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Hessen teilgenommen haben.
13 Ombudschaften für Angelegenheiten im jugendhilferechtlichen Kontext bestehen unabhängig und außerhalb von leistungsgewährenden und -erbringenden Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Ombudschaftliche Stellen tragen zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen bei, indem sie eine niedrigschwellige, unabhängige Beschwerdemöglichkeit bieten als auch bei Konfliktfällen – im Rahmen ombudschaftlicher Verfahren – Entscheidungen zur Leistungsgewährung und -erbringung überprüfen und zwischen den beteiligten Parteien vermitteln. Ombudschaftliche Verfahren und Beschwerdemöglichkeiten können somit im Vorfeld von Widerspruchsverfahren sowie verwaltungsgerichtlichen Verfahren zur Sicherung der Rechte von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien beitragen. Siehe hierzu: AGJ-Diskussionspapier (2013): Ombudschaften, Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren in Einrichtungen und Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe, S. 4 ff. Online als PDF abrufbar unter: www.agj.de/fileadmin/files/positionen/2012/Ombudschaften.pdf
14 Die bestehenden und im Aufbau befindlichen Interessenvertretungen (Bayern, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfahlen und Rheinland-Pfalz) haben sich vom 31.01. bis 02.02.2020 in Ipsheim (Bayern) zur 1. Bundetagung der einrichtungsübergreifenden Beteiligungsgremien in der stationären Kinder- und Jugendhilfe mit dem Ziel zusammengefunden, sich untereinander auszutauschen und dauerhafte Kooperationsstrukturen zu erarbeiten.
15 Die aufgeführten Faktoren basieren auf den Ergebnissen der Steckbriefe sowie des gemeinsamen Austausches zwischen den jungen Menschen aller bisherigen landesweiten Interessenvertretungen und einer Vertreterin der AGJ im Rahmen der 1. Bundestagung der Beteiligungsgremien in der stationären Kinder- und Jugendhilfe in Ipsheim (Bayern).
16 Vgl: M. Behnisch (2018): Die Organisation des Täglichen. Alltag in der Heimerziehung am Beispiel des Essens, Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH), Frankfurt am Main.
17 Bei Minderjährigen ist die Einwilligung der Personensorgeberechtigten einzuholen: bei unter 14jährigen Kindern nur seitens des/der Personensorgeberechtigten, bei 14-17Jährigen sowohl von der/dem Jugendlichen selbst als auch von dem/den Personensorgeberechtigten.
18 Insgesamt betrug die durchschnittliche Verweildauer junger Menschen in den stationären Hilfen zur Erziehung in 2016 ca. 17 Monate. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Kinder- und Jugendhilfestatistik u. a. die Wiederaufnahme von jungen Menschen in stationären Einrichtungen oder den Wechsel in stationäre Einrichtungen anderer Zuständigkeitsbereiche jeweils als „neuen“ Fall erfasst wird. Siehe: S. Fendrich, J. Pothmann, A.Tabel: „9.8 Heimerziehung (§ 34 SGB VIII)“, in: Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik (AKJStat) (Hg.): Monitor Hilfen zur Erziehung 2018, rasch Druckerei und Verlag GmbH & Co. KG, Dortmund 2018,  S. 76f.. Online als PDF abrufbar unter: www.hz
emonitor.akjstat.tu-dortmund.de/fileadmin/user_upload/documents/Monitor_Hilfen_zur_Erziehung_2018.pdf

19 Bisherigen Erfahrungen zufolge sind Briefwahlen z. Z. personell kaum zu stemmen, und den bestehenden Interessenvertretungen und begleitenden Fachkräften sind bisher keine digitalen Wahlmöglichkeiten bekannt, die vor Zugriffen Unberechtigter sicher geschützt bzw. nicht manipulierbar sind.