Frühe Förderung und Hilfe für Kinder und Familien im Fokus der Jugendhilfe

Herausforderungen und Perspektiven aus Sicht der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ

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Vor dem Hintergrund der jüngsten Fälle von Kindstötung, Vernachlässigung und Gewalt gegen Kinder hat die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) am 24.11.2006 in ihrem Beschluss „Kinderschutz stärken, Familien fördern“ aktuelle Schwächen und Defizite des Hilfesystems für Kinder, Jugendliche und Familien beschrieben und konkrete Handlungsbedarfe und Entwicklungs-perspektiven zum Kinderschutz formuliert.

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ teilt die fachliche Einschätzung mit Blick auf die beschriebenen neuen Herausforderungen und Anforderungen an die Qualität der Kinder- und Jugendhilfe und des Kinderschutzes. 

Handlungskonzept der Jugend- und Familienministerkonferenz

Die AGJ begrüßt die in dem Beschluss der JFMK formulierten Vorschläge zur Förderung des Kindeswohls und zur Sicherung des Kindesschutzes und die beschriebenen Anforderungen an das Profil und die besondere Fachlichkeit der Kinder- und Jugendhilfe. Die von der JFMK genannten Handlungsbedarfe unterstreichen wir:

  1. Die Förderung des Kindeswohls und die Sicherung des Kinderschutzes bedürfen eines abgestuften Systems der Förderung, der Unterstützung und der Intervention durch Regel-, Bildungs- und Beratungsangebote, durch Hilfen zur Erziehung und durch angemessene Kriseninterventions-maßnahmen.
  2.  Ein wirksamer Kinderschutz  erfordert ein frühes, offenes, niedrigschwelliges und wohnumfeldbezogenes Hilfeangebot für Familien (insbesondere Formen der aufsuchenden sozialen Arbeit, durch die eine höhere Akzeptanz der Jugend- und Familiendienste in der Bevölkerung erreicht und das Vertrauen in das Beratungs- und Hilfesystem gesteigert werden kann). 
  3. Beispiele aus zahlreichen Kommunen zeigen, dass ein möglichst frühes Angebot von Hilfen an Schwangere und Eltern von Neugeborenen wichtig ist. Eltern können dadurch in der ersten Lebensphase des Kindes über Unterstützungs-angebote und Beratungsmöglichkeiten informiert werden. Vor allem bei jungen Eltern in schwierigen Lebenssituationen können so Überforderungstendenzen vermieden und ihre Elternkompetenz gestärkt werden. 
  4. Junge Mütter, Väter und Eltern in prekären Lebenslagen brauchen eine angemessene Unterstützung zur Ausbildung von Familienkompetenzen, die neben Fragen von Erziehung und Partnerschaft insbesondere auch Kompetenzen in der Hauswirtschaft und in der Organisation eines Haushaltes sowie den Umgang mit Geld umfassen. Dies kann am sinnvollsten durch eine zielgerichtete Familienbildung geleistet werden. 
  5. Kindertageseinrichtungen sind wichtige Partner der Früherkennung und der frühen Hilfe. Sie sind als Orte des Vertrauens für Eltern ein besonders wichtiger, alltagsnaher Bereich, der auch den Zugang zu den Eltern deutlich erleichtert. Kindertageseinrichtungen haben auch eine wichtige Funktion bei der Wahrnehmung von Gefährdungen von Kindern und bei der frühzeitigen Reaktion darauf. Insbesondere können die pädagogischen Kräfte in den Kindertageseinrichtungen den betroffenen Kindern und Familien den Zugang zu weiterführenden Diagnose- und Unterstützungsangeboten aufzeigen. Für eine diagnostische Abklärung von Gefährdungsanzeichen ist das pädagogische Personal in aller Regel nicht ausreichend qualifiziert. Deshalb ist es notwendig, verstärkt Beratung und Unterstützung durch fachkundige Ansprechpartner vor Ort bereit zu stellen und ein tragfähiges Hilfenetzwerk aufzubauen. Zu nennen sind als Kooperationspartner zum Beispiel der Allgemeine Soziale Dienst, Familien- und Erziehungsberatungsstellen, sonstige Ratgeber in Erziehungs- und Konfliktfragen, Anbieter von Familienbildungsprogrammen oder Kontaktstellen zu Ärzten und Gesundheitssystemen. Vor allem benötigen die pädagogischen Fachkräfte Beratung und Unterstützung bei einer etwaigen Intervention gegen den Elternwillen zum Schutz des Kindes oder bei Deutung und Bewertung erkannter Verdachtsfälle von Kindesmissbrauch.
  6. Notwendig ist auch der Ausbau an Plätzen für Kinder unter drei Jahren. Die JFMK setzt sich dafür ein, dass bis zum Jahr 2010 ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot auch in den westlichen Bundesländern zur Verfügung steht. Dabei sollte aber nicht allein auf die Sicherung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf abgestellt werden. Vielmehr gilt es auch, dass den Eltern dann ein Platz für ihr Kind gegeben wird, wenn eine dem Wohl des Kindes entsprechende Förderung in der Familie nicht gewährleistet ist (§ 24 Abs. 3 Nr. 2 SGB VIII). Es sollte geprüft werden, inwieweit in der Ausbauphase eines bedarfsgerechten Betreuungsangebots Kindern aus Risiko-familien ein Vorrang bei der Platzvergabe eingeräumt werden kann. 
  7. Möglichkeiten zur Erhöhung des Kinderschutzes bieten auch zusätzliche medizinische Untersuchungen im frühen Kindesalter, z. B. als Eingangsuntersuchung bei der Anmeldung zum Kindergarten oder als Reihenuntersuchung (evtl. als Vorverlagerung der Einschulungsuntersuchung, bei denen die Teilnahme eines kompletten Jahrsgangs verpflichtend ist). Eine solche kann helfen – wie bei Schuleingangsuntersuchungen auch – genauer hinzuschauen.
  8.  Auch die Schulen sind Partner beim Kinderschutz. Dies gilt insbesondere für Grundschulen, da die Anforderungen für die Eltern wachsen und Konflikte in der Erziehung oft erst in diesem Alter erkennbar sind und offener zutage treten. Ein Indiz dafür ist die vermehrte Suche der Eltern nach Beratung. Erforderlich ist es, dass dieses Thema in den Grundschulen offen angesprochen wird und in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt Strategien entwickelt werden, wie bei Gefährdungen von Kindern zur reagieren ist. Deshalb hält es die JMK auch für einen richtigen Schritt, dass einige Länder den Kinderschutz als eine Aufgabe der Schule in ihre Schulgesetze aufgenommen haben.
  9. Eine große Bedeutung kommt der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Fachkräfte sowohl in der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, in den Schulen, bei der Polizei und an den Familiengerichten zu. Die Verbesserung der fachlichen Kompetenzen betreffen dabei insbesondere Themen wie Konfliktbewältigung, Gesprächführung, Abbau von Gewalt in Familien, Umgang mit Sucht. Eine wichtige Aufgabe haben hierbei vor allem die Aus- und Fortbildungsstätten. Sie können durch entsprechende Module z. B. in der grundständigen Ausbildung und in der Weiterbildung, die für diese Bereiche erforderlichen Kompetenzen vermitteln. Die JMK setzt dabei auch auf gemeinsame Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen der verschiedenen Professionen. Hierzu bedarf es weiterer Initiativen der Länder und Kommunen.
  10. Bei Angeboten der Jugendarbeit freier und öffentlicher Träger der Jugendhilfe werden auch ehrenamtliche Mitarbeiter/innen auf mögliche Kindeswohlgefährdungen aufmerksam. Die Ehrenamtlichen in Jugendverbänden und Vereinen müssen darüber informiert sein, an welche professionellen Strukturen und Personen sie sich bei einem solchen Verdacht wenden, um über das weitere Vorgehen beraten zu werden. Das Thema „Verdacht von Kindeswohlgefährdungen“ sollte bei der Ausbildung zum Jugendgruppenleiter / Jugendgruppenleiterin im Zusammenhang mit der Ausstellung der Jugendgruppen-leiterCard (JULEICA) behandelt werden. Darüber hinaus sind zusätzliche Schulungen anzubieten.

(Beschluss der JFMK vom 24.11.2006, S. 7-9)
 

Die von der JFMK formulierten Vorschläge enthalten aus Sicht der AGJ zahlreiche konkrete Anknüpfungspunkte für eine gute Beratungs- und Unterstützungsstruktur für Kinder, Jugendliche und Familien. Die beschriebenen notwendigen Weiterentwicklungen gehen insbe-sondere mit Blick auf die Verbesserung des Schutzes von jüngeren Kindern einher mit der fachlichen Analyse und den abgestimmten Handlungsbedarfen der AGJ. In der im Juni 2006 beschlossenen AGJ-Stellungnahme „Frühe Förderung gefährdeter Kinder – Besserer Schutz von Kindern im Vorschulalter“ hat sich die AGJ vor allem für den Auf- und Ausbau von Frühwarnsystemen und frühen Hilfen ausgesprochen und eine bessere und geregelte Zusammenarbeit der zuständigen Hilfesysteme gefordert. 


Vorschläge des Bundesrates zur Verbesserung des Kinderschutzes

Ein weiterer derzeit vielfach diskutierter Ansatzpunkt für einen wirksamen Schutz von Kindern ist die Teilnahme an den kostenfreien Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, die die körperliche oder geistige Entwicklung von Kindern gefährden (§ 26 SGB V). Auch aus Sicht der AGJ stellen diese Früherkennungs-untersuchungen einen wichtigen Ansatzpunkt helfender Intervention im Sinne des Kindeswohls dar und bieten grundsätzlich die Möglichkeit, Gefährdungen von Kindern wahrzunehmen. Die gesetzliche Festschreibung einer Pflicht zur Wahrnehmung der Früherkennungsuntersuchungen und Sanktionen bei Nichtwahr-nehmung lehnt die AGJ jedoch ab (siehe ausführlich AGJ-Stellungnahme „Frühe Förderung gefährdeter Kinder“, Juni 2006). Die vom Bundesrat verabschiedete Entschließung, mit der die Bundesregierung aufgefordert wird, einen Gesetzentwurf einzubringen, mit dem die Teilnahme an Früherkennungs-untersuchungen für alle Kinder im Alter von einem halben Jahr bis zu fünfeinhalb Jahren unabhängig von ihrem Versicherungsstatus zur Rechtspflicht erhoben wird (BR-Drs 823/06 – Beschluss v. 15.12.2006), wird daher von der AGJ abgelehnt.  

Die AGJ schlägt als sinnvolle Alternative zur Pflichtuntersuchung die Einführung einer gesetzlichen Ermächtigung und Verpflichtung der Krankenkassen vor, dem öffentlichen Gesundheitsdienst zu melden, welche Kinder nicht an den Früherkennungsuntersuchungen teilgenommen haben bzw. für welche Kinder keine Untersuchungen gemäß § 26 SGB V abgerechnet wurden. Die Entschließung des Bundesrates für eine Ausweitung und Qualifizierung der Früherkennungsuntersuchungen im Sinne des Kindeswohls (BR-Drs 898/06 – Beschluss v. 15.12.2006), die von den Ländern unabhängig davon unterstützt wurde, ob sie für oder gegen die verpflichtende Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen sind, wird daher auch von der AGJ begrüßt. Die Entschließung enthält Vorgaben zu einer regelhaften Zusammenarbeit zwischen Krankenkassen und öffentlichem Gesundheitsdienst, um die Teilnahmequote an den Früherkennungsuntersuchungen zu erhöhen. Zudem werden die auch von der AGJ bereits geforderte Überprüfung der Untersuchungs-tatbestände sowie die Erweiterung der Untersuchungsinhalte auf Aspekte der Gefährdung von Kindern gefordert. Die AGJ unterstützt die in der Entschließung formulierten Forderungen nach einem verbindlichen Einladungswesen für die Früherkennungsunter-suchungen durch die Krankenkassen und Sozialhilfeträger. Auch die Implementierung von Rechtsgrundlagen für die Durchführung eines verbindlicheren Einladungswesens wurde bereits von der AGJ gefordert. 


Jugendhilfe zwischen Hilfe und Kontrolle

In der gegenwärtigen Debatte um den Schutz von Kindern und das frühzeitige Erkennen sowie Verhindern von Kindesmisshandlungen und -vernachlässigungen werden zunehmend Möglichkeiten einer verstärkten Kontrolle von Eltern - wie zum Beispiel im Wege verpflichtender Früherkennungsuntersuchungen - erörtert. 

Zentrales Charakteristikum der Kinder- und Jugendhilfe ist aus Sicht der AGJ, dass sie im Interesse des Kindeswohls frühzeitig Beratungs-, Unterstützungs- und Hilfeangebote macht. Jugendhilfe soll und muss helfend, fördernd, beratend und unterstützend für Kinder, Jugendliche und ihre Familien tätig werden, um individuelle und soziale Problemlagen überwinden zu helfen. Der Aufgaben-schwerpunkt der Kinder- und Jugendhilfe hat daher präventiven, familienunterstützenden Charakter. 

Nur wenn das Wohl von Kindern und Jugendlichen gefährdet ist und die Eltern nicht – auch nicht mit öffentlicher Hilfe – bereit oder in der Lage sind, diese Gefährdungen von ihren Kindern abzuwenden, muss die Jugendhilfe kontrollierende und ggf. intervenierende Maßnahmen zum Schutz der Kinder ergreifen. Hierin konkretisiert sich das sog. staatliche Wächteramt, dessen Ausübung zur Abwehr von Gefahren für das Kindeswohl im Einzelfall auch Eingriffe in die elterliche Sorge notwendig machen kann. Die Erkennung von Kindeswohl-gefährdungen und die Einleitung notwendiger Schutzmaßnahmen im Rahmen des aufgezeigten Spannungsfeldes von Hilfe und Kontrolle müssen auf der Grundlage fachlicher Standards erfolgen. In einigen aktuellen Fällen von Kindesvernachlässigungen, die den Jugend-ämtern und anderen Stellen zum Teil bekannt waren und in denen die betreffenden Familien zeitweilig auch staatliche Unterstützungen erhalten haben, sind die bestehenden Kontroll-, Reaktions- und Eingriffsmöglichkeiten zur Abwendung der bestehenden Kindeswohl-gefährdungen nicht entsprechend ausgeschöpft worden. 


Kinderschutz hat viele Facetten - aktuelle Themen der AGJ

Die AGJ wird den neuerlich ausgelösten öffentlichen und fachlichen Diskurs zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe innerhalb des Spannungsverhältnisses zwischen Unterstützung und Inter-vention begleiten und vor allem den Aspekt der „Kontrolle als Teil fachlichen Handelns“ erörtern. In diesem Kontext soll u. a. der Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Bundes-zentralregistergesetzes, der den präventiven Schutz von Kindern vor Vernachlässigung und Misshandlungen verbessern soll (BR-Drs 817/06), diskutiert werden. Danach soll es Jugendämtern erleichtert werden, möglichst frühzeitig eventuelle Gefährdungen des Kindeswohls zu erkennen. Dazu sollen die Ämter zukünftig unbeschränkt Auskunft aus dem Bundeszentralregister über Personen erhalten, die mit einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben. Aus Sicht der AGJ sind bei der fachlichen Auseinandersetzung mit der Gesetzesinitiative insbesondere die für die Auskunftserteilung erforderliche Gefährdungsabschätzung durch das Jugendamt und Aspekte des Vertrauens- und Datenschutzes in den Blick zu nehmen. Bereits im vergangenen Jahr hat sich die AGJ im Kontext von § 72a SGB VIII mit Möglichkeiten und Grenzen von Auskünften aus dem Bundeszentralregister und der Relevanz der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) befasst (s. FORUM Jugendhilfe 3/2006).

Darüber hinaus wird der Abschlussbericht der vom Bundesjustizministerium im März 2006 eingesetzten Arbeitsgruppe „Familiengerichtliche Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdungen“ in den Gremien der AGJ diskutiert und ggf. kommentiert. Unter anderem vor dem Hintergrund der staatlichen Verantwortung gegenüber vernachlässigten und misshandelten Kindern hat die Arbeitsgruppe die familiengerichtliche Praxis überprüft. In dem im November 2006 vorgelegten Abschlussbericht wird u. a. eine Ergänzung des § 1666 BGB vorgeschlagen, die den Schutz von Kindern verbessern soll, indem der Rahmen für die Entscheidungen der Familiengerichte präzisiert wird. 

Eine wichtige Rolle bei der Vermeidung von Kindeswohlgefährdungen und darüber hinaus bei der Ausübung des staatlichen Wächteramtes hat der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) in den Jugendämtern als zentrale Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger bei sozialen Frage- und Problemstellungen. Die Fachkräfte des ASD stehen in dem oben beschriebenen Spannungsverhältnis zwischen Hilfe und Kontrolle zunehmend unter Druck. Die AGJ wird die aktuellen Entwicklungen und veränderten Rahmenbedingungen sowie die neuen Herausforderungen des ASD fachlich begleiten und insbesondere unter dem Aspekt der „Garantenstellung“ bearbeiten. 

Im Rahmen der AGJ-Fachtagung „Welche Hilfen brauchen Kinder, Jugendliche und Familien – Fragen an die Qualifizierung und Fachlichkeit der Kinder- und Jugendhilfe“ im Juni 2007 sollen auch Fragen der Aus-, Fort- und Weiterbildung innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe, bezogen auf den Bereich des Kinderschutzes, thematisiert werden. Derzeit spielt die Vermittlung fachlicher für einen wirksamen Kinderschutz erforderlicher Kompetenzen in der Ausbildung der Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe eher eine untergeordnete Rolle.

In diesem Kontext wird sich die AGJ auch für eine verbesserte Dokumentation im Bereich des Kinderschutzes und die Weiterentwicklung kinderschutzspezifischer Forschungsansätze einsetzen.   

Weiteres Qualitätsmerkmal eines gelingenden Kinderschutzes ist die durch verbindliche Kooperationsstrukturen geregelte Zusammenarbeit und Vernetzung der verantwortlichen Beteiligten (siehe AGJ-Stellungnahme „Frühe Förderung gefährdeter Kinder“, Juni 2006). Neben der Kinder- und Jugendhilfe gehören zu den beteiligten Professionen vor allem die Justiz, Kindertageseinrichtungen und Schulen, Fachärzte und Krankenhäuser, die Hebammen und der öffentliche Gesundheitsdienst. Das Thema „Jugendhilfe und Gesundheit“ ist ein weiterer Schwerpunkt auf der Arbeitsagenda der AGJ. Geplant ist die Erarbeitung gemeinsamer Handlungs-empfehlungen von AGJ, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und dem Berufsverband der deutschen Kinder- und Jugendärzte. Dabei sollen auch gemeinsame Möglichkeiten der Kinder- und Jugendhilfe und des Gesundheitswesens zur Verbesserung des Kinderschutzes erörtert werden.

 

Geschäftsführender Vorstand 
der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ
Berlin, 15. Februar 2007