Erklärung der Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe: Dramatisch ansteigende Jugendarbeitslosigkeit – Scheitert die Arbeitsmarktreform?

AGJ protestiert gegen Kürzungen bei der Bundesanstalt für Arbeit

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Wachsende Arbeitslosigkeit und der Verzicht auf einen Bundeszuschuss im Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit des Jahres 2003 prägen die aktuelle Arbeitsmarktpolitik. Bei der Prioritätensetzung orientiert sich die Bundesanstalt alleine an schnellen Erfolgen bei der Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt. Von dieser Umsteuerung sind die Mittel zur Eingliederung, Qualifizierung und Ausbildung junger Menschen betroffen. Angesichts neuer Schwerpunktsetzungen besteht die Gefahr, dass junge Frauen und Männer auf der Strecke bleiben werden. So können die Arbeitsämter heute noch keine Zusagen darüber machen, wie viele Mittel im Herbst d. J. für Angebote an Jugendliche zur Verfügung stehen werden.

Gerade benachteiligte junge Menschen werden so von aktiver Arbeitsmarktpolitik bei ihrem Weg in Beschäftigung immer weniger unterstützt. Statt den Ansprüchen der Hartz-Vorschläge - gerade jungen Frauen und Männern eine Perspektive zu geben – zu entsprechen, werden falsche Schwerpunkte gesetzt. So können die Versprechen der Reform, für junge Menschen, etwa im Bereich Qualifizierung und Ausbildung von arbeitslosen Jugendlichen, nicht eingelöst werden. Da sich auch auf dem Ausbildungsmarkt eine negative Entwicklung, die die bisherige weit übertrifft, abzeichnet, ist bereits jetzt klar, dass im Herbst d. J. mit einer dramatisch steigenden Jugendarbeitslosigkeit zu rechnen sein wird.
Die Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe verurteilt aus diesem Grund die einseitige Sparpolitik der Bundesanstalt für Arbeit aufs Schärfste.

Die ausbaufähigen Ansätze der Arbeitsmarktreform werden durch die derzeitige Sparpolitik der Bundesanstalt konterkariert, sie werden in ihr Gegenteil verkehrt. In Zeiten lebenslangen Lernens und steigender Qualifikationsanforderungen wird ein großer Teil von benachteiligten und individuell beeinträchtigten Jugendlichen vom Zugang zu Qualifikation und Beschäftigung ausgegrenzt.

Die berechtigte Umstrukturierung im Rahmen der Arbeitsmarktreform und der notwendige Umbau des Sozialstaats dürfen nicht dazu führen, dass die vielfältigen Kompetenzen bei der Beratung und Qualifizierung benachteiligter junger Menschen verloren gehen. Deshalb fordert die AGJ die Bundesanstalt für Arbeit auf, ihre Priorität eindeutig auch im Interesse von jungen Menschen zu setzen. Solange keine neuen Förderstrukturen geschaffen sind, muss die Ausstattung der bestehenden Strukturen aufrecht erhalten bleiben. Die Bundesregierung muss aus diesem Grund ergänzende Maßnahmen ergreifen, um die Übergangsphase des Prozesses der Umstrukturierung der Arbeitsverwaltung zu flankieren.


Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe Berlin, im April 2003