AGJ:  RECHTE  VON  JUNGEN  MENSCHEN  STÄRKEN  –  KINDERRECHTE  INS  GRUNDGESETZ

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Zum  heutigen  Tag  des  dritten  globalen Klimastreiks –  den  sogenannten  „fridays  für  future“-Protesten –  und  dem  Weltkindertag  wiederholt  die  Arbeitsgemeinschaft  für  Kinder-  und Jugendhilfe – AGJ ihre Forderung Kinderrechte endlich ins Grundgesetz aufzunehmen. „Die über 100  in  der  AGJ  zusammengeschlossenen  Verbände  und  Organisationen  der  Kinder-  und Jugendhilfe  sind  sich einig:  Der  Schutz,  die  Förderung  und  die  Partizipation  von  Kindern und Jugendlichen sind im Grundgesetz zu stärken. Hierfür müssen Staat und Gesellschaft ihr Handeln stärker  als  bisher  auf  ihr  Wohl  ausrichten,“  sagte  AGJ-Geschäftsführer  Peter  Klausch  am  heutigen Tag in Berlin.

Seit  genau  30  Jahren  garantiert  die  UN-Konvention  über  die  Rechte  des  Kindes  allen  Kindernu.a.  das  Recht  ernstgenommen  und  beteiligt  zu  werden.  Darüber  hinaus  lassen  sich  aus  der  Kinderrechtskonvention u.a.  auch  sogenannte  ökologische  Rechte  für  Kinder  ableiten.  Dazu  gehören vor allem der Artikel 6 „Das Recht jeden Kindes auf Leben“, der Artikel 24 „das Recht jeden  Kindes  auf  das  höchstmögliche  Maß  an  Gesundheit"  und  Artikel  27  „das  Recht  jeden  Kindes  auf  angemessene  Lebensbedingungen".  Zwischen  Recht  und  Wirklichkeit  klafft  jedoch  eine  tiefe  Spalte.  Viele  junge  Menschen  weltweit  sind  von  den  Folgen  des  Klimawandels  wie Dürren  etc.  betroffen.  Auch  hierzulande  hängt  die  Zukunft  der  jungen  Generation  von  einer vernünftigen Klimapolitik ab.

„Der  heutige  Weltkindertag,  der  unter  dem  Motto  „Wir  Kinder  haben  Rechte“  steht,  stellt  die  Rechte  von  Kindern  in  den  Mittelpunkt  und  die  Klimaproteste machen deutlich,  wie  sehr  sich  junge  Menschen  beteiligen  wollen  und  wie sie  sich  für  ihre  Zukunft  einsetzen,“  sagte  AGJ-Geschäftsführer Peter Klausch. Um dieses auch rechtlich besser abzusichern, setzt sich die AGJ für   die   Aufnahme   von   Kinderrechten   in   Artikel   2   des   Grundgesetzes   ein.   In   einem   hinzuzufügenden Absatz des Artikels sollte, aus Sicht der AGJ, deutlich werden, dass jedes Kind und  jede(r)  Jugendliche  ein  Recht  auf  Entwicklung  zu  einer  freien,  eigenverantwortlichen  und  gemeinschaftsfähigen  Persönlichkeit  hat  und  der  Staat  dies  durch  seine  Gesetzgebung,  die  vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung fördert. Eine Änderung im Grundgesetz in diesem Sinne hätte rechtlich klare Auswirkungen. „Der Ausgangspunkt von Gesetz und Maßnahmen, die für  die  Gestaltung  der  Lebensverhältnisse  von  Kindern  und  Jugendlichen  von  besonderer Bedeutung sind, wären dann die jungen Menschen selber,“ betonte der AGJ-Geschäftsführer.

Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes fordert die Bundesregierung schon seit Jahren auf, Kinderrechte  im  Grundgesetz  zu  verankern.  Der  aktuelle  Koalitionsvertrag  sieht  eine  solche  Grundgesetzänderung vor. Über die Ausgestaltung einer entsprechenden Änderung berät derzeit eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Sie soll bis Ende 2019 einen Vorschlag vorlegen.

Kontakt: Sabine Kummetat, Presse- und Öffentlichkeitsreferentin der AGJ, E-Mail: sabine.kummetat[at]agj.de