Inklusion in der Jugendarbeit. 10 Jahre UN-BRK – ein Blick auf die Entwicklungen in der und Erwartungen an die Jugendarbeit. Diskussionspapier

Inklusion in der Jugendarbeit. 10 Jahre UN-BRK – ein Blick auf die Entwicklungen in der und Erwartungen an die Jugendarbeit

Diskussionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ

Diskussionspapier als PDF

Inklusion/inklusive Jugendarbeit – was ist gemeint?

Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) ist eine der jüngsten Menschenrechtskonventionen. Im Jahr 2019 feiert ihre Ratifikation in Deutschland 10-jähriges Jubiläum. Dies nimmt die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ zum Anlass, das Thema Inklusion für die Jugendarbeit als ein Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendhilfe genauer zu betrachten.

Spätestens seit Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention 2009 ratifiziert hat, ist Inklusion ein zentrales Thema jugend- und bildungspolitischer Diskussionen. Doch die Vorstellung darüber, was Inklusion bedeutet, wie sie gestaltet und gelebt werden kann, variiert stark. In der Kinder- und Jugendhilfe ist Inklusion in den letzten Jahren insbesondere durch den Reformprozess des SGB VIII noch einmal stärker in das Blickfeld geraten und wurde wiederholt diskutiert. Auch die AGJ hat das Thema Inklusion aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet, sich für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe ausgesprochen und in diesem Zusammenhang detaillierte Vorschläge präsentiert und Forderungen erhoben.[1]

Politisch gerahmt wird Inklusion unter anderem im Kontext von Bildung für nachhaltige Entwicklung und den Sustainable Development Goals (SDGs) als übergeordnetes globales Ziel der Vereinten Nationen. Im UNESCO-Programm Education for All wird Inklusion zumeist mit Blick auf die formale Bildung diskutiert und beschreibt den Zugang aller Menschen zu qualitativ hochwertiger Bildung. Inklusion hat somit mehrere Bezugsrahmen. Die Diskussion über Inklusion in der Jugendhilfe bzw. über die sogenannte „Große Lösung“ war bislang fast ausschließlich durch die Frage der Zuständigkeit der Leistungen zur Eingliederungshilfe geprägt. Der Inklusionsbegriff selbst wird in fachlichen Debatten, formalen Papieren, politischen Programmen etc. mit unterschiedlichen Bedeutungen gefüllt und diskutiert. Es gilt also, zunächst zu klären, welcher Inklusionsbegriff der Argumentation in diesem Papier zugrunde gelegt werden soll.

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ spricht sich insgesamt für ein weites Verständnis von Inklusion aus, das auf Verschiedenheit als Normalfall abzielt. In einer inklusiven Gesellschaft, die das Leitziel ist, können alle Menschen in ihrer Verschiedenheit und Individualität gleichberechtigt miteinander leben und in allen Lebensbereichen teilhaben. Es geht also nicht allein um ein Mitmachen- und Dabei-sein-Dürfen, sondern um ein selbstverständliches Dazugehören.[2] Die AGJ betont, dass, um diesem Ziel näherzukommen und Inklusion zu verwirklichen, sich die Gesellschaft verändern und weiterentwickeln muss. Jeder gesellschaftliche Bereich ist hier gefordert: auch die Kinder- und Jugendhilfe.

In diesem Papier soll in Würdigung der UN-Behindertenrechtskonvention ein spezifischer Blick auf Teilhabemöglichkeiten junger Menschen mit Behinderungen in und durch Kinder- und Jugendarbeit (im Folgenden: Jugendarbeit) gelegt werden. Dabei wird an die entsprechende Definition der Konvention für Menschen mit Behinderungen angeknüpft. Der in Artikel 1 beschriebene Zweck der UN-Behindertenrechtskonvention wird als Auftrag an die Jugendarbeit verstanden, die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung an ihren Angeboten zu ermöglichen.

„Zweck dieses Übereinkommens ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern. Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können“.[3]

Das Papier beschäftigt sich nur mit einem Teil der von Diskriminierung und Benachteiligung betroffenen Menschen, nämlich mit denjenigen mit Behinderungen. Die AGJ nimmt diese Einschränkung bewusst vor, um die Wirkungen der UN-BRK zu würdigen und einen differenzierten Blick auf die Teilhabemöglichkeiten von jungen Menschen mit einer langfristigen körperlichen, seelischen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigung in der Jugendarbeit zu entwickeln.

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ nimmt mit diesem Diskussionspapier die alltägliche Praxis der Jugendarbeit im Kontext der UN-Behindertenrechtskonvention in den Blick, beschreibt Herausforderungen und formuliert Erwartungen an sie. Anhand von Beispielen diskutiert das Papier den Beitrag der Jugendarbeit zu einer inklusiven Gesellschaft. Es formuliert zudem Empfehlungen an Akteure auf verschiedenen Ebenen und wirbt für die Verbesserung der Rahmenbedingungen.

Vorbemerkung zu den nachfolgenden Kapiteln

Der Fokus und der Auftrag des Papiers liegen auf der Beschreibung inklusiver Praxis in der Jugendarbeit und dem Beitrag, den Jugendarbeit zu einer inklusiven Gesellschaft und der Teilhabe aller jungen Menschen leisten kann. Das Papier will verdeutlichen, dass Jugendarbeit trotz vielfältiger struktureller Hindernisse bereits jetzt etwas zur Inklusion junger Menschen mit Behinderung beitragen will und kann. Die Hindernisse, die sich durch die bestehenden Rahmenbedingungen ergeben, werden zunächst benannt, damit die Beschreibungen und geforderten Veränderungen vor diesem Hintergrund gelesen und die Empfehlungen zum Ende des Papiers besser eingeordnet werden können.

Denn: Trotz des klaren Auftrags der Jugendarbeit, Angebote für alle jungen Menschen zu machen, bestehen in der alltäglichen Praxis für die Fachkräfte, Ehrenamtlichen, Eltern und Verantwortlichen Unsicherheiten und Hürden, die inklusives Arbeiten erschweren. Diese Unsicherheiten entstehen unter anderem durch die unterschiedliche Zuständigkeit bei den individuellen Leistungen für junge Menschen mit und ohne Behinderungen, welche einerseits in die Verantwortung des SGB XII (mit Einführung des BTHG im SGB IX-neu) und andererseits in das SGB VIII fallen. Zudem verfolgen die Sozialgesetzbücher unterschiedliche Zielstellungen und prägen verschiedene Kulturen. Dies verursacht bisweilen Defizite in der Wahrnehmung der Problemlagen und der Verantwortung der Kinder- und Jugendhilfe gegenüber Kindern und Jugendlichen mit Behinderung. Unterschiedliche Kostenheranziehungsregelungen stellen für die Eltern ein zusätzliches Hindernis dar, Assistenzleistungen für ihre Kinder im Zusammenhang von Angeboten der Jugendarbeit in Anspruch zu nehmen. Das durch das BTHG reformierte SGB IX adressiert die Kinder- und Jugendhilfe nur in ihrer Eigenschaft als Rehabilitationsträger, nicht aber als Träger der Jugendarbeit. Die reformierte Eingliederungshilfe hält an der Kostenbeteiligung für ambulante Eingliederungsleistungen fest und bringt daher keine konkrete Entlastung. Des Weiteren erschweren Förderlogiken, die z. B. nicht flexibel auf zusätzliche Bedarfe von jungen Menschen mit Behinderungen eingehen, das inklusive Arbeiten in der Jugendarbeit. Darüber hinaus bestehen weitere Zugangshemmnisse, die sich z. B. in der nicht vorhandenen Barrierefreiheit von Einrichtungen oder auch in der speziellen Kompetenz der Akteure im Umgang mit jungen Menschen mit Behinderung widerspiegeln. Es lässt sich also festhalten, dass die Rahmenbedingungen, unter denen Jugendarbeit Inklusion vorantreibt, teilweise schwierig sind und das Schaffen inklusiver Praxis erschweren.

Inklusion/inklusive Jugendarbeit – wie es ist!

Die im Vorfeld beschriebenen Zugänge und Verpflichtungen zur Inklusion machen deutlich, dass alle gesellschaftlichen Wirkungsorte in der Pflicht sind, sich mit Inklusion auseinanderzusetzen und die Teilhabe [4] behinderter Menschen zu fördern. Das heißt, auch die Kinder- und Jugendhilfe und ihre Handlungsfelder haben den Auftrag, ihre Arbeit inklusiv zu gestalten und diesen Prozess weiter zu befördern.

Der Fokus der Debatte zur Inklusion lag in der Vergangenheit gesamtgesellschaftlich oft auf der Schule, wobei die Bedeutung von außerschulischen Angeboten für die Identitätsentwicklung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen und deren Übergang in das Erwachsenenleben weitestgehend ausgeblendet wurde.[5] Jedoch erschwert insbesondere der Ausschluss von Aktivitäten im Freizeit- und Kulturbereich Jugendlichen mit Behinderungen eine altersgemäße Entwicklung.[6] Dies geschieht auch dadurch, dass jungen Menschen mit Behinderungen so der Zugang zu und das gemeinsame Erleben des Alltags mit nicht behinderten jungen Menschen verschlossen bleibt. Zwar stehen die meisten außerschulischen Angebote grundsätzlich auch jungen Menschen mit Behinderungen offen. Soweit diese aber nicht konkret so ausgestaltet werden, dass sie tatsächlich auch behinderte junge Menschen als Zielgruppe adressieren und bestehende Zugangshürden beseitigen, wirken diese exklusiv. Auch wird hierdurch jungen Menschen ohne Behinderungen verwehrt, mit jungen Menschen mit Behinderungen in Kontakt zu kommen, einen Einblick in ihre Lebenswelten zu erhalten sowie gemeinsame Lernprozesse zu initiieren und dadurch einen positiven Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung zu erhalten. Es ist daher erfreulich zu beobachten, dass es zunehmend Angebote gibt, die sich um eine inklusive Ausrichtung bemühen.

Bestehende rechtliche Rahmenbedingungen

Die Jugendarbeit und ihre Angebote richten sich als Teil der allgemeinen Förderung grundsätzlich an alle jungen Menschen. Das heißt, die Jugendarbeit hat den Auftrag, die Angebote so zu gestalten, dass sie für ihre Zielgruppen passend und attraktiv sind. Mit anderen Worten ist sie gefordert, eine inklusive Angebotslandschaft vorzuhalten. Denn: Die Zielgruppe wird lediglich durch eine Altersbegrenzung (junge Menschen) eingeschränkt.

Kinder- und Jugendarbeit ist eine Pflichtaufgabe, die seit dem Inkrafttreten des SGB VIII über einen eigenen Rechtsstatus verfügt. Das Arbeitsfeld wird gesetzlich von den §§ 11 und 12 SGB VIII sowie in Ausführungsgesetzen von Bundesländern gerahmt. Kinder- und Jugendarbeit verortet sich einerseits als eigenständiger Sozialisations-, Bildungs- und Gestaltungsrahmen zwischen Familie, Schule und Ausbildung, und andererseits zwischen informellen Peergroups und organisierten Freizeitangeboten. Das heißt, Jugendarbeit ist für alle Kinder und Jugendlichen offen, jedoch besteht bisher keine Normformulierung, die eine gezielte Öffnung für behinderte Jugendliche beschreibt.

Obwohl in den §§ 11 und 12 SGB VIII eine offene und damit inkludierende Zielgruppenbeschreibung formuliert ist, haben sich in den letzten Jahrzehnten zum Teil eigene, abgekoppelte, inklusive, aber auch exklusive Freizeitangebote – mit Ähnlichkeiten zur Jugendarbeit – speziell für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen entwickelt, die von Trägern der Eingliederungshilfe und/oder Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen gestaltet und verantwortet werden. Es kann festgestellt werden, dass sich hier eine parallele Struktur entwickelt hat, die auch als eine Reaktion auf fehlende passende bzw. als nicht passend wahrgenommene Angebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in der Jugendarbeit bewertet werden kann.

Zudem ist es möglich, dass der trennende Ansatz im deutschen Sozialleistungssystem in Bezug auf Kinder und Jugendliche mit Behinderungen bewirkt hat, dass parallele Strukturen, Träger und abgekoppelte Freizeitangebote entstanden sind. Kinder und Jugendliche mit körperlicher und geistiger Behinderungen haben einen Anspruch auf Eingliederungshilfe, der bislang im SGB XII – mit Einführung des BTHG im SGB IX-neu – verankert ist. Wohingegen junge Menschen ohne oder mit (drohenden) seelischen Behinderungen Ansprüche auf Hilfen nach dem SGB VIII haben. So sind Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen zumeist früh in Leistungen aus der Eingliederungshilfe eingebunden und erhalten Leistungen gemäß ihren Bedarfen.

Eine Herausforderung ist zudem, dass im System der Eingliederungshilfen kein Anspruch auf z. B. finanzielle Ressourcen besteht, die den Zugang zur und die Teilhabe an der Jugendarbeit sicherstellen. Anders als im Kinder- und Jugendhilferecht besteht für ambulante Leistungen der Eingliederungshilfe auch eine Pflicht zum Einsatz von Einkommen und Vermögen, soweit keine explizite Privilegierung (Frühförderung, schulischer Bildungsbezug oder Teilnahme am Arbeitsleben) greift. Die Frage der Kostenbeteiligung und die damit verbundene Offenlegung von Einkommen und Vermögen wird für Eltern oftmals zur Hürde, sodass diesen Kindern und Jugendlichen die Teilnahme an Angeboten im außerschulischen Bereich nicht ermöglicht werden kann. Die durch das BTHG veränderten Kostenheranziehungsregelungen im SGB IX Teil 2 ändern daran dem Grunde nach und in der Wirkung nichts. Vor diesem Hintergrund kommt es häufig zum Einsatz von Pflegeleistungen. Leistungen der Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und der nach § 45b SGB XI gewährte Entlastungsbetrag werden von Eltern behinderter Kinder oftmals verwendet, um Kosten im Zusammenhang mit Freizeitangeboten zu decken. Dabei kann der Entlastungsbetrag nur für nach Landesrecht anerkannte Angebote eingesetzt werden, wobei es sich dann in der Regel um die oben genannten Angebote in Trägerschaft der Eingliederungshilfe und/oder Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen handelt.

Hier sind rechtliche Klarstellungen im SGB VIII erforderlich, die einerseits die Anforderungen an die Jugendarbeit formulieren, sich gezielt der Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen zu öffnen, und die andererseits die Träger der Eingliederungshilfe verpflichten, behinderungsbedingte Mehrkosten, z. B. für Assistenzleistungen, zu übernehmen.

Sozialräumliche und lebensweltliche Segregation

Junge Menschen mit Behinderungen wachsen immer noch häufig segregiert auf, da sie oft Förderschulen [7] besuchen und auch ihre Freizeit an anderen Orten und in anderen Räumen verbringen als nichtbehinderte junge Menschen. Trotz eines wachsenden Anteils junger Menschen mit Behinderung in Regelschulen ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit einer geistigen, körperlichen oder Sinnesbehinderung, die eine Förderschule besuchen, nahezu unverändert. Internatsunterbringungen, der Ganztag in der Förderschule, oft verbunden mit langen Fahrtzeiten und die Anforderungen von Therapie und Pflege bestimmen häufig ihren Alltag. So gibt es wenig alltägliche Begegnungs- und Berührungspunkte von jungen Menschen mit und ohne Behinderungen. Aus diesem Grund ist es für junge Menschen oftmals umso wichtiger, von außerschulischer Jugendbildung und arbeitswelt-, schul- und familienbezogener Jugendarbeit im Sinne von § 11 SGB VIII profitieren zu können.

Die Jugendarbeit hat es in der Vergangenheit versäumt, Kinder und Jugendliche mit Behinderungen im System der Behindertenhilfe als Zielgruppe zu erkennen. Demzufolge haben die Elternselbsthilfe und die Einrichtungen und Dienste der Hilfe für Menschen mit Behinderung letztlich auf einen offenen Bedarf reagiert und Angebote geschaffen, die für behinderte junge Menschen zugänglich und annehmbar sind.

Letztlich ist es erforderlich, dass die beiden Systeme stärker aufeinander zugehen mit dem Ziel, inklusive Strukturen zu schaffen, Schnittstellen zu gestalten und alle jungen Menschen in ihrem Alltag zu fördern und zu begleiten. Dazu braucht es Netzwerke und eine gute Zusammenarbeit der Akteure der Jugendarbeit und der Eingliederungshilfe.

Charakteristika und Potentiale der Jugendarbeit für Inklusion

Jugendarbeit ist „nicht problemfixiert und reaktiv ausgerichtet […] [und bietet] für alle Jugendlichen Orte und Gelegenheiten der Selbst-Sozialisation und Selbst-Bildung in pädagogisch verantworteten Kontexten“.[8] Beteiligung, Freiwilligkeit, Offenheit und Lebensweltorientierung sind einige Prinzipien der Jugendarbeit. Die Jugendverbandsarbeit zielt darüber hinaus auf Selbstorganisation in einem demokratisch verfassten Rahmen. Junge Menschen werden in der Jugendarbeit und der Jugendverbandsarbeit „als fähig und berechtigt angesehen, Settings, Inhalte, Arbeitsweisen gemeinsam (auch mit Fachkräften) zu bestimmen und zu gestalten“.[9] Dies ermöglicht jungen Menschen, sich an der Ausgestaltung von Jugendarbeit aktiv zu beteiligen und sie nach ihren Wünschen zu gestalten. Dies gilt auch für junge Menschen mit Behinderungen.

Die lebensweltliche und sozialräumliche Orientierung der Jugendarbeit bietet jungen Menschen große Chancen, Gleichaltrige im Sozialraum zu treffen, gemeinsam Interessen zu entdecken und ihre Freizeit zu gestalten. Die Jugendarbeit schafft Räume für Begegnungen und Vergemeinschaftung, in denen Entwicklung von Toleranz und Akzeptanz stattfinden kann. Letztlich gilt dies auf dieselbe Weise für junge Menschen mit und ohne Behinderungen. Denn: Menschen in ihrer Verschiedenheit und Individualität wahrzunehmen und gemeinsam Alltag zu gestalten, bietet enormes Potential für gemeinsames Lernen, die Entwicklung sozialer Kompetenzen sowie die Entstehung von Freundschaften und anderen sozialen Kontakten.

Selbstorganisation als ein zentrales Strukturelement der Jugendverbandsarbeit steht in einem Spannungsverhältnis zu einem auf Inklusion hin orientierten Handeln. Die spezifische Eigenlogik von Selbstorganisation mit überwiegend ehrenamtlichen Strukturen steht einer Top-down kommunizierten Inklusion entgegen. Andererseits zeigen aber Beispiele aus der Praxis, dass gerade auch im Rahmen der Angebote von Jugendverbänden Inklusion gut gelingen kann. Es gilt hier, die Jugendverbände für das Thema Inklusion weiter zu sensibilisieren. Es ist die Aufgabe der öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe, hier motivierend und ermöglichend zu wirken und im Rahmen der Planungen gemeinsam mit den freien Trägern immer wieder auf die Verbesserung der Teilhabe hinzuwirken und für die Gestaltung der dann erfolgenden Begegnung durch absichtsvoll gestaltete pädagogische Settings zu sorgen. Es ist aber auch Aufgabe der öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe, auf eine barrierefreie Infrastruktur und auf die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Angeboten der Jugendarbeit hinzuwirken und eine Teilnahme im Einzelfall durch angemessene Vorkehrungen zu ermöglichen.

Das bedeutet auch, auf Akteure der Hilfe und Selbsthilfe behinderter Menschen aktiv zuzugehen, Zielgruppen zu erschließen und eine Verständigung sowie Kooperationen miteinander aufzubauen. Nur so kann ein Austausch der beiden Systeme, auch mit gemeinsamen Zielformulierungen und Vorhaben und einer gemeinsamen Praxis, entwickelt werden.

Für die Jugendarbeit heißt das, dass sie ein attraktives pädagogisches Angebot schaffen muss, welches – ohne die Freiheit und Freiwilligkeit der Jugendarbeit zu gefährden – prinzipiell allen Kindern und Jugendlichen zugänglich ist. Dies kann am ehesten gelingen, wenn junge Menschen mit und ohne Behinderungen frühzeitig in den Entwicklungsprozess von Angeboten einbezogen werden.

Bestehende Situation und Anknüpfungspunkte in der Praxis

Empirische Aussagen über die Praxis

Es gibt kaum empirische Befunde dazu, inwiefern die Ziele der Jugendarbeit – junge Menschen bei der Entwicklung einer selbstständigen Persönlichkeit zu begleiten, demokratisches Bewusstsein zu fördern und die Teilhabe an gesellschaftlichen Gestaltungsprozessen zu erreichen – in der Praxis auch auf junge Menschen mit Behinderungen abzielen. Vereinzelt liefern Studien hier Anhaltspunkte. Aber eine vertiefte Befassung mit Inklusion in der Jugendarbeit ist bislang nicht erfolgt.

Teilweise können Schlüsse aus der Studie von Seckinger et. al. [10] gezogen werden, die sich mit der Offenen Kinder- und Jugendarbeit auseinandersetzt. Hier werden z. B. große regionale Unterschiede bei der Höhe des Anteils der Teilnahme von jungen Menschen mit Behinderungen und das häufige Fehlen von inklusiven Konzepten festgestellt.[11]

In Befragungen von Eltern zeigt sich: Nur knapp ein Drittel (32 Prozent) aller befragten Eltern gibt an, dass ihre eigenen Kinder ihre Freizeit auch gemeinsam mit Kindern mit Behinderungen verbringen. Und dies, obwohl 87 Prozent aller Eltern inklusive Freizeitangebote befürworten.[12]

Aus den empirischen Befunden kann abgeleitet werden, dass im Unterschied zu anderen Themen Inklusion für die Jugendarbeit ein scheinbar noch wenig relevantes Thema darstellt. Seckinger et al. schließen daraus, dass Inklusion im professionellen Bewusstsein bisher keinen allzu großen Stellenwert einnimmt.[13]

Damit die Jugendarbeit ihre Potentiale für Inklusion besser entfalten kann, ist es daher wichtig, dass Inklusion jugend- und fachpolitisch diskutiert wird und sich in der Haltung von Trägern der freien und öffentlichen Jugendhilfe, den sonstigen Akteuren sowie dem ehrenamtlichen und hauptamtlichen Personal widerspiegelt.

Die AGJ möchte mit den nachfolgenden Ausführungen verdeutlichen, welche Schritte möglich sind, um den inklusiven Prozess in der Jugendarbeit weiter voranzutreiben. Dieses Papier gibt daher Trägern, Einrichtungen und Fachkräften Impulse und Ideen zur Umsetzung von Inklusion sowie positive Beispiele für Angebote, Strukturen und Projekte.

Beispiele aus der Praxis

Seit der Unterzeichnung der UN-BRK ist eine Weiterentwicklung inklusiver Praxis zu beobachten, und Inklusion wird vermehrt diskutiert und bearbeitet. Zudem wurden rechtliche Rahmenbedingungen verändert und Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und deren besondere Belange vermehrt berücksichtigt.

Darüber hinaus finden sich vor allem in der Praxis Beispiele, in denen es beeindruckend gelungen ist, inklusive Prozesse in der Jugendarbeit anzustoßen, zu gestalten, zu diskutieren und zu achten. Im Folgenden werden beispielhaft Prozesse, Einrichtungen und Projekte beschrieben, die sich der Teilhabe aller jungen Menschen an ihren Aktivitäten auf innovative Art und Weise verpflichtet haben.

Zur Begleitung der Entwicklung inklusiver Angebote sind Indexe und Handbücher [14] entstanden, die sich an die verantwortlichen Akteure der Jugendarbeit, der Hilfen für Menschen mit Behinderungen sowie der öffentlichen Träger richten, um Impulse für inklusive Arbeit zu geben und Handlungskonzepte zur Verfügung zu stellen.

Die Materialien richten sich an Träger und hauptamtliche Fachkräfte und sollen mit Hilfe von Leitzielen, Handlungszielen, Reflexionsfragen und strukturellen Leitlinien dabei helfen, die eigene Praxis zu verbessern. So wurden von verschiedenen Trägern und Verbänden mit Hilfe von konzeptionellen Aufbereitungen inklusive Prozesse weiterentwickelt und damit die Strukturen und institutionellen Routinen für die Teilhabe aller jungen Menschen geöffnet.

In der Praxis gibt es viele Beispiele, die Inklusion praktisch neu denken und leben [15]:

  • Beteiligungsprozesse und damit verbundene Herausforderungen im Kontext von Inklusion wurden in einzelnen Handlungsfeldern der Jugendarbeit neu betrachtet und weiterentwickelt. Fragen über Methoden und Formate wurden diskutiert und in weitere Schritte einbezogen.[16] [17]
  • Zum Absenken der Zugangsschwelle für junge Menschen mit Behinderungen wurden Projekte in einfacher und leichter Sprache beworben und weitere Materialien so erarbeitet, dass sie für mehr junge Menschen verständlich und erfassbar sind.[18]
  • Die Potentiale neuer Medien und digitaler Sozialräume wurden zur Erreichung von verschiedenen Gruppen genutzt. So unterstützen z. B. Vereine Einrichtungen dabei, Kompetenzen für inklusive Medienarbeit zu entwickeln und somit inklusive Medienprojekte durchzuführen. Diese wurden unter den Aspekten von Öffentlichkeits-arbeit, Bewerbung von Angeboten, aber vor allem als Zugang zu digitalen Sozialräumen als ein Teil der Lebenswelten junger Menschen vorangetrieben.[19]
  • Sportveranstaltungen von Menschen mit und ohne Behinderungen wurden geplant und brachten junge Sportlerinnen und Sportler zusammen. Handlungsempfehlungen für die Organisation von inklusiven Sportveranstaltungen etc. wurden entwickelt.[20]
  • Internationale Jugendbegegnungen für gehörlose und hörende junge Menschen fanden statt sowie auch inklusive Ferienfreizeiten für junge Menschen mit und ohne Behinderungen.[21] [22]
  • Theaterstücke und Drehbücher wurden gemeinsam von jungen Menschen mit und ohne Behinderungen entwickelt und anschließend in Filmprojekten und Theaterinszenierungen gemeinsam umgesetzt.[23]
  • Einrichtungen wurden von jungen Menschen mit und ohne Behinderungen gemeinsam auf mögliche Barrieren überprüft und Ideen entwickelt, wie alle jungen Menschen besser an Aktivitäten der Einrichtung teilnehmen können und von ihnen angesprochen werden. Es wurde erprobt, wie Alltag gemeinsam gelebt und wie dabei auf die Bedürfnisse aller Rücksicht genommen werden kann.
  • Fachkräfte wurden qualifiziert und lernten, wie sie die beschriebenen Prozesse besser begleiten und anstoßen können und reflektierten ihre eigene Haltung.[24] [25] [26]
  • Zudem sind Kooperationen und Netzwerke mit Bündnispartnern entstanden, durch die es leichter gelingen kann, junge Menschen mit unterschiedlichen Voraussetzungen, Interessen und Orientierungen, Hintergründen und Voraussetzungen für (neue) Angebote zu gewinnen. So konnten mehr junge Menschen mit und ohne Behinderungen für die Jugendarbeit erreicht werden.
  • Gemeinsame Bandprojekte von Jugendlichen mit und ohne Behinderungen wurden im Kontext der sozialräumlichen Arbeit initiiert.[27]
  • Leitfäden für die Durchführung inklusiver Veranstaltungen wurden erstellt.[28]

Man sieht: Es gibt viele Ansätze von Trägern und Projekten, die sich Inklusion und Teilhabe verschrieben haben, dabei haben sie eins gemeinsam: Trotz aller baulichen, finanziellen und strukturellen Hindernisse haben Träger den Versuch gewagt, inklusive Konzepte zu entwickeln und inklusive Praxis auszuprobieren. Dabei wurden jungen Menschen mit und ohne Behinderungen neue Lebenswelten eröffnet, neue Begegnungen und neue gemeinsame Erfahrungen ermöglicht.

Die Beispiele zeigen: Inklusive Praxis ist möglich. Wenn Träger, Teams und andere Akteure sich trauen und inklusive Wege gehen, sich für junge Menschen mit und ohne Behinderungen verantwortlich fühlen und Angebote formulieren, machen sie in aller Regel positive Erfahrungen. Es zeigt sich hier beispielhaft, dass trotz schwieriger Rahmenbedingungen und struktureller Herausforderungen auf inklusive Praxis hingearbeitet werden kann. Dafür sollten kreative, pragmatische, transparente und offene Wege eingeschlagen werden. Dabei gibt es keine vorgefertigten Lösungen, sondern nur Prozesse und Wege, die durch gute Rahmenbedingungen unterstützt werden müssen. Dies schließt die Bereitstellung von gegebenenfalls erforderlichen Finanzmitteln mit ein.

Inklusion/inklusive Jugendarbeit – wie es sein könnte!

Träger und Einrichtungen, Länder und Kommunen haben sich auf den Weg gemacht und tatkräftig Inklusionsprozesse vorangetrieben und stellen sich dem Thema Inklusion selbstbewusst. Die Erfahrungen, die in einzelnen Projekten gesammelt wurden, sind positiv und Akteure erkennen: Inklusive Jugendarbeit ist zwar zu Beginn aufwendiger, aber sie lohnt sich. Dabei zeigt sich, dass Akteure sich zunächst einige Fragen stellen und einigen Herausforderungen entgegentreten müssen, damit inklusivere Jugendarbeit gestaltbar wird. Folgende Grundsätze und Gelingensbedingungen können hierzu benannt werden:

Haltung entwickeln

Als erster und grundlegender Schritt zu mehr Teilhabe in der Jugendarbeit kann die Haltung der Akteure gesehen werden, denn die Jugendarbeit steht wie die gesamte Jugendhilfe in der Verantwortung, die inklusive Weiterentwicklung ihrer Tätigkeit und damit die Wertschätzung von Vielfalt voranzutreiben. Ein wichtiger Schritt ist hier, gemeinsam ein positives und klares Bekenntnis zu Inklusion zu entwickeln. Es braucht also den Willen, sich der Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen anzunehmen. Dabei gilt es, die eigene Praxis selbstkritisch anzuschauen, zu hinterfragen sowie tatsächlich etwas verändern zu wollen und dabei den Ehrgeiz zu haben, Inklusion und Teilhabe im Alltag immer wieder neu zu realisieren. In diesem Prozess ist es notwendig, dass sich alle Akteure, das heißt: Träger, Einrichtungen und Dienste beider Systeme, Projekte, Fachkräfte, Jugendliche, Eltern und sonstige Beteiligte, selbstkritische Fragen stellen. Das bedeutet auch, sich mit den eigenen Vorurteilen, Ängsten und den gegebenenfalls befürchteten Inklusionsanstrengungen auseinanderzusetzen und gemeinsam eine Haltung zu entwickeln. Denn: Inklusion stellt ein Prinzip dar, welches sich auf normative, ethische Überzeugungen bei den Individuen und in der Gesellschaft gründet. Politische Vorgaben und Bemühungen nützen nichts, wenn bei den beteiligten Personen nicht die entsprechende Haltung vorhanden ist. Gleichzeitig kann Politik jedoch positive und passende Überzeugungen in der Gesellschaft – z. B. durch Gesetzgebung oder Programme – befördern und durch die Haltung von Akteuren weiteren Aufwind erfahren.

Inklusive Kulturen und Strukturen etablieren

Ein wichtiger Schritt in Richtung inklusiver Jugendarbeit ist die gelebte Kultur. In Einrichtungen, Projekten und Angeboten der Jugendarbeit müssen Kulturen etabliert werden, die die Teilhabe aller ermöglichen und Barrieren abbauen. Verantwortliche Akteure müssen sich auch zunächst damit befassen, Barrieren aus Sicht der Jugendlichen zu identifizieren und abzubauen. Dies sollte einerseits im Team passieren und andererseits gemeinsam mit den jungen Menschen. Es lohnt sich, genau hinzuschauen und sich in kleinteiliger Arbeit mit möglichen Barrieren auseinanderzusetzen. Barrieren sind nicht nur – wie häufig darauf reduziert – baulicher Art, sondern zeigen sich verschiedentlich, z. B. durch Sprache und Kommunikation, Dauer eines Angebots, erforderliche Mobilität, angesprochene Personengruppe (Werbung), ökonomische Fragen etc. Sie können bereits in Programm- oder Förderrichtlinien stecken oder auch in Gesetzgebungen. Jugendarbeit tut gut daran, sich in diesen Prozessen mit anderen relevanten Personen und Organisationen abzusprechen. Das heißt, neben den jungen Menschen selbst auch auf die Akteure der Eingliederungshilfe und auf Eltern zuzugehen und sie mit in die Beratungen einzubeziehen. Es gilt, sich gemeinsam für die Belange und Wünsche von jungen Menschen stark zu machen und verschiedene Kulturen zu einer inklusiven Kultur weiterzuentwickeln und zu gestalten. Die übergreifende Frage für die Betrachtung von Barrieren bleibt dabei: Haben alle jungen Menschen die Möglichkeit, sich zu beteiligen, und leben wir eine inklusive Kultur? Wo reproduzieren wir möglicherweise Barrieren? Welche Schritte müssen wir für eine inklusive Weiterentwicklung gehen?

Kooperationen festigen und Angebote bewerben

Darüber hinaus ist es relevant, dass sich Akteure der Jugendarbeit mit der Frage beschäftigen, welche Akteure sie als Kooperationspartner brauchen, um alle jungen Menschen zu erreichen und ihnen Teilhabe an und in der Jugendarbeit zu ermöglichen. Hier sind unter anderem die Einrichtungen und Dienste für junge Menschen mit Behinderungen ein wichtiger Kooperationspartner, um Zugänge zu jungen Menschen mit Behinderungen herzustellen. Aber auch an Schulen, bei Eltern und im Sozialraum muss auf die Angebote der Jugendarbeit aufmerksam gemacht und diese gemeinsam verhandelt und gestaltet werden. Dabei kann es sinnvoll sein, die jungen Menschen mit Behinderungen und ihre Eltern direkt zu adressieren, um junge Menschen mit Behinderungen vermehrt als Teilnehmende von Angeboten der Jugendarbeit zu gewinnen. Eine solche Bewerbung von Angeboten ist erforderlich, damit Jugendarbeit für alle als ein selbstverständliches Angebot wahrgenommen wird. In der Bewerbung von Angeboten ist es wichtig, die Lebenswelten der Zielgruppe stets mitzudenken und auch digitale Sozialräume zu nutzen.

Junge Menschen beteiligen

Für die konkrete Gestaltung der Praxis, sprich der Aktivitäten und Angebote der Jugendarbeit, ist es von Bedeutung, dass junge Menschen mit und ohne Behinderungen an ihrer Ausgestaltung beteiligt werden. Denn Jugendarbeit muss an die Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt, mitgestaltet und verantwortet werden. Partizipation ist dabei kein zeitlich begrenztes Projekt, sondern ein dauerhafter Anspruch, im Sinne eines Grundverständnisses und Prinzips, auf das Kinder und Jugendliche verlässlich vertrauen können müssen. Diese Prozesse erfordern Engagement, Zeit sowie personelle und finanzielle Ressourcen. Durchhaltevermögen und Risikobereitschaft der beteiligten Akteure sind dabei gefragt. Die Voraussetzungen (Informationen, Zugänge, Erreichbarkeit und persönliche Voraussetzungen) für Partizipation sind jedoch in erheblichem Maße ungleich verteilt, und so ist es insbesondere in der Arbeit mit jungen Menschen mit Behinderungen wichtig, darauf zu achten, dass alle mit ihren individuellen Möglichkeiten Zugang zu Partizipationsprozessen haben und inklusive Praxis gestalten können. Auch hier gilt es, diverse Methoden und Formen der Beteiligung zu nutzen.

Inklusive Praxis gestalten

Mit der entsprechenden Haltung und Kultur gilt es, für die Jugendarbeit eine inklusive Praxis zu gestalten, sodass sich auch alle jungen Menschen in den Angeboten wohlfühlen – auch diejenigen, die bisher (exklusiv) erreicht wurden. Das heißt beispielsweise, Angebote so zu gestalten, dass Freiräume und Pausen flexibel geplant werden können und so alle mit ihren entsprechenden Bedürfnissen die Angebote wahrnehmen und sich beteiligen können. Es gilt auch, individuelle Schutz- und Rückzugsräume zu schaffen – also z. B. Zeiten, Orte und Begleitung sowie Unterstützung. Die Frage, ob Aktivitäten unterbrochen und wieder aufgenommen werden, stellt sich ebenfalls und ist für manche junge Menschen von Bedeutung, um an Angeboten zu partizipieren. Wirkliche Teilhabe und inklusive Praxis geht auch einher mit der Frage, ob alle Teilnehmenden die gleichen Rechte und Pflichten haben und diese gemeinsam ausgehandelt werden. Daher müssen auch Partizipationsformen so gewählt werden, dass sie wirklich allen Partizipation ermöglichen. Hierfür benötigt es auch Beschwerdemöglichkeiten über den Alltag, die Angebote und Beteiligungsformen etc., die es allen ermöglichen, Kritik anzubringen.

Darüber hinaus muss inklusive Praxis allen Möglichkeiten bieten, selbstbestimmt zu handeln und Selbstwirksamkeit zu erfahren sowie die eigenen Kompetenzen zu stärken. Alle sollten die Chance haben, in der Jugendarbeit ihre Fähigkeiten, Potentiale und Interessen zu entdecken und gemeinsam mit anderen jungen Menschen leben zu können.
Um eine inklusive Praxis zu gestalten, braucht es zudem eine angemessene personelle und finanzielle (Mehr-)Ausstattung und qualifizierte Fachkräfte sowie weitere Akteure, die über fachliche Kompetenzen in der Arbeit mit jungen Menschen mit Behinderungen verfügen. Das heißt, Fort- und Weiterbildungen für das haupt- und ehrenamtliche Personal in der Jugendarbeit. Und es bedeutet auch, dass zu den bislang eingesetzten Fachkräften oder dem ehrenamtlichen Personal bei Bedarf zusätzliche Begleitung und Assistenz unterstützend dazukommt.

Bedarfe systematisch berücksichtigen

Inklusive Jugendarbeit braucht eine passende strukturelle Ausgestaltung vor Ort, die inklusive Arbeit stützt und befördert. Dafür müssen vermehrt Diskussionen in Jugendhilfeausschüssen und Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII über die Ausrichtung der Angebote auf die Teilhabe aller jungen Menschen und die Berücksichtigung ihrer Interessen, Bedürfnisse und Bedarfe geführt werden. Das heißt auch, dass Interessensvertretungen sowie Selbstvertretungsorganisationen von jungen Menschen mit Behinderungen beispielsweise in Jugendhilfeausschüsse eingeladen werden, ihre Meinung gehört und in Planungsprozessen berücksichtigt wird. Dies liegt in der Verantwortung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe. Darüber hinaus ist es wichtig, dass Netzwerke und Kooperationen vor Ort entstehen, damit alle jungen Menschen berücksichtigt werden können.

Die AGJ stellt fest, dass Inklusion in der Jugendarbeit zunächst bedeutet, zu identifizieren, welche Zielgruppen bisher nicht mitgedacht und adressiert werden und sich bestehender Hürden der Teilhabe und Benachteiligungen bewusst zu werden. Es gilt, die Bedürfnisse von jungen Menschen mit Behinderungen in den Blick zu nehmen, um daraus Erfordernisse für die Weiterentwicklung des Angebots abzuleiten. Diskriminierungen und Hürden müssen bewusst beseitigt werden, um Zugänge für alle jungen Menschen zu schaffen. Dabei muss eine gemeinsame Haltung entwickelt und bezogen werden. Denn: „Ausgangspunkt und Grundlagen für diesen Prozess sind das Wissen, die Haltung und die Erfahrungen aller am Entwicklungsprozess Beteiligten“.[29] Dabei gilt stets: Inklusion hat kein festgelegtes Ergebnis und ist zu keinem bestimmten Zeitpunkt abgeschlossen. Eine inklusive Praxis muss stets überprüft, reflektiert und weiterentwickelt werden.

Inklusion/inklusive Jugendarbeit – was dafür noch getan werden muss

Ob und wie gut Inklusion gelingt, hängt von verschiedenen Akteuren ab, die den Rahmen prägen, in dem Inklusion realisiert wird bzw. die selbst die Angebote gestalten. Hieraus ergeben sich für die AGJ folgende Empfehlungen, die sich an die verschiedenen Akteure auf unterschiedlichen Ebenen richten:

Notwendigkeit rechtlicher Änderungen

  • Inklusive Ausgestaltung der Leistungen im SGB VIII: Inklusive Jugendarbeit ist auch nach aktuellem Recht gesetzlicher Auftrag. Eine rechtlich präzisere Formulierung dieses Auftrages würde zu einer Verklarung beitragen und insbesondere den öffentlichen Träger stärker binden. Das Auseinanderfallen der Zuständigkeit für Individualhilfen (§§ 53 ff. SGB XII bzw. 2. Teil SGB IX und §§ 27, 35a SGB VIII) ist eine strukturelle Barriere, die sich hemmend auf die Entwicklung einer inklusiven Jugendarbeit auswirkt. Klarere Regelungen zur Kooperation können – unbeschadet der Diskussion über eine große Lösung – dazu beitragen, die Hemmnisse zu überwinden.
  • Ein denkbarer Weg zur Verankerung von Inklusion im SGB VIII wäre eine programmatische Verankerung einer inklusiven Ausrichtung in § 1 Nr. 4 SGB VIII oder Benennung dieser Grundrichtung in § 9 Nr. 3 SGB VIII.[30]
  • Normformulierungen für die gezielte Öffnung der Jugendarbeit: Eine Bestärkung der Verpflichtung, Jugendarbeit für alle jungen Menschen mit und ohne Behinderungen zu Verfügung zu stellen. Dies kann durch eine Ergänzung in § 11 Abs. 1. SGB VIII verdeutlich werden.
  • Ausreichende Finanzierung: Inklusive Jugendarbeit muss gewollt und finanziert werden. Projektförderungen sind dann sinnvoll, wenn neue Ansätze und Konzepte erprobt werden sollen. Für die inklusive Weiterentwicklung der Jugendarbeit müssen aber verlässliche finanzielle Rahmenbedingungen in der Strukturförderung von Angeboten geschaffen werden.
  • Inklusion benötigt flexible Förderrichtlinien: Um auf Eventualitäten besonderer Unterstützungsleistungen (z. B. Gebärdendolmetscher etc.) reagieren zu können, braucht es flexiblere Fördermöglichkeiten.

Empfehlungen an die Ebene des Bundes

  • Inklusion befördern und leben: Akteure auf Bundesebene müssen Inklusion auch in ihrer alltäglichen Arbeit leben und sich mit inklusiven Prozessen intensiv beschäftigen. Dies kann sich z. B. in einem Selbstverständnis der Organisation, den Strukturen und den Vorhaben widerspiegeln. Sie stehen in der Verantwortung, Impulse zu geben, eine inklusive Haltung zu vermitteln und Inklusion innen und außen voranzutreiben.
  • Inklusive Praxis unterstützen und passende Voraussetzungen dafür schaffen: Das heißt, auf Bundesebene Rahmenbedingungen, Konzepte und Strukturen so zu gestalten, dass Mitgliedsorganisationen, Träger und Akteure dabei unterstützt werden, Inklusion zu leben.
  • Seitens der Bundespolitik (Regierung und Parlament) muss diesem Erfordernis Rechnung getragen werden. Bundeszentrale Träger sollen finanziell so ausgestattet werden, dass sie strukturell dazu in der Lage sind, kontinuierlich Impulse für die inklusive Weiterentwicklung der Jugendarbeit in ihre Strukturen zu geben, Aktivitäten fachlich zu begleiten und zu evaluieren.
  • Der Bund soll seinem gesetzlichen Auftrag nach Anregung der Kinder- und Jugendhilfe durch ein gezieltes Programm zur inklusiven Weiterentwicklung der Jugendarbeit nachkommen.

Empfehlungen an die Ebene der Länder

  • Inklusive Praxis ermöglichen: Gebietskörperschaften müssen durch die Länder finanziell und strukturell in die Lage versetzt werden, Prozesse um Inklusion zu realisieren.
  • Im Rahmen von Förderprogrammen der Länder im Bereich der Jugendarbeit sollen die Erfordernisse einer inklusiven Weiterentwicklung der Jugendarbeit auch eine finanzielle Berücksichtigung finden. Dies kann im Rahmen von Projektförderungen und infrastruktureller Förderung erfolgen.
  • Die Länder sollen darüber hinaus gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag Rahmenbedingungen schaffen, die die Träger dazu anregen, sich dem inklusiven Umbau der Jugendarbeit umfassend zu widmen. Dies kann z. B. im Rahmen von Fortbildungsinitiativen und in der Formulierung von Förderbedingungen erfolgen.

Empfehlungen an die Ebene der Kommunen

  • Jugendarbeit ist eine Pflichtaufgabe und muss als solche gefördert werden. Dies gilt auch für die Inklusion durch Jugendarbeit.
  • Einbeziehung anderer Akteure: Jugendhilfeausschüsse sollen Formate anbieten, in denen auch Adressatinnen und Adressaten, Akteure der Eingliederungshilfe, der Elternselbsthilfe und Selbstorganisationen behinderter junger Menschen in die Beratungen und die Jugendhilfeplanung einbezogen und mit ihrer Expertise ernst genommen werden. Dies kann auch in Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII geschehen.
  • Die Beteiligung der Zielgruppe an kommunalen Planungsprozessen soll stärker gelebt werden: Partizipative Jugendhilfeplanung unter Einbeziehung der jungen Menschen selbst ist auch mit Blick auf inklusive Jugendarbeit zu aktivieren.
  • Qualifizierung vorantreiben: Kommunen sind in der Verantwortung, Prozesse der Qualifizierung, Qualitätsentwicklung und Förderung einer positiven Haltung zur Inklusion bei den Akteuren vor Ort zu unterstützen und voranzutreiben.
  • Träger und Einrichtungen sollen angeregt und dabei unterstützt werden, sich inklusiv weiterzuentwickeln.

Empfehlungen an die Ebene der örtlichen Träger, Einrichtungen und Projekte

  • Inklusive Konzepte von Trägern und Einrichtungen sollen gemeinsam mit ihren Mitarbeitenden unter Einbeziehung der Interessen der angesprochenen Zielgruppen entwickelt und in Maßnahmen verankert werden.
  • Träger haben Verantwortung für die Qualifizierung von Mitarbeitenden. Über die Weiterentwicklung von Fort- und Weiterbildung zu Inklusion soll die inklusive Weiterentwicklung der Jugendarbeit befördert werden.
  • Vernetzung und Kooperation müssen angestrebt und gestaltet werden. Die Jugendhilfe und die Akteure der Hilfe und Selbsthilfe behinderter Menschen sollen stärker aufeinander zugehen, um Herausforderungen gemeinsam zu bewältigen und allen jungen Menschen anregende Angebote machen zu können.
  • Die Interessen junger Menschen (mit und ohne Behinderungen) müssen – wenn hilfreich und notwendig, auch die der Eltern – als wesentliche Ausgangspunkte gelingender Jugendarbeit betrachtet werden. Sie sollen durch partizipative Ansätze berücksichtigt und einbezogen werden.
  • Mögliche Kooperationspartner und Zielgruppen, denen der Zugang zu den eigenen Angeboten bisher nicht bekannt oder nicht möglich erscheint, müssen kontaktiert werden.

Empfehlungen an die Ebene der Teams und Fachkräfte

  • Teams in einer Einrichtung/einem Projekt müssen gemeinsam eine Haltung und ein Konzept zu Inklusion entwickeln und danach handeln. Denn: Inklusion beginnt im Kopf und ist abhängig von produktiven Reflexionsprozessen. Prüffragen der eigenen Arbeit können hierbei sein: Wodurch entsteht Benachteiligung und wie kann dieser in unserer Arbeit entgegengewirkt werden? Wie kann ich bisher unerreichte Zielgruppen ansprechen? Wie kann ich bestehende Barrieren abbauen?
  • Es gilt, als Team, aber auch als einzelne Fachkraft, Inklusion voranzutreiben und konkrete nächste Schritte inklusiver Praxis auch individuell zu gestalten.

Empfehlungen an die Wissenschaft

  • Zur besseren Ausgestaltung der Jugendarbeit benötigen die Akteure mehr wissenschaftlich gesicherte Befunde, z. B. zur Frage, welche spezifischen Interessen und Wünsche junge Menschen mit Behinderungen haben.
  • Darüber hinaus besteht Wissensbedarf im Hinblick auf gelungene Konzepte der inklusiven Weiterentwicklung von Jugendarbeit und die damit verbundenen positiv oder negativ wirkenden Rahmungen.
  • Schließlich wären wissenschaftliche Befunde zur Wirkung inklusiver Jugendarbeit sowohl auf behinderte wie nicht behinderte junge Menschen wünschenswert, um die Entwicklungsimpulse inklusiver Jugendarbeit auf die jungen Menschen gezielter ausformulieren zu können.

Die AGJ stellt fest, dass in den letzten Jahren viele Beispiele guter inklusiver Praxis entstanden sind und die Teilhabe aller jungen Menschen in der Jugendarbeit vorangetrieben und gestaltet wurde. Trotzdem gilt, weiterhin Jugendarbeit für alle jungen Menschen zugänglich und passend zu gestalten und Barrieren und Hürden der Teilnahme abzubauen. Das Ziel ist hierbei, dass junge Menschen mit und ohne Behinderungen in der Jugendarbeit ihren Platz finden, Angebote gestalten, sich beteiligen und gemeinsam Alltag leben.

Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ
Berlin, 27./28. Juni 2019


Fußnoten

[1] Hier können folgende AGJ-Papiere genannt werden:
2011: Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen
2012: Auf dem Weg zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe
2013: Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen
2016: Vielfalt gestalten, Rechte für alle Kinder und Jugendlichen stärken!
2018: Teilhabe: ein zentraler Begriff für die Kinder- und Jugendhilfe und für eine offene und freie Gesellschaft
[2] Vielfalt gestalten, Rechte für alle Kinder und Jugendlichen stärken! Empfehlungen zum Reformprozess SGB VIII der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ (2016): „Der Begriff Inklusion beschreibt konzeptionell eine Gesellschaft, in der jeder Mensch gleichermaßen akzeptiert und Vielfalt geschätzt wird. Alle Menschen sollen – unabhängig von Geschlecht oder Gender, Alter, Herkunft oder Migrationshintergrund, Religionszugehörigkeit, sexueller Orientierung, Bildung oder sozialer Lebenslage, von eventueller körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung sowie sonstigen individuellen Besonderheiten oder sozialen Zuschreibungen – an dieser Gesellschaft gleichberechtigt und selbstbestimmt teilhaben können. Behinderung ist nach diesem Verständnis keine Eigenschaft, die einer Person innewohnt, sondern entsteht erst durch eingeschränkte Teilhabe, die ein Mensch im Kontext seiner Umwelt erfährt“.
[3] UN-BRK, Artikel 1 Satz 2.
[4] Hierzu kann auf das AGJ-Positionspapier „Teilhabe: Ein zentraler Begriff für die Kinder- und Jugendhilfe und für eine offene und freie Gesellschaft“ (2018) hingewiesen werden.
[5] Seckinger, M./Pluto, L./Peucker, C./van Santen, E. (2016): Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Eine empirische Bestandsaufnahme. Reihe: Beiträge zur Kinder- und Jugendhilfeforschung. Weinheim und Basel.
[6] Ebenda
[7] „Bundesweit liegt der Anteil von Kindern mit Förderbedarf, die inklusiven Unterricht besuchen, nach jüngsten Berechnungen bei gut 37 Prozent (im Schuljahr 2015/16). Innerhalb Deutschlands schwanken die Zahlen zwischen rund 25 (Hessen) und etwa 65 Prozent (Schleswig-Holstein)“. Siehe Aktion Mensch online unter der Website: https://www.aktion-mensch.de/dafuer-stehen-wir/was-ist-inklusion/inklusion-schule.html [Zugriff am 20.05.2019].
[8] Scherr, A. (2003): Subjektorientierung – eine Antwort auf die Identitätsdiffusion der Jugendarbeit?, in: Rauschenbach, T./Düx, W./Sass, E. (Hg.): Kinder- und Jugendarbeit – Wege in die Zukunft. Gesellschaftliche Entwicklungen und fachliche Herausforderungen. Weinheim: Juventa, S. 145.
[9] Deinet, U./Sturzenhecker, B. (2018): Kinder- und Jugendarbeit, in: Böllert, K. (Hg.): Kompendium Kinder- und Jugendhilfe. Springer VS, Wiesbaden 2018.
[10] Seckinger, M./Pluto, L./Peucker, C./van Santen, E. (2016): Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Eine empirische Bestandsaufnahme. Weinheim und Basel: Beltz Juventa.
[11] Zum Beispiel ebenda
[12] Hinweise gibt z. B. die repräsentative Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH im Auftrag der Aktion Mensch. Befragt wurden 4.051 Personen ab 18 Jahren. 1.656 der Befragten gaben an, mindestens ein Kind unter 18 Jahren zu haben. Darunter befanden sich 277 Mütter und Väter mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren mit einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung.
[13] Seckinger et. al. (2016). S. 226.
[14] Zum Beispiel:

[15] Im Folgenden werden konkrete Beispiele, Links und Hinweise auf Projekte und Organisationen eingeführt, die zu den genannten Punkten als eine gute Referenz dienen. Es ist der AGJ bewusst, dass es weitaus mehr Beispiele für inklusive Praxis in der Kinder- und Jugendhilfe gibt.
[16] Zum Beispiel Bundesjugendkuratorium (2017): Allerart – Inklusion und kulturelle Bildung. MITEINANDER INKLUSIVE! – Wie verändert inklusive Arbeit Beteiligungsprozesse?
[17] Deutsche Jugendfeuerwehr, online unter der Website: https://www.jugendfeuerwehr.de/schwerpunkte/inklusion/ [Zugriff am 14.06.2019].
[18] Zum Beispiel Bayerischer Jugendring, online unter der Website: https://www.bjr.de/service/leichte-sprache/inklusion-im-bayerischen-jugendring.html [Zugriff am 13.06.2019].
[19] Zum Beispiel Lokale Medienarbeit NRW e.V., online unter der Website unter: https://www.medienarbeit-nrw.de/angebot/netzwerk-inklusion-mit-medien/ [Zugriff am 14.06.2019].
[20] Zum Beispiel Deutsche Sportjugend, online unter der Website: https://www.dsj.de/kinderwelt/dsj-kinderwelt/inklusion/ [Zugriff am 13.06.2019].
[21] Zum Beispiel Behinderung und Entwicklung e. V., online unter der Website: https://www.bezev.de/de/home/service-und-bestellungen/jetzt-einfach-machen/?zurueck=24 [Zugriff am 13.06.2019].
[22] JuSeV – Jugendhilfe und Sozialarbeit e. V., online unter der Website: https://www.vision-inklusion.de/de/inklusive-praxis/best-practice/listen-to-the-silence-auf-die-stille-hoeren.html [Zugriff am14.06.2019].
[23] Zum Beispiel Quartier gGmbH, online unter der Website: https://innovationsfonds.jugendgerecht.de/kulturell/together-do-your-own-thing-self-empowering-dance-theater-projekt/ [Zugriff am 13.06.2019].
[24] Zum Beispiel LWL-Bildungszentrum Jugendhof Vlotho.
[25] "Under Construction" – Modellprojekt der G5 in NRW, online unter Website: https://www.pjwnrw.de/content/e458/e4979/e14925/e17372/index_ger.html [Zugriff am 15.06.2019].
[26] Zentrum für bewegte Kunst e. V., online unter Website: https://www.zbk-berlin.de/weiterbildung/in-cirque/in-cirque-berufsbegleitende-weiterbildung-2017/ [Zugriff am 14.06.2019].
[27] Zum Beispiel Internationaler Bund, online unter Website: https://inklusion.ib.de/news-details/article/inklusion-rockt/ [Zugriff am 15.06.2019].
[28] Weitere Hilfestellung und Hinweise bei der Frage, wie inklusive Jugendarbeit aussehen könnte, geben unter anderem die verschiedenen Indexe für Inklusion. Das Original ist von Mel Ainscow und Tony Booth: Index for Inclusion, erschienen 2000.
[29] GEW Index für Inklusion, S. 7.
[30] AGJ (2017): Der erste Entwurf – ein Minimalkonsens? Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen vom 17. März 2017 (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG).