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SGB VIII

SGB VIII-Reform tritt in Kraft

Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) wurde im Bundesgesetzblatt am 9.6.2021 veröffentlicht. Ein Großteil der Neuerungen des SGB VIII tritt daher am 10.6.2021 in Kraft.

Kinderrechte ins GG – nicht mehr in dieser Legislaturperiode

Presseberichten zufolge wurde von den Regierungsfraktionen das Vorhaben fallen gelassen, noch vor den Neuwahlen des Bundestages Kinderechte im Grundgesetz zu verankern.

 

UPDATE: ABSCHLUSS DER SGB VIII-REFORM RÜCKT NÄHER

Das KJSG wurde im Bundestag am Donnerstag (22.4.21) abschließend beraten und verabschiedet. Der Bundesrat wird wohl am 7. Mai über die Zustimmung oder die Anrufung des Vermittlungsausschuss entscheiden.

Auf Grundlage der Beschluss- und Änderungsempfehlungen des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat der Deutsche Bundestag das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz in einer im Vergleich zum Referentenentwurf veränderten, aber in den wesentlichen Grundzügen gleich gebliebenen Fassung entschieden.

SGB-REFORM-VIII DARF NICHT SCHEITERN

In einem offenen Brief "Chance einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe wahrnehmen!", haben sich am 28.3.2021 die AGJ-Vorsitzende Prof. Dr. Karin Böllert gemeinsam mit DJI-Direktor, Prof. Dr. Thomas Rauschenbach, und dem BJK-Vorsitzendem, Prof. Dr. Wolfgang Schröer, an die politisch Verantwortlichen gewandt, in dem sie dazu auffordern, die Reform des KJSG nicht scheitern zu lassen. Sie fordern den Bund, die Fraktionen des Bundestages und die Länder auf, ihrer Verantwortung gerecht zu werden, kompromissbereit zu sein und durch die zügige Verabschiedung des KJSG den Reform- und Weiterentwicklungsprozess für mehr Inklusion, Teilhabe und Beteiligung in der Kinder- und Jugendhilfe zu ermöglichen.

STELLUNGNAHME „KURZ VOR DEM ZIELEINLAUF – WEITERENTWICKLUNGSCHANCEN IM SGB VIII NUTZEN“

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ betont in ihrer Stellungnahme „Kurz vor dem Zieleinlauf – Weiterentwicklungschancen im SGB VIII nutzen“, dass sie in der Reform des SGB VIII durch das Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetz eine wertvolle fachliche Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendhilferechts sieht. Hervorgehoben werden die Regelungsvorschläge im KJSG-Regierungsentwurf, zu denen die AGJ eine Nachbesserung im parlamentarischen Verfahren dringend empfiehlt. Dies betrifft insbesondere die Themenbereiche Kinderschutz sowie Hilfen aus einer Hand für Kinder mit und ohne Behinderung. Die AGJ-Vorsitzende, Prof. Dr. Karin Böllert, wird diese Positionen als Sachverständige in der Anhörung des Bundestagsausschusses FSFJ am 22.02.2021 einbringen.

Kinderrechte ins GG

Das Kabinett hat sich am 20.1.2021 auf den Vorschlag einer ergänzenden Formulierung im zweiten Absatz von Artikel 6 GG geeinigt, um das im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode vereinbarte Vorhaben umzusetzen, wonach Kinderrechte in der Verfassung ausdrücklich verankert und dafür ein Kindergrundrecht geschaffen werden soll. Erste Reaktionen aus der Zivilgesellschaft waren durchaus kritisch. Der Entwurf wurde als nicht hinreichend weitgehend zur Stärkung der Kinderrechte beurteilt, besonders kritisiert wurde die vorgeschlagene "angemessene" Berücksichtigung des Kindeswohls.

KJSG im Bundestag und Bundesrat

Der Gesetzgebungsprozess des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) hat begonnen.

Kabinett beschließt KJSG-Entwurf

Die Bundesregierung hat am 2. Dezember 2020 den Gesetzentwurf für ein neues Kinder- und Jugendstärkungsgesetz beschlossen. Dieser wird nun ins parlamentarische Verfahren eingebracht.

Stellungnahmen zum KJSG-Referentenentwurf 2020 und weiteres Verfahren

Das BMFSFJ hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen vorgelegt. Den Verbänden wurde mit Frist zum 26.10.2020 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, woraufhin sich eine Vielzahl positionierte.

Was lange währt, wird endlich gut: Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen – Stellungnahme

Eine Woche nach Bekanntwerden des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen nimmt der Geschäftsführende Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ Stellung dazu. Auch wenn die AGJ an verschiedenen Stellen noch Nachbesserungs- oder Klärungsbedarf sieht, hält sie den Referentenentwurf in der Gesamtbetrachtung für eine wertvolle Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendhilferechts. Als besonders unterstützungswürdig bewertet die AGJ die inklusive Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe sowie die Betonung der Subjektstellung der Adressat*innen. Die dennoch verbleibenden Leerstellen dürfen aber nicht kleingeredet werden. Sehr kritisch bewertet die AGJ einzelne Regelungsvorschläge im Themenfeld Kinderschutz.