• Eine Gruppe Jugendlicher steht an einer Wand. Im Vordergrund steht eine junge selbstbewusste Frau.
  • Junger Mann sitzt einsam in einer alten Bibliothek an einem Tisch und arbeitet ein Buch durch. Auf dem Tisch liegt zu seiner rechten Seite ein Stapel Bücher.
  • Ein behinderter Junge und ein Mädchen sitzen vor einem Computer. Hinter den beiden steht eine junge Frau.
  • Eine glückliche junge Familie mit Sohn und Tochter sitzt auf einem Sofa und schaut über die Rückenlehne ins Bild.
  • Zwei 16- bis 17-jährige männliche Auszubildende sitzen an einer Werkbank und bearbeiten ein metallisches Werkstück.
  • Fünfjähriges Mädchen hat bunte Farbklekse auf eine Papierplane gemalt.
  • Student und Studentinnen verschiedener Hautfarben sitzen in einer Bibliothek vor Computern.
  • Glücklicher Großvater sitzt mit seinen Enkelkindern auf einer weißen Holzbank.

Medizinische S3+ Kinderschutzleitlinie veröffentlicht

Die "Leitlinien" der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften sind systematisch entwickelte Hilfen für Ärzte zur Entscheidungsfindung in spezifischen Situationen. Der im April 2015 gestartete Prozess der Entwicklung der S3+ Leitlinie "Kindesmisshandlung, -missbrauch und -vernachlässigung" ist nun abgeschlossen. Dieser erfolgte nicht nur unter Beteiligung medizinischer Fachgesellschaften, sondern auch unter Einbindung von Organisationen der Jugendhilfe und Pädagogik.

Auch der AGJ-Vorstand hat im Februar 2019 beschlossen die S3-Kinderschutzleitlinie mit zu zeichnen. Gültigkeitswirkung gegenüber der Kinder- und Jugendhilfe entfalten die Inhalte der S3-Leitline aber nicht. Sie bilden jedoch einen tragfähigen Ausgangspunkt für die Diskussion um Kooperation auf kommunaler Ebene. Hierfür war eine Annäherung und Weiterentwicklungen an die Sicht u. a. der Kinder- und Jugendhilfe erforderlich, die etwa durch einen Verzicht auf eine eigenständige Definition des Begriffs Kindeswohlgefährdung erfolgte. Diese Anschlussfähigkeit ist eine wichtige Grundbedingung, um dauerhaft eine gute und tragfähige Kooperation zu etablieren. Sie muss unter Wahrung der unterschiedlichen Aufträge und Rollen im Umgang mit gemeinsamen Adressatinnen und Adressaten erfolgen.

Aus der 365 Seiten umfassenden Langfassung dürften aus der Perspektive der Kinder- und Jugendhilfe besonders interessant die Kapitel „Grundlagen für Fachkräfte“ (2), „Partizipation von Kindern und Jugendlichen“ (4.1) und „Kooperation und Vorgehen im (medizinischen) Kinderschutz“ (4.2 u.a. mit Hinweis zu § 4 KKG-Mitteilung) sein. Darüber hinaus enthält die S3 –Kinderschutzleitlinie sehr spezifische Hinweis für unterschiedliche medizinische Handlungsbereiche, die vor allem im Bereich Gesundheit Aufmerksamkeit erfahren werden (4.3).

Sie finden alle Dokumente und Materialien unter:
https://www.kinderschutzleitlinie.de/de/leitlinie/leitlinie-materialien-zum-downloaden
https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/027-069.html