• Eine Gruppe Jugendlicher steht an einer Wand. Im Vordergrund steht eine junge selbstbewusste Frau.
  • Junger Mann sitzt einsam in einer alten Bibliothek an einem Tisch und arbeitet ein Buch durch. Auf dem Tisch liegt zu seiner rechten Seite ein Stapel Bücher.
  • Ein behinderter Junge und ein Mädchen sitzen vor einem Computer. Hinter den beiden steht eine junge Frau.
  • Eine glückliche junge Familie mit Sohn und Tochter sitzt auf einem Sofa und schaut über die Rückenlehne ins Bild.
  • Zwei 16- bis 17-jährige männliche Auszubildende sitzen an einer Werkbank und bearbeiten ein metallisches Werkstück.
  • Fünfjähriges Mädchen hat bunte Farbklekse auf eine Papierplane gemalt.
  • Student und Studentinnen verschiedener Hautfarben sitzen in einer Bibliothek vor Computern.
  • Glücklicher Großvater sitzt mit seinen Enkelkindern auf einer weißen Holzbank.

SGB VIII

2. zusammenführende AGJ-Stellungnahme im SGB VIII-Reformprozess

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ hat zum Diskussionsprozess „Gemeinsam zum Ziel“ des Bundes nun ihre zweite zusammenführenden Stellungnahme verabschiedet. Eingebracht werden Anregungen zur Regelung des inklusiven (Hilfe-/Leistungs-)Planungsverfahrens. Die Errungenschaften des KJSG zur Hilfe für junge Volljährige seien zu bewahren und dessen Grundprinzipien auf alle jungen Menschen mit egal welchen Beeinträchtigungen auszudehnen. Indem die AGJ zu dem als eher sperrig wahrgenommenen Reformbaustein der Kostenheranziehung Leitgedanken zur Bewertung hervorarbeitet, gelingt es ihr, die enthaltenen deutlichen Potenziale zur Verwaltungsentlastung sichtbar zu machen und Sorgen einer nicht einhaltbaren Kostenneutralität gegenüberzustellen.

Inklusion gestalten! 4. Vorabkommentierung der AGJ im Bundesprozess "Gemeinsam zum Ziel"

Die 5. Sitzung der Bundes-AG „Inklusives SGB VIII“ innerhalb des Bundesprozesses „Gemeinsam zum Ziel“ am 12.09.2023 wird sich u.a. mit dem Thema Kostenheranziehung befassen. Hierauf bezieht sich das vorbereitende Arbeitspapier des BMFSFJ, zu dem die AGJ-Gesamt-AG SGB VIII die nunmehr 4. AGJ-Vorabkommentierung verfasste. In dieser hebt sie hervor, dass die Reform nicht nur im Interesse der Adressat*innen ist, sondern auch Potentiale zur Verwaltungsentlastung enthält.

Inklusion gestalten! Zugang zu Leistungen durch Hilfe-, Gesamtplan- und Teilhabeplanung (2. Teil), Finanzierung, Übergang in die Eingliederungshilfe, Gerichtsbarkeit, Umstellung und Übergangsphase. Vorabkommentierung zur 4. Bundes-AG-Sitzung

Die innerhalb der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ mit der Begleitung des vom BMFSFJ initiierten Diskussionsprozesses „Gemeinsam zum Ziel“ beauftragten Personen unterstützen mit dieser weiteren Vorabkommentierung das politische Anliegen, die zulasten junger Menschen mit Behinderung und ihrer Familien gehende Zuständigkeitsspaltung zwischen SGB IX-2.Teil und SGB VIII zu überwinden. Die AGJ-Gesamt-AG SGB VIII bringt Anregungen ein, was über die im BMFSFJ-Arbeitspapier genannten Aspekte innerhalb der Regelungen eines inklusiven Planungsverfahren zu beachten ist. Sie spricht sich entschieden für eine Bewahrung durch das KJSG im Jahr 2021 gesichert geglaubten Errungenschaften der Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) und eine Übertragung von dessen Grundprinzipien auf alle jungen Menschen mit egal welchen Beeinträchtigungen aus.

Inklusion gestalten! Anregungen zum Beteiligungsprozess, Bewertungen der Gestaltungsoptionen zur künftigen Anspruchsnorm und Verfahren. Erste zusammenführende Stellungnahme der AGJ zum BMFSFJ-Diskussionsprozess „Gemeinsam zum Ziel“

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ hat zum Diskussionsprozess „Gemeinsam zum Ziel“ des Bundes nun eine erste zusammenführenden Stellungnahme verabschiedet. Zu ausgewählten Gesichtspunkten erfolgen Klarstellungen gegenüber dem BMFSFJ-Arbeitspapier und wird auf Äußerungen während der Bundes-AG-Sitzungen eingegangen. Die AGJ spricht sich für die Gestaltung einer zusammenführenden Norm aus, in der zwei nebeneinander bestehende Tatbestandsalternativen (für „erzieherischen Bedarf“ und „behinderungsbedingten Teilhabebedarf“) aufgenommen sind. Beide Bedarfe sollen auf der Rechtsfolgenseite in einen gemeinsamen, offenen Leistungskatalog für „Hilfen zur Entwicklung, Erziehung und Teilhabe“ münden, aus dem bedarfsentsprechend eine oder mehrere Leistungsarten ausgewählt werden können. Die AGJ rät ferner zu einem zusammengeführten Verwaltungsverfahren, innerhalb dessen eine Differenzierung beim Handeln der Jugendämter in der Rolle als Reha-Träger möglich ist.

Inklusion gestalten! 2. Vorabkommentierung der AGJ im Bundesprozess "Gemeinsam zum Ziel"

Innerhalb des Bundesprozesses „Gemeinsam zum Ziel“ sind alle Akteure erneut eingeladen, das die 3. Bundes-AG-Sitzung „Inklusives SGB VIII“ vorbereitende Arbeitspapier des BMFSFJ zu kommentieren. Die AGJ-Vorabkommentierung „Inklusion gestalten! Art und Umfang der Leistungen (2.Teil), Zugang zu Leistungen durch Hilfe-, Gesamtplan- und Teilhabeplanung“ liegt nun vor.

Inklusion gestalten! 1. Vorabkommentierung der AGJ im Bundesprozess "Gemeinsam zum Ziel"

Innerhalb des Bundesprozesses „Gemeinsam zum Ziel“ sind alle Akteure eingeladen, das die 2. Bundes-AG-Sitzung „Inklusives SGB VIII“ vorbereitende Arbeitspapier des BMFSFJ zu kommentieren. Die AGJ-Vorabkommentierung „Inklusion gestalten! Leistungstatbestand und Art und Umfang der Leistungen“ liegt nun vor.

Konstituierende Sitzung der Bundes-AG "Inklusives SGB VIII"

Die erste Sitzung der zentralen Arbeitsgruppe "Inklusives SGB VIII" im Rahmen des Beteiligungsprozesses „Gemeinsam zum Ziel: Wir gestalten die Inklusive Kinder- und Jugendhilfe!“ des BMFSFJ fand am 17.11.2022 statt. Ein Vermerk zur Sitzung wird von Vertreter*innen der AGJ-Mitgliedergruppe Fachorganisationen der Jugendhilfe zur Verfügung gestellt.

BMFSFJ beruft Arbeitsgruppe „Inklusives SGB VIII“

Als zentrales Element des Beteiligungsprozesses „Gemeinsam zum Ziel: Wir gestalten die Inklusive Kinder- und Jugendhilfe!“ berief das BMFSFJ eine Arbeitsgruppe, die am 17. November 2022 zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammentreten wird. Die AGJ entsendet 15 Vertreter*innen für die Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe.

Positionspapier: Inklusion gestalten! Wie inklusive Hilfen zur Erziehung möglich werden können

Die AGJ nimmt in dem Positionspapier „Inklusion gestalten! Wie inklusive Hilfen zur Erziehung möglich werden können“ die mit dem inklusiven Paradigma verbundenen Anforderungen für die Kinder- und Jugendhilfe in den Blick, zeigt Optionen zur schrittweisen Umsetzung des KJSG auf und spricht Empfehlungen aus. Die freien und öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe werden ausdrücklich ermutigt, sich jetzt auf Basis des KJSG gemeinsam auf den Weg zu begeben, um die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe der Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen in den Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe langfristig zu gewährleisten. Die Gestaltungsaufgaben und -optionen sind bereits da, auch wenn der Beginn des angekündigten nächsten Bundesbeteiligungsprozesses noch bevorsteht.

Print: Das SGB VIII in kontinuierlicher Weiterentwicklung: die Geschichte des Achten Buches Sozialgesetzbuch von 2015 bis 2021

AGJ (Hg.) (2021): Wabnitz, R. J.: Das SGB VIII in kontinuierlicher Weiterentwicklung: die Geschichte des Achten Buches Sozialgesetzbuch von 2015 bis 2021, Berlin 2021, 98 Seiten