Page 20 - Handreichung_islamische_Akteure_KJH
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            3| arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit,
            4| internationale Jugendarbeit,
            5| Kinder- und Jugenderholung,
            6| Jugendberatung.
          (4) Angebote der Jugendarbeit können auch Personen, die das 27. Lebensjahr vollendet
          haben, in angemessenem Umfang einbeziehen.



          § 12 SGB VIII FÖRDERUNG DER JUGENDVERBÄNDE
          (1) Die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen ist unter
          Wahrung ihres satzungsgemäßen Eigenlebens nach Maßgabe des § 74 zu fördern.
          (2) In Jugendverbänden und Jugendgruppen wird Jugendarbeit von jungen Menschen
          selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. Ihre Arbeit ist auf
          Dauer angelegt und in der Regel auf die eigenen Mitglieder ausgerichtet, sie kann sich
          aber auch an junge Menschen  wenden,  die nicht  Mitglieder  sind. Durch Jugendver-
          bände und ihre Zusammenschlüsse werden Anliegen und Interessen junger Menschen
          zum Ausdruck gebracht und vertreten.






                          Ich  engagiere mich  in einer  Jugendgruppe,  um bereits heute
                          schon unser Deutschland von morgen mitzugestalten. Soziales
                   Engagement fordert Hingabe und Aufopferung aus Leidenschaft. Meine
                   Leidenschaft ist Deutschland. Die skurrilen Denkweisen heutiger Verant-
                   wortungsführer können wir kaum ändern. Wir können aber heute schon
                   eine offene, aktive und empathische Jugend gestalten. Somit werden wir in
                   einem Deutschland leben, in dem das gesellschaftliche Klima entspannter
                   ist und die eigentlichen Probleme dieses Landes gelöst werden. Auf diesem
                   Wege möchte ich gerne als Leuchtturm und Brückenbauer zwischen den
                   unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen wirken.
                   ABDULSAMED K. — PROJEKTBERATUNG ZU MUSLIMISCHER
                   JUGENDARBEIT
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