Page 20 - Handreichung_islamische_Akteure_KJH
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3| arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit,
4| internationale Jugendarbeit,
5| Kinder- und Jugenderholung,
6| Jugendberatung.
(4) Angebote der Jugendarbeit können auch Personen, die das 27. Lebensjahr vollendet
haben, in angemessenem Umfang einbeziehen.
§ 12 SGB VIII FÖRDERUNG DER JUGENDVERBÄNDE
(1) Die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen ist unter
Wahrung ihres satzungsgemäßen Eigenlebens nach Maßgabe des § 74 zu fördern.
(2) In Jugendverbänden und Jugendgruppen wird Jugendarbeit von jungen Menschen
selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. Ihre Arbeit ist auf
Dauer angelegt und in der Regel auf die eigenen Mitglieder ausgerichtet, sie kann sich
aber auch an junge Menschen wenden, die nicht Mitglieder sind. Durch Jugendver-
bände und ihre Zusammenschlüsse werden Anliegen und Interessen junger Menschen
zum Ausdruck gebracht und vertreten.
Ich engagiere mich in einer Jugendgruppe, um bereits heute
schon unser Deutschland von morgen mitzugestalten. Soziales
Engagement fordert Hingabe und Aufopferung aus Leidenschaft. Meine
Leidenschaft ist Deutschland. Die skurrilen Denkweisen heutiger Verant-
wortungsführer können wir kaum ändern. Wir können aber heute schon
eine offene, aktive und empathische Jugend gestalten. Somit werden wir in
einem Deutschland leben, in dem das gesellschaftliche Klima entspannter
ist und die eigentlichen Probleme dieses Landes gelöst werden. Auf diesem
Wege möchte ich gerne als Leuchtturm und Brückenbauer zwischen den
unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen wirken.
ABDULSAMED K. — PROJEKTBERATUNG ZU MUSLIMISCHER
JUGENDARBEIT