AGJ fordert adäquates Pilotverfahren für die Zuordnung der Fort- und Weiterbildungsangebote der Kinder- und Jugendhilfe in den DQR

Nachdem die Qualifikationen aus dem formalen Bereich den einzelnen Ebenen des DQR zugeordnet wurden, richtet der Arbeitskreis Deutscher Qualifikationsrahmen (AK DQR) sein Augenmerk nun auf die Zuordnung von Qualifizierungsangeboten aus dem non-formalen Bereich. Bisher werden lediglich Weiterbildungsangebote aus dem produzierenden Gewerbe, die sehr verschult sind, im AK DQR pilotiert und in einem weiteren Schritt im DQR eingeordnet.


Der dafür herangezogene Zuordnungsvorschlag „Xpert Business“ stellt aufgrund seiner Ausrichtung an eher formalen Lehr- und Lernkonzepten jedoch kein gutes Beispiel einer Referenzqualifikation für non-formale Lernprozesse in der Kinder- und Jugendhilfe dar.


Mit dem im April vom AGJ-Vorstand beschlossenen Positionspapier „Non-formal erworbene Kompetenzen – Herausforderungen und Impulse für die Zuordnung der Fort- und Weiterbildungsangebote der Kinder- und Jugendhilfe in den DQR“ wird der AK DQR daher aufgefordert, in einer den non-formal ausgerichteten Lernprozessen in der Kinder- und Jugendhilfe angemessenen Pilotphase zu prüfen, inwieweit Qualifizierungsangebote des non-formalen Bereichs in der Kinder- und Jugendhilfe den Ebenen des DQRs zugeordnet werden können.