SGB VIII im Nachdruck: innerhalb der 8. KW. lieferbar - Vorbestellungen jederzeit über bestellung@agj möglich
Das Sozialgesetzbuch VIII auf dem Stand des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher befindet sich im Nachdruck und ist innerhalb der 8. KW. wieder lieferbar - wir bitten vielmals um Ihr Verständnis. Gern nehmen wir Vorbestellungen unter bestellung@agj.de entgegen.
Die AGJ-Broschüre Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) auf dem Stand des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher, das am 1. November 2015 in Kraft getreten ist, ist im Januar 2016 erschienen. Daneben wurde das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) im ersten Abschnitt der Broschüre aufgenommen. Die zentralen Begründungen zum Bundeskinderschutzgesetz wurden weiterhin in der Broschüre belassen, da gemäß Artikel 4 des Gesetzes die Bundesregierung die Wirkungen dieses Gesetzes unter Beteiligung der Länder zu untersuchen hatte und der Bericht bis zum 31. Dezember 2015 dem Deutschen Bundestag vorzulegen war. Die Evaluationsergebnisse werden 2016 bewertet werden müssen. Enthalten ist ferner die Kostenbeteiligungsverordnung mit Kostenbeitragstabelle. Preis: 7,00 Euro zzgl. Versandkosten
Geflüchtete Kinder und Jugendliche sind Kinder und Jugendliche!
Der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ hat auf seiner Sitzung am 3./4. Dezember 2015 das Eckpunktepapier „Geflüchtete Kinder und Jugendliche sind Kinder und Jugendliche!" zum Thema „Junge Flüchtlinge – Eine Herausforderung für Europa" verabschiedet. Darin wird die Europäische Union aufgefordert, im Rahmen ihrer Möglichkeiten und insbesondere im Rahmen der EU-Jugendstrategie umfassende Maßnahmen zu ergreifen, um die Chancen und (Lebens-) Perspektiven von jungen Flüchtlingen nachhaltig zu verbessern und deren langfristige gesellschaftliche Integration zu befördern.
AGJ beschließt Positionspapier „Berufliche Integration für alle zugewanderten Fachkräfte ermöglichen! – Zur Anerkennung von im Ausland erworbenen sozialpädagogischen Berufsqualifikationen
Vor dem Hintergrund bedeutender gesellschaftlicher Entwicklungen, wie der Zunahme der Migration, dem demografischen Wandel und dem verstärkten Fachkräftebedarf in einzelnen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe gilt es, die Potenziale von allen zugewanderten Fachkräften mit Blick auf ihre mitgebrachten Berufsqualifikationen wahrzunehmen und wertzuschätzen und ihnen ohne jegliche Form der Diskriminierung oder Marginalisierung eine berufliche Teilhabe zu ermöglichen. Auch im Kontext der verstärkten Zuwanderung von Flüchtlingen aufgrund von Krieg, Armut und Vertreibung sollten deshalb neben den dringenden Fragen einer angemessenen Unterbringung und Gesundheitsversorgung Maßnahmen für umfassende Zugänge zu Arbeit, Bildung, Sprache und Gesellschaftswissen sowie die Integration in den (Aus-)Bildungs- und Arbeitsmarkt bzw. in die Gesellschaft verstärkt ins Zentrum politischen Handelns rücken. Um dies zu befördern, fordert die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ mit dem am 3./4. Dezember 2015 vom Vorstand beschlossenen Positionspapier Politikerinnen und Politiker sowie die Akteure im Berufsfeld entsprechend ihres Zuständigkeitsbereiches auf, für alle zugewanderten Fachkräfte qualifikationsadäquate Zugänge in den Arbeitsmarkt sowie Zugänge zum Erwerb von Fachwissen, Sprache und Gesellschaftswissen gleichrangig zu verbessern. Ausgehend von der von Bund und Ländern bis zum 18. Januar 2016 in entsprechende Rechts- und Verwaltungsvorschriften umzusetzenden Richtlinie 2013/55/EU über die Anerkennung von Berufsqualifikationen fordert die AGJ insbesondere, ein über diese EU-Richtlinie hinausgehendes „berufliches Integrationsmodell“ zu etablieren.
AGJ fordert kommunale Kinder- und Jugendbeteiligung zu stärken
Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ hält Kinder- und Jugendbeteiligung für zentral und fordert mit ihrem vom Vorstand am 3./4. Dezember 2015 verabschiedeten Positionspapier eine Stärkung auf kommunaler Ebene. Anhand der in dem Papier aufgeführten Beteiligungsrechte und -standards sowie Interessen und Themen junger Menschen, lassen sich diverse Beteiligungsformate aufzeigen, die auf die jeweiligen kommunalen Gegebenheiten Anwendung finden können.
Forderung nach Kinderrechten im Grundgesetz
Das Grundgesetz sieht Kinder und Jugendliche vorwiegend aus dem Blickwinkel der Zugehörigkeit zu ihren Sorgeberechtigten und teilt ihnen damit im Prinzip die Rolle als Bezugspunkt elterlicher und staatlicher Sorge (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG; § 1 Abs. 2 SGB VIII) zu. Aus Sicht der AGJ spiegelt eine solche Stellung von Kindern und Jugendlichen in unserer Gesellschaft die Art und Weise, wie sie im öffentlichen Bewusstsein wahrgenommen werden, nicht umfassend genug wider. Die AGJ nimmt daher erfreut wahr, dass es in Deutschland inzwischen eine breite Unterstützung für die Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung gibt und begrüßt die zahlreichen Initiativen hierzu. Die in der AGJ organisierten Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe sind sich ebenfalls einig: der Schutz, die Förderung und die Partizipation von Kindern und Jugendlichen sind im Grundgesetz zu stärken. Hierfür müssen Staat und Gesellschaft ihr Handeln stärker als bisher auf ihr Wohl ausrichten. Daher unterstützt die AGJ insbesondere jene Vorschläge, die eine Verankerung von Kinderrechten im Artikel 2 GG vorsehen und führt dieses in ihrem Positionspapier "Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz" weiter aus. Das Positionspapier wurde vom Vorstand der AGJ auf seiner Sitzung am 3./4. Dezember 2015 in Berlin beschlossen.
Vorstand der AGJ verabschiedet Empfehlungen zur Weiterentwicklung und Steuerung der Hilfen zur Erziehung
Ein wesentlicher Aspekt der fachpolitischen Debatte um die Weiterentwicklung und Steuerung der Hilfen zur Erziehung ist die Stärkung der systematischen Verknüpfung insbesondere von niedrigschwelligen Hilfen zur Erziehung mit sozialräumlichen Angeboten und sozialräumlicher Infrastruktur. Im Zuge der „Großen/Inklusiven Lösung“ und der damit einhergehenden Reformierung des SGB VIII sollen die finanziellen, organisatorischen und fachlichen Spielräume im Kontext der Hilfen zur Erziehung klarer ausgestaltet und Rechtssicherheit in Bezug auf Möglichkeiten und Grenzen sozialräumlicher Organisation von Hilfen zur Erziehung geschaffen werden. Zudem eröffnen sich mit der fachpolitischen Debatte um den Reformprozess des SGB VIII (und mit Blick auf die Evaluierung des Bundeskinderschutzgesetzes) Möglichkeiten, die Subjektstellung von Kindern und Jugendlichen im Kinder- und Jugendhilferecht weiter zu stärken. Die Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ zur „Weiterentwicklung und Steuerung der Hilfen zur Erziehung“, die am 3./4. Dezember vom Vorstand der AGJ beschlossen wurden, nehmen im Wesentlichen auf den Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder (JFMK) vom 22./23. Mai 2014 Bezug. Dieser sieht in der Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung u. a. die Möglichkeit , die Zugänglichkeit und Wirksamkeit der Hilfen zur Erziehung zu verbessern sowie die Potenziale von Regelangeboten und sozialräumlichen Ansätzen stärker zu nutzen und einen effizienteren Mitteleinsatz für erzieherische Hilfen erreichen zu können. Auch wenn das Prinzip des sozialräumlichen Arbeitens für stationäre Hilfen zur Erziehung gleichermaßen gelten soll, beziehen sich die Empfehlungen in ihren Ausführungen insbesondere auf niedrigschwellige, ambulante Hilfen. Zugleich setzen sich die Empfehlungen mit weiteren wesentlichen Themen auseinander, z. B.: Stärkung der Beteiligungsrechte junger Menschen im SGB VIII, wechselseitige Ausgestaltung von Kooperationsverpflichtungen zwischen Kinder- und Jugendhilfe und anderen Leistungssystemen sowie Förderung und Entwicklung der Forschung.
Welche Chancen bietet die europäische Politik für die Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland?
Der nachfolgende Fachbeitrag von Katja Sieg zum Diskussionspapier der AGJ über die europäischen Dimensionen in der Kinder- und Jugendhilfe ist erschienen bei IJAB – Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V. (Hg.): Forum Jugendarbeit International 2013 – 2015 (Kinder- und Jugendhilfe transnational gestalten), Bonn 2015











