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SGB VIII

Inklusion gestalten! 2. Vorabkommentierung der AGJ im Bundesprozess "Gemeinsam zum Ziel"

Innerhalb des Bundesprozesses „Gemeinsam zum Ziel“ sind alle Akteure erneut eingeladen, das die 3. Bundes-AG-Sitzung „Inklusives SGB VIII“ vorbereitende Arbeitspapier des BMFSFJ zu kommentieren. Die AGJ-Vorabkommentierung „Inklusion gestalten! Art und Umfang der Leistungen (2.Teil), Zugang zu Leistungen durch Hilfe-, Gesamtplan- und Teilhabeplanung“ liegt nun vor.

Inklusion gestalten! 1. Vorabkommentierung der AGJ im Bundesprozess "Gemeinsam zum Ziel"

Innerhalb des Bundesprozesses „Gemeinsam zum Ziel“ sind alle Akteure eingeladen, das die 2. Bundes-AG-Sitzung „Inklusives SGB VIII“ vorbereitende Arbeitspapier des BMFSFJ zu kommentieren. Die AGJ-Vorabkommentierung „Inklusion gestalten! Leistungstatbestand und Art und Umfang der Leistungen“ liegt nun vor.

Konstituierende Sitzung der Bundes-AG "Inklusives SGB VIII"

Die erste Sitzung der zentralen Arbeitsgruppe "Inklusives SGB VIII" im Rahmen des Beteiligungsprozesses „Gemeinsam zum Ziel: Wir gestalten die Inklusive Kinder- und Jugendhilfe!“ des BMFSFJ fand am 17.11.2022 statt. Ein Vermerk zur Sitzung wird von Vertreter*innen der AGJ-Mitgliedergruppe Fachorganisationen der Jugendhilfe zur Verfügung gestellt.

BMFSFJ beruft Arbeitsgruppe „Inklusives SGB VIII“

Als zentrales Element des Beteiligungsprozesses „Gemeinsam zum Ziel: Wir gestalten die Inklusive Kinder- und Jugendhilfe!“ berief das BMFSFJ eine Arbeitsgruppe, die am 17. November 2022 zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammentreten wird. Die AGJ entsendet 15 Vertreter*innen für die Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe.

Positionspapier: Inklusion gestalten! Wie inklusive Hilfen zur Erziehung möglich werden können

Die AGJ nimmt in dem Positionspapier „Inklusion gestalten! Wie inklusive Hilfen zur Erziehung möglich werden können“ die mit dem inklusiven Paradigma verbundenen Anforderungen für die Kinder- und Jugendhilfe in den Blick, zeigt Optionen zur schrittweisen Umsetzung des KJSG auf und spricht Empfehlungen aus. Die freien und öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe werden ausdrücklich ermutigt, sich jetzt auf Basis des KJSG gemeinsam auf den Weg zu begeben, um die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe der Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen in den Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe langfristig zu gewährleisten. Die Gestaltungsaufgaben und -optionen sind bereits da, auch wenn der Beginn des angekündigten nächsten Bundesbeteiligungsprozesses noch bevorsteht.

Print: Das SGB VIII in kontinuierlicher Weiterentwicklung: die Geschichte des Achten Buches Sozialgesetzbuch von 2015 bis 2021

AGJ (Hg.) (2021): Wabnitz, R. J.: Das SGB VIII in kontinuierlicher Weiterentwicklung: die Geschichte des Achten Buches Sozialgesetzbuch von 2015 bis 2021, Berlin 2021, 98 Seiten

SGB VIII-Reform tritt in Kraft

Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) wurde im Bundesgesetzblatt am 9.6.2021 veröffentlicht. Ein Großteil der Neuerungen des SGB VIII tritt daher am 10.6.2021 in Kraft.

Kinderrechte ins GG – nicht mehr in dieser Legislaturperiode

Presseberichten zufolge wurde von den Regierungsfraktionen das Vorhaben fallen gelassen, noch vor den Neuwahlen des Bundestages Kinderechte im Grundgesetz zu verankern.

 

UPDATE: ABSCHLUSS DER SGB VIII-REFORM RÜCKT NÄHER

Das KJSG wurde im Bundestag am Donnerstag (22.4.21) abschließend beraten und verabschiedet. Der Bundesrat wird wohl am 7. Mai über die Zustimmung oder die Anrufung des Vermittlungsausschuss entscheiden.

Auf Grundlage der Beschluss- und Änderungsempfehlungen des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat der Deutsche Bundestag das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz in einer im Vergleich zum Referentenentwurf veränderten, aber in den wesentlichen Grundzügen gleich gebliebenen Fassung entschieden.

SGB-REFORM-VIII DARF NICHT SCHEITERN

In einem offenen Brief "Chance einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe wahrnehmen!", haben sich am 28.3.2021 die AGJ-Vorsitzende Prof. Dr. Karin Böllert gemeinsam mit DJI-Direktor, Prof. Dr. Thomas Rauschenbach, und dem BJK-Vorsitzendem, Prof. Dr. Wolfgang Schröer, an die politisch Verantwortlichen gewandt, in dem sie dazu auffordern, die Reform des KJSG nicht scheitern zu lassen. Sie fordern den Bund, die Fraktionen des Bundestages und die Länder auf, ihrer Verantwortung gerecht zu werden, kompromissbereit zu sein und durch die zügige Verabschiedung des KJSG den Reform- und Weiterentwicklungsprozess für mehr Inklusion, Teilhabe und Beteiligung in der Kinder- und Jugendhilfe zu ermöglichen.