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Bremer Fachtag "Selbstvertretung in der stationären Kinder- und Jugendhilfe"

§ 4a SGB VIII sieht die Anregung und Förderung von selbstorganisaierten Zusammenschlüssen u.a. zur Selbstvertretung vor. Mit der Umsetzung befassen sich die Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe und auch im AGJ-Fachausschuss I ist dies ein Schwerpunktthema 2023/2024. Die Freie Hansestadt Bremen plant, einen Landesjugendhilferat einzurichten und eine Selbstvertretung von Careleaver:innen zu fördern. Das Konzept und die nächsten Umsetzungsschritte wurden bei einem Fachtag am 18.1.2024 diskutiert.

Kinderrechtsbasiertes Handeln im Kinder- und Jugendschutz - Ergebnisses eines internationalen Austauschs

Wie die Umsetzung von Kinderrechten im Praxishandeln der Kinder- und Jugendhilfe, sowohl in freiwilligen, aber auch in Zwangskontexten gelingt und/oder weiter verbessert werden kann, war Thema der 22. Tagung der Internationalen Arbeitsgemeinschaft für Jugendfragen. Die Schlusserklärung liegt nun vor.

Inklusion gestalten! 4. Vorabkommentierung der AGJ im Bundesprozess "Gemeinsam zum Ziel"

Die 5. Sitzung der Bundes-AG „Inklusives SGB VIII“ innerhalb des Bundesprozesses „Gemeinsam zum Ziel“ am 12.09.2023 wird sich u.a. mit dem Thema Kostenheranziehung befassen. Hierauf bezieht sich das vorbereitende Arbeitspapier des BMFSFJ, zu dem die AGJ-Gesamt-AG SGB VIII die nunmehr 4. AGJ-Vorabkommentierung verfasste. In dieser hebt sie hervor, dass die Reform nicht nur im Interesse der Adressat*innen ist, sondern auch Potentiale zur Verwaltungsentlastung enthält.

Inklusion gestalten! Zugang zu Leistungen durch Hilfe-, Gesamtplan- und Teilhabeplanung (2. Teil), Finanzierung, Übergang in die Eingliederungshilfe, Gerichtsbarkeit, Umstellung und Übergangsphase. Vorabkommentierung zur 4. Bundes-AG-Sitzung

Die innerhalb der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ mit der Begleitung des vom BMFSFJ initiierten Diskussionsprozesses „Gemeinsam zum Ziel“ beauftragten Personen unterstützen mit dieser weiteren Vorabkommentierung das politische Anliegen, die zulasten junger Menschen mit Behinderung und ihrer Familien gehende Zuständigkeitsspaltung zwischen SGB IX-2.Teil und SGB VIII zu überwinden. Die AGJ-Gesamt-AG SGB VIII bringt Anregungen ein, was über die im BMFSFJ-Arbeitspapier genannten Aspekte innerhalb der Regelungen eines inklusiven Planungsverfahren zu beachten ist. Sie spricht sich entschieden für eine Bewahrung durch das KJSG im Jahr 2021 gesichert geglaubten Errungenschaften der Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) und eine Übertragung von dessen Grundprinzipien auf alle jungen Menschen mit egal welchen Beeinträchtigungen aus.

Inklusion gestalten! Anregungen zum Beteiligungsprozess, Bewertungen der Gestaltungsoptionen zur künftigen Anspruchsnorm und Verfahren. Erste zusammenführende Stellungnahme der AGJ zum BMFSFJ-Diskussionsprozess „Gemeinsam zum Ziel“

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ hat zum Diskussionsprozess „Gemeinsam zum Ziel“ des Bundes nun eine erste zusammenführenden Stellungnahme verabschiedet. Zu ausgewählten Gesichtspunkten erfolgen Klarstellungen gegenüber dem BMFSFJ-Arbeitspapier und wird auf Äußerungen während der Bundes-AG-Sitzungen eingegangen. Die AGJ spricht sich für die Gestaltung einer zusammenführenden Norm aus, in der zwei nebeneinander bestehende Tatbestandsalternativen (für „erzieherischen Bedarf“ und „behinderungsbedingten Teilhabebedarf“) aufgenommen sind. Beide Bedarfe sollen auf der Rechtsfolgenseite in einen gemeinsamen, offenen Leistungskatalog für „Hilfen zur Entwicklung, Erziehung und Teilhabe“ münden, aus dem bedarfsentsprechend eine oder mehrere Leistungsarten ausgewählt werden können. Die AGJ rät ferner zu einem zusammengeführten Verwaltungsverfahren, innerhalb dessen eine Differenzierung beim Handeln der Jugendämter in der Rolle als Reha-Träger möglich ist.

Inklusion gestalten! 2. Vorabkommentierung der AGJ im Bundesprozess "Gemeinsam zum Ziel"

Innerhalb des Bundesprozesses „Gemeinsam zum Ziel“ sind alle Akteure erneut eingeladen, das die 3. Bundes-AG-Sitzung „Inklusives SGB VIII“ vorbereitende Arbeitspapier des BMFSFJ zu kommentieren. Die AGJ-Vorabkommentierung „Inklusion gestalten! Art und Umfang der Leistungen (2.Teil), Zugang zu Leistungen durch Hilfe-, Gesamtplan- und Teilhabeplanung“ liegt nun vor.

Inklusion gestalten! 1. Vorabkommentierung der AGJ im Bundesprozess "Gemeinsam zum Ziel"

Innerhalb des Bundesprozesses „Gemeinsam zum Ziel“ sind alle Akteure eingeladen, das die 2. Bundes-AG-Sitzung „Inklusives SGB VIII“ vorbereitende Arbeitspapier des BMFSFJ zu kommentieren. Die AGJ-Vorabkommentierung „Inklusion gestalten! Leistungstatbestand und Art und Umfang der Leistungen“ liegt nun vor.

Konstituierende Sitzung der Bundes-AG "Inklusives SGB VIII"

Die erste Sitzung der zentralen Arbeitsgruppe "Inklusives SGB VIII" im Rahmen des Beteiligungsprozesses „Gemeinsam zum Ziel: Wir gestalten die Inklusive Kinder- und Jugendhilfe!“ des BMFSFJ fand am 17.11.2022 statt. Ein Vermerk zur Sitzung wird von Vertreter*innen der AGJ-Mitgliedergruppe Fachorganisationen der Jugendhilfe zur Verfügung gestellt.

BMFSFJ beruft Arbeitsgruppe „Inklusives SGB VIII“

Als zentrales Element des Beteiligungsprozesses „Gemeinsam zum Ziel: Wir gestalten die Inklusive Kinder- und Jugendhilfe!“ berief das BMFSFJ eine Arbeitsgruppe, die am 17. November 2022 zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammentreten wird. Die AGJ entsendet 15 Vertreter*innen für die Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe.

SGB VIII-Reform tritt in Kraft

Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) wurde im Bundesgesetzblatt am 9.6.2021 veröffentlicht. Ein Großteil der Neuerungen des SGB VIII tritt daher am 10.6.2021 in Kraft.