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Inklusion gestalten! 4. Vorabkommentierung der AGJ im Bundesprozess "Gemeinsam zum Ziel"

Die 5. Sitzung der Bundes-AG „Inklusives SGB VIII“ innerhalb des Bundesprozesses „Gemeinsam zum Ziel“ am 12.09.2023 wird sich u.a. mit dem Thema Kostenheranziehung befassen. Hierauf bezieht sich das vorbereitende Arbeitspapier des BMFSFJ, zu dem die AGJ-Gesamt-AG SGB VIII die nunmehr 4. AGJ-Vorabkommentierung verfasste. In dieser hebt sie hervor, dass die Reform nicht nur im Interesse der Adressat*innen ist, sondern auch Potentiale zur Verwaltungsentlastung enthält.

Inklusion gestalten! Zugang zu Leistungen durch Hilfe-, Gesamtplan- und Teilhabeplanung (2. Teil), Finanzierung, Übergang in die Eingliederungshilfe, Gerichtsbarkeit, Umstellung und Übergangsphase. Vorabkommentierung zur 4. Bundes-AG-Sitzung

Die innerhalb der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ mit der Begleitung des vom BMFSFJ initiierten Diskussionsprozesses „Gemeinsam zum Ziel“ beauftragten Personen unterstützen mit dieser weiteren Vorabkommentierung das politische Anliegen, die zulasten junger Menschen mit Behinderung und ihrer Familien gehende Zuständigkeitsspaltung zwischen SGB IX-2.Teil und SGB VIII zu überwinden. Die AGJ-Gesamt-AG SGB VIII bringt Anregungen ein, was über die im BMFSFJ-Arbeitspapier genannten Aspekte innerhalb der Regelungen eines inklusiven Planungsverfahren zu beachten ist. Sie spricht sich entschieden für eine Bewahrung durch das KJSG im Jahr 2021 gesichert geglaubten Errungenschaften der Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) und eine Übertragung von dessen Grundprinzipien auf alle jungen Menschen mit egal welchen Beeinträchtigungen aus.

Inklusion gestalten! Anregungen zum Beteiligungsprozess, Bewertungen der Gestaltungsoptionen zur künftigen Anspruchsnorm und Verfahren. Erste zusammenführende Stellungnahme der AGJ zum BMFSFJ-Diskussionsprozess „Gemeinsam zum Ziel“

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ hat zum Diskussionsprozess „Gemeinsam zum Ziel“ des Bundes nun eine erste zusammenführenden Stellungnahme verabschiedet. Zu ausgewählten Gesichtspunkten erfolgen Klarstellungen gegenüber dem BMFSFJ-Arbeitspapier und wird auf Äußerungen während der Bundes-AG-Sitzungen eingegangen. Die AGJ spricht sich für die Gestaltung einer zusammenführenden Norm aus, in der zwei nebeneinander bestehende Tatbestandsalternativen (für „erzieherischen Bedarf“ und „behinderungsbedingten Teilhabebedarf“) aufgenommen sind. Beide Bedarfe sollen auf der Rechtsfolgenseite in einen gemeinsamen, offenen Leistungskatalog für „Hilfen zur Entwicklung, Erziehung und Teilhabe“ münden, aus dem bedarfsentsprechend eine oder mehrere Leistungsarten ausgewählt werden können. Die AGJ rät ferner zu einem zusammengeführten Verwaltungsverfahren, innerhalb dessen eine Differenzierung beim Handeln der Jugendämter in der Rolle als Reha-Träger möglich ist.

Inklusion gestalten! 2. Vorabkommentierung der AGJ im Bundesprozess "Gemeinsam zum Ziel"

Innerhalb des Bundesprozesses „Gemeinsam zum Ziel“ sind alle Akteure erneut eingeladen, das die 3. Bundes-AG-Sitzung „Inklusives SGB VIII“ vorbereitende Arbeitspapier des BMFSFJ zu kommentieren. Die AGJ-Vorabkommentierung „Inklusion gestalten! Art und Umfang der Leistungen (2.Teil), Zugang zu Leistungen durch Hilfe-, Gesamtplan- und Teilhabeplanung“ liegt nun vor.

Inklusion gestalten! 1. Vorabkommentierung der AGJ im Bundesprozess "Gemeinsam zum Ziel"

Innerhalb des Bundesprozesses „Gemeinsam zum Ziel“ sind alle Akteure eingeladen, das die 2. Bundes-AG-Sitzung „Inklusives SGB VIII“ vorbereitende Arbeitspapier des BMFSFJ zu kommentieren. Die AGJ-Vorabkommentierung „Inklusion gestalten! Leistungstatbestand und Art und Umfang der Leistungen“ liegt nun vor.

Konstituierende Sitzung der Bundes-AG "Inklusives SGB VIII"

Die erste Sitzung der zentralen Arbeitsgruppe "Inklusives SGB VIII" im Rahmen des Beteiligungsprozesses „Gemeinsam zum Ziel: Wir gestalten die Inklusive Kinder- und Jugendhilfe!“ des BMFSFJ fand am 17.11.2022 statt. Ein Vermerk zur Sitzung wird von Vertreter*innen der AGJ-Mitgliedergruppe Fachorganisationen der Jugendhilfe zur Verfügung gestellt.

BMFSFJ beruft Arbeitsgruppe „Inklusives SGB VIII“

Als zentrales Element des Beteiligungsprozesses „Gemeinsam zum Ziel: Wir gestalten die Inklusive Kinder- und Jugendhilfe!“ berief das BMFSFJ eine Arbeitsgruppe, die am 17. November 2022 zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammentreten wird. Die AGJ entsendet 15 Vertreter*innen für die Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe.

SGB VIII-Reform tritt in Kraft

Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) wurde im Bundesgesetzblatt am 9.6.2021 veröffentlicht. Ein Großteil der Neuerungen des SGB VIII tritt daher am 10.6.2021 in Kraft.

Kinderrechte ins GG – nicht mehr in dieser Legislaturperiode

Presseberichten zufolge wurde von den Regierungsfraktionen das Vorhaben fallen gelassen, noch vor den Neuwahlen des Bundestages Kinderechte im Grundgesetz zu verankern.

 

UPDATE: ABSCHLUSS DER SGB VIII-REFORM RÜCKT NÄHER

Das KJSG wurde im Bundestag am Donnerstag (22.4.21) abschließend beraten und verabschiedet. Der Bundesrat wird wohl am 7. Mai über die Zustimmung oder die Anrufung des Vermittlungsausschuss entscheiden.

Auf Grundlage der Beschluss- und Änderungsempfehlungen des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat der Deutsche Bundestag das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz in einer im Vergleich zum Referentenentwurf veränderten, aber in den wesentlichen Grundzügen gleich gebliebenen Fassung entschieden.