Beendete Projekte der AGJ

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGj hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Projekte durchgeführt:

  • Web-Veranstaltung zur EU-Ratspräsidentschaft und Kinderrechten
  • Transferdialog: Auswirkungen von Corona auf die Kinder- und Jugendhilfe und ihre Adressat*innen
  • Eigenständige Jugendpolitik im Innovationsfonds
    Im Zeitraum von Mai 2017 bis Juli 2019, koordinierte und beförderte das AGJ-Projekt „Eigenständige Jugendpolitik im Innovationsfonds“ die handlungsfeldübergreifende Kommunikation, Vernetzung und Zusammenarbeit zwischen den handlungsfeldspezifischen Fachreferaten im Bundesjugendministerium, den fachlich eingebundenen Organisationen und der 38 Innovationsfondsprojekte untereinander. Zudem begleitete das AGJ-Projekt die bundesweit agierenden Projekte, um Erkenntnisse darüber zu gewinnen, wie die in der Praxis angewandten innovativen Ansätze und Methoden die Eigenständige Jugendpolitik befördern. Im Juli 2019 endete das Projekt „Eigenständige Jugendpolitik im Innovationsfonds“.
     
  • Geschäftsstelle "Zentrum für die Entwicklung einer Eigenständigen Jugendpolitik und den Aufbau einer Allianz für Jugend"
    Von 2011 bis 2014 war die Geschäftsstelle des „Zentrums für die Entwicklung einer Eigenständigen Jugendpolitik und den Aufbau einer Allianz für Jugend“ bei der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ angesiedelt. Sie wurde eingerichtet, um relevante Fragestellungen zu bündeln und einen gesellschaftlichen Dialogprozess über Jugendpolitik anzustoßen und auszugestalten. Aus diesem Prozess entstanden bis Sommer 2014 breit abgestimmte Leitlinien, Forderungen und Empfehlungen für eine Eigenständige Jugendpolitik.
     
  • National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention
    Im Sommer 2013 hat die National Coalition einen eigenständigen Verein gegründet, die „National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e. V.“.  Das vorherige Projekt „National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention“ war noch bis Ende 2013 bei dem vorherigen Rechtsträger, der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ angesiedelt.
     
  • Internationale Fachkräfteprogramme ISP/CIP
    Nach 38 Jahren endete im September 2013 die Trägerschaft der AGJ für das Projekt „Internationale Fachkräfteprogramme ISP/CIP“. Demgemäß wurden bei der AGJ zu diesem Zeitpunkt die Aktivitäten des Internationalen Studienprogramms für Fachkräfte der Jugendhilfe und der Sozialen Arbeit – ISP sowie des Programms „Council of International Programs – CIP – USA“, früher auch unter dem Namen „Cleveland-Programm“ oder „Ollendorff-Programm“ bekannt, abgeschlossen.
     
  • Projekt Kinder- und Jugendreport zur UN-Berichterstattung über die Umsetzung der Kinderrechtskonvention in Deutschland
    Im Zeitraum vom 15. September 2009 bis zum 31. Mai 2010 wurde das Projekt Kinder- und Jugendreport zur UN-Berichterstattung über die Umsetzung der Kinderrechtskonvention in Deutschland durch die Arbeitsgemeinschaft für Kinder-und Jugendhilfe – AGJ realisiert. Die National Coalition, die im Rahmen ihrer Möglichkeiten Kinder und Jugendliche bereits an der Erstellung des vorangegangenen Schattenberichts beteiligte, regte den Partizipationsprozess an, der von der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendhilfe – AGJ als eigenständiger Report konzeptioniert und beantragt wurde. Erstmalig wurde neben dem Bericht der Bundesregierung gemäß Art. 44 der UN-Kinderrechtskonvention zur Umsetzung der Kinderrechte in der Bundesrepublik Deutschland und dem Ergänzenden Bericht („Schattenbericht“) der National Coalition ein eigenständiger Kinder- und Jugendreport (PDF) erstellt. Dieser wurde dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes (CRC) in der Pre-Sessional Working Group vorgelegt, die der Anhörung der Bundesregierung vorgeschaltet war.

  • Geschäftsstelle Arbeitsgruppe I „Prävention – Intervention – Information“ des Runden Tisches "Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich"
    Das Bundeskabinett hat am 24. März 2010 die Einrichtung des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ beschlossen. Im Anschluss an seine konstituierende Sitzung am 23. April 2010 bildete der Runde Tisch drei Arbeitsgruppen, um jeweils Einzelaspekte vertiefend zu behandeln:
    Die Arbeitsgruppe I „Prävention – Intervention – Information“ unter Vorsitz der Bundesfamilienministerin Dr. Kristina Schröder.
    Die Arbeitsgruppe II „Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs – Rechtspolitische Folgerungen – Anerkennung des Leidens der Opfer in jeglicher Hinsicht“ unter dem Vorsitz der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und die Arbeitsgruppe III „Forschung, Lehre und Ausbildung“ unter Vorsitz von Cornelia Quennet-Thielen, Staatssekretärin im Bundesministerium für Bildung und Forschung. Der Runde Tisch trat über eineinhalb Jahre in nicht öffentlichen Sitzungen in Berlin zusammen. Die Ergebnisse der Diskussionen der drei Arbeitsgruppen und deren Empfehlungen wurden im Abschlussbericht des Runden Tisches zusammengefasst und erläutert. Der Abschlussbericht wurde in der Abschlusssitzung am 30. November 2011 ohne Gegenstimme verabschiedet und am 07. Dezember 2011 vom Bundeskabinett gebilligt. In 2012 wurde die Geschäftsstellenaktivität der AG I ordnungsgemäß zu Ende geführt und die vollständigen Projektunterlagen an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend übergeben.
     
  • Geschäftsführung Runder Tisch "Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren"
    Nachdem sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages annähernd drei Jahre mit der Thematik der Heimerziehung in der Zeit zwischen 1949 und 1975 in der Bundesrepublik Deutschland befasst hatte, empfahl er dem Deutschen Bundestag im Jahr 2008 die Einrichtung eines Runden Tisches. Der Runde Tisch „Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“ trat am 17. Februar 2009 zu seiner ersten Sitzung unter dem Vorsitz von Dr. Antje Vollmer zusammen und war damit konstituiert. Die Begleitung des Runden Tisches hatte die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ übernommen und im Rahmen des Projektes Geschäftsführung "Runder Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“ umgesetzt. Am 19. Januar 2011 wurde der Abschlussbericht des Runden Tisches mit den darin enthaltenen Lösungsvorschlägen an den Auftraggeber, den Deutschen Bundestag, übergeben. Mit der Veröffentlichung und Übergabe des Abschlussberichtes endete auch das bei der AGJ angesiedelte Projekt Ende Februar 2011.