Geschäftsführung Runder Tisch „Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“

Hintergrund

Etwa 700.000 bis 800.000 Kinder und Jugendliche lebten in der Zeit von 1949 bis 1975 in Heimen in der Bundesrepublik. Überwiegend befanden sich diese Heime in kirchlicher Hand, ein kleinerer Teil wurde von öffentlicher Hand, sowie von anderen freien Trägern und Privatpersonen unterhalten. Verantwortlich für Einweisung und Unterbringung waren Jugendämter und Landesjugendämter. In der Debatte ging es um traumatisierende Lebens- und Erziehungsverhältnisse, die von ehemaligen Heimkindern berichtet wurden. Sie zeugten von Vernachlässigung, Demütigung, körperlicher und sexueller Gewalt. Bereits in den 1960er-Jahren wurde die Heimerziehung in der Bundesrepublik in der Öffentlichkeit skandalisiert und diskutiert. Folge war eine vielgestaltige Heimreform: Zahlreiche Heime wurden geschlossen, andere grundlegend reformiert. Die Bedingungen in den Heimen wurden nachhaltig verbessert. Zentraler Gegenstand der damaligen Debatten war jedoch die Zukunft einer anderen Heimerziehung. Die individuellen Folgen für die Kinder und Jugendlichen, die bis dahin in den Heimen gelebt hatten, standen nicht im Zentrum des Interesses. Ab dem Jahr 2003 machten Medienberichte die Öffentlichkeit auf die Thematik der Heimerziehung der frühen Bundesrepublik erneut aufmerksam – diesmal mit dem Fokus auf die individuellen Erfahrungen ehemaliger Heimkinder. Diese organisierten sich daraufhin und drängten auf die gesellschaftliche Aufarbeitung der damaligen Heimerziehungspraxis und auf eine Wiedergutmachung und Anerkennung des an ihnen begangenen Unrechts und auf Rehabilitierung.

Entstehungsgeschichte des Runden Tisches

Im Frühjahr 2006 wurden verschiedene Petitionen zum Thema Heimerziehung in den Jahren 1949 bis 1975 in der alten Bundesrepublik beim Deutschen Bundestag eingereicht, die durch den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages schließlich zu einer Sammelpetition zusammengefasst wurden. In seiner späteren Beschlussempfehlung stellte der Petitionsausschuss die Inhalte der Petition folgendermaßen dar: „Mit der Petition wird die Situation von Kindern und Jugendlichen, die in den Jahren 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland in verschiedenen öffentlichen Erziehungsheimen untergebracht waren, kritisiert. Es wird vorgetragen, dass viele der in den Heimen untergebrachten 14- bis 21-jährigen Fürsorgezöglinge unter missbräuchlichen Erziehungsmethoden wie entwürdigenden Bestrafungen, willkürlichem Einsperren und vollständiger Entmündigung durch die Erzieherinnen und Erzieher gelitten hätten. Überwiegend hätten sie in den Erziehungsheimen unentgeltlich arbeiten müssen, wobei die von ihnen ausgeübte Arbeit vorwiegend gewerblichen Charakter gehabt und nicht der Ausbildung gedient habe. Auch würden die ausgeübten Tätigkeiten nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt, sodass nunmehr auch geringe Renten gezahlt würden oder zu erwarten seien. Es wird gefordert, Entschädigungsleistungen für die Betroffenen zur Verfügung zu stellen und ihnen im Rahmen einer Anhörung im Deutschen Bundestag die Möglichkeit zu geben, ihre Heimerfahrung vorzutragen. Weiterhin wird mit der Petition eine Entschuldigung des Deutschen Bundestages sowie eine wissenschaftliche Aufarbeitung der Thematik verlangt.“

Nachdem sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages annähernd drei Jahre mit der Thematik der Heimerziehung in der Zeit zwischen 1949 und 1975 befasst hatte, kam er zu der Erkenntnis, dass für eine generelle Regelung hinsichtlich von Betroffenen geforderten Entschädigung und Anerkennung von nicht entrichteten Sozialversicherungsbeiträgen, die sich heute in Form von geringeren Rentenzahlungen bemerkbar machen, keine ausreichende Rechtsgrundlage besteht. Eine angemessene Aufarbeitung der Heimerziehungspraxis kann zudem in einem parlamentarischen Verfahren alleine nicht gewährleistet werden. Der Petitionsausschuss konnte die Anliegen ehemaliger Heimkinder also rechtlich nicht umsetzen und empfahl daher in seiner Beschlussempfehlung vom 26. November 2008 dem Deutschen Bundestag die Einrichtung bzw. Initiierung eines Runden Tisches mit folgender Zielstellung:

Ziele des Runden Tisches

Der Runde Tisch soll seinen Zweck insbesondere durch die nachfolgenden Tätigkeiten verwirklichen:

1. Aufarbeitung der Heimerziehung unter den damaligen rechtlichen, pädagogischen und sozialen Bedingungen: Darin sind einzubeziehen:

  • die Rechtsgrundlagen und die Praxis der Heimerziehung,
  • die rechtlichen Regelungen der Heimaufsicht und ihre tatsächliche Wahrnehmung und
  • die Beschreibung der Ziele und Praxis der Heimerziehung aus der Sicht der damaligen Erziehungswissenschaft und Pädagogik.

2. Die Prüfung von Hinweisen auf Heimkindern zugefügtes Unrecht.

3. Aufarbeitung der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und gesundheitlichen (organischen oder psychischen) Folgen der Heimerziehungspraxis.

4. Förderung der Kommunikation zwischen den Betroffenen und den „Nachfolge“-Organisationen der damaligen Heimträger sowie Herstellen von Kontakten zur individuellen Bearbeitung von Heimbiografien.

5. Information ehemaliger Heimkinder.

6. Vermittlung von psychologischen, sozialen oder seelsorgerischen Beratungsangeboten der beteiligten Institutionen und Organisationen an ehemalige Heimkinder bei Bedarf.

7. Entwicklung von Kriterien zur Bewertung der Forderungen ehemaliger Heimkinder und Aufzeigen möglicher Lösungen.

8. „Öffentlichkeitsarbeit.“

Mitglieder des Runden Tisches

Unter dem Vorsitz von Frau Dr. Antje Vollmer, Bundestagsvizepräsidentin a. D., waren folgende Institutionen und Personengruppen an der Arbeit und dem Ergebnis des Runden Tisches beteiligt:

  •  Ehemalige Heimkinder (3)
  • Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
  • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales
  • alte Bundesländer (2)
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter
  • Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
  • Deutsche Bischofskonferenz
  • Evangelische Kirche in Deutschland
  • Deutscher Caritasverband
  • Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland
  • Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege
  • AFET-Bundesverband für Erziehungshilfe
  • Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge
  • Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht
  • Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen
  • Wissenschaft (2)

Das Bundesjustizministerium wurde anlassbezogen eingebunden und eingeladen.

Projekt Geschäftsführung Runder Tisch "Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren"

Der Runde Tisch „Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“ trat am 17. Februar 2009 zu seiner ersten Sitzung zusammen und war damit konstituiert.

Die Begleitung des Runden Tisches hatte die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ übernommen und im Rahmen des Projektes Geschäftsführung Runder Tisch "Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“ umgesetzt. Ziel des Projektes war die organisatorische und inhaltliche Begleitung und Unterstützung des Runden Tisches.

Zu den konkreten Aufgaben gehörten:

  • Organisatorische und inhaltliche Vor- und Nachbereitung der Sitzungen. In den Jahren 2009-2010 wurden zehn Sitzungen des Runden Tisches organisiert und inhaltlich vorbereitet und begleitet.
  • Dokumentation der Arbeit des Runden Tisches. Die Arbeit des Runden Tisches wurde insbesondere durch die jeweiligen öffentlichen Sitzungsprotokolle dokumentiert.
  • Öffentlichkeits- und Pressearbeit
  • Sichtung und Auswertung einschlägiger Forschungsarbeiten
  • Unterstützung und Zuarbeit für Zwischen- und Abschlussbericht. Der Zwischenbericht wurde im Januar 2010 veröffentlicht.

Abschlussbericht und Vorschläge

Am 9. und 10. Dezember 2010 fand die zehnte und damit letzte Sitzung des Runden Tisches Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren statt. Die vom Deutschen Bundestag gestellte Aufgabe war mit der Verabschiedung und Veröffentlichung des Abschlussberichtes am 13. Dezember 2010 erfüllt und die Arbeit des Runden Tisches beendet.

Zu den Vorschlägen gehörten finanzielle Maßnahmen zugunsten einzelner Betroffener und zur überindividuellen Aufarbeitung, Maßnahmen zu Prävention und Zukunftsgestaltung sowie gesetzgeberische Initiativen. Zur Finanzierung dieser Maßnahmen wurde die Einrichtung eines Fonds in Höhe von 120 Mio. Euro vorgeschlagen, der sich aufteilen soll in: 20 Mio. Euro zum Ausgleich entgangener Rentenzahlungen sowie 100 Mio. Euro zur Linderung von Folgeschäden, die
auf die Zeit der Heimunterbringung zurückzuführen sind. Die Mittel für den Fonds sollen je zu einem Drittel vom Bund, den 11 beteiligten Bundesländern sowie den beiden christlichen Kirchen mit ihren Wohlfahrtsverbänden aufgebracht werden. Weiterhin wurde vorgeschlagen, ab März 2011 bis Ende des Jahres übergangsweise eine Anlaufstelle für ehemalige Heimkinder und sonstige interessierte Personen einzurichten.

Übergabe des Berichts an den Deutschen Bundestag

Am 19. Januar 2011 wurde der Abschlussbericht mit den darin enthaltenen Lösungsvorschlägen an den Auftraggeber, den Deutschen Bundestag, übergeben. Von Seiten der Vorsitzenden, Frau Dr. Antje Vollmer, sowie der Mitglieder des Runden Tisches wurde während der Übergabe des Abschlussberichtes mit den darin enthaltenen Lösungsvorschlägen an den Bundestagspräsidenten Norbert Lammert darauf hingewiesen, dass die Umsetzung dieser Vorschläge und die Einrichtung des Fonds bis Ende 2011 erwartet werden und bis dahin die Strukturen geschaffen sind, damit Betroffene ab 2012 Anträge auf Leistungen aus dem Fonds stellen können.

  • Weitere Informationen zum Abschlussbericht und den Link zur Online-Publikation finden Sie auf den Webseiten der AGJ beim Klick auf hier

Zusätzlich wurde bei diesem Anlass angeregt, dass möglichst zeitnah eine Aufarbeitung der Situation in den damaligen Behindertenheimen eingeleitet wird, um auch für diese Personengruppe Lösungsvorschläge zu erarbeiten.

Ende des Projekts und Einrichtung der Anlaufstelle Heimerziehung

Mit der Veröffentlichung und Übergabe des Abschlussberichtes endete auch das bei der AGJ angesiedelte Projekt Ende Februar 2011. In den ersten zwei Monaten des Jahres 2011 wurden die Ergebnisse und die Arbeit des Runden Tisches nachbereitet und die Arbeitsstrukturen zurückgebaut.

Die Anlaufstelle Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren, die bis zur Umsetzung der Vorschläge des Runden Tisches für dieses Thema übergangsweise bis Anfang 2012 zuständig sein soll, wurde ebenfalls bei der AGJ angesiedelt.