Junge Kinder in der stationären Erziehungshilfe – aktuelle Herausforderungen und Handlungsbedarfe

 

In dem Positionspapier „Junge Kinder in der stationären Erziehungshilfe – aktuelle Herausforderungen und Handlungsbedarfe für die Kinder- und Jugendhilfe“ verdeutlicht die AGJ die aktuellen fachlichen, strukturellen und rechtlichen Herausforderungen zum Thema und zeigt damit verbundene Handlungsbedarfe auf. Im Fokus stehen die besonderen entwicklungsspezifischen Anforderungen junger Kinder mit und ohne Behinderung, z. B. an die Gestaltung des Hilfeplanprozesses sowie an Schutz- und Beteiligungskonzepte. Daraus folgend werden Empfehlungen zur Weiterentwicklung abgeleitet, die sich an die entsprechenden Akteur*innen in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen richten. Ziel ist, den besonderen Bedarfen von jungen Kindern und deren Familien Gehör zu verschaffen und die dringend notwendigen konzeptionellen und strukturellen Weiterentwicklungen im Sinne dieser zu befördern.

Berichte aus der Praxis der stationären Erziehungshilfe als auch der aktuelle Fachdiskurs verdeutlichen, dass eine adäquate Unterbringung von jungen Kindern in Angeboten der stationären Erziehungshilfe weiterhin mit erheblichen Herausforderungen verbunden ist. Die AGJ versteht es als eine zentrale Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe, jungen Kindern die für ihre Entwicklung und persönliche Entfaltung förderlichen Lebensbedingungen zu ermöglichen, sie vor Gefahren zu schützen sowie deren Eltern in ihrer Erziehungskompetenz zu stärken. Es wird u. a. veranschaulicht, dass das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) Potenziale für positive Weiterentwicklungen in der Praxis birgt, z. B. im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit den Herkunftseltern. Das Papier benennt aktuelle fachliche, strukturelle und rechtliche Herausforderungen zum Thema und zeigt damit verbundene Handlungsbedarfe auf. Daraus folgend werden perspektivische Umsetzungsempfehlungen ausgesprochen, die sich an die zuständigen Akteur*innen der Kinder- und Jugendhilfe, Kommunen, Politik als auch der rechtskreisübergreifenden Ressorts (z. B. Bundesministerium für Arbeit und Soziales) richten. Diese sieht die AGJ gemeinsam in der Verantwortung, die (Weiter)Entwicklung von Klärungs- und Entscheidungsprozessen und der Angebotsstruktur vor Ort für junge Kinder (und deren Familien) zu fördern und die dafür nötigen Voraussetzungen zu schaffen.