Entschließung des EU-Parlaments zum Schutz geflüchteter Kinder und Jugendlicher

2 Millionen Flüchtlinge aus der Ukraine sind Kinder, 2,5 Millionen Kinder sind Binnenflüchtlinge. Vor diesem Hintergrund nahm das Europäische Parlament am 07. April mit 509 gegen 3 Stimmen und 47 Enthaltungen eine Entschließung zum Schutz von Kindern und jungen Menschen, die aufgrund des Krieges in der Ukraine fliehen, durch die EU an. Darin werden Maßnahmen benannt, die notwendig sind, um Kinder und Jugendliche, die vor Gewalt fliehen, zu schützen und ihre Integration im Aufnahmeland zu erleichtern.

Die Entschließung betont, dass jedes Kind das Recht habe, vor Gewalt, Ausbeutung und Missbrauch geschützt zu werden. Entsprechend sollten die EU-Mitgliedstaaten für Präventivmaßnahmen sorgen und Kinder und Jugendliche vor der Gefahr des Kinderhandels, illegaler Adoptionen und anderen möglichen Missbräuchen schützen.

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments fordern weiter, dass Kinderschutzbeauftragte an der Grenze anwesend sein sollten, um gefährdete Kinder schnell identifizieren und ihre Identität und Nationalität sowie ihre spezifischen Bedürfnisse erfassen zu können. Dienste für psychosoziale Unterstützung, für die Unterstützung der Gesundheit von Müttern, für den Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt, für die Suche nach Familienangehörigen und für die Unterstützung von Familienzusammenführungen sollten im Einklang mit den internationalen Kinderschutzstandards angeboten werden. Außerdem solle der uneingeschränkte Zugang zu allen grundlegenden Dienstleistungen, zu angemessener Betreuung, zu Bildungs- und Gesundheitsdiensten gewährleistet werden.

Für unbegleitete und von ihren Familien/Sorgeberechtigten getrennte Kinder und Kinder aus Heimen in der Ukraine sollte möglichst rasch ein Vormund bestellt werden. Darüber hinaus sollten die Kinderschutzdienste im Aufnahmeland das Wohlergehen und den Aufenthaltsort dieser Kinder und Jugendlichen nach ihrer Ankunft in der EU kontinuierlich überwachen, um für ihre Sicherheit und ihren Schutz zu sorgen, heißt es in der Entschließung.

Ferner sprechen sich die Abgeordneten für Umsiedlungsmechanismen aus, in deren Rahmen der Familienzusammenführung und der Umsiedlung schutzbedürftiger und sonstiger Kinder und Jugendlicher Vorrang eingeräumt wird. In diesem Kontext begrüßen die Abgeordneten die Initiative der Europäischen Kommission zur Einrichtung eines Solidaritätsmechanismus für die EU-interne Verlegung von Flüchtlingen und Vertriebenen, die medizinische Betreuung benötigen – auch von Kindern und Jugendlichen, die eine sofortige lebensrettende Behandlung oder Therapie benötigen –, aus den an die Ukraine angrenzenden EU-Mitgliedstaaten.

Schließlich werden die EU-Mitgliedstaaten in der Entschließung aufgefordert, die verfügbaren EU-Mittel und nationale Ressourcen bestmöglich zu nutzen, um die sozioökonomische Integration von Flüchtlingen zu unterstützen und sie vor Diskriminierung und sozialer Ausgrenzung zu schützen. Falls erforderlich, sollten die Kommission und der Rat zusätzliche Mittel bereitstellen.

Hintergrund

Nach dem Einmarsch Russlands in die Ukraine waren mehr als vier Millionen Menschen gezwungen, ihre Heimat zu verlassen und vor allem in den EU-Nachbarländern Polen, Rumänien, Ungarn, Slowakei und Tschechien sowie in der Republik Moldau Zuflucht zu suchen. Fast die Hälfte der Geflüchteten sind nach Angaben von UNICEF minderjährig und bedürfen eines verstärkten Schutzes, da für sie ein größeres Risiko besteht, Opfer von Menschenhandel und Ausbeutung zu werden.