Deutscher Nationaler Aktionsplan zur Europäischen Garantie für Kinder veröffentlicht

Mit dem Kabinettsbeschluss zum National Aktionsplan (NAP) „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ am 05. Juli 2023 setzte Deutschland einen ersten Teil der am 14. Juni 2021 vom Rat der EU angenommenen Empfehlung zur Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder um. Die Kindergarantie zielt insbesondere auf die Förderung der Chancengleichheit sowie die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung von Personen unter 18 Jahren ab. Dazu sieht die Kindergarantie die Gewährleistung des – teils kostenlosen – Zugangs zu einer Reihe von wesentlichen Diensten in fünf Handlungsfeldern vor:

  • Frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung
  • Bildungsangebote und schulbezogene Aktivitäten
  • Gesunde Ernährung und mind. eine kostenlose gesunde Mahlzeit pro Schultag
  • Gesundheitsversorgung
  • Angemessener Wohnraum

Der Veröffentlichung des NAP ging ein Beteiligungsprozess der Zivilgesellschaft voraus; zuletzt wurde zivilgesellschaftlichen Organisationen eine nicht ressortabgestimmte Fassung des NAP zur Kommentierung zugesandt. Auch weiterhin ist die Einbeziehung der Zivilgesellschaft geplant. Das BMFSFJ versteht den NAP als „dynamisches Instrument“ (NAP S. 63), das kontinuierlich angepasst und weitergeschrieben wird.

Zielgruppen

Inhaltlich zielt der NAP, wie in der Ratsempfehlung vorgegeben, insbesondere auf sechs Zielgruppen ab, die im NAP als häufig von Armut oder sozialer Ausgrenzung gefährdet benannt werden:

  • Obdachlose Kinder oder Kinder, die von gravierender Wohnungsnot betroffen sind
  • Kinder mit Behinderungen (im NAP ergänzt durch Kinder mit sonder­pädagogischem Förderbedarf)
  • Kinder mit psychischen Gesundheitsproblemen
  • Kinder mit Migrationshintergrund oder Kinder, die einer ethnischen Minderheit angehören, insbesondere Roma
  • Kinder in alternativen Formen der Betreuung, insbesondere in Betreuungs­einrichtungen
  • Kinder in prekären familiären Verhältnissen

Finanzielle Unterstützung von Familien mit geringem oder fehlendem Einkommen

Unter der Überschrift „Geld, Infrastruktur und Zeit für Kinder, Jugendliche und ihre Familien“ listet der NAP die aktuellen und geplanten finanziell unterfütterten Maßnahmen zur Unterstützung von Familien, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung betroffen sind. Bis zur Einführung der Kindergrundsicherung seien das Kindergeld und der Kinderzuschlag die familienpolitischen Schwergewichte. Neben den finanziellen Maßnahmen zur Vermeidung von Armut und sozialer Benachteiligung werden im NAP infrastrukturelle und zeitpolitische Maßnahmen, die Digitalisierung von familienbezogenen Informationen und Leistungen sowie Maßnahmen im Kontext aktueller Krisen (Corona, Krieg in der Ukraine, Anstieg der Verbraucherpreise) dargestellt.

Aktuelle und geplante Maßnahmen in den Handlungsfeldern

Ausgehend von der These, dass ein ausschließlich auf die materielle Lage der Familie des Kindes fokussierter Blick wichtige Armutsfaktoren und Folgen von Benachteiligung außer Acht lässt, setzt die Kindergarantie bei Zugängen zu Bildungsangeboten sowie zu sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Dienstleistungen an. Der NAP enthält zu jedem der oben genannten fünf Handlungsfelder der Kindergarantie je einen Abschnitt zur Ausgangslage, zu Handlungsbedarfen und zu „herausragende[n] Maßnahmen des Bundes in den Handlungsfeldern“ (S. 33). Keine der im NAP genannten Maßnahmen geht über die ohnehin geplanten Maßnahmen (aus bspw. dem Koalitionsvertrag) hinaus.

Umsetzung und Fortschreibung des NAP

Laut NAP gilt es, die Umsetzung und fortlaufende Weiterschreibung der Maßnahmen über die gesamte Laufzeit der Kindergarantie gemeinsam mit allen relevanten Akteuren zu gestalten, unter anderem durch einen NAP-Ausschuss, der fachlich und organisatorisch durch die am DJI angesiedelte Service- und Monitoringstelle zur Umsetzung der Kindergarantie in Deutschland (ServiKiD) unterstützt wird. ServiKiD wird darüber hinaus unter anderem die ab 2024 alle zwei Jahre fälligen Fortschrittsberichte an die Europäische Kommission übernehmen.

Zur Bereitstellung und/oder Verbreitung von Fortschrittsberichten, Veranstaltungsankündigungen, kind- und jugendgerechten Materialien für den Beteiligungsprozess sowie zur Vernetzung der am NAP beteiligten Akteur*innen soll auch das Webportal zum NAP genutzt werden.