Berufliche Integration für alle zugewanderten Fachkräfte ermöglichen!

AGJ verabschiedet Positionspapier zur Anerkennung von im Ausland erworbenen sozialpädagogischen Berufsqualifikationen


In dem im Dezember 2015 vom AGJ-Vorstand verabschiedeten Positionspapier „Berufliche Integration für alle zugewanderten Fachkräfte ermöglichen!“ betont die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ, dass vor dem Hintergrund bedeutender gesellschaftlicher Entwicklungen, wie der Zunahme der Migration, dem demografischen Wandel und dem verstärkten Fachkräftebedarf in einzelnen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe die Potentiale von allen zugewanderten Fachkräften mit Blick auf ihre mitgebrachten Berufsqualifikationen wahrzunehmen und wertzuschätzen sind und dass ihnen ohne jegliche Form der Diskriminierung oder Marginalisierung die berufliche Integration ermöglicht werden müsse.

Auch im Kontext der verstärkten Zuwanderung von Flüchtlingen aufgrund von Krieg, Armut und Vertreibung sollten deshalb neben den dringenden Fragen einer angemessenen Unterbringung und Gesundheitsversorgung Maßnahmen für umfassende Zugänge zu Arbeit, Bildung, Sprache und Gesellschaftswissen sowie die Integration in den (Aus-)Bildungs- und Arbeitsmarkt bzw. in die Gesellschaft verstärkt ins Zentrum politischen Handelns rücken.

Etablierung eines umfassenden „beruflichen Integrationsmodells“ erforderlich!

Um dies zu befördern, fordert die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ mit dem Positionspapier Politikerinnen und Politiker sowie die Akteure im Berufsfeld entsprechend ihres Zuständigkeitsbereiches auf, für alle zugewanderten Fachkräfte qualifikationsadäquate Zugänge in den Arbeitsmarkt sowie Zugänge zum Erwerb von Fachwissen, Sprache und Gesellschaftswissen gleichrangig zu verbessern.

Ausgehend von der von Bund und Ländern bis zum 18. Januar 2016 in entsprechende Rechts- und Verwaltungsvorschriften umzusetzenden Richtlinie 2013/55/EU über die Anerkennung von Berufsqualifikationen fordert die AGJ insbesondere, ein über diese EU-Richtlinie hinausgehendes „berufliches Integrationsmodell“ zu etablieren.

Denn die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen allein reicht vielfach nicht aus, um Diskriminierung und Marginalisierung beim Eintritt in das Berufsfeld zu vermeiden, die Berufszugänge für zugewanderte Fachkräfte zu verbessern und damit deren berufliche Integration zu ermöglichen.  

Forderungen für eine bessere berufliche Integration zugewanderter Fachkräfte

Im Einzelnen fordert die AGJ auf Grundlage des Positionspapieres:

  1. (…) für alle zugewanderten Fachkräfte, die bereits im Herkunftsland einen Abschluss im Feld der Sozialen Arbeit erworben haben, grundsätzlich die Möglichkeit eines partiellen Berufszugangs entsprechend den fachlichen Standards der Kinder- und Jugendhilfe zu eröffnen. Eine vergleichbare Möglichkeit der bundesweiten Anerkennung für Teilanerkennungen wurde beispielsweise für abgeschlossene Ausbildungen im Erzieherberuf der ehemaligen DDR gemäß Art. 37 Einigungsvertrag geschaffen. Dies impliziert eine stärkere Kompetenzorientierung im Rahmen der Feststellung der Berufsqualifikationen sowie die gemeinsame Verständigung darüber, was als „wesentlich“ in Bezug auf die jeweiligen Referenzberufe im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe aufgefasst wird. Gleichzeitig muss die Möglichkeit der vollständigen Anerkennung der im Ausland erworbenen sozialpädagogischen Berufsqualifikationen beibehalten werden.
  2. (…) bundesweit die Vereinheitlichung von Informationen zu den Anerkennungsverfahren zu gewährleisten (bspw. über einheitliche Ansprechpartner auf Bundesebene; die einheitliche Zuständigkeit eines Bundeslandes für bestimmte Berufe bzw. bestimmte Herkunftsländer, wenn noch kein Wohnort der Antragstellerin bzw. des Antragsstellers feststeht) sowie bundeseinheitliche Verfahren und Regelungen mit Blick auf die Feststellung von im Ausland erworbenen sozialpädagogischen Berufsqualifikationen zu implementieren (beispielsweise über die Einführung bundeseinheitlicher Konzepte zur Anerkennung und (Weiter-)Qualifizierung der einzelnen Berufsgruppen sowie die Implementierung eines Berufsgesetzes für die Soziale Arbeit zur Setzung einheitlicher Standards zum Berufszugang und zur Berufsausübung).
  3. (…) ausreichend personelle Kapazitäten für eine zügige Anerkennung der im Ausland erworbenen sozialpädagogischen Berufsqualifikationen bereitzustellen.
  4. (…) neben der fachlichen Begleitung auch die sprachliche und kulturelle Unterstützung der zugewanderten Fachkräfte über die bessere Verzahnung formaler, non-formaler und informeller Lernsettings sicherzustellen. Mit dem Ziel, sowohl die fachlichen Standards der Kinder- und Jugendhilfe zu wahren als auch allen zugewanderten Fachkräften die Möglichkeit zu eröffnen, einen qualifikationsadäquaten Einsatz in den entsprechenden Berufsbereichen zu ermöglichen, setzt sich die AGJ für ein „berufliches Integrationsmodell“ ein, dass die Sicherstellung des Zugangs zum Erwerb von (Fach-)Sprache und Gesellschaftswissen des Aufnahmelandes von Beginn an als Querschnittsaufgabe mitberücksichtigt. Dafür ist es erforderlich, entsprechend zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen.
  5. (…) eine größere kulturelle Öffnung bzw. Diversifizierung im Bereich der Personal- und Organisationsentwicklung von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zu befördern.
  6. (…) auch für die landesrechtlich geregelten, reglementierten Berufe die Angebote der Kompetenzfeststellung für Flüchtlinge ohne aussagekräftige Nachweise bzw. Dokumente hinsichtlich ihrer im Ausland erworbenen Qualifikationen schnellstmöglich zu etablieren, um dieser Personengruppe die Möglichkeit der beruflichen und sozialen Integration zu ermöglichen. Gleichzeitig bedarf es eines umfangreichen Frühwarnmechanismus bezüglich gefälschter Kompetenznachweise sowie bestehender Vorstrafen im Sinne des § 72a SGB VIII.


Die vollständige Version des Positionspapieres „Berufliche Integration für alle zugewanderten Fachkräfte ermöglichen! – Zur Anerkennung von im Ausland erworbenen sozialpädagogischen Berufsqualifikationen“ finden Sie hier.


Kurzfassung von Katja Sieg, AGJ-Geschäftsstelle