Drei Jahre Umsetzung der EU-Jugendstrategie in Deutschland – Herausforderungen und Anregungen für die zweite Phase (2014-2018) aus der Perspektive der Kinder- und Jugendhilfe

Diskussionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ 

Diskussionspapier als PDF

 

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ hat die Entwicklungen in der jugendpolitischen Zusammenarbeit auf europäischer Ebene in den vergangenen Jahren kontinuierlich begleitet und sich mit einer „zustimmenden Position“ [1] an der Entwicklung des erneuerten Kooperations-rahmens – der EU-Jugendstrategie – beteiligt. Zugleich betrachtet sie die starke Fokussierung der europäischen Politik auf Wettbewerbs- und Beschäftigungsfähigkeit kritisch. Gesellschaftliche Aspekte wie bürger-schaftliches Engagement, Solidarität und Persönlichkeitsentwicklung geraten gegenüber wirtschaftlichen Zielsetzungen in den Hintergrund. Diese aber sind wesentliche Aspekte, die für ein friedliches und solidarisches Zusammenleben der Menschen in Europa Voraussetzung sind. 

Aus Sicht der AGJ eröffnet die EU-Jugendstrategie vielfältige Chancen: 

  • für Jugendliche und Fachkräfte eröffnen sich größere Möglichkeiten der grenzüberschreitenden Mobilität, 
  • über das Instrument des Voneinander Lernens (Peer-Learning) können die Mitgliedstaaten ihre eigenen Jugendpolitiken weiterentwickeln und stärkeren Einfluss auf die jugendpolitische Strategie der EU nehmen sowie die Akteure in ausgewählten Handlungsfeldern von Erkenntnissen und Erfahrungen anderer Mitgliedsländer profitieren,
  • durch die drei in Deutschland von Bund und Ländern gemeinsam definierten Themenkorridore[2] rücken wichtige, auch national geführte Fachdiskurse unter Einbeziehung ihrer europäischen Dimension in den fachpolitischen Blickwinkel,
  • die Verzahnung von nationaler Jugendpolitik und jugendpolitischer Strategie der EU führt bei den Akteuren zu einer stärkeren europäischen Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe,
  • durch das Instrument des Strukturierten Dialogs entstehen neue Impulse einer kontinuierlichen Jugendbeteiligung auf europäischer (und nationaler) Ebene sowie neue Erkenntnisse zu E-Partizipation. 

Mit dem vorliegenden Diskussionspapier will die AGJ auf Grundlage der in den letzten drei Jahren des Umsetzungsprozesses in Deutschland gesammelten Erfahrungen einen Beitrag zur Weiterentwicklung der Umsetzung der EU-Jugendstrategie in Deutschland aus der Perspektive der Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe leisten. In dem vorliegenden Diskussionspapier werden insbesondere die Umsetzung der EU-Jugendstrategie hinsichtlich Governance und der Beteiligung zentraler Akteure der Kinder- und Jugendhilfe sowie die inhaltliche Ausgestaltung der von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe entwickelten Themenkorridore und die Frage der Ressourcen in den Blick genommen. Auch in Zukunft wird die AGJ die inhaltliche Ausgestaltung des Umsetzungsprozesses der EU-Jugendstrategie in Deutschland fachlich und fachpolitisch begleiten.

1. Die EU-Jugendstrategie – Hintergrund

Die Jugendministerinnen und Jugendminister der Europäischen Union (EU) verabschiedeten am 27. November 2009 den „erneuerten Kooperations-rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa 2010-2018“ – die EU-Jugendstrategie.[3] Damit waren die Weichen für die noch relativ junge jugendpolitische Zusammenarbeit in der EU bis 2018 gestellt.[4] Die Europäische Union verfolgt mit der EU-Jugendstrategie zwei Ziele. Erstens sollen „mehr Möglichkeiten und mehr Chancengleichheit für alle jungen Menschen im Bildungswesen und auf dem Arbeitsmarkt“5 geschaffen werden und zweitens soll das gesellschaftliche Engagement aller jungen Menschen sowie ihre soziale Eingliederung und Solidarität gefördert werden. Zur Erreichung dieser Ziele werden Initiativen in acht Aktionsfeldern für notwendig erachtet: 

  • Allgemeine und berufliche Bildung, 
  • Beschäftigung und Unternehmergeist, 
  • Gesundheit und Wohlbefinden, 
  • Teilhabe (politische und gesellschaftliche Beteiligung), 
  • Freiwilligentätigkeit,
  • soziale Eingliederung, 
  • Jugend in der Welt,
  • sowie Kreativität und Kultur.

Da die Jugendpolitik zu den subsidiären Politikfeldern gehört, sind die Gesetzgebungskompetenzen der EU begrenzt. Aus diesem Grund basiert die Umsetzung der EU-Jugendstrategie auf der freiwilligen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in Form der Offenen Methode der Koordinierung (OMK).[6]

Die EU-Jugendstrategie steht im Kontext der Lissabon-Strategie[7] und der daran anschließenden „EUROPA 2020“-Strategie[8]. Das übergeordnete Ziel der „Europa 2020“-Strategie ist die Schaffung einer „intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wirtschaft“ in der Europäischen Union. Die Entwicklung einer mächtigen Wirtschaftskraft steht deutlich im Vordergrund dieser Strategie, wenngleich mit der dritten Priorität „integratives Wachstum“ neben einer „hohen Beschäftigung“ auch ein sozialer und territorialer Zusammenhalt angestrebt wird. 

Zahlreiche junge Menschen sind von Arbeitslosigkeit betroffen, der Gedanke an die Zukunft bedeutet für viele Unsicherheit: Die Jugendarbeitslosigkeit in der EU liegt im Juni 2013 bei 23,4%: Sie ist in Griechenland mit 61,5% am höchsten, gefolgt von Spanien (55,8%), liegt in Italien bei 39,1% und in Portugal bei 38,3%[9] Die Jugendarbeitslosigkeit ist in all diesen Ländern doppelt so hoch wie die allgemeine Arbeitslosenquote. Die Gruppe der Jugendlichen ist somit am stärksten von Arbeitslosigkeit in diesen Ländern betroffen. Deutschland hingegen zählt mit einer Jugendarbeitslosigkeitsquote von 7,8% weiterhin zu den Ländern mit der niedrigsten Quote. Gleichwohl zeigen sich die Auswirkungen der Krise auch in Deutschland, z. B. durch die Zuwanderung junger Fachkräfte aus Spanien.

Die Umsetzung der EU-Jugendstrategie in Deutschland 

Bund und Länder haben die Umsetzung der EU-Jugendstrategie in Deutschland in gemeinsamer Verantwortung und unter Wahrung der jeweiligen Zuständigkeiten und Kompetenzen vereinbart.[10] Die vor diesem Hintergrund eingerichtete Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat den Rahmen für die Umsetzung der EU-Jugendstrategie in Deutschland vorgegeben: Im Gegensatz zu den in der Entschließung des Rates empfohlenen Dreijahreszyklen (2010-2012; 2013-2015; 2016-2018)[11] haben sich Bund und Länder zu Beginn der Zusammenarbeit erstens auf nur zwei Phasen der Umsetzung (2010-2013 und 2014-2018)[12] und zweitens auf die Konzentration auf drei zentrale Themenschwerpunkte für den ersten Umsetzungszeitraum verständigt:

  • „Partizipation“,
  •  „Soziale Integration und gelingende Übergänge in Arbeit“,
  •  „Aufwertung und Anerkennung informeller und nichtformaler Bildung unter Wahrung der Standards und Konzepte der Jugendarbeit“.[13]

Die drei Themenkorridore werden auch in der zweiten Phase weiterhin Bestand haben.[14]

Im Zuge der Kooperation zwischen Bund und Ländern sind seitens des Bundes und seitens der Länder weitere Strukturen eingerichtet worden, um möglichst alle zentralen Ebenen – Bund, Länder und Kommunen – und weitere relevante Akteure der Kinder- und Jugendhilfe in den Umsetzungsprozess zu involvieren. Seitens des Bundes wurde hierfür der sogenannte Nationale Dialog eingerichtet. Dieser umfasst verschiedene, teils institutionalisierte Formen der Kooperation, wie den Beirat des Bundes zur Umsetzung der EU-Jugendstrategie, das jährlich stattfindende Forum zu Perspektiven Europäischer Jugendpolitik, offene Veranstaltungsformate und den Strukturierten Dialog.[15] Auf der Länderebene wurden auf Grundlage des Beschlusses der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden (AGJF) die „länderoffene ad-hoc-Arbeitsgruppe (EUJ)“ zur weiteren Ausgestaltung und Umsetzung der EU-Jugendstrategie“ eingerichtet.[16] In verschiedenen Ländern sind Länderinitiativen (Arbeits-gruppen, Runde Tische) entstanden, um die Umsetzung der EU-Jugendstrategie im eigenen Land zu befördern und partnerschaftlich umzusetzen. 

Evaluation des Umsetzungsprozesses der EU-Jugendstrategie

Der Umsetzungsprozess wird wissenschaftlich durch das Deutsche Jugendinstitut (DJI) begleitet. Das DJI evaluiert den Umsetzungsprozess in der ersten Phase aus der Perspektive eines Governance-Ansatzes. Governance „steht für alle Formen und Mechanismen der Koordinierung zwischen mehr oder weniger autonomen Akteuren, deren Handlungen interdependent sind, sich also wechselseitig beeinträchtigen oder unterstützen können“.[17] Im Mittelpunkt der Untersuchung steht dabei die Frage: Inwieweit tragen die ausgewählten Governanceinstrumente dazu bei, die EU-Jugendstrategie und ihre Ziele in Deutschland umzusetzen?

2. Der Governance-Ansatz zur Umsetzung der EU-Jugend-strategie und zur Beteiligung zentraler Akteure 

Im Rahmen der Umsetzung der EU-Jugendstrategie in Deutschland treffen sowohl die europäische, nationale, regionale und lokale Ebene als auch die Akteure der Träger der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe aufeinander. Grundsätzlich kann eine Zusammenarbeit in Form von Governance sowohl vertikal als auch horizontal im Sinne der Handlungskoordination zwischen mehr oder weniger autonomen Akteuren stattfinden. Aus der Governance-Perspektive geht es zunächst nicht um die konkrete Ausführung bzw. Umsetzung der EU-Jugendstrategie in Deutschland in Form von Projekten und Aktivitäten, sondern um die gemeinsame Koordination und Steuerung des Umsetzungsprozesses.[18]

Grundsätzlich befürwortet die AGJ, dass in Deutschland auf ein koordiniertes Verfahren unter Beteiligung von Bund und Ländern, Kommunen, Trägern der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe sowie von Jugendlichen zurückgegriffen wird, um die europäische Jugendpolitik umzusetzen.

Erste Ergebnisse aus der wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation des Umsetzungsprozesses durch das DJI liegen zu einzelnen „Governance-instrumenten“[19] wie der Bund-Länder-Arbeitsgruppe[20] und der Ad-hoc-Arbeitsgruppe (EUJ)[21] vor. Eine umfassende Bewertung des Prozesses, auch im Hinblick auf das Zusammenwirken der unterschiedlichen Governanceinstrumente[22], wird erst im ersten Halbjahr 2014 vorliegen. Die bereits vorhandenen Ergebnisse zeigen, dass die genannten Strukturen einen entscheidenden Beitrag für die Umsetzung der EU-Jugendstrategie leisten und diese aktiv befördern. Beispielsweise der Informations- und Erfahrungsaustausch sowohl zwischen Bund und Ländern als auch zwischen den einzelnen Bundesländern gestaltet sich intensiv und hat neue Formen der Zusammenarbeit hervorgebracht.[23]

Zum jetzigen Zeitpunkt ist es wichtig, den Umsetzungsprozess aus der Perspektive von Governance zu reflektieren und zu überprüfen. So stellt sich die Frage, welche Bedeutung die weiteren Governanceinstrumente für die Mitgestaltung des Prozesses haben. Die AGJ geht von einem Verständnis von Beteiligung aus, das über Information und Transfer von Informationen hinausgeht. Die AGJ spricht sich für eine Beteiligung im Sinne einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit als einem wesentlichen Standard in der Kinder- und Jugendhilfe aus. Dies bedeutet für ein Governanceinstrument wie den Beirat des Bundes[24], die dort versammelte Fachexpertise für den Informationsaustausch, die Multiplikatorenfunktion in die jeweiligen Strukturen sowie insbesondere für eine gestärkte Beratungsfunktion mit Blick auf die konkrete Umsetzung in Deutschland zu nutzen.

Der Strukturierte Dialog als ein weiteres Durchführungsinstrument der EU-Jugendstrategie gewährleistet über dezentrale Projekte[25] sowie online-basierte Konsultationen zu ausgewählten Schwerpunktthemen (wie „Ausreichend wertgeschätzt? Anerkennung außerschulischer Bildung“ von Dezember 2011 bis Mai 2012 und „Orientierung¿Los! Übergänge zwischen Schule und Beruf“ von September bis November 2012) die Beteiligung von Jugendlichen am Umsetzungsprozess der EU-Jugendstrategie. Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger im Rahmen der Jugendpolitik erfahren dadurch mehr über die Ansichten von Jugendlichen und können dieses Wissen in ihre Entscheidungen einfließen lassen. Durch den Strukturierten Dialog werden Jugendliche als Expertinnen und Experten in eigener Sache einbezogen. Die Bund-Länder-AG hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Jugendlichen ein schriftliches Feedback aus der Sicht des Bundes und der Länder zu den Ergebnissen der Konsultationen zu geben. Gleichzeitig setzen einige Länder und Träger der Kinder- und Jugendhilfe den Strukturierten Dialog mit jungen Menschen in Form von Veranstaltungen und Projekten um. Durch diesen Dialog zwischen jungen Menschen und Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern wird die eigene europapolitische Ausrichtung von Politik und Praxis vor Ort angeregt.

Die AGJ hält das Instrument des Strukturierten Dialogs für eine gute Möglichkeit, die Meinung junger Menschen zu bestimmten Themen der jugendpolitischen Strategie der EU abzufragen und die Ergebnisse an Verantwortliche aus Politik und Verwaltung weiterzuleiten. Mit Blick auf die Entwicklung und Implementierung neuer und verstärkt adressatenorientierter Formate der Beteiligung, die benachteiligten jungen Menschen bessere Zugänge ermöglichen, erachtet die AGJ eine Weiterentwicklung des Strukturierten Dialogs auch unter einer stärkeren Einbeziehung der Länder und der Kommunen in der zweiten Phase der Umsetzung für notwendig.

Hinterfragt werden müssen die Entscheidungs- und Gestaltungsmöglichkeiten für Jugendliche im Zusammenhang mit dem Strukturierten Dialog. Ausgehend von dem in Deutschland vorherrschenden Verständnisses von Jugend-partizipation ist das aktuell zum Tragen kommende „Top-Down-Prinzip“ zu bemängeln. So werden die Jugendlichen zu Themen konsultiert, die im Vorfeld auf der europäischen Ebene festgelegt werden. Die jungen Menschen selbst haben keinen Einfluss auf die Setzung der Konsultationsthemen. Desweiteren werden sie im Rahmen von Konsultationsverfahren angehört, haben allerdings keine direkten Mitentscheidungs- oder Umsetzungs-befugnisse. Somit werden die Jugendlichen nur eingeschränkt beteiligt. Mit Blick auf die Weiterentwicklung des Umsetzungsprozesses regt die AGJ an, Jugendlichen Beteiligungsmöglichkeiten mit erweiterten Entscheidungs-spielräumen zu ermöglichen. Gerade auf der kommunalen Ebene bietet sich eine Chance für „wirkliche“ Beteiligung.

Die Ergebnisse der Zwischenevaluation des DJI haben gezeigt, dass die Einbeziehung der kommunalen Ebene für eine nachhaltige und wirkungsvolle Umsetzung der EU-Jugendstrategie bislang eine besondere Herausforderung darstellt. Nach Auffassung der AGJ ist es für die zweite Phase der Umsetzung der EU-Jugendstrategie erforderlich, insbesondere die Fachpraxis und die öffentlichen und freien Träger auf kommunaler Ebene in den Umsetzungsprozess mit einzubeziehen, beispielsweise über eine stärkere Kooperation und Vernetzung mit den Akteuren im Rahmen der JIVE26-Teilinitiative „Kommune goes International“ oder über die Entwicklung „kommunaler Entwicklungspläne“ zur Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität junger Menschen. Aus Sicht der AGJ ist es überdies erforderlich, die bestehenden Verfahren intensiver aufeinander zu beziehen, indem z. B. Strukturen zur Umsetzung der Jugendstrategie mit den etablierten Formen der partnerschaftlichen Zusammenarbeit (z. B. durch die Einbindung von Jugendhilfeausschüssen) stärker in Verbindung gebracht werden.

3. Die inhaltliche Ausgestaltung des Umsetzungs- prozesses 

Handlungsleitend für die Bund-Länder-AG in der inhaltlichen Ausgestaltung der Umsetzung ist die Frage nach den europäischen Impulsen für die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. Einen Mehrwert für den nationalen Diskurs sieht die Bund-Länder-AG insbesondere in drei zentralen Themenfeldern:

  • Im Themenkorridor „Partizipation“ stehen die Themen Förderung der Partizipation aller Jugendlichen sowie die Stärkung der Demokratie im Vordergrund.
  • Der Themenkorridor „Soziale Integration und gelingende Übergänge in Arbeit“ hat insbesondere die Unterstützung der Integration sozial benachteiligter junger Menschen in das Regelsystem von Bildung, Ausbildung und Arbeit zum Ziel.
  • Der dritte Themenkorridor fokussiert auf die Sichtbarmachung, Aufwertung und Anerkennung informeller und nichtformaler Bildung unter Wahrung der Standards und Konzepte der Jugendarbeit“.[27]

Die inhaltliche Ausgestaltung der drei Themenkorridore setzt neue jugendpolitische Impulse für die qualitative Weiterentwicklung von Themen, die bereits in den Ländern und Kommunen entwickelt und bearbeitet werden.

Aktivitäten in diesen Themenkorridoren können insbesondere dann zur Umsetzung der EU-Jugendstrategie in Deutschland beitragen, wenn sie einen oder mehrere der folgenden Aspekte berücksichtigen und damit dazu beitragen, eine europäische Dimension zu verdeutlichen bzw. herzustellen:

  • das Lernfeld Europa für neue Zielgruppen erschließen bzw. Zugänge erleichtern, bspw. über verstärkt adressatenorientierte Angebote für benachteiligte Jugendliche,
  • die Mobilität von jungen Menschen und Fachkräften in Europa fördern,
  • den europäischen Fachaustausch, das konzeptionelle Voneinander-Lernen (Peer-Learning) initiieren und intensivieren,
  • Erfahrungen und Erkenntnisse der europäischen Debatten in die deutsche Fachpraxis einbringen,
  • eine sektorübergreifende Zusammenarbeit anstreben,
  • Entwicklung und Intensivierung einer europäischen Zusammenarbeit in bzw. zu diesen Themenbereichen.

Um nachhaltige Impulse generieren zu können, ist die Konzentration auf die drei oben aufgeführten Themenkorridore zu begrüßen. Auch der Anspruch der Konkretisierung der inhaltlichen Vorhaben ist ein richtiger Schritt, um die verschiedenen Akteure mitzunehmen und ein Verständnis für die EU-Jugendstrategie innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland zu entwickeln. Um eine europäische Dimension im Rahmen der Handlungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland zu befördern und zu einer stärkeren europäischen Ausrichtung der Praxis der Kinder- Jugendhilfe beizutragen, müssen die Anknüpfungsmöglichkeiten für die Träger der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe jedoch deutlicher herausgearbeitet werden. 

Konsequenz einer Konzentration ist allerdings auch, dass die übrigen der insgesamt acht Aktionsfelder der EU-Jugendstrategie für den gesamten Zeitraum 2010-2018 in den Hintergrund treten und mögliche Impulse aus den Aktionsfeldern „Kreativität und Kultur“ sowie „Gesundheit und Wohlbefinden“ nicht in den Umsetzungsprozess der EU-Jugendstrategie in Deutschland einfließen.

Unter dem Blickwinkel der Beförderung einer europäischen Dimension wird die AGJ die inhaltliche Arbeit an den Themenkorridoren hinsichtlich ihrer fachlichen und fachpolitischen Vermittlung, insbesondere in die Fachpraxis und auf kommunaler Ebene, in der zweiten Phase der Umsetzung begleiten sowie in die fachpolitische Diskussion innerhalb der eigenen Strukturen einbringen.

4. Grenzen des Umsetzungsprozesses – die Frage der Ressourcen

Die Befassung mit der jugendpolitischen Strategie der EU spielte in Deutschland lange Zeit eine untergeordnete Rolle. Mit dem Umsetzungsprozess seit 2010 ist der europäische Gedanke in der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland deutlich verstärkt worden. Gleichzeitig ist die konkrete Arbeit an dieser Thematik bei den Trägern der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe nur eine, die neben zahlreichen anderen Aufgaben wahrgenommen werden muss. Häufig wird anderen Themen aufgrund der Dringlichkeit und Bedeutung für die nationale Wirklichkeit Vorrang gegeben. Die Zwischenergebnisse der Evaluation durch das DJI zeigen, dass eine der bestehenden Schwierigkeiten innerhalb des Umsetzungsprozesses die nur sehr begrenzt zur Verfügung stehenden Ressourcen darstellen. Den Umsetzungsprozess unter der Knappheit finanzieller und personeller Ressourcen nachhaltig und qualitativ zu entwickeln und voranzubringen, stellt ein großes Hindernis dar.

Aus Sicht der AGJ ist aufgrund der Komplexität des Umsetzungsprozesses (Zusammenarbeit der verschiedenen Ebenen, Abstraktheit des Themas, Kürzung der Mittel im Bereich der Jugendarbeit bzw. das teils nicht vorhandene Budget) die Bereitstellung notwendiger personeller, finanzieller und zeitlicher Ressourcen eine zentrale Aufgabe für die zweite Phase der Umsetzung der EU-Jugendstrategie in Deutschland.

5. Perspektiven und Ausblick

Die AGJ fordert, die EU-Jugendstrategie nicht nur an Arbeitsmarkterfordernissen auszurichten, sondern wie es auch die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) fordert, „Aspekte der Persönlich-keitsbildung, der Wertevermittlung, der Demokratieerziehung, der Partizipation sowie der Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“[28] stärker zu berücksichtigen.

Als Herausforderungen für die zweite Phase der Umsetzung der EU-Jugendstrategie in Deutschland sind insbesondere folgende Aspekte zu nennen:

  • die inhaltliche Ausgestaltung der Themenkorridore und die Umsetzung auf der lokalen Ebene mit Blick auf die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe,
  • die Intensivierung des sektorübergreifenden Ansatzes der EU-Jugendstrategie,
  • die Notwendigkeit einer klärenden Begriffsbestimmung bzw. Einordnung des auf europäischer Ebene verwendeten Begriffes „youthwork“ in Bezug zur deutschen Kinder- und Jugendhilfe (§11, 12, 13 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe), 
  • die deutlichere Herstellung von strukturellen und fachpolitischen Verbindungslinien zwischen den Akteuren auf den unterschiedlichen Wirkungsebenen,
  • die Weiterentwicklung des Strukturierten Dialogs mit erweiterten Entscheidungsspielräumen und Umsetzungsbefugnissen für die Jugendlichen,
  •  insgesamt eine stärkere europäische Ausrichtung der deutschen Kinder- und Jugendhilfe sowie
  • in Bezug auf die Umsetzung der EU-Jugendstrategie und die Entwicklung einer Eigenständigen Jugendpolitik eine Klärung des Verhältnisses beider jugendpolitischen Prozesse zueinander sowie die Überprüfung der Option einer engeren Verbindung in der Zusammenarbeit.

Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ
Berlin, 28./29. November 2013 

 

[1] Vgl. AGJ-Positionspapier (2009): Neue Qualität: Kernempfehlungen zur EU-Jugendstrategie 2010-2018, Juni 2009; AGJ-Positionspapier (2010): Nationale Umsetzung der EU-Jugendstrategie – ein erster Schritt auf dem Weg zu einer eigenständigen Jugendpolitik“,  April 2010.
[2] Während die EU acht Aktionsfelder vorgeschlagen hat, hat die Bund-Länder-AG entschieden, sich auf drei Themenschwerpunkte bzw. -korridore zu konzentrieren (s. dazu Kapitel 1). Die drei Themenkorridore lauten „Partizipation“, „Soziale Integration und gelingende Übergänge in Arbeit“ sowie „Aufwertung und Anerkennung informeller und nichtformaler Bildung unter Wahrung der Standards und Konzepte der Jugendarbeit“.
[3] Vgl. Amtsblatt der Europäischen Union (2009): Entschließung des Rates vom 27. November 2009 über einen erneuerten Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010–2018) (2009/C 311/01), veröffentlicht am 19.12.2009. Download unter: eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do (Zugriff: 05.11. 2013) (nachfolgend Amtsblatt der Europäischen Union (2009): C 311/01).
[4]Als ein erster wichtiger Schritt in der jugendpolitischen Zusammenarbeit gilt das 2001 veröffentlichte „Weißbuch der Europäischen Kommission. Neuer Schwung für die Jugend Europas“ (KOM (2001) 681). Erstmals wurden jugendpolitische Sachverhalte und Zielsetzungen auf europäischer Ebene verhandelt und die Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten in diesem Politikbereich als notwendig erachtet, vgl. BBJ Consult (2008): Auf dem Weg zu einer europäischen Jugendpolitik – INFO I. 2008 (nachfolgend BBJ (2008)).   
[5] Zit. n. Amtsblatt der Europäischen Union (2009): C 311/2. 
[6] Zu den Grundsätzen der OMK siehe: BBJ (2008).
[7] Vgl. Europäischer Rat (2000).
[8] Vgl. KOM(2010) 2020.
[9] Die Zahlen beziehen sich auf die EU mit 28 Mitgliedstaaten, vgl. Eurostat (2013): Eurostat newsrelease euroindicators. Euro area unemployment rate at 12%. 140/2013, S. 4, veröffentlicht am 01.10.2013. Download unter: epp.eurostat.ec.europa. eu/cache/ITY_PUBLIC/3-01102013-AP/EN/3-01102013-AP-EN.PDF (Zugriff: 29.10.2013).
[10] Grundlage für diese Zusammenarbeit stellen die Beschlüsse der JFMK vom 4. Juni 2009 und vom 17./18. Juni 2010 dar. 
[11] Vgl. Amtsblatt der Europäischen Union (2009): C 311/01.
[12] Die Fortsetzung des Umsetzungsprozesses in einer Bund-Länder-Kooperation wurde jüngst durch die JFMK beschlossen, vgl. Umlaufbeschluss 07/2013 der JFMK: Nationale Umsetzung EU Jugendstrategie 2014 - 2018.
[13] Vgl. Protokoll Bund-Länder-AG-Sitzung, 05.10.2010, S. 6, unveröffentlichtes Papier.
[14] Vgl. JFMK (2013): Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) 07/2013. Umlaufbeschluss vom 16. Oktober 2013 (nachfolgend JFMK 07/2013). 
[15] Vgl. Baumbast, S. et. al. (2013): Wissenschaftliche Begleitung der Umsetzung der EU-Jugendstrategie in Deutschland. Zwischenbericht. DJI-Reihe Wissenschaftliche Texte, München (nachfolgend Zwischenbericht des DJI (2013)). 
16 Vgl. AGJF (2010): Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden (AGJF) am 23./24. September 2010 in Münster.
[17] Vgl. Benz, A. et al. (2007): Einleitung. In: Benz, A. et. al (2007): Handbuch Governance. Theoretische Grundlagen und empirische Anwendungsfelder. Wiesbaden, S. 9. 
[18] Vgl. Zwischenbericht des DJI (2013): S. 17 ff.
[19] „Governanceinstrumente sind Gremien und Veranstaltungsformate, die von den Governance-akteuren zur Steuerung und Koordination der Umsetzung der EU-Jugendstrategie genutzt werden“, zit. n. Zwischenbericht (2013): S. 20.
[20] Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe wurde am 05. Oktober 2010 eingerichtet, um die EU-Jugendstrategie in Deutschland in einem Kooperationsprozess zwischen dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und den für die Umsetzung der EU-Jugendstrategie zuständigen Landesministerien umzusetzen.
[21] Die ad-hoc-Arbeitsgruppe (EUJ) ist ein Länder-Gremium, das der Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorgeschaltet ist und die Standpunkte der Länder bezüglich des Umsetzungsprozesses der EU-Jugendstrategie diskutiert, ggf. abstimmt und in die weitere Arbeit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe einbringt.
[22] Neben der Bund-Länder-Arbeitsgruppe und der Ad-hoc-Arbeitsgruppe (EUJ) gehören zu den Governanceinstrumenten der Jour fixe EU-Jugendstrategie, der Nationale Dialog (in Form von mehr oder weniger institutionalisierten Kooperationsformen wie dem Beirat des Bundes zur Umsetzung der EU-Jugendstrategie in Deutschland, den Foren zu Perspektiven Europäischer Jugendpolitik, den Werkstattgesprächen und dem Strukturierten Dialog) sowie die Steuerungs-, Informations-, Beratungs- und Fortbildungsangebote der Länder (Länderinitiativen).
[23] Z. B. die gemeinsame Arbeitsgruppe der Länder Berlin und Brandenburg zur Umsetzung der EU-Jugendstrategie und die Hessen-AG zur Umsetzung der EU-Jugendstrategie.
[24] Insbesondere durch die Einrichtung des Beirates wurde die Kooperation zwischen dem BMFSFJ und den Trägern der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe institutionalisiert. So bringen u.a. Vertreterinnen und Vertreter der Jugendsozialarbeit, der Jugendarbeit, der politischen Bildung, der Kommunen, der Länder und der Wissenschaft im Rahmen des Beirates ihre fachliche Expertise in Bezug auf den Umsetzungsprozess der EU-Jugendstrategie in Deutschland ein.
[25] Dezentrale Projekte als ein wichtiger Baustein des Strukturierten Dialogs sind Projekte auf lokaler, regionaler und zum Teil auch nationaler Ebene mit dem Ziel, im Rahmen von Dialogprozessen politische Entscheidungen auf lokaler und regionaler Ebene zu beeinflussen und eine wirksame Jugendbeteiligung im direkten Lebensumfeld der Beteiligten zu fördern. Entsprechende Praxisbeispiele für dezentrale Projekte können unter folgendem Link eingesehen werden: strukturierter-dialog.de/praxistipps/praxisbeispiele. Hervorzuheben sind beispielsweise das Projekt „BM-Checkers – ExpertInnen in eigener Sache“ (http://go.dbjr.de/4) oder das Projekt „Europa geht weiter 2013 – Zukunftsdialoge mit der Jugend Sachsen-Anhalts“ (http://go.dbjr.de/5) (Zugriff: 12.12. 2013). 
[26] Die jugendpolitische Initiative JiVE „Jugendarbeit International – Vielfalt erleben“ für Bildung und Teilhabe gehört zur Umsetzung der EU-Jugendstrategie in Deutschland und besteht aus insgesamt acht Teilinitiativen.
[27] Vgl. Zwischenbericht des DJI (2013), S. 79 ff.
[28] Zit. n. JFMK 07/2013.