Europäischen Sozialfonds 
für Kinder- und Jugendhilfe nutzen!

Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ zur Ausgestaltung des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Deutschland ab 2014  

Stellungnahme als PDF

Am 14. März 2012 hat die Europäische Kommission den Gemeinsamen Strategischen Rahmen für alle Europäischen Strukturfonds[1] für den Zeitraum 2014 bis 2020 vorgelegt. Dieser Rahmen soll den nationalen und regionalen Behörden der EU-Mitgliedstaaten als Ausgangspunkt dienen, um Partnerschaftsvereinbarungen zu entwerfen, die Ende 2012 mit der Kommission zu schließen sind. 

Bereits am 6. Oktober 2011 hatte die Kommission ihren Vorschlag für die Verordnung des Europäischen Sozialfonds (ESF) für den neuen Förderzeitraum vorgelegt und damit den Förderrahmen für denjenigen Strukturfonds umrissen, der insbesondere darauf abzielt, die regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zu stärken. 

Parallel zu den Verhandlungen über den Förderrahmen auf europäischer Ebene stimmen sich in Deutschland derzeit Bund und Länder über die Operationellen Programme zur Umsetzung des ESF in der neuen Förderphase ab. Diese Programme sind als Teil der Partnerschafts-vereinbarung mit der Kommission konzipiert und legen diejenigen nationalen beziehungsweise regionalspezifischen Entwicklungsstrategien mit Schwer-punkten fest, für die auf den Europäischen Sozialfonds zurückgegriffen werden soll.

Mit der vorliegenden Stellungnahme richtet sich die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ an Bund und Länder, um die kinder- und jugend(hilfe)politische Nutzbarkeit des ESF zu erhöhen. Die Möglichkeiten, die andere Strukturfonds zur Lösung kinder- und jugend(hilfe)politischer Probleme bieten (insbesondere EFRE), bleiben hier ausgespart.

Sowohl der ESF-Verordnungsvorschlag als auch der strategische Rahmen fordern eine enge Verzahnung des Einsatzes der Mittel in den Mitgliedstaaten mit den sozial-, bildungs- und beschäftigungspolitischen Inhalten und Kernzielen der europäischen Wirtschafts- und Wachstumsstrategie „Europa 2020“. In diesem Zusammenhang stehen vier Ziele, die bis zum Jahr 2020 EU-weit erreicht werden sollen, im Mittelpunkt:

  • die Reduzierung der Schulabbrecherquote auf unter zehn Prozent,
  • die Erhöhung des Bildungsniveaus auf 40 Prozent tertiäre Bildungs-abschlüsse,
  • die Reduzierung von Arbeitslosigkeit und Jugendarbeitslosigkeit[2] 
  • die Prävention von Armut: Mindestens 20 Millionen Menschen sollen vor dem Risiko der Armut und der Ausgrenzung bewahrt werden.

Die EU hat mit der Strategie „Europa 2020“ das Problem der Ausgrenzung junger Menschen aus Bildung, Ausbildung und Arbeit verstärkt in den Blick genommen. Sowohl die Leitinitiative „Jugend in Bewegung“ als auch die beschäftigungspolitischen Leitlinien sehen einen dringenden Handlungsbedarf bei der sozialen Integration junger Menschen, die sich nicht in Bildung, Ausbildung und Beschäftigung befinden. 

Mit dem Anspruch einer Konzentration der Mittel auf wenige zentrale Investitionsprioritäten[3] in den Operationellen Programmen unternimmt die Europäische Kommission einen erneuten Versuch, den additiven Charakter des ESF zu nationalen und regionalen Programmen zu erhalten. 
Indem die Europäische Kommission vorschlägt, mindestens 20 Prozent der gesamten ESF-Mittel eines Mitgliedstaates für die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung zu verwenden, nimmt dieses Ziel einen zentralen Stellenwert ein. 

Zu den vorgeschlagenen und jugendpolitisch relevanten Maßnahmen im Rahmen der Investitionsprioritäten gehören 

  • die Förderung des Zugangs zur Beschäftigung für Arbeitsuchende und Nichterwerbstätige, etwa durch lokale Beschäftigungsinitiativen, und Förderung der Mobilität der Arbeitskräfte;
  • die dauerhafte Eingliederung von jungen Menschen, die weder einen Arbeitsplatz haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, ins Erwerbsleben;
  • die Verringerung der Zahl der Schulabbrecherinnen und Schulabbrecher und die Förderung des gleichen Zugangs zu hochwertiger Früherziehung, Grund- und Sekundarbildung;
  • die Förderung des Zugangs zum lebenslangen Lernen, die Steigerung der Fähigkeiten und Kompetenzen der Arbeitskräfte sowie die Erhöhung der Arbeitsmarktrelevanz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung.

Die AGJ hat bereits in 2011 eine kinder- und jugendpolitische Ausrichtung des Nationalen Reformprogramms Deutschland, der politischen Umsetzungs-strategie für „Europa 2020“, gefordert. Entsprechend muss auch der Einsatz von ESF-Mitteln im Sinne einer Investitionsstrategie, die auch die Entwicklung von Perspektiven und die Förderung von Potenzialen junger Menschen in den Blick nimmt, geplant werden.[4]

Insbesondere um soziale Eingliederung zu fördern und das Bildungsniveau zu verbessern, ist die Kinder- und Jugendhilfe ein unerlässlicher Akteur. „Gerade der erweiterte persönlichkeitsqualifizierende Bildungsansatz der Kinder- und Jugendhilfe ist unverzichtbar, um junge Menschen nicht als wirtschaftliche Wachstumsfaktoren (miss-)zu verstehen, sondern sie als Akteure einer fortschrittlichen und zukunftsorientierten Bürgergesellschaft zu fördern.“[5]

Um den Beitrag der EU zu den sozial-, bildungs- und beschäftigungs-politischen Zielen der „Europa 2020“-Strategie zu gewährleisten, strebt die Kommission erstmals an, dass in den Gesamtbudgets für die Strukturfonds, die in den Fördergebieten verwaltet werden, ein Mindestanteil für den ESF reserviert wird. Die AGJ befürwortet dieses Bestreben, auf diese Weise eine ausreichende ESF-Förderung in den Operationellen Programmen von Bund und Ländern festzuschreiben.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen (vorbehaltlich der letztendlichen Entscheidung) für die Umsetzung des ESF in den Mitgliedstaaten bewertet die AGJ als gute Voraussetzung für die Ausgestaltung der Operationellen Programme in Deutschland. 

Die herausgehobene Bedeutung der Investitionspriorität „Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung der Armut“ wird von der AGJ uneingeschränkt begrüßt und unterstützt.

Der Bund und auch die Länder haben bereits in der aktuellen Förderphase  jugend(hilfe)politische Ansätze durch den ESF gefördert, die diejenigen jungen Menschen unterstützen und fördern, die von formalen Bildungs- und Arbeitsmarktsystemen nicht (mehr) erreicht werden. 

Auf diesen Erfahrungen gilt es aufzubauen. Dabei sollte eine jugendpolitische Förderung durch den ESF in Deutschland insbesondere Folgendes anstreben (für konkrete Anregungen zur Ausgestaltung siehe jeweils genannte AGJ-Papiere):

  • die persönliche und soziale Stabilisierung und die Entwicklung von Beschäftigungsfähigkeit bei jungen Menschen mit dem Ziel der Arbeitsmarktintegration6,
  • die Prävention von Bildungsabbruch bzw. -ausstieg,
  • den Erwerb von Grund- und Schlüsselkompetenzen durch non-formale und informelle Bildung7, 
  • die Qualitätssicherung in der Kindertagesbetreuung über die Gewähr-leistung des Rechtsanspruchs hinaus8 
  • die Mobilität junger Menschen als Schlüssel für Chancen und Teilhabe[9] 
  • transnationaler Fachaustausch und Peer Learning zur weiteren Qualifizierung der Akteure der Kinder- und Jugendhilfe.

Die AGJ hält die folgenden fachpolitischen Anforderungen an die Operationellen Programme im Sinne der oben genannten Förderschwer-punkte für notwendig, um eine zielgruppengerechte und nachhaltige ESF-Umsetzung zu gewährleisten:

  • Die neuen Modellprogramme bauen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der laufenden ESF-Förderprogramme im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe auf und regen weitere Strukturinnovationen an. 
  • ESF-Mittel werden dort eingesetzt, wo gesetzliche Ansprüche nicht greifen und dennoch Handlungsbedarf besteht.  
  • Bund, Länder und Kommunen arbeiten bei der Umsetzung von Modellprogrammen zusammen, um die nachhaltige Etablierung der Angebote und Strukturen zu sichern.
  • Das Prinzip des sozialräumlichen Ansatzes und der sektorübergreifenden Kooperation auf kommunaler Ebene wird gestärkt.
  • Die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe werden stärker mit den Angeboten der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie der Arbeitsförderung vernetzt, mit dem Ziel, effektive Angebote zur Integration von jungen Menschen mit schwerwiegenden Problemen zu schaffen.
  • Das Fördersystem beim Übergang von der Schule in Ausbildung wird lückenlos gestaltet.
  • Passgenaue und individuelle Hilfen und Integrationspläne für junge Menschen mit schwerwiegenden Problemen sind ein zentrales Element neuer Förderprogramme.
  • Transnationaler Fachaustausch wird als Qualifizierungsinstrument in die Modellprogramme integriert.


Fazit

Die AGJ appelliert an Bund und Länder, bei der Ausgestaltung ihrer Operationellen Programme für den ESF als ein Bündnis für aktive Kinder- und Jugendhilfepolitik den genannten Anforderungen gerecht zu werden. Förderschwerpunkte sollten vorgesehen werden für persönliche und soziale Stabilisierung, Entwicklung von Beschäftigungsfähigkeit, Arbeitsmarkt-integration, Prävention von Bildungsabbruch bzw. -ausstieg, Kompetenz-erwerb durch non-formale und informelle Bildung, Qualitätssicherung in der Kindertagesbetreuung, Förderung von Mobilität junger Menschen, transnationalen Fachaustausch und Peer Learning. So kann der ESF wirksam dazu beitragen, dass die sozial-, bildungs- und beschäftigungspolitischen Ziele der Strategie „Europa 2020“ erreicht werden. 

Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ
Berlin, 25. April 2012

[1] Die Europäischen Strukturfonds sind Instrumente zur Umverteilung von Finanzmitteln im Rahmen der europäischen Kohäsions- und Strukturpolitik. Sie werden damit in einem der zentralen Politikbereiche der EU mit dem Ziel eingesetzt, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zu festigen, das Strukturgefälle zwischen den einzelnen Regionen zu verringern und eine ausgewogene räumliche Entwicklung zu fördern. Zu den Europäischen Strukturfonds gehören neben dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der Kohäsionsfonds (KF), der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und der Europäische Meeres- und Fischereifonds (EMFF). 
[2] Bei der Reduzierung von Arbeitslosigkeit gilt das Kernziel einer Erwerbstätigenquote von 75 Prozent der Bevölkerung von 20 bis 64 Jahren. Für eine spezifische Quotenfestlegung bei der Reduzierung von Jugendarbeitslosigkeit gibt es bislang auf EU-Ebene jedoch keine Übereinkunft.
[3] 1) Förderung der Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte; 2) Investitionen in Bildung, Kompetenzen und lebenslanges Lernen; 3) Förderung der sozialen Eingliederung und  Bekämpfung der Armut; 4) Verbesserung der institutionellen Kapazitäten und Förderung einer effizienten öffentlichen Verwaltung
[4] Kinder- und jugendpolitische Anforderungen an die Umsetzung von „Europa 2020“. Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ zum Entwurf des Nationalen Reformprogramms Deutschland (NRP) zur Umsetzung der „Europa 2020“-Strategie (6./7. April 2011)
[5] Ebd.
[6] Vgl. Chancen für junge Menschen beim Übergang von Schule zu Beruf verbessern – Schnittstellenprobleme zwischen SGB II, III und VIII beheben! Positionierung der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ (02./03. Dezember 2010)
[7] Vgl. Bildung braucht Freiräume. Dimensionen einer Lernkultur der Kinder- und Jugendhilfe. Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ (24./25. November 2011)
[8] Vgl. Qualität von Erziehung, Bildung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen – Einschätzungen zum Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kleinkinder. Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ (25./26. Februar 2010)
[9] Vgl. Für ein Recht auf Grenzüberschreitung. Beitrag der Kinder- und Jugendhilfe zur Förderung von Mobilität als Schlüssel für Chancen und Teilhabe. Diskussionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ (29./30. September 2010)