Gerechtes Aufwachsen ermöglichen!

Kinder- und jugendpolitisches Leitpapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ anlässlich des 13. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetages

Leitpapier als PDF

 

Das Leitpapier der AGJ soll im Vorfeld des 13. DJHT den fach- und jugend(hilfe)politischen Diskurs zum von der AGJ festgelegten Motto „Gerechtes Aufwachsen ermöglichen!“ in den Strukturen, bei Trägern und Akteuren der Kinder- und Jugendhilfe anregen. 

Es soll damit zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe auf allen Ebenen beitragen und den kritisch-konstruktiven Dialog beim 13. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag 2008 in Essen unterstützen und fördern.

Gerechtes Aufwachsen ist möglich – Für eine aktive Kinder- und Jugend(hilfe)politik!

Gesellschaftlicher Wandel, zunehmende Globalisierung und demografische Veränderungen fordern von jungen Menschen in einem bislang unbekannten Maß Flexibilität, Veränderungskompetenz und Mobilität. Dabei können sie sich im Gegensatz zu früheren Jahren immer weniger auf das Wissen und die Erfahrungen Erwachsener verlassen. Sie müssen vielmehr selbst nach Orientierung suchen und sind mehr denn je gezwungen, ihren spezifischen Zukunftsweg selbst zu finden. 

Alle gesellschaftlichen Kräfte stehen daher gleichermaßen vor einer Herausforderung. Sie müssen jungen Menschen den Zugang zu neuen grundlegenden Handlungsfähigkeiten vermitteln und ihnen zugleich ein Mehr an Orientierung geben, damit sie den Anforderungen auch entsprechen können. Dazu gehört die individuelle Förderung genauso wie die Stärkung der Persönlichkeit und die Herausbildung sozialer und kultureller Kompetenzen.

In diesem Zusammenhang ist die Frage nach sozialer Gerechtigkeit neu zu stellen. Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit Kinder und Jugendliche sich optimal entwickeln können? Dazu müssen sie einerseits über notwendige Handlungsfähigkeiten für eine gelingende Lebensführung verfügen, andererseits aber auch ent-sprechende Verwirklichungsmöglichkeiten vorfinden. Dieses Zusammenspiel von Befähigungschancen und Verwirk-lichungsmöglichkeiten ist der Kern sozialer Gerechtigkeit. 

Ausgehend von einem so verstandenen Gerechtigkeitsbegriff geht es vor allem darum, entsprechende Rahmen-bedingungen für alle jungen Menschen zu gestalten. Dies erfordert einen neuen gesellschaftlichen Grundkonsens und Mut, die notwendigen Wege mit Entschiedenheit zu gehen.

Umfassende Bildung, Integration und Teilhabe stellen hierfür den inhaltlichen Rahmen dar und markieren entscheidende Bedingungen und Voraussetzungen für ein gelingendes Aufwachsen. Sie sind der Schlüssel für eine offene Zukunftsgestaltung, für demokratisches Bewusstsein und ein solidarisches Miteinander.

Diesen Aufgaben müssen sich, seien es Familie, Jugendhilfe, Schule, Wirtschaft, Arbeitsverwaltung, Politik und Gemeinwesen gleichermaßen stellen. Jugendpolitik und Jugendhilfe können und sollten aber der Motor in diesem Prozess sein! 

Dabei sind sie in zweifacher Hinsicht gefordert. Sie müssen einerseits aus fachlicher Sicht Rahmenbedingungen für ein gelingendes Aufwachsen setzen, entsprechende Angebote vorhalten und Risiken und Gefährdungen abbauen helfen. Hier verfügen sie über ein großes Potenzial und geeignete Instrumente, die aktuellen Herausforderungen zu meistern. Diese Stärken müssen Jugendpolitik und Jugendhilfe gerade auch in der Zusammenarbeit mit anderen Akteuren deutlich machen. Andererseits muss eine Politik für Kinder und Jugendliche immer auch Gesellschafts- und Zukunftspolitik sein. Kinder- und Jugendhilfe muss 

  • ihre Rolle als Fürsprecher für Kinder und Jugendliche offensiv übernehmen
  • gesellschaftliche Entwicklungen im Sinne von Kindern und Jugendlichen konstruktiv kritisch begleiten 
  • Fehlentwicklungen benennen und - wenn erforderlich - skandalisieren 
  • ihre Rolle als Anwalt von Kindern und Jugendlichen deutlicher in den Mittelpunkt rücken. 
  • das Wächteramt für soziale Gerechtigkeit für die nachwachsende Generation wahrnehmen und
  • hre eigenen Aktivitäten ständig daraufhin prüfen, ob und welchen Beitrag sie zu einem gerechten Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen leistet. 

Je besser dies gelingt, desto überzeugender kann sie mit anderen Partnern und gesellschaftlichen Gruppen für Lösungen streiten und im Interesse der Kinder und Jugendlichen ihren Beitrag zu einem gerechten Aufwachsen – als Garant von Befähigungschancen und Verwirk-lichungsmöglichkeiten – leisten.

Die Kinder- und Jugendhilfe als ein gesellschaftlicher Akteur hat die zentrale Aufgabe mit ihren Angeboten, Hilfen und Leistungen dazu beizutragen, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und Benachteiligung zu vermeiden oder abzubauen. Das bedeutet zugleich aber auch, dass die Kinder- und Jugendhilfe vor dem Hintergrund aktueller gesellschaftlicher Veränderungsprozesse ihre Angebote, Inhalte und Methoden kritisch reflektiert und entsprechen weiterentwickelt.

Grundlagen, Rahmenbedingungen und Perspektiven — Für eine kinder- und jugendfreundliche Gesellschaft!
Was ist eine gerechte Gesellschaft? 

Europäische Wohlfahrtsstaaten können offensichtlich immer weniger soziale und ökonomische Ungerechtigkeiten kompensieren. Probleme ungleicher Zugangschancen zu Institutionen und Leistungen des Bildungs- und Aus-bildungssystems, Herausforderungen durch verhinderte Integration und Teilhabe drängen auch in Deutschland immer stärker in den Vordergrund öffentlicher Auseinander-setzungen. Viele Kinder und Jugendliche werden zunehmend Prozessen der Marginalisierung und Prekarisierung ausgesetzt, vielfach ausweglos. 

  • 14,9 Millionen (18 %) der Gesamtbevölkerung waren 2007 unter 18 Jahren (Quelle: Statistisches Bundesamt)
  • Über 2,5 Millionen (17%) Minderjährige in Deutschland leben in Armut (Quelle: Deutscher Kinderschutzbund nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit)
  • 423.941 Jugendliche unter 25 Jahren waren 2007 arbeitslos (Quelle: Bundesagentur für Arbeit)

Gerechtigkeit ist ein Prinzip, die soziale Realität im Hinblick auf einen angemessenen Ausgleich von Interessen und Gütern zu verändern. Für die Kinder- und Jugendhilfe geht es dabei um Fragen der sozialen Gerechtigkeit, also zentral um die Auseinandersetzung, Klärung und Einforderung von angemessenen Bedingungen der Bildung und Teilhabe für die nachwachsende Generation im Prozess ihrer gesellschaftlichen Integration. 

Gerechtigkeit ist der Leitbegriff für eine Gesellschaft, die sich zum Ziel setzt, Chancengleichheit, Integration und Teilhabe für Alle gleichermaßen zu gewährleisten. In dieser Aussage liegen aber auch zentrale Herausforderungen für eine moderne Kinder- und Jugendhilfe, verbunden mit notwendigen Auseinandersetzungen, die heute zu führen sind, wenn es für die nachwachsende Generation zu einer umfassenden Realisierung von Möglichkeiten des gerechten Aufwachsens kommen soll. 

Aktuelle Vorgaben der Sozial- und Bildungspolitik verändern immer wirksamer die bisherige wohlfahrtsstaatliche Entwicklung. Die Individuen werden zunehmend auf ihre Selbstverantwortung verwiesen, an die das Gelingen des eigenen Lebensentwurfs gebunden wird. Durch diese Entwicklung und den damit verbundenen politischen Interpretationen werden insbesondere diejenigen bedroht, die auf gesellschaftliche Solidarität angewiesen sind. Prekäre Beschäftigungen, soziale Transferleistungen unterhalb des Armutsniveaus, Arbeitslosigkeit und die Folgen für die betroffenen Familien, insbesondere für die Kinder und Jugendlichen, zunehmende Verschuldung in breiten Bevölkerungskreisen sind Kennzeichen der neuen Zeit und markieren zentrale Aspekte des Gerechtigkeitsproblems unserer Gesellschaft. Die Lebensführung wird für die benachteiligten Gruppen immer riskanter. Am stärksten ist die nachwachsende Generation von dieser neuen Marginalisierung betroffen. Die beiden Armuts- und Reichtumsberichte der Bundesregierung weisen in aller Deutlichkeit darauf hin, dass Armut zunehmend junge Menschen betrifft und die großen Jugendstudien der letzten Jahre belegen zudem eine Angst, in der sich die Erwartbarkeit von Armut und Arbeitslosigkeit widerspiegelt. 

Die Kinder- und Jugendhilfe folgte in den 1990er Jahren weitgehend den modernisierungstheoretischen Annahmen, Aufwachsen, so hieß es allgemein, berge zwar ein hohes Maß an Risiken, strukturelle Ungleichheiten würden aber einer tendenziell herkunftsunabhängigen Vielfalt der Wahlmöglichkeiten und einer individuellen Gestaltbarkeit der eigenen Lebensplanung und -führung weichen. Diese weitverbreitete Rede bewahrheitet sich inzwischen in anderer Form, in dem immer deutlicher wird, dass maßgebliche Chancen und Risiken in der Lebensgestaltung strukturell stärker ungleich verteilt sind, als dies frühere Einschätzungen in Wissenschaft und Politik nahe legten. Deshalb gilt es, auch für die Kinder- und Jugendhilfe die in den Hintergrund getretene Debatte über soziale Gerechtigkeit und ungleiche Lebens- und Entfaltungs-möglichkeiten neu zu führen.

Chancengleichheit wird hier als Forderung definiert, allen Kindern und Jugendlichen strukturelle Möglichkeiten zu eröffnen und personale Fähigkeiten sicherzustellen, die für die gelingende Teilhabe in einer sich als modern und demokratisch verstehenden Gesellschaft unabdingbar sind. Dies betrifft nicht nur die Zugangschancen zur Bildung, sondern gleichermaßen die Bedingungen des Aufwachsens in Familie und Gemeinwesen. Je mehr das Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungssystem in der Lage ist, alle Kinder und Jugendlichen ohne Ausnahme in ihrer Entfaltung gezielt zu unterstützen und ihnen stets aufs Neue Chancen zu geben um verpasste Gelegenheiten nachzuholen, desto gerechter wird es sein und um so stärker erfüllen sich die Ansprüche, die Bürger an öffentliche Institutionen stellen. 

Geht es im Individualisierungsdiskurs um den Reichtum menschlicher Möglichkeiten und die Fähigkeiten des Einzelnen, so stellt der Begriff der Chancengleichheit im Erziehungswesen die Zugangschancen zu Bildung und Betreuung in den Mittelpunkt. Die Anerkennung von Individualität und Differenz sowie die Förderung von Vielfalt ergänzen und präzisieren die grundgesetzlich garantierte Gleichheit vor dem Gesetz und das Benachteiligungsverbot im Bildungssystem. 

Ziel der Chancengleichheit ist die Herstellung sozialer Gerechtigkeit, also der Angemessenheit oder das, was im Einzelfall wichtig und richtig ist. Entscheidende Heraus-forderungen für ein soziales Zusammenleben sind die Konsequenzen, die sich dafür aus den wesentlichen Themen Armut, Migration und kulturelle Selbstbestimmung ergeben. Für die Kinder- und Jugendhilfe geht es zentral um die Frage der Gewährleistung fairer Lebenschancen und objektiver Zugänge zu gesellschaftlichen Arrangements, die den Individuen die Entfaltung ihrer unterschiedlichen Fähigkeiten erlauben. Diese realen Entfaltungsmöglichkeiten sind nicht allein durch die Bereitstellung einer Vielfalt von Lebens-chancen zu garantieren. Entscheidend ist immer auch, welche potentiellen Lebenschancen ein Individuum überhaupt praktisch verwirklichen kann: Die Frage des gelingenden guten Lebens ist die zentrale Grundlage für eine kinder- und jugendhilfepolitische Interpretation von Chancengleichheit.

Dabei geht es um die Durchsetzung einer Perspektive für alle Jugendlichen, die es erlaubt, den Raum gesellschaft-licher Möglichkeiten, der durch materielle, kulturelle und politische Rahmenbedingungen strukturiert wird, in Beziehung zum Raum der individuellen Fähigkeiten zu setzen. 

Wir sprechen daher von einer Befähigungsgerechtigkeit und von einer Verwirklichungsgerechtigkeit.1 Die Befähigungs-gerechtigkeit meint die auf den Einzelnen bezogene Möglichkeit, die individuellen Fähigkeiten unabhängig von der Herkunft zu entwickeln. Bei der Verwirklichungsgerechtigkeit geht es um die tatsächlich vorhandene, reale Freiheit der Menschen als Möglichkeit, sich für oder gegen eine bestimmte Lebensführungsweise zu entscheiden und eine eigene Konzeption des gelingenden guten Lebens entwickeln und realisieren zu können. Dies bedeutet aber auch, dass unabhängig von materiellen Möglichkeiten den Einzelnen gesellschaftlich verschiedene Optionen als Verwirklichungschancen zur Verfügung stehen. 
Je weniger für das einzelne Kind oder den einzelnen Jugendlichen einerseits hinreichende Befähigungschancen und andererseits tatsächliche Verwirklichungschancen vorhanden sind, bzw. je unverbundener diese mit dem individuellen Anspruch eines guten Lebens sind, desto unterentwickelter ist die gesellschaftliche Realisierung von sozialer Gerechtigkeit und desto größer werden die Herausforderungen für die Kinder- und Jugendhilfe. 

  • Gerechtes Aufwachsen erfordert Unterstützung und Entlastung für Eltern, die nach wie vor die größten Leistungen für ihre Kinder erbringen.
  • Gerechtes Aufwachsen erfordert eine Politik, die Armut und Ausgrenzung von jungen Menschen entgegenarbeitet und Teilhabechancen für sie öffnet.
  • Gerechtes Aufwachsen erfordert ein kinderfreundliches Gemeinwesen, eine aktive Kinder- und Jugend(hilfe)politik, die vor Ort Beachtung findet.
  • Gerechtes Aufwachsen erfordert eine nachhaltige Reflexion von Geschlechterrollen und die Berücksichtigung des Prinzips von Gender Mainstreaming. 

Ziel muss es sein, allen Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, sich zu eigenverantwortlichen, kompetenten und verantwortungsbewussten Mitgliedern der Gesellschaft zu entwickeln. Aufwachsen ist und Lebenschancen sind abhängig von sozialen, kulturellen, ethnischen und nicht zuletzt ökonomischen Bedingungen. Diese Rahmenbedingungen können zu individuellen Lebenslagen führen, die Möglichkeiten von Bildung, Integration und Teilhabe einschränken oder gar verhindern. 

Gerechtigkeit durch Bildung 

Für die Bundesrepublik Deutschland wird im 21. Jahrhundert prognostiziert, dass Bildung das alles bestimmende Thema sein wird. In diesem Zusammenhang wird Bildung im Kontext der Vorstellung von lebenslangem Lernen in einer Wissensgesellschaft diskutiert. Die Gesellschaft wird dabei als eine „Gesellschaft im Übergang“ gekennzeichnet, in der zunehmend Erfolg über Bildung und Wissen definiert wird. Dadurch gerät besonders die öffentlich verantwortete Organisation und Institutionalisierung von Erziehungs-, Erfahrungs- und Betreuungsprozessen als Voraussetzung für gelingende Bildungsprozesse und zur Verhinderung einer neuen „Zwei-Klassen-Gesellschaft“, die sich in „bildungs-nahe“ und „bildungsferne“ Milieus spalten könnte, in den Blickpunkt. 

  • 8,2% der Schulabgänger verließen im Schuljahr 2004/2005 die Schule ohne Abschluss (davon 71 % mit Migrationshintergrund) (Quelle: Statistisches Bundesamt)
  • Bei gleicher Intelligenz und Schulleistung hat ein Akademikerkind eine 3,12 Mal so große Chance, ein Gymnasium zu besuchen wie ein Kind aus einem Facharbeiterhaushalt (Quelle: PISA 2000)
  • Kinder unter 3 Jahren in Tageseinrichtungen (für das Jahr 2007): 13,5% (Quelle: AKJStat)

Dieser Diskurs geht von folgenden Dimensionen in der Bildungsfrage aus:

  • Erfahrungs-, Lern und Bildungsprozesse von Heranwachsenden folgen einer eigenen Logik. Sie finden in formellen und informellen Bildungsprozessen und Settings statt und sind nicht an den Ort Schule gebunden.
  • Bildung muss deshalb als intersubjektiver Prozess der Aneignung von Welt in ihrer kulturellen, materiell-dinglichen, sozialen und subjektiven Dimension verstanden werden und durch die Herstellung von möglichst vielen Gelegenheiten, an denen entsprechende Kompetenzen erworben werden können, unterstützt werden.
  • Eine zeitgemäße Form der Bildung ruht auf einem gesellschaftlich getragenen und institutionell kooperierenden Netzwerk von Erziehung, Bildung und Betreuung, das in Form von Bildungslandschaften immer stärker in den Blickpunkt einer sich zunehmend profilierenden lokalen Bildungspolitik rückt. Für die Kinder- und Jugendhilfe bietet sich dadurch die Möglichkeit einer aktiven Profilierung, die eine notwendig kooperative aber ebenso entschiedenere Positionierung erfordert. 

Zu beobachten ist, dass in der „neuen“, im Wesentlichen durch die Ergebnisse von PISA ausgelösten öffentlichen Bildungsdebatte, die Gefahr einer Engführung des Themas Bildung auf formelle, schulische Lernprozesse besteht. Gleichwohl muss festgehalten werden, dass dadurch aber auch bildungs- und sozialpolitische Konsequenzen für die Kinder- und Jugendhilfe deutlich werden: 

Das deutsche Bildungssystem in seiner viergliedrigen Struktur ist nicht in der Lage, die sozialen Unterschiede der Kinder- und Jugendlichen zu reduzieren, im Gegenteil werden sie durch die frühe Selektion nach Schulformen noch verstärkt.

Das gemessene Kompetenzniveau hängt in keinem anderen untersuchten Land so stark von der sozialen Herkunft ab wie in Deutschland. Die soziale Herkunft bestimmt primär die gemessenen Leistungsunterschiede. Diese Form der sozialen Chancenungleichheit, ist angesichts eines modernen gesellschaftlichen Demokratieverständnisses nicht zu akzeptieren und stellt kritische Anfragen an das Gesamtsystem der öffentlichen Erziehung und damit auch an die (möglichen) kompensierenden Bildungsanteile der Kinder- und Jugendhilfe.

Als drittes wesentliches Ergebnis aus der ersten PISA-Studie ist die Tatsache zu werten, dass fast ein Viertel der Schülerinnen und Schüler in Deutschland eine bildungspolitische Risikogruppe darstellt. Auch der häufige Hinweis auf die Sprachprobleme von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund, der nicht selten zu einer Reduktion der Risikogruppe auf eben die ethnische Herkunft führt, ist hier nicht wirklich weiterführend. Hinzu kommt, dass diese große Risikogruppe offensichtlich nicht einmal die basalen Kompetenzen besitzt, die als allgemeine Voraussetzung für die Teilnahme an formalisierten Bildungsprozessen und als Voraussetzungen für die gesellschaftliche Teilhabe insgesamt betrachtet werden können. 

Die PISA-Studie 2006 zeigt damit deutlich, dass die Schule die Bildungsaufgabe nicht alleine bewältigen kann. Damit wird die Aufmerksamkeit auf die Frage gelenkt, wie Kinder- und Jugendhilfe und Schule als Partner in gemeinsamer Verantwortung zukünftig miteinander kooperieren können, um im Interesse der Kinder und Jugendlichen ein aufeinander abgestimmtes und integrales Konzept von Erziehung, Bildung und Betreuung zu entwickeln. Verbunden damit wird das grundlegende Problem der Befähigungs-gerechtigkeit des deutschen Schulsystems mit seiner frühzeitigen Differenzierung in den einzelnen Schulformen in den Blick genommen.

Gerechtigkeit durch Bildung - Wo stehen wir? 

Vor diesem Hintergrund sind die eigenständigen Bildungsleistungen, die die Kinder- und Jugendhilfe in ihren vielfältigen und unterschiedlichen Leistungsbereichen der Tageseinrichtungen für Kinder, der Kinder- und Jugendarbeit, in den Hilfen zur Erziehung und der – in letzter Zeit stark in der öffentlichen Wahrnehmung gestiegenen – Familienbildung zur notwendigen Gesamtorganisation von Bildungsprozessen und Bildungsverläufen von Kindern und Jugendlichen erbringt, zu bewerten. Dabei versteht sich die Kinder- und Jugendhilfe neben Familie, Schule, Ausbildung und Beruf als eine eigenständige Bildungsinstanz die sich auf der Grundlage eines erweiterten und subjektorientierten Bildungsbegriffs im Prozess der Gestaltung eines abgestimmten Systems von Erziehung, Bildung und Betreuung beteiligt. Sie ist weder auf die Funktion der Zubringerleistung noch auf die des Problementsorgers für schulische Bildungsprozesse zu reduzieren, sondern agiert als gleichberechtigte Partnerin. Die Kinder- und Jugendhilfe fördert in den einzelnen Leistungsfeldern und Altersphasen, Bildungsprozesse in non-formellen Settings, stärkt Selbstbildungsprozesse bei Kindern und Jugendlichen und damit deren Möglichkeit, sich als soziales, kulturelles und geistiges Subjekt in ihrer Welt zu erfahren und zu erkennen. Dies ist eine Voraussetzung, um aktiv an der demokratischen Gestaltung unserer Gesellschaft teilzuhaben.
In der Kinder- und Jugendarbeit sind die bildungspolitischen Selbstverortungen konsequent weiter zu entwickeln und die kulturellen und politischen Bildungsansätze auszuweiten. 

Dieses gilt insbesondere für die Kindertagesstätten, deren Bildungsauftrag gegenüber einer Instrumentalisierung als bloß auf Schule vorbereitenden Institution profiliert werden muss.

Die Jugendsozialarbeit hat in den Feldern der Jugend-berufshilfe und der Schulsozialarbeit einen eindeutigen Bezug zum Thema Bildung, das mit seinem eigenständigen Profil für die Gestaltung integrativer Bildungsansätze von besonderer Bedeutung ist. 

Auch in den Hilfen zur Erziehung sind Möglichkeiten der vielfältigen und neuen Lern- und Bildungserfahrungen für benachteiligte Kinder- und Jugendliche aus schwierigen sozialen Lebensverhältnissen angelegt. Aktuell besonderer Aufmerksamkeit erfreut sich die (wiederentdeckte) Familien-bildung. Gerade in der Vorstellung eines lebenslangen Lernens müssen dabei Bildungsprozesse von Anfang an und hierbei besonders neue Ansätze und Zugangsformen zu Familien mit einem eher bildungsfernen Habitus entwickelt und umgesetzt werden.

Darüber hinaus beteiligt sich die Kinder- und Jugendhilfe produktiv an der Gestaltung von Ganztagsprojekten und von altersbezogenen Bildungslandschaften und trägt dadurch zur qualitativen Entwicklung einer neuen Schule bei.

Damit die Kinder- und Jugendhilfe diese offensive Rolle in der Gestaltung einer neuen Bildungslandschaft einnehmen kann, sind allerdings kritische und selbstreflexive Anfragen an ihre notwendige Positionierung zu Bildungsfragen zu stellen, um folgende Aspekte ihrer professionellen Identität und ihres Verständnisses von Bildung produktiv zu bearbeiten: 

  •  Die Differenzierung in unmittelbare eigenständige Bildungsleistungen und die Ermöglichung von Bildung durch Erziehungsleistungen sowie von Gelegenheiten zur Teilhabe an Bildungsprozessen durch Betreuungs-arrangements ist eine zentrale Voraussetzung für ihre selbstbewussten Zuständigkeits- und Ressourcen-zuordnungen. 
  • Die Kinder- und Jugendhilfe muss sich mit den fachlichen Standards anderer Bildungsträger auseinandersetzen. Kooperation mit diesen bedeutet aber nicht nur kompensatorisch zu arbeiten, sondern auch, sich aktiv in die aktuelle Bildungsdebatte einzubringen. 
  • Eine verstärkte Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe auf Bildung darf aber nicht dazu führen, dass sie den aktuellen „Verlockungen“, zukünftig als Teil des Bildungssystems betrachtet zu werden nachgibt. Ein solches Verständnis würde die Einheit der Jugendhilfe in Frage stellen und es besteht die Gefahr, auf einen kleinen Kernbestand defizitorientierter erzieherischer Hilfen reduziert zu werden. 

Gleiche Bildungschancen für alle Kinder und Jugendlichen!

Der im 12. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung zugrunde gelegte umfassende Bildungsbegriff in seinen vier Dimensionen, der kulturellen, sozialen, subjektiven und materiell- dinglichen Weltaneignung, ist sowohl als Grundlage für die bildungspolitische Selbstvergewisserung in der Kinder- und Jugendhilfe als auch für die Gestaltung der zukünftigen Kooperation mit der Schule geeignet.

  • Die sozialpolitische Ausrichtung dieses neuen abgestimmten Systems von Erziehung, Bildung und Betreuung muss die Überwindung der gesellschaftlichen Spaltung zwischen bildungsnahen und bildungsfernen Gruppen zum Ziel haben und darin ein wesentliches Element der Herstellung von Befähigungs- und Verwirklichungsgerechtigkeit sein.
  • Die moderne und zeitgemäße Vorstellung von Bildung, wonach sich die Erfahrungs-, Lern- und Bildungsprozesse von Heranwachsenden in fortgeschrittenen Gesellschaften nicht an einem exklusiven Ort, wie z.B. die Schule anbinden lassen, machen eine abgestimmte Vernetzung und Abstimmung zwischen den unterschiedlichen formellen und informellen Bildungsprozessen, den entsprechenden Settings und den darin handelnden Akteuren notwendig. 
  • Vor allem in der Konkretisierung der zurzeit entstehenden Diskussion um die Ausgestaltung von Kommunalen Bildungslandschaften, in denen ein kohärentes Gesamtsystem von Erziehung, Bildung und Betreuung Realität werden kann, wird die Kinder- und Jugendhilfe einen aktiven Teil einbringen. Bildungslandschaften sind eine geeignete Möglichkeit zur Überwindung von institutionellem Denken und der Zuweisung separierender Einzelzuständigkeiten mit dem Ziel einer umfassenden kommunalen Bildungspolitik. 

Aus diesem umfassenden Bildungsverständnis heraus kann die Kinder- und Jugendhilfe selbstbewusst und ohne ihre fachliche Eigenständigkeit in Frage zu stellen Forderungen an das Schulsystem und andere Bildungsträger zur gemeinsamen Gestaltung von zeitgemäßer Bildung in öffentlicher Verantwortung entwickeln.

Gerechtigkeit durch Integration

Integration beschreibt das politische Ziel in zentralen Gesellschaftsbereichen und Feldern der Bildungs-, Ausbildungs- und Beschäftigungspolitik, ebenso in der Sozialpolitik insbesondere mit Blick auf Fragen der Migration. Im Mittelpunkt der Diskussion um Integration stehen in den oben genannten Politikfeldern die Dimensionen Struktur, Kultur, Soziales, Bildung und auch Identität sowie Identifikation. Rund ein Viertel der in Deutschland aufwachsenden jungen Menschen haben einen Migrationshintergrund. Mit ihren besonderen Ressourcen bieten sie unserer Gesellschaft die Chance zur kulturellen Vielfalt.

Integration ist zu begreifen als Aufgabe sämtlicher gesellschaftlichen Kräfte, allen Kindern, Jugendlichen und ihren Familien die Möglichkeit zu eröffnen, ihr Recht auf Teilhabe an den gesellschaftlichen Ressourcen wie Eigentum, soziale Sicherheit, Arbeit, Bildung, Gesundheit und Kultur zu verwirklichen wie auch Meinungsbildung und Entscheidungen unserer Gesellschaft mit zu gestalten und Verantwortung zu übernehmen. Integration setzt Gleichberechtigung und gegenseitige Wertschätzung voraus und ist ein wechselseitiger und dauerhafter Prozess.

In der Kinder- und Jugendhilfe wird unter dem Thema Integration zumeist Integration junger Menschen mit Migrationshintergrund verstanden, was auch im Folgenden schwerpunktmäßig in den Blick genommen wird.

  •  27% aller Kinder und jungen Menschen bis 25 Jahre in Deutschland sind zugewandert oder haben mindestens einen Elternteil, der zugewandert ist (Quelle: Statistisches Bundesamt)
  • 1.274.875 (8,8%) der in Deutschland lebenden Minderjährigen haben keine deutsche Staatsbürgerschaft (Quelle: Statistisches Bundesamt)
  • 23% der Kinder in Kindertageseinrichtungen haben einen Migrationshintergrund (Quelle: AKJStat)
  • Von über 1000 Erziehungsberatungsstellen bieten 44 Beratung in türkischer, 26 in russischer und 16 in polnischer Sprache an (Quelle: www.bke.de, eigene Berechnungen)

Kulturelle Vielfalt ist ein Kennzeichen der Gesellschaft in Deutschland seit jeher. Wanderungsbewegungen nach und aus Deutschland heraus sowie die Wandlung Deutschlands zu einem Einwanderungsland haben ebenso dazu beigetragen wie eine Geschichte mit vielfältigen Umbrüchen. 

Vielfalt als solche mit ihren verschiedenen Ausprägungen wurde und wird in Deutschland aber sehr unterschiedlich bewertet und mal mehr oder weniger im öffentlichen Bewusstsein wahrgenommen. Eine Gesellschaft, die sich über Jahrzehnte nicht in der Lage gesehen hat, sogenannten Gastarbeitern und ihren Nachkommen der 2. und 3. Generation angemessene Integrationsangebote zu machen, steht nun vor der Aufgabe, eine andere Haltung zu entwickeln.

Vielfalt fordert die sie gestaltenden Akteure - und damit auch die Kinder- und Jugendhilfe - immer dann ganz besonders heraus, wenn gleichzeitig Prozesse der Ausgrenzung und Abgrenzung existieren. Ausgrenzung von vermeintlich anderen durch strukturelle Benachteiligung, durch Diskriminierung oder durch Gewalt stellen die Grundlagen unserer Gesellschaft in Frage. Die Organisation der Mitwirkung aller in Deutschland lebenden Menschen an gesellschaftlichen und politischen Entscheidungen und die Teilhabe an den gesellschaftlichen Ressourcen sollen die Ziele des Grundgesetzes: die Sicherung des inneren Friedens und des gesellschaftlichen Zusammenhalts verfolgen.

Die demographische Entwicklung und die Prozesse der Globalisierung haben in den letzten Jahren in Hinsicht auf Prozesse der sozialen Integration Migration und die Menschen mit Migrationshintergrund ins Zentrum der Aufmerksamkeit gerückt. Die Gesellschaften in Deutschland und Europa stehen nach wie vor vor großen Aufgaben, für Menschen, die zugewandert sind und für deren Nachkommen die Voraussetzung für Integration zu schaffen. 

Junge Menschen mit Migrationshintergrund und deren Familien sind mehr und höheren sozialen und ökonomischen Belastungen als der Durchschnitt der Bevölkerung ausgesetzt. Hinzu kommen Diskriminierungserfahrungen wegen ihrer Herkunft. Neben diesen erschwerten Bedingungen des Aufwachsens verfügen junge Migrantinnen und Migranten aber auch über Potentiale wie z.B. die in ihrer Familiengeschichte verankerte Bereitschaft zur Mobilität, die Fähigkeit, sich auf neue Lebensumstände und weitere Kulturen einzulassen und eine selbstverständliche Zwei- und Mehrsprachigkeit. Diese Fähigkeiten nicht zu fördern oder gar gering zu schätzen, wäre ein Verlust für unsere gesamte Gesellschaft – und die Kinder und Jugendlichen selbst.

Gerechtigkeit durch Integration – Wo stehen wir? 

Die Kinder- und Jugendhilfe hat in einer großen Anzahl von Projekten erfolgreich Ansätze der interkulturellen Öffnung und der interkulturellen Arbeit erprobt und in sehr vielen Einrichtungen treffen sich Jungen und Mädchen mit und ohne Migrationshintergrund, arbeiten Fachkräfte erfolgreich mit ihnen und ihren Eltern. Sie tragen auf diese Weise sehr unspektakulär und kontinuierlich zu gelingenden Prozessen des Miteinanders statt Nebeneinanders bei. 

Die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen durch Kinder mit Migrationshintergrund z.B. ist annähernd vergleichbar der Inanspruchnahme durch Kinder ohne Migrationshintergrund. Die Kindertagesstätten leisten damit einen bedeutsamen Beitrag zur Integration. 
Auf die Verschiedenartigkeit der Ressourcen und Belastungen von Jungen und Mädchen mit Migrations-hintergrund antwortet die Kinder- und Jugendhilfe mit geschlechtsspezifischen Ansätzen. In dieser Arbeit steckt die stetige Herausforderung, nicht den öffentlich und medial angebotenen Klischees zu folgen, sondern dem Anspruch der Jungen und Mädchen auf Wahrnehmung ihrer Individualität und eigenen Verortung in ihrem Lebenskontext Rechnung zu tragen. 

Das gesellschaftlich vorherrschende getrennte Neben-einander von Gruppen mit und ohne Migrationshintergrund stellt für die Einrichtungen der offenen Jugendhilfe jedoch nach wie vor eine große Herausforderung dar, alle jungen Menschen gleichermaßen in ihre Angebote einzubeziehen. Empirische Studien zeigen deutlich, dass von einer flächendeckenden interkulturellen Öffnung der Kinder- und Jugendhilfe noch keinesfalls die Rede sein kann. 

Gleiches ist für Ausbildung und Studium der wichtigsten Berufe in der Kinder- und Jugendhilfe zu festzustellen: Die Vermittlung von Kompetenz im Umgang mit Vielfalt und von interkultureller Kompetenz gehören nicht zu den Qualitätsstandards der Aus- und Fortbildungen, auch wenn es in den allermeisten Angeboten der beruflichen Aus- und Fortbildung einzelne Veranstaltungen vielfaltsbezogenen Themen gibt. Die Förderung von Mehrsprachigkeit und Mehrkulturalität aller Kinder und Jugendlichen ist als generelles Ziel der Kinder- und Jugendhilfe noch nicht verankert.
Die bisher vorliegenden Daten zur Nutzung von weiteren Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe durch Kinder, Jugendliche und ihre Eltern mit Migrationshintergrund, die sich auf deren Nationalität beziehen, lassen nur sehr vorsichtige Schlüsse zu: So sind ausländische Familien in den Hilfen zur Erziehung insgesamt nicht entsprechend ihrem Bevölkerungsanteil und eher bei bereits erheblichem Hilfebedarf vertreten. 

Der gemeinsame Einbezug von Vätern und Müttern mit Migrationshintergrund in die Angebote für Eltern bleibt wie in der Kinder- und Jugendhilfe allgemein eine bisher nicht befriedigend beantwortete Herausforderung. Es fehlen weitgehend noch erfolgversprechende Konzepte, die auch die schwieriger anzusprechenden Zielgruppen unter den Eltern erreichen. 

Für eine Politik, die Ausgrenzung verhindert!

Das Konzept von Vielfalt als Bereicherung muss auf allen Ebenen der Kinder- und Jugendhilfe verankert werden wie auch das Verständnis von Integration als Miteinander von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die alle zugehöriger Teil unserer Gesellschaft sind. Kinder- und Jugendhilfe muss sich mehr als bisher als Anwalt für die Integration verstehen. Im Verbund mit anderen gesellschaftlichen Akteuren gilt es immer wieder zu prüfen, ob Kinder und Jugendliche mit und ohne Migrations-hintergrund ihr Recht auf die Entwicklung ihrer Fähigkeiten und ihr Recht auf die Verwirklichung der eigenen Lebenspläne verwirklichen können und ob es gelingt, ein wertschätzendes Miteinander auf allen Ebenen der Gesellschaft zu leben. 

Träger von Einrichtungen und übergeordnete Verbände müssen Integration zum Bestandteil ihrer eigenen Strukturen, ihrer Konzeptionen, ihrer Führungsaufgaben und ihrer Aktivitäten machen. Öffnung für die kulturelle Vielfalt unserer Gesellschaft muss umgesetzt werden durch:

  • Angebote, die das Miteinander von jungen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund und deren Familien fördern und dabei sowohl deren besondere Stärken als auch Bedarfe berücksichtigen. Dazu gehört auch die Beteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund auf den verschiedenen Ebenen der Entscheidung über Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe ebenso wie über die Angebote und Maßnahmen. 
  • Eine öffentliche Kommunikation, die die verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen und ihre Medien ausdrücklich und direkt anspricht und einbezieht.
  • Standards des fachlichen Handelns, die die unterschiedlichen Zielgruppen in die (Weiter)entwicklung der Standards einbeziehen und die ihre Bedarfe berücksichtigen. Die Sicherung einer differenzierten Verständigung ist unabdingbarer Bestandteil solcher Standards. Die Umsetzung der Standards sollte durch die Formulierung von messbaren Indikatoren und deren regelmäßige Erhebung abgesichert werden. 
  • Die Entwicklung interkultureller Kompetenz der Fachkräfte, die sich durch Empathiefähigkeit, Ambiguitätstoleranz, Selbstreflexion, Handlungsfähigkeit für interkulturelle Situationen und Wissen über kulturelle und soziale Kontexte auszeichnet. 
  • Die gezielte berufliche Förderung fachlich qualifizierten Nachwuchses mit Migrationshintergrund. 
  • Aus- und Fortbildungen für die vor Ort oder in übergeordneten z.B. verbandlichen Funktionen arbeitenden Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, die Aspekte von Vielfalt und Integration als integralen Bestandteil aller Ausbildungselemente enthalten, die auch sehr praktische Elemente für die Arbeit in interkulturellen Kontexten vermitteln wie z.B. die Fähigkeit, Dolmetscher zu nutzen.

Gerechtigkeit durch Teilhabe

Teilhabe ist der umfassendste Begriff zur Klärung der Rolle der Heranwachsenden in der Gesellschaft. Der Begriff schließt neben der Beschäftigung mit Beteiligung Fragen nach der Befähigungs- und Verwirklichungsgerechtigkeit ein, die Voraussetzung für eine wirkliche Teil-Habe sind. 
Teil zu haben an der Gesellschaft und am gesellschaftlichen Leben ist grundlegendes Recht eines jeden jungen Menschen und gleichzeitig Voraussetzung dafür, als mündiger Bürger in eine Demokratie und ein lebendiges Gemeinwesen hereinzuwachsen. 

  • Regionenvergleich – ein Beispiel: Jugendarbeitslosigkeit in Baden-Württemberg: 5,7%, in Brandenburg: 18% (im Jahr 2006; Quelle: Bundesagentur für Arbeit)
  • agessatz für Kinder (unter 14 Jahren) von Hartz IV Empfängern für Lebensmittel: 2,57€ (Quelle: Forschungsinstitut für
  • Monatlicher Regelsatz für die Wahrnehmung kultureller Aktivitäten (inkl. Schulmaterialien und Freizeitgestaltung): 22,88€ (Quelle: Bundesagentur für Arbeit)
    Kindern und Jugendlichen wird die Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen und auch an Entscheidungen, die ihre Lebenswelt betreffen, erschwert. Darüber hinaus haben Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihrer Herkunft und anderen individuellen Voraussetzungen benachteiligt werden, in der Regel einen schwierigeren Zugang zu grundlegenden Bedingungen für eine Teilhabe an der Gesellschaft:
  • Kinder und Jugendliche aus ländlichen Räumen, die von Abwanderung und dem Abbau der Infrastruktur betroffen sind, haben oft geringere Teilhabechancen. Dies wird verstärkt durch im Elternhaus fehlende materielle und immaterielle Ressourcen, Zugänge z.B. zu Vereinen, Jugendarbeit, Musikschulen, Bibliotheken und Kindertageseinrichtungen zu ermöglichen
  •  Kinder und Jugendliche mit Behinderungen oder gesundheitlichen Einschränkungen sind in ihrer Teilhabe aufgrund des Fehlens integrativer Einrichtungen und der häufig mangelnden Akzeptanz ihrer Umwelt – auch mancher Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe – eingeschränkt.
  • Die soziokulturelle Herkunft beeinflusst die Teilhabe-chancen an Bildung und damit auch die Zugangs-möglichkeiten zu Arbeit und Beschäftigung. Auch das Geschlecht hat nach wie vor einen Einfluss auf die Bildungschancen, auch wenn sich das Verhältnis geändert hat: in Bezug auf die Bildungsabschlüsse sind nun eher die jungen Männer benachteiligt. Gleichzeitig wählen junge Frauen nach wie vor eher nicht adäquat vergütete Berufe mit geringeren Aufstiegschancen und Einflussmög-lichkeiten. Dies hat Auswirkungen auf die Teilhabe-möglichkeiten und damit auf das zur Verfügung stehenden Spektrum von Verwirklichungschancen.
  • Die regionalen Disparitäten beeinflussen die Teilhabechancen junger Menschen; so geht eine hohe Jugendarbeitslosigkeit mit dem Druck, in wirtschaftlich stärkere Regionen abzuwandern einher und hat damit auch Einfluss auf die Gestaltung sozialer Netzwerke und der Lebenswelten besonders von Jugendlichen und jungen Erwachsenen. 


Fehlende Ressourcen verstärken sich gegenseitig und verwehren jungen Menschen die Chancen auf Partizipation, Mitbestimmung und Interessensvertretung und damit auf Teilhabe. 

Gerechtigkeit durch Teilhabe – Wo stehen wir?

Ein wichtiger Beitrag der Kinder- und Jugendhilfe liegt in der Ermöglichung von Teilhabe für alle jungen Menschen jenseits von soziokultureller Herkunft, Geschlecht und Behinderung und in der Kompensation von Benachteiligung durch individuelle Förderung, wie sie in den entsprechenden Paragraphen des SGB VIII (§1, §8, §9) gefordert wird. Die Aufgaben liegen einerseits darin, junge Menschen zur Teilhabe zu befähigen, andererseits aber auch darin, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass Verwirklichungs-chancen zur Verfügung gestellt werden.
Die Selbstorganisation der Jugendverbandsarbeit mit ihren Möglichkeiten der Partizipation und Mitwirkung spielt hier eine große Rolle. Sie bietet vielen jungen Menschen eine soziale Heimat und Möglichkeiten der Identitätsentwicklung und Anerkennung ihrer Leistungen. Soziales und politisches Engagement in organisierter Form, aber auch als projektorientierte Beteiligung befähigt Kinder und Jugend-liche, ihre eigenen Ressourcen zu erkennen und zu entwickeln. Interkulturelle Jugendarbeit, kulturelle und politische Jugendbildung, integrative Arbeit und Jugend-sozialarbeit leisten ihren Beitrag, Teilhabe für alle Kinder und Jugendliche zu ermöglichen. Die enge Verzahnung von Bildung, Integration und Teilhabe wird hier besonders deutlich.

Die Förderung politischer Partizipation durch Beteili-gungsprojekte in der Jugendbildung können Kindern und Jugendlichen – neben der Einübung demokratischer Spielregeln – vermitteln, dass sie einen wichtigen Platz in der Gesellschaft einnehmen und dass sie teilhaben an gesellschaftlichen Prozessen.

Neben diesen Formen der Partizipation an Gesellschaft sind auch die Hilfen zur Erziehung zu nennen, die besonders auf den Schutz der Rechte junger Menschen und auf die Förderung der individuellen Ressourcen ausgerichtet sind. Da die soziokulturelle Herkunft einen großen Einfluss auf die Teilhabechancen junger Menschen hat, ist für spezielle Zielgruppen eine besondere Begleitung notwendig, die durch die Unterstützung und Förderung individueller Ressourcen auf Befähigungsgerechtigkeit ausgerichtet ist. Heimbeiräte und sonstige strukturell verankerte Formen der Beteiligung junger Menschen in den Hilfen zur Erziehung (wie auch in den Hilfeplanverfahren) sind hier als wichtige Instrumente zu nennen.

Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen leisten einen wichtigen Beitrag in der frühen Förderung und der Entwicklung von Selbstbildungsfähigkeiten, die helfen, dass Kinder und Jugendliche in späteren Jahren Benachteiligungen kompensieren können. 

Eine weitere Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist die Anwaltschaft für die Interessen junger Menschen in deren Lebensumfeld aber auch auf politischer Ebene. Für die stellvertretende Interessenswahrung im Gemeinwesen spielen die Jugendhilfeausschüsse mit ihrer besonderen Struktur eine große Rolle. Die Kinder- und Jugendhilfe stellt eine wichtige Instanz dar, um die direkte und indirekte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an gesellschaftlichen Prozesse sicherzustellen, zu Teilhabe zu befähigen und sich für eine Erweiterung der Verwirk-lichungschancen einzusetzen. 

Eine Kinder- und Jugendhilfe, die sich aktiv für die Teilhabe junger Menschen einsetzt, muss die in der praktischen Umsetzung liegenden Schwierigkeiten mitreflektieren. Eine Gefahr bei Beteiligungsprojekten für Kinder und Jugendliche ist ihre Instrumentalisierung. Dies bezieht sich zum einen darauf, dass z.B. bei Spielplatzplanungen oder in der Stadtplanung die Politik bestrebt ist, sich ein kinder- und jugendfreundliches Gesicht zu geben, die Beteiligungs-prozesse aber oft so angelegt sind, dass sich nur wenige junge Menschen beteiligen und diese sehr stark an den Spielregeln der Erwachsenen ausgerichtet sind. In solchen Prozessen steckt die Gefahr einer reinen Alibi-Beteiligung. 

Manche Zielgruppen der Kinder- und Jugendarbeit benötigen intensive Förderung, um sie zu einer aktiven Teilhabe zu befähigen. Besonders die Arbeit mit sozial benachteiligten jungen Menschen findet häufig in Projekten statt, die zwar auf individuelle Förderung ausgelegt sind, aber nicht in kontinuierliche und auf Nachhaltigkeit angelegte Strukturen überführen. Diese auf spezifische Zielgruppen zuge-schnittenen Projekte leisten so nur wenig für die soziale Integration, die Gruppen bleiben „unter sich“. Nachhaltige gesellschaftliche Teilhabe kann auf diesem Wege nur schwer ermöglicht werden. 

Manche Gruppen von jungen Menschen sind weitestgehend von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen. Hierzu gehören die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge ebenso wie die hier lebenden Kinder von Menschen ohne Aufenthaltsstatus.

Eine weitere Herausforderung an die Kinder- und Jugendhilfe ist der verstärkte Einbezug junger Menschen mit Behinderungen in ihre Angebote und die Sicherstellung gleichberechtigter Teilhabe. 

In den Hilfen zur Erziehung wird häufig der Spagat zwischen der Ermöglichung von Teilhabe, der Beteiligung an Entscheidungen und dem Schutz- und Kontrollauftrag der Kinder- und Jugendhilfe deutlich. Diese Balance stellt hohe Anforderungen an die Professionalität der beteiligten Fachkräfte und unterstreicht den Anspruch, eine verant-wortungsbewusste Anwaltschaft für junge Menschen zu übernehmen.

Gleichzeitig richten sich viele Beteiligungsprojekte, aber auch Teile der Jugendverbandsarbeit an spezifische Zielgruppen. Insbesondere eine stark organisierte und verbindliche Arbeit über einen längeren Zeitraum erreicht häufig die Kinder und Jugendlichen, die die Vorraussetzungen für eine gelingende Teilhabe bereits in großem Umfang mitbringen. 

Finanzschwache und durch den demographischen Wandel betroffene Kommunen kürzen die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe zunehmend. Insbesondere in Quartieren, in denen oft mehrere Faktoren, durch die Teilhabe junger Menschen erschwert wird, zusammenkommen, werden Kindern und Jugendlichen wenige Möglichkeiten geboten, sich und ihre Ideen auszuprobieren und ihrer Meinung Geltung zu verschaffen. Hier werden die Grenzen der Kinder- und Jugendhilfe deutlich und die Fachpolitik ist gefordert, im Interesse der jungen Menschen bessere Rahmenbedingungen für Teilhabe und Verwirklichungs-chancen einzufordern.

Für eine Politik, die Teilhabechancen für alle Kinder und Jugendlichen eröffnet!

Ein zentrales Anliegen der Kinder- und Jugendhilfe muss die Ermöglichung und Sicherung einer umfassenden Teilhabe junger Menschen an der Gesellschaft sein. 

Allen Kindern und Jugendlichen muss – jenseits der materiellen Ausstattung ihrer Elternhäuser – die Möglichkeit offen stehen, Angebote der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch zu nehmen. Insbesondere in Bezug auf die Kindertagesbetreuung, in der Kinder nach ihren individuellen Fähigkeiten gefördert werden sollen, setzt dies eine Erweiterung der integrativen Angebote, die Abschaffung der Elternbeiträge sowie eine verstärkte Qualifizierung der Fachkräfte voraus.

Projektorientierte Formen der Beteiligung müssen so nachhaltig angelegt sein, dass im Anschluss gewecktes Interesse an Engagement nicht im Sande verläuft. Um dies umzusetzen, muss aber eine kontinuierliche Finanzierung sichergestellt sein, die es ermöglicht, auch über längere Zeiträume mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern konzep-tionell zu arbeiten und Anschlussprojekte zu planen. Neben den projektorientierten Formen ist zur Sicherung von Teilhabe eine strukturelle Verankerung der Beteiligung junger Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe notwendig.

Die Kinder- und Jugendhilfe muss – um die eigentlichen Ziele bei der Beteiligung junger Menschen nicht aus dem Blick zu verlieren – ihre Arbeit an der Ermöglichung von Teil-Habe ausrichten und ihre Angebote dahingehend überprüfen. Konzepte, die sich besonders an Teilhabe und an einer gerechten Verteilung der Befähigungs- und Verwirklichungschancen ausrichten, müssen entwickelt und durch die Kinder- und Jugend(hilfe)politik als Lobby für junge Menschen aktiv in politischen Zusammenhängen vertreten werden.

Die demografische Entwicklung macht die Frage nach der Teilhabe junger Menschen, deren Anteil an der Bevölkerung kleiner wird, immer wichtiger. Dies hat auch ökonomische Gründe: der drohende Mangel an gut ausgebildeten jungen Menschen wird es auf Dauer nicht erlauben, Teile der jungen Bevölkerung aus der Gesellschaft auszuschließen. Aber auch der Blick auf die Zukunft junger Menschen in einer immer älter werdenden Gesellschaft macht es notwendig, ihnen eine starke Stimme zu geben.

Für eine gerechte Kinder- und Jugend(hilfe)politik

Kinder- und Jugendhilfe benötigt ein Wissen über Zusammenhänge von soziokultureller Herkunft, individuellen Voraussetzungen, Lebenswelten, Bildung und Teilhabe-chancen. In der Aus- und Weiterbildung der Fachkräfte müssen Erkenntnisse über diese Zusammenhänge und über geeignete Forschungsmethoden einen zentralen Platz finden. Auch die Kinder- und Jugendhilfeforschung ist aufgefordert, diese Beziehungen verstärkt in den Blick zu nehmen. 

In der nationalen Kinder- und Jugend(hilfe)politik liegt die Aufgabe der Akteure vor allem darin, auf Ungerechtigkeiten und die Zusammenhänge zwischen Herkunft und verweigerten Teilhabechance hinzuweisen und auf eine strukturelle Veränderung hinzuarbeiten. 

Da solche Zusammenhänge aber keine national be-schränkten Phänomene sind, ist es von großer Bedeutung, grenzübergreifende Vernetzungen in Kinder- und Jugend(hilfe)politik zu nutzen, um auf europäischer Ebene an politischen Priorisierungen mitzuwirken. Die Mitarbeit der deutschen kinder- und jugend(hilfe)politischen Strukturen in internationalen Foren und Netzwerken ist daher ebenso wichtig wie die Teilnahme an der Diskussion über Perspektiven und Instrumenten für eine gerechte europäische Kinder- und Jugend(hilfe)politik. 

Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigen-verantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (§1 Abs. 1 SGB VIII).

Gerechtes Aufwachsen ist möglich!

 

Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ

13. Februar 2008