Antworten der Arbeitgemeinschaft für Jugendhilfe zu den Konsultationsfragen der Europäischen Kommission zur zukünftigen Programmgestaltung im Bereich allgemeine und berufliche Bildung und Jugend nach 2006 zur Vorlage beim BMFSFJ

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A     Art der Maßnahmen

A.1 Mit welchen allgemeinen oder besonderen Bedürfnissen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend sollten sich die künftigen Programme der Europäischen Union befassen?

  • Europa soll für alle Jugendlichen erlebbar werden.
  • Die jugend- und bildungspolitische Zusammenarbeit und Vernetzung in Europa soll gestärkt, inhaltlich gestaltet und nachhaltig abgesichert werden (‚Jugend als wesentliche Säule der Zivilgesellschaft’).
  • Die im Weißbuch ‚Jugend’ vorgeschlagenen jugendspezifischen Themen sollen bearbeitet und umgesetzt werden, die Querschnittspolitik Jugend (‚Einmischung in andere Politikbereiche’) soll handlungsleitend konkretisiert werden.
  • Die Themenbereiche, die im Rahmen der Konsultationen zum Weißbuch eingebracht wurden, sollen ebenfalls bearbeitet werden.
  • Der stärkeren Bedeutung des non-formellen und informellen Lernens muss Rechnung getragen werden.
  • Jugend- und Bildungspolitik sind Querschnittsaufgaben, deren Berücksichtigung in allen Politikbereichen der EU handlungsleitend konkretisiert werden sollte.

A.2 Welche Arten von Maßnahmen, die von den derzeitigen Programmen unterstützt werden, sollten auch nach dem Jahr 2006 fortgeführt werden? Welche neuen Maßnahmen sollten gegebenenfalls hinzukommen, welche fallen gelassen werden? Weshalb?

Zum Programm Jugend:

  • Aktion 1 Jugendbegegnungen ist unbedingt beizubehalten. Aktion 2 EVS ist unbedingt beizubehalten.(siehe auch Anmerkungen zum Thema Benachteiligte unter C)
  • Aktion 3 Aufnahme sollten Pilotprojekte erhalten, die aus drei Teilen bestehen könnten:

a) Europäische Modellprojekte im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe auf lokaler, regionaler, nationaler und transnationaler Ebene („best practice“-Beispiele) zu thematischen Schwerpunkten
b) Jugendinitiativen, die europäisch relevant sind
c) Future Capital Projekte, die thematisch ausgerichtet sind.

  • Aktion 4 Gemeinsame Aktionen sollten unbedingt beibehalten werden. Ein darüber hinausgehender Ausbau der Kooperation / Kommunikation zwischen verschiedenen Programmen ist unbedingt notwendig (siehe dazu auch die Anmerkungen zu Fragen C).
  • Aktion 5 Unterstützende Maßnahmen sollten unbedingt beibehalten werden. (siehe Vorschlag für weitere Aktionen) Allerdings sollten diese stärker auf die Inhalte der dezentral geförderten Aktionen abgestimmt werden.

Aufwendige Einzelkonferenzen (z. B. initiiert von einer Ratspräsidentschaft und zu einem meist willkürlich gewählten Thema) werden als nicht sinnvoll erachtet und sollten zugunsten von nachhaltigeren Projekten fallengelassen werden.

Zusätzliche Aktionen:

Nachhaltigkeit: Die derzeitigen Aktionen reichen nicht aus, um wirklich nachhaltig die Kooperation und Vernetzung von Jugendstrukturen in Europa voranzutreiben. Es wird daher eine Förderung der dauerhaften Zusammenarbeit und des fortlaufenden Austausches zwischen den Multiplikatoren und Multiplikatorinnen der internationalen Jugend(hilfe)politik angeraten. Die Maßnahmen der Aktion 5 reichen dafür aufgrund der Einmaligkeit und Zweckgebundenheit der Maßnahmen nicht aus. Ein auf Nachhaltigkeit ausgerichtetes Jugendprogramm der EU darf sich nicht nur auf die Zielgruppe der Jugendlichen bis 25 Jahre beschränken, sondern muss die Rahmenbedingungen für einen angemessenen Austausch zwischen Multiplikatorinnen, Multiplikatoren und Fachkräften der Ju- gend(hilfe)politik in ihrer Förderung berücksichtigen, damit der Jugendaustausch und die Jugendzusammenarbeit auf einer kontinuierlichen Basis erfolgen kann.

Forschung: Es wird angeregt, eine Maßnahme im Bereich Forschung in einer eigenen Aktion zu fördern. Dabei ist sowohl
a) die Evaluation des Programms selbst gemeint als auch
b) eine längerfristige Wirkungsforschung von Maßnahmen der einzelnen Aktionen.

Im Sinne des bereits vorgeschlagenen europäischen Jugendberichtes ist es auch anzustreben,
c) eine vergleichende Jugendforschung zwischen den Mitgliedsstaaten durchzuführen.

Zu b)  Das Wissen über die Wirkungen der Maßnahmen von internationaler Jugend(hilfe)politik   ist sehr gering. Es muss intensiver den Fragen nachgegangen werden, wie sich europäische Maßnahmen in den Lebensverläufen von jungen Menschen auswirken und ob die gesteckten Ziele (z. B. europäische Identität) wirklich mit den derzeitigen Maßnahmen erreicht werden. Das Wissen dar- über würde die weitere Planung und Konzeptentwicklung auf der Grundlage von empirischen Erkenntnissen erlauben und nicht wie bisher vorwiegend auf allgemeinen Vermutungen basieren lassen. Längerfristige Forschungsvorhaben, die eventuell auch über die Programmphase hinausgehen, sind dafür notwendig.

Zu c) Es liegen zu wenig Informationen über die jugend(hilfe)politische Situation in den EU- Mitgliedsstaaten vor. Insbesondere bei der Debatte um Best-Practice-Beispiele wird deutlich, dass es dringend notwendig ist, den strukturellen und jugend(hilfe)politischen Kontext des jeweiligen Landes zu kennen und mit dem Kontext des eigenen Landes in Verhältnis zu setzen. Eine direkte Übertragung von Best-Practice ist an vielen Stellen ohne diese Hintergrundinformationen und ohne zwischenstaatliche Vergleiche nicht möglich.

Zum Programm Leonardo

Die Aktion transnationale Netze sollte zugunsten von direkter Förderung von berufsbezogenem europäischem Austausch im Berufsbildungsbereich für die Zielgruppe selbst zurückgefahren werden.


A.3 Wie können unsere Programme die Maßnahmen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene (z. B. Mobilitätszuschüsse) sowie andere EU-Programme besser ergänzen? Wie können sie vorbildliche Verfahren in verschiedenen Ländern nutzbar machen, damit das Endergebnis mehr als nur die Summe aller Teile ist?

  •  Es ist wichtig, eine Kofinanzierung zwischen nationalen Fördermitteln und den EU- Programmmitteln zu ermöglichen, ohne dabei die Gesamtmittel zu reduzieren. Aufgrund von EU-Förderprogrammen dürfen die nationalen Mittel für internationale Jugend(hilfe)politik nicht zurückgefahren werden. Im Gegenteil, die Schaffung eines gemeinsamen Europas ist nicht nur die Aufgabe der EU, sondern liegt ebenso in der Verantwortung aller Ebenen. Daher sind auch von kommunaler, regionaler und nationaler Ebene mehr Finanzen für europäische Anliegen zur Verfügung zu stellen.
  • Eine pauschale Mittelzuweisung von Seiten der EU würde die Finanzierung der real anfallenden Personal- und Strukturkosten für die Beantragung und Durchführung der Maßnah- men ermöglichen. Dies ist unbedingt anzustreben. Allerdings ist darauf zu achten, dass bei einer Pauschalfinanzierung die EU-Mittel in den Haushalten von Bund, Ländern und Kommunen weiterhin kenntlich bleiben und europäischen Anliegen dienen, damit die europäische Dimension zum Tragen kommt.
  • Eine transparente Verknüpfung der Haushaltslinien europäischer Strukturförderung im Jugendbereich (z. B. Jugendforum) und der Programmgelder ist sinnvoll, ohne dass dadurch die Gesamtmittel reduziert werden dürfen.

(Es gibt in Deutschland keine Kooperation zwischen den jeweiligen Nationalagenturen der verschiednen Programme.)


A.4 Wie können unsere Programme die Innovation und den Innovationstransfer besser fördern?

  •  Siehe dazu den Vorschlag unter A.2 Pilotprojekte und zusätzliche Aktionen Forschung und Nachhaltigkeit.
  • Vorstellbar ist ein regelmäßiger Wettbewerb von Best-Practice-Beispielen. Ausgewählte Projekte sollen damit prämiert und öffentlich bekannter gemacht werden.
  • Der Begriff ‚innovativ’ ist eher schwierig. Eine einheitliche Definition ist wohl nicht sinn- voll, nicht zuletzt aufgrund der bereits an anderer Stelle erwähnten Unterschiede bezüglich der jeweiligen Hintergründe und Rahmenbedingungen in den Mitgliedsstaaten. Hier haben die Nationalagenturen eine besondere Rolle zu spielen, wenn es um die Übersetzung des eu- ropäischen Verständnisses von ‚Innovation’ in die nationale Praxis von Jugend- und Bildungsarbeit geht.


B     Geographische Reichweite

B.1 Welche Arten von Maßnahmen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend sind für die Zusammenarbeit mit „Drittländern“ (d. h. alle Länder abgesehen von den EU-, EWR- und Beitrittsländern) am wichtigsten?

  • Mit den sogenannten Drittländern werden weiterhin die Jugendbegegnungen eine wichtige Rolle spielen. Darüber hinaus sind aber gerade Programme zum Aufbau von Jugendstrukturen, Austausch und Qualifizierung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren von großer Bedeutung. (siehe B.2)
  • Für die Bildungs- und Berufsbildungsprogramme spielt der berufsbezogene Austausch mit Drittländern nicht so eine große Rolle, sondern vielmehr die strukturelle Zusammenarbeit (Beratung, Multiplikatorausbildung etc.).

B.2 SOKRATES und LEONARDO DA VINCI spiegeln vor allem die Bedürfnisse der europäischen Bürger wider. TEMPUS (und andere Gemeinschaftsmaßnahmen) hingegen bauen mit Hilfe der Bildung Beziehungen zwischen der EU und Drittländern auf, auch als Instrument der Entwicklungshilfe. Stehen diese beiden Arten von Maßnahmen derzeit in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander? Sollte die EU die Verbindungen zwischen ihren Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung und dem Rest der Welt fördern, oder sollte sie sich auf innereuropäische Verbindungen konzentrieren?

  • Programme im Sinne von Entwicklungszusammenarbeit sind im jugend(hilfe)politischen Bereich ausdrücklich auszuweiten bzw. bestehende Programme (TEMPUS) um die Bereiche Jugend(hilfe)politik zu ergänzen.
  • Grundsätzlich ist eine Entwicklungszusammenarbeit im Bereich Jugend und Bildung sowohl zwischen EU-Mitgliedsstaaten (insbesondere mit den neuen Mitgliedern und den Beitritts- kandidatenländern) als auch mit Drittstaaten auszubauen. (siehe B.1 Aufbau von Jugendstrukturen, Qualifizierung von Multiplikatoren und Multiplikatorinnen). Angesichts der realen Kosten und der zur Verfügung stehenden Programmgelder müssen eventuell jedoch Prioritäten gesetzt werden. Der Ausbau der Entwicklungszusammenarbeit mit den neuen EU- Mitgliedern und Kandidaten sollte dann stärker sein.
  • Außerdem sollten andere EU-Programme und Kooperationen mit Drittländern (z. B., TACIS, EUROMED, Zusammenarbeit mit AKP-Staaten) sich für die Belange der bildungs- und jugendpolitischen Zusammenarbeit öffnen (z. B. beim Aufbau von zivilgesellschaftlichen Strukturen).


B.3 Sollte es weiterhin getrennte Programme geben für EU, EWR und Beitrittsländer einerseits und den Rest der Welt andererseits? Oder sollten Drittländer in die wichtigsten Pro- gramme in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend einbezogen werden? Falls ja, wie?

  • Es ist weiterhin sinnvoll, getrennt Programme aufzulegen oder Kooperationen mit Drittländern ausdrücklich als eigene Aktionen innerhalb der Programme zu fassen. Damit kann sichergestellt werden, dass diesbezügliche Maßnahmen im gewünschten Umfang wirklich stattfinden.
  • Es ist anzustreben, die sogenannten Drittländer regional in Gruppen zu fassen (z. B. GUS, AKP), um nach den jeweiligen Bedarfslagen unterschiedliche Aktionen zu entwickeln. Auch kann damit die Frage der Gegenseitigkeit der Kooperationen (z. B. beim EVS) regional unterschiedlich geregelt werden. Die Gestaltungsmöglichkeiten der jugendpolitischen Programme und Kooperationen ist bei einer Regionalisierung für beide Seiten (EU und Partnerregion) sehr viel größer.
  • Eine Verknüpfung zwischen bilateralen Aktivitäten der EU-Mitgliedsstaaten mit sog. Drittländern (z. B. BRD – Russ.Fö.) und europäischen ‚außenpolitischen’ Aktivitäten im Jugendbereich erscheint an einigen Stellen sinnvoll. So kann auf bestehende Strukturen und Kooperationen zurückgegriffen werden und gleichzeitig kann im Rahmen der zunehmenden einheitlichen Außenpolitik Europa mit einer Stimme agieren.

C     Aufbau und Durchführung des Programms

C.1 Wir hatten bisher getrennte Programme für die Bereiche allgemeine und berufliche Bildung und Jugend. Sollten diese getrennten Programme beibehalten werden, die die Beson- derheiten der jeweiligen Bereiche widerspiegeln können, oder wäre es besser, weniger Programme zu haben, die den gesamten Prozess des lebenslangen Lernens abdecken und in denen die Bereiche allgemeine und berufliche Bildung und Jugend ihren Platz hätten?

  • Trotz eines ganzheitlichen Bildungsbegriffes des lebensbegleitenden Lernens, der die Bereiche der formellen Bildung (Schule, Ausbildung, Universität), der non-formellen und informellen Bildung (Jugendhilfe/Jugendarbeit) als gleichwertige Elemente zusammenführt, ist es nicht ratsam, ein einheitliches Bildungsprogramm bzw. Programm zum lebensbegleitenden Lernen zu konzipieren. Die Gefahr ist zu groß, dass der Bereich des non-formellen und informellen Lernens, der derzeit überwiegend im Programm Jugend gefördert wird, nicht die notwendige Beachtung findet. Aus der nationalen Bildungsdebatte in Deutschland wird deutlich, dass es nach wie vor die formellen Bildungsträger sind, die die Politik bestimmen, die über die größte Lobby und eine breite gesellschaftliche Akzeptanz verfügen. Die Ju- gendhilfe wird kaum berücksichtigt, bzw. verfügt nicht über vergleichbare Strukturen und Ressourcen, dies würde sich auch bei einem EU-Bildungsprogramm LLL widerspiegeln. Bildung würde dabei in einem utilitaristischen Sinne vor allem auf die Förderung von Humanressourcen – d. h., auf die Vermittlung von Fertigkeiten und Fähigkeiten – verengt werden. Darüber hinaus benötigt die neue jugendpolitische Zusammenarbeit mit seinen zukunftsweisenden jugendpolitischen Prioritäten und dem neuen Querschnittsansatz ein eigenständiges EU-Programm
  • Bei der Beibehaltung der unterschiedlichen Programmsäulen (Jugend, Schule/Universität, Berufsausbildung) muss allerdings eine stärkere Verknüpfung untereinander gewährleistet werden. So muss der ganzheitliche Bildungsansatz des LLL übertragen und das Einbeziehen der unterschiedlichen Elemente in alle Aktionen unterstützt werden. Strukturübergreifende Kooperationen, die sich zu einem bestimmten Themenfeld anbieten, müssen in jedem Fall Unterstützung finden. (z .B. Kooperation Jugendhilfe – Schule, Ausbildung für die Jugendhilfe: Kooperation Berufsfachschule – Hochschule, Kooperation Jugendhilfe - Kultur).
  • Das derzeitige Programm Jugend umfasst mehr als Bildung. Neben den bereits angeführten wichtigen Bildungsaspekten, insbesondere des non-formellen und informellen Lernens soll das Programm auch jugendpolitische Einmischungs- und Handlungsstrategien verfolgen und umsetzen. Eine Subsumierung unter einem einheitlichen Bildungsprogramm würde diese Aspekte vernachlässigen.


C.2 Wie könnten die künftigen Programme am effizientesten aufgebaut werden? Nach Art der Organisation? Nach Art der Maßnahme? Nach Gruppen potenzieller Teilnehmer?

  • Bei der unter C.1 beschriebenen Beibehaltung der Trennung der Programmbereiche und der unter A und B angeführten Erweiterungen der Aktionen im Bereich Jugend (Nachhaltigkeit, Forschung, regionale Programme mit Drittländern) ist eine gesonderte Aktionslinie für die Zielgruppe der benachteiligten Jugendlichen einzuführen, dies sowohl im Programmbereich Jugend als auch in den anderen Bildungsprogrammen.
  • Eine besondere Berücksichtigung von benachteiligten Jugendlichen in den bestehenden Programmen ist offensichtlich nicht in ausreichendem Maße möglich, aber auch nicht sinnvoll. Insbesondere der EVS sollte nicht zum ‚heimlichen’ Benachteiligtenprogramm werden. Statt mit einem Programm verschiedene Zielrichtungen erreichen zu wollen (Förderung eines eu- ropäischen Bürgerbewusstseins und Förderung von Benachteiligten), ist es sinnvoller, explizit Programme zu entwickeln, die auf die gewünschte Zielgruppe zugeschnitten sind, um wirklich allen Jugendlichen das Erleben von Europa zu ermöglichen.

C.3 Einige der derzeitigen Programmmaßnahmen wie die individuellen Mobilitätszuschüsse werden dezentral von den nationalen Agenturen in den teilnehmenden Ländern verwaltet. Andere Maßnahmen wie große multinationale Projekte werden zentral von der Europäischen Kommission mit Unterstützung der Büros für technische Unterstützung abgewickelt. Welche Vor- und Nachteile haben diese beiden Ansätze? Können sie verbessert werden?

  • Nachteile bei den zentralen Verfahren sind die lange Zeitdauer zwischen Antragstellung, Bewilligung und Durchführung einer Maßnahme: In Bezug auf den EVS mit Drittländern ist anzustreben, dass die EU-Kommission die Verantwortung hierfür an die jeweilige National- agentur überträgt, in dessen Land der Antrag gestellt wird und damit ein dezentrales Verfahren wählt.
  • Bei institutioneller Förderung von Jugendorganisationen auf europäischer Ebene empfiehlt sich ein zentrales Verfahren.


C.4 Werden potenzielle Programmteilnehmer aufgrund der Konzeption oder Funktionsweise des Programms ausgeschlossen? Sind alle wichtigen Akteure der Bereiche allgemeine und berufliche Bildung und Jugend angemessen an den Programmen beteiligt (auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene)? Wodurch werden diejenigen abgehalten, die derzeit nicht oder nicht ausreichend vertreten sind, wie KMU und Sozialpartner, und wie kann Abhilfe geschaffen werden?

  • Siehe Vorschlag für ein eigenständiges Benachteiligtenprogramm unter C.2
  • Rahmenbedingungen schaffen für:

-  mehr Beteiligungsmöglichkeiten für Zuwendungsempfänger bei der Umsetzung der Programme
-  mehr Support bei Antragstellung (vgl. technische Hilfe bei ESF-Strukturfonds bei KMU)


C.5 Wie kann ausreichende Flexibilität beim Programmaufbau und der Festlegung der Programmmaßnahmen gewährleistet werden, so dass auf die gemeinsamen politischen Herausforderungen eingegangen werden kann, mit denen die europäischen Länder in den kommenden Jahren konfrontiert sind?

  • Mehr Verlässlichkeit und Planbarkeit
  • Einführung von Pilotprojekten
  • Mehr Kompetenzen der Nationalagenturen (z. B., bei EVS-Interessenbekundungen)

C.6 Wo liegen die größten Stärken und Schwächen der derzeitigen Programme? Welche Elemente sollten Ihrer Meinung nach gestärkt, aufgenommen, abgeschafft werden? Wie können die Programme nutzerfreundlicher gestaltet werden? Falls Sie bisher nicht an unseren Programmen teilgenommen haben, wieso nicht?

Vorschläge und Anregungen für eine nutzerfreundlichere Gestaltung der Programme:

  • Früherer Zeitpunkt für die Bewilligung, da z. B. bei den A1-Maßnahmen viele Träger den Bewilligungsbescheid zu spät erhalten und bei einer Nichtbewilligung die Maßnahmen häufig absagen müssen und dann bereits erhebliche Stornokosten zu tragen haben.
  • Antragstellung bei multinationalen Maßnahmen müsste dahingehend vereinfacht werden, dass das komplette Antrags- und Abrechnungsverfahren bei der gastgebenden Seite verbleibt. Das jetzige Verfahren ist mit einem großen Zeit- und Koordinationsaufwand verbunden (jede Seite muss einen Antrag bei ihrer NA einreichen). Außerdem ist auch durch die „interagency consultation“ nicht gewährleistet, dass das Projekt von allen Nationalagenturen unterstützt und gefördert wird.
  • Es sollten unbedingt verbindliche Förderverträge für beide Vertragspartner eingeführt werden: d.h. nicht nur Einhaltung aller Termine durch den Antragssteller, sondern auch Einhaltung aller zeitlich festgelegten Zahlungsverpflichtungen der Nationalagenturen und der EU- Kommission gegenüber dem Antragsteller.
  • Allgemeine Verwaltungsvereinfachung (z.B. durch vereinfachte Antragsformulare)

 

Der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe Berlin, April 2003