Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe und der National Coalition zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an nationalen und internationalen Konferenzen und Tagungen

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Vorbemerkung

In Deutschland, Europa und weltweit finden immer häufiger Konferenzen und Tagungen unter Be- teiligung von Kindern und Jugendlichen statt. Dies stellt nicht nur spezifische Anforderungen an die Kinder und Jugendlichen, sondern auch an die Konzeption, Gestaltung, Durchführung und Auswer- tung der Konferenzen und Tagungen.

Die im folgenden vorgeschlagenen Leitlinien und Eckpunkte sollen zu einer weiteren Qualifizierung von nationaler und internationaler Praxis beitragen.

1. Beteiligung – Grundlage für eine demokratische Gesellschaftsgestaltung

Die öffentliche Wahrnehmung des Themas Beteiligung ist in den vergangenen Jahren deutlich angewachsen. Verschiedene Entwicklungslinien lassen sich hervorheben:

  • Der beschleunigte gesellschaftliche Wandel hat die Situation von Menschen nachhaltig beein- flusst. Selbstverständliche Orientierungspunkte sind brüchig geworden, Traditionen verlieren ihre unhinterfragte Akzeptanz. Die notwendige Neuorientierung ist eine Herausforderung für jeden Einzelnen. Zum einen wird eine gesellschaftliche Umsteuerung verlangt und zum anderen die aktive Mitwirkung in allen Lebensbereichen. Dieses kann am besten in einer Gesellschaft gelingen, in der differenzierte Beteiligungsmöglichkeiten bestehen, die Einfluss auf tragende Entscheidungsprozesse fördern und eine Teilhabe an den gesellschaftlichen Ressourcen sichern. Beteiligung schafft die Grundlage für selbstbestimmte Lebensentwürfe.
  • Mit gesellschaftlicher Modernisierung einher geht eine wachsende Kritik an der Praxis der repräsentativen Demokratie und ihrer Akteure. Eine Demokratisierung aller gesellschaftlichen Bereiche wird eingefordert, beginnend im Umfeld des persönlichen Lebens. Ziel ist es, dass Bürger/Innen mit ihren individuellen Kompetenzen politisches Handeln entscheidend mitprägen. Sie können in vielfältigen Formen von Beteiligung zur Entfaltung kommen. Durch ihre aktive Einbeziehung werden vorhandene, aber nicht genutzte Potentiale für die Zukunftsgestaltung von Staat und Gesellschaft mobilisiert.
  • Wirkungsvolle Konzepte pädagogischer und sozialer Arbeit stellen die Interaktion mit den Betroffenen in den Mittelpunkt. Sie tragen mit ihren alltagsweltlichen Deutungsansätzen, ihren individuellen Kompetenzen der Lebensführung und der aktiven Beteiligung bei der Ausgestaltung als "Koproduzenten" wesentlich zum Gelingen bei. Sie sind die besten Experten des eigenen Lebens.
  • Diese Entwicklungen haben für Kinder und Jugendliche durch die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen eine entscheidende völkerrechtliche Stütze erhalten. Partizipation ist der unmittelbarste Ausdruck ihrer rechtlich verbürgten Subjektstellung als eigenständige Persönlichkeiten. Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und verpflichten sich, die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife zu berücksichtigen (Artikel 12). Die Schaffung einer „Kultur des Aufwachsens“ hat auf diese Weise verbindlichen Charakter.

Vor diesem Hintergrund ist die Rechtsstellung von Kindern und Jugendlichen schrittweise ausgebaut worden, beispielhaft sei genannt:

  • Bei der grundlegenden Reform des Jugendhilferechts 1990 wurde der Grundsatz einer Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei der Wahl und der Ausgestaltung von Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe verankert. Demnach sind "Kinder und Jugendliche (...) entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen" (§ 8 Abs. 1 SGB VIII), ist ihre "wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis (...) zu selbständigem, verantwortungsbewusstem Handeln sowie die jeweiligen besonderen sozialen und kulturellen Bedürfnisse und Eigenarten (...) zu berücksichtigen" (§ 9 Abs. 2 SGB VIII), insbesondere bei der Hilfeplanung (§ 36 Abs. 1 SGB VIII). Werden vergleichbare Maßnahmen von Trägern der freien Jugendhilfe angeboten, so ist die Förderung von Maßnahmen zu bevorzu- gen , "die stärker an den Interessen der Betroffenen orientiert sind und ihre Einflussnahme auf die Ausgestaltung der Maßnahme gewährleisten" (§ 74 Abs. 4 SGB VIII). Schon bei der bedarfsorientierten Planung von Maßnahmen sind junge Menschen zu beteiligen (§ 80 Abs.1 Ziffer 2 SGB VIII);
  • einige Bundesländer sind vorangegangen und haben in ihren Gemeindeordnungen ausdrückliche Regelungen zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen verankert;
  • Die UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung hat sich 1992 in Rio de Janeiro auf das Aktionsprogramm Agenda 21 geeinigt. Kapitel 25 der Agenda 21 fordert die Signatarstaaten auf, dass Jugendliche aus allen Teilen der Welt auf allen für sie relevanten Ebenen an den Entscheidungsprozessen beteiligt werden, weil dies ihr heutiges Leben beeinflusst und Auswirkungen auf ihre Zukunft hat.

Viele Beispiele aus der Beteiligungspraxis spiegeln wider, dass die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ihre größte Wirkung in den unmittelbaren sozialräumlichen und lebensweltlichen Bezügen von jungen Menschen entfaltet. Dennoch schließen die bestehenden Beteiligungsrechte auch die Beteiligung an überörtlichen, nationalen und internationalen Belangen ein. In diesem Zusammenhang wurden in den letzten Jahren zunehmend Kinder und Jugendliche als Repräsentanten und ‚Experten in eigener Sache’ aus Deutschland zur Teilnahme an nationalen, europäischen und internationalen Konferenzen und Tagungen eingeladen. In der bisherigen Praxis zeigen sich dabei allerdings erhebliche Mängel; indem:

  • kaum altersgerechte Konzepte vorliegen,
  • für Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung die zeitlichen und finanziellen Ressourcen unzureichend sind,
  • das Engagement der Kinder und Jugendlichen sich in den Ergebnissen nur unzureichend niederschlägt,
  • die Beteiligung oft Gefahr läuft, eine bloße Alibifunktion zu bleiben
  • insbesondere auf nationaler Ebene Beteiligung oft nur als kurzfristiges singuläres Ereignis befördert wird,
  • bei der Auswahl von in Frage kommenden Kindern und Jugendlichen oftmals nach dem „Zufallsprinzip“ verfahren wird,
  • keine Rückführung der Ergebnisse in bestehende Strukturen stattfindet und somit das Erfahrungswissen einzelner Kinder und Jugendlicher verloren geht.

Aus diesem Grund formulieren die Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe und die National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland im Folgenden erste Leitlinien und Eckpunkte als qualitative Anforderungen für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an nationalen und internationalen Konferenzen und Tagungen.

2. Leitlinien für eine wirkungsvolle Beteiligung von jungen Menschen bei nationalen und internationalen Konferenzen und Tagungen

Die relative Abstraktheit der Arbeitsweisen bei nationalen und internationalen Belangen macht es erforderlich, unterschiedliche Beteiligungsformen auf ihre jeweilige Eignung hin zu unterscheiden:

  • Konsultative Beteiligung Kinder und Jugendliche werden als „Experten in eigener Sache“ zugezogen, um zur Verbesserung von Gesetzen, politischen Vorhaben oder internationalen Vereinbarungen beizutragen.

Merkmale:

  • von Erwachsenen angestoßen
  • von Erwachsenen geleitet
  • Kinder und Jugendliche werden angehört und erhalten meist auch Gelegenheit, sich zu treffen, Fertigkeiten und Selbstbewusstsein zu erwerben und einen Beitrag zu den Ergebnissen zu leisten
  • Kinder- und Jugendliche haben keine Kontrolle über die Ergebnisse
  • Demokratische Beteiligung -  Kinder und Jugendliche werden mit dem Ziel beteiligt, demokratische Prozesse zu erfahren, Gelegenheit zu erhalten, demokratische Prinzipien anzuwenden, und an der Entwicklung von Konzepten und politischen Vorhaben, die ihre Belange betreffen, mitzuwirken.

Merkmale:

  • von Erwachsenen angestoßen
  • Zusammenarbeit mit Kindern und Jugendlichen
  • Wahlverfahren sind Spiegel der Einübung demokratischer Lebensformen
  •  Kinder und Jugendliche können Einfluss auf Zielrichtung und Ausgestaltung nehmen
  • Kinder und Jugendliche können die Ergebnisse in Frage stellen, auch wenn sie zur unmittelbaren Mitentscheidung nicht befugt sind
  • Direkte Mitwirkung - Kinder und Jugendliche werden an politischen Entscheidungsprozessen unmittelbar beteiligt; sie haben Gelegenheit, ihre eigenen Ziele und Initiativen zu identifizieren und umzusetzen.

Merkmale:

  • Die Positionen von Kindern und Jugendlichen werden in die politischen Entscheidungsstrukturen einbezogen
  •  Wahlverfahren dienen der demokratischen Legitimation
  • Rolle der Erwachsenen ist unterstützend im Hintergrund
  • Prozess und Ergebnisse werden von Kindern und Jugendlichen kontrolliert.

Für nationale und internationale Konferenzen und Tagungen ergeben sich unter Berücksichtigung dieser groben Kategorien folgende allgemeine Leitlinien:

  • In der nationalen und internationalen Praxis mischen sich die konzeptionellen Elemente. Um so wichtiger ist es im Hinblick auf die Unterschiedlichkeit der Zielsetzungen, Beteiligungsmechanismen und Rahmenbedingungen, die jeweiligen Konzeptanteile deutlich zu machen und dem die zu stellenden Anforderungen anzupassen.
  • Die Beteiligungsansätze und ihre Umsetzungsstrategien müssen für Kinder und Jugendliche durchsichtig und einsehbar gemacht werden.
  • Kinder und Jugendliche müssen bereits in die Vorbereitung einbezogen werden und eigene Vorstellungen einbringen können, was sich letztlich auch positiv auf die Identifikation mit dem Thema auswirkt.
  • Eine Nachbereitung mit Kindern und Jugendlichen muss sicherstellen, dass die Beteiligung als sinnhaft erlebt werden kann.


3. Eckpunkte für eine wirkungsvolle Beteiligung von jungen Menschen bei nationalen und internationalen Konferenzen und Tagungen

  • Die Teilnahme der Kinder und Jugendlichen muss dem Prinzip der Freiwilligkeit folgen.
  • Die Ziele einer Konferenz, der geplanten Beteiligung und die Beteiligungsformen müssen ver- ständlich formuliert und kommuniziert werden, damit Kinder und Jugendliche die Chance haben Kompetenzen einzubringen und um eine Erfolgskontrolle zu ermöglichen.
  • Die Rollenverteilung zwischen jungen Menschen und Erwachsenen und die damit verbundenen unterschiedlichen Funktionen und Beteiligungs- / Entscheidungskompetenzen ist nachvollziehbar zu benennen.
  • Der Auswahlprozess muss transparent und dem Beteiligungsziel angepasst sein. Demokratische und direkte Beteiligung müssen auf einer hinreichenden Legitimation beruhen. Diese Anforderung trifft besonders zu, wenn Kinder und Jugendliche eine Gruppe, eine Region oder ihr Land repräsentieren sollen.
  •  Grundsätzlich sind Kinder und Jugendliche unabhängig von ihrer Herkunft und Lebenslage zu beteiligen.
  • Unverzichtbar beim Auswahlprozess ist sowohl die Einbeziehung von bestehenden Strukturen, in denen sich Kinder und Jugendliche organisieren, als auch die Entwicklung von Formen, die es nicht organisierten jungen Menschen erlauben, sich einzubringen.
  • Abläufe der Konferenzen und Tagungen sowie die jeweiligen politischen Entscheidungsprozes- se müssen für Kinder und Jugendliche durchschaubar gestaltet werden.
  • Konferenzen und Tagungen müssen Themen berücksichtigen, die für Kinder und Jugendliche wichtig sind.
  • Es ist notwendig, Kinder- und jugendgerechte Methoden anzuwenden, die auf alters- sowie geschlechts- und kulturspezifische Bedürfnisse Rücksicht nehmen.
  • Kinder und Jugendliche müssen in einer für sie verständlichen Sprache über alle sie betreffenden Vorgänge Projekte und Maßnahmen informiert und an dem Prozess der Informationserstellung und -verbreitung beteiligt werden. Dort wo es nötig ist sind Rahmenbedingungen (perso- nell, finanziell, organisatorisch) so zu gestalten, dass Kinder und Jugendliche eine Meinungs- bildung in ihrem eigenen Sozialraum schaffen können.
  • Beratungsergebnisse und Entscheidungen von Kinder und Jugendlichen müssen sich im Ergebnis einer Konferenz erkennbar niederschlagen.
  • Bei der Planung und Durchführung darf nur ein Mindestmaß an Institutionalisierung stattfinden, um einerseits Verbindlichkeit, Berechenbarkeit und Kontinuität zu sichern, andererseits aber nicht die Motivation und Kreativität der Kinder einzugrenzen.
  • Der Beteiligungsprozess muss qualifiziert begleitet werden. Kinder und Jugendliche sollen dadurch auch Qualifikationen erwerben können, die ein Gelingen des Prozesses sicherstellen. Dabei sind Erwachsene wichtig, die mit Kindern und Jugendlichen kommunizieren und ggf. als Dolmetscher/innen Ergebnisse von Beteiligungsprozessen in die Welt der Erwachsenen und deren Formen von Entscheidungsfindung transferieren können. Gleichzeitig müssen sie in der Lage sein, komplexe Zusammenhänge und Abläufe in die Sprachwelt von Kindern und Jugendlichen übersetzen zu können. In diesem Zusammenhang ist auch die Visualisierung von komple- xen Sachverhalten zu empfehlen.
  • Ergebnisse von Beteiligungsprozessen sollten öffentlich gemacht werden. Dabei müssen Kinder und Jugendliche in die Öffentlichkeitsarbeit einbezogen und auf den Umgang mit den Medien vorbereitet werden.
  • Nach Abschluss einer Konferenz oder Tagung sollte eine Auswertung mit Beteiligung von Kindern und Jugendlichen stattfinden sowie eine Gesamtbewertung der Ergebnisse.

Die Leitsätze und Eckpunkte sind aufgrund der bisherigen Praxis als Mindestanforderungen zu verstehen. Sie stehen im Zusammenhang mit den Ergebnissen einer umfangreichen Auswertung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an internationalen Konferenzen durch UNICEF. Zudem basieren sie auf Erfahrungen der National Coalition bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Kinderbeteiligung an der Sondersitzung der Vereinten Nationen im Zeitraum März 2001 bis Juni 2002.

Auf dieser Grundlage müssen weitere Erfahrungen gesammelt und gesichtet werden, die eine schrittweise Weiterentwicklung dieser Gesichtspunkte zulassen. Teil aller Beteiligungsprozesse bei nationalen und internationalen Konferenzen und Tagungen müssen daher die Dokumentation der Erfahrungen im Interesse einer gezielten Qualitätsentwicklung sein.


Der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe Berlin/Kassel, den 25./26. Juni 2002