Beteiligung junger Menschen in der EU-Politik – Wege zur demokratischen Teilhabe

Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ[1]

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Junge Menschen spielen eine entscheidende Rolle in der Gestaltung Europas. Daher gilt es seitens der Kinder- und Jugendhilfe, junge Menschen in ihrem Willen und ihrer Fähigkeit zur Gestaltung des europäischen Projekts zu unterstützen.
Vor diesem Hintergrund richtet sich dieses Papier an Ehrenamtliche und Fachkräfte in der Kinder- und Jugend(sozial)arbeit von der lokalen bis zur Bundesebene. Ihnen werden Anregungen gegeben, im Rahmen welcher Formate und Prozesse Kinder und Jugendliche im EU-Kontext beteiligt werden und wo sie sie in ihrem Engagement begleiten können.
Dazu werden der EU-Jugenddialog, die Konferenz zur Zukunft Europas, der Europäische Green Deal, die EU-Kinderrechtsstrategie sowie die European Youth Work Agenda vorgestellt. Anschließend werden die Beispiele eingeordnet und, sofern möglich, hinsichtlich ihrer Zugänglichkeit und Wirksamkeit bewertet. Davon ausgehend werden Bedingungen abgeleitet, unter welchen Kinder- und Jugendbeteiligung im EU-Kontext erfolgreich sein kann, sowie die Rolle präzisiert, die Ehrenamtliche und Fachkräfte in einer erfolgreichen Umsetzung spielen können.

1. Einleitung

Dieses Papier stellt verschiedene Beteiligungsmöglichkeiten für junge Menschen im Kontext der Politik der Europäischen Union (EU) vor. Es richtet sich an ehrenamtlich und hauptberuflich in der Kinder- und Jugend(sozial)arbeit Tätige von der lokalen bis zur Bundesebene, denen anhand von konkreten Beispielen Anregungen gegeben werden sollen, wie sie die Mitgestaltung von EU-Politik durch junge Menschen unterstützen können. Ziel des Papiers ist es, aufzuzeigen, wie lokale bis nationale Entwicklungen und Prozesse aufgegriffen werden können, um diese in formalisierte Beteiligungsprozesse auf der EU-Ebene einspeisen zu können. Die vorgestellten Beispiele sind der EU-Jugenddialog, die Konferenz zur Zukunft Europas, der Europäische Green Deal, die EU-Kinderrechtsstrategie sowie die European Youth Work Agenda.[2] Diese Formate und Prozesse sind von Bedeutung für das Leben junger Menschen, da auf europäischer Ebene wichtige Richtungsentscheidungen für die Gegenwart und Zukunft der jungen Generation getroffen werden.

2. Kinder- und Jugendbeteiligung im EU-Kontext

2.1 Der EU-Jugenddialog

Der EU-Jugenddialog ist das zentrale Jugendbeteiligungsinstrument der EU.[3] Er bietet jungen Menschen die Möglichkeit, eigene politische Forderungen zu formulieren und diese mit Politiker*innen, Verantwortlichen aus Verwaltung, Expert*innen und Praktiker*innen in verschiedenen gesellschaftlichen und politischen Bereichen sowie mit anderen jungen Menschen zu diskutieren. Der EU-Jugenddialog ist in 18-monatige Zyklen aufgeteilt. In jedem Zyklus werden eines oder mehrere der elf Europäischen Jugendziele[4] bearbeitet.
Der EU-Jugenddialog beinhaltet verschiedene Beteiligungsformate: Veranstaltungen, EU-weite Online-Konsultationen und die EU-Jugendkonferenzen. Veranstaltungen im Rahmen des EU-Jugenddialogs werden regelmäßig von Jugendorganisationen an verschiedenen Orten in Deutschland (oder online) durchgeführt. Im Rahmen der Veranstaltungen können junge Menschen mit einer*m oder mehreren Politiker*innen zu einem bestimmten Thema ins Gespräch kommen und eigene Forderungen und/oder Lösungsansätze formulieren.[5] Diese Vorschläge werden im deutschen Kontext vom Deutschen Bundesjugendring (DBJR) gesammelt, ausgewertet und in die EU-Jugendkonferenzen eingespeist. Junge Menschen können im Rahmen des EU-Jugenddialogs auch selbst Veranstaltungen organisieren. Dafür können sie inhaltliche Unterstützung von einem jungen Multiplikator*innenteam des DBJR (JUMP-Team)[6] und/oder finanzielle Unterstützung aus dem EU-Förderprogramm Erasmus+[7] erhalten.
Eine zweite Beteiligungsmöglichkeit unter dem EU-Jugenddialog sind EU-weite Online-Konsultationen.[8] Sie finden in der Regel einmal pro Zyklus statt und ergänzen das Thema des aktuellen Zyklus. Die Ergebnisse dieser Umfragen fließen ebenfalls in die EU-Jugendkonferenzen ein. An den EU-Jugendkonferenzen nehmen für Deutschland jeweils drei EU-Jugendvertreter*innen teil, die für einen Zeitraum von 18 Monaten vom DBJR mandatiert werden. Sie diskutieren die Lebenslagen, Bedürfnisse und Forderungen junger Menschen direkt mit Vertreter*innen der EU und der EU-Mitgliedsstaaten. Die Ergebnisse der EU-Jugendkonferenzen und somit auch Teile der Ergebnisse des EU-Jugenddialogs fanden bereits mehrfach Eingang in politische Dokumente des Rates der EU.[9] Auch in Deutschland wurden bereits Forderungen aus dem EU-Jugenddialog politisch aufgegriffen und umgesetzt.[10] Zudem fließen in Deutschland alle Ergebnisse des EU-Jugenddialogs in die Konferenz zur Zukunft Europas (siehe Abschnitt 2.2) ein, wodurch sie doppeltes Gewicht bekommen (können).

2.2 Die Konferenz zur Zukunft Europas

Bei der Konferenz zur Zukunft Europas handelt es sich laut EU-Kommission „um von Bürger*innen getragene Debatten und Diskussionsreihen, bei denen die Menschen aus ganz Europa ihre Ideen austauschen und unsere gemeinsame Zukunft mitgestalten können“[11]. Die Initiative wird zunächst von Mai 2021 bis voraussichtlich Mai 2022 umgesetzt. Im Rahmen der Konferenz sind Europäer*innen aufgefordert, bis zum April 2022 ihre Ideen zur Zukunft der EU und ihrer Institutionen sowie zur zukünftigen Ausrichtung aller Politikfelder zu formulieren, in verschiedenen Veranstaltungen zu diskutieren und Vorschläge über eine mehrsprachige Online-Plattform+[12] einzubringen. Insbesondere junge Menschen sind eingeladen, ihre Meinung zu äußern, da ihr Leben von der zukünftigen Ausrichtung der EU-Politik überdurchschnittlich stark betroffen sein wird.[13]
Konkret ist eine Beteiligung an der Konferenz zur Zukunft Europas über zwei Wege möglich. Zum einen über Veranstaltungen, die über die Konferenzwebseite gefunden werden können.[14] Hier gibt es eine Vielzahl an Online- und Offline-Angeboten zu vielen Themen und in mehreren Sprachen. Zudem können junge Menschen eigene Veranstaltungen durchführen und diese über die Online-Plattform bewerben. Über Veranstaltungen im Rahmen der Konferenz zur Zukunft Europas wird von den Veranstalter*innen ein Konferenzbericht erstellt, der die im Rahmen der Veranstaltung vorgebrachten Ideen und Forderungen zusammenfasst.
Eine zweite Möglichkeit, Vorschläge zur Zukunft Europas einzubringen, ist das Formulieren eigener Ideen/Forderungen in Form von kurzen Texten auf der Online-Plattform. Diese können von anderen Nutzer*innen durch Likes unterstützt oder kommentiert und diskutiert werden. Eingebrachte Ideen werden im Rahmen von Zwischenberichten[15] an die verschiedenen Gremien[16], die an der Konferenz zur Zukunft Europas beteiligt sind, übermittelt und hier ggf. weiterdiskutiert.

2.3 Der Europäische Green Deal

Ziel des Europäischen Green Deals ist es, dass die EU bis 2050 klimaneutral wird. Dafür sollen politische Maßnahmen in fast allen Politikbereichen umgesetzt werden.[17] Um Bürger*innen an diesem Prozess zu beteiligen, gibt es innerhalb des Europäischen Green Deals den europäischen Klimapakt.[18] Er soll Menschen, Gemeinschaften und Organisationen zusammenbringen, damit sie sich über den Klimawandel austauschen und zu einer europäischen Klimabewegung werden können. Außerdem soll der Pakt das Wissen der Bürger*innen über die EU-Klimapolitik ausbauen und ihr Bewusstsein für den Klimawandel schärfen. Im Rahmen des Klimapakts können junge Menschen und ihre Organisationen z. B. Selbstverpflichtungen[19] eingehen oder eigene Veranstaltungen[20] durchführen. Zudem soll es spezielle Veranstaltungen geben, bei denen Bürger*innen direkt zum Thema befragt werden.[21] Interessant für junge Menschen, die sich engagieren wollen, ist vor allem, dass solche Plattformen gegebenenfalls mit bestehenden Initiativen wie den CitizENV-Dialogen verknüpft werden. CitizENV-Dialoge sind Bürger*innendialoge im Bereich Umweltpolitik, die bis Ende 2019 wiederkehrend in verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten stattfanden und nun neu aufgelegt werden sollen. Die Veranstaltungen sind offene Diskussionen zwischen einer*m EU-Beamt*in und jungen Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, an denen junge Menschen je einmal teilnehmen können. Dabei werden den teilnehmenden jungen Menschen in jedem Land dieselben fünf Fragen gestellt. So will die EU-Kommission Ideen dazu sammeln, was junge Europäer*innen in Bezug auf die europäische Umweltpolitik interessiert, wie sie ihre Umwelt im Jahr 2030 sehen und welches Umweltthema sie von der EU behandelt wissen möchten.[22]
Alle Möglichkeiten, sich als junger Mensch im Rahmen des Klimapaktes einzubringen, stellt die EU-Kommission auf einer eigens dafür eingerichteten Webseite „Young People“[23] vor. Unter anderem gibt es die Möglichkeit, sich als Klimabotschafter*in zu engagieren. Jede*r kann sich als Einzelperson bewerben, insbesondere auch junge Menschen. Organisationen können sich ebenfalls bewerben, indem sie eine Person vorschlagen, die in ihrem Namen Botschafter*in wird. Klimabotschafter*innen werden für ein Jahr benannt. In dieser Zeit organisieren sie Klima- und Umweltschutzaktionen, sprechen auf Veranstaltungen im Rahmen von Aktionen über den Klimawandel, vermitteln Kontakte zwischen lokalen Klimaaktivist*innen und anderen Interessenträger*innen und vieles mehr.[24] Da Klimabotschafter*innen auf der Webseite der EU-Kommission vorgestellt werden, gewinnen sie und ihre Aktionen an Sichtbarkeit. Es sind aber keine finanziellen Mittel mit der Aufgabe verbunden. Neben Beteiligungsmöglichkeiten für junge Menschen werden auf der Webseite „Young People“ auch Handlungsspielräume für Jugendorganisationen benannt.

2.4 Die EU-Kinderrechtsstrategie

Im März 2021 legte die Europäische Kommission eine erste umfassende EU-Kinderrechtsstrategie 2021–2027 vor.[25] Im EU-Kontext gelten Personen unter 18 Jahren als Kinder. Damit umfasst die Strategie im Sinne des deutschen Sprachgebrauchs und Rechtsverständnisses immer sowohl Kinder als auch Jugendliche. Ziel der EU-Kinderrechtsstrategie ist es, Kinderrechte in allen Politikbereichen zu einem zentralen Bestandteil aller Entscheidungen und Prozesse, die Kinder betreffen, zu machen. So soll Kindern in der EU und weltweit ein bestmögliches Leben ermöglicht werden. Zu diesem Zweck umfasst die Kinderrechtsstrategie für Personen unter 18 Jahren sechs Themenbereiche:

  1. Kinder als Akteur*innen des Wandels im demokratischen Leben,
  2. Recht der Kinder, ihr Potenzial unabhängig von ihrem sozialen Hintergrund voll auszuschöpfen,
  3. Recht der Kinder auf Gewaltfreiheit,
  4. Recht von Kindern auf eine kindgerechte Justiz als Opfer, Zeugen, Verdächtige, Angeklagte oder Partei eines Gerichtsverfahrens,
  5. Recht der Kinder auf Sicherheit im digitalen Umfeld und auf Nutzung der sich dort bietenden Chancen zur Bekämpfung der Gewalt gegen Kinder und Gewährleistung des Schutzes von Kindern,
  6. Weltweites Eintreten für die Rechte von Kindern.

Bei der Ausarbeitung der Strategie wurden mehr als 10 000 Kinder zwischen 11 und 17 Jahren nach ihren Ansichten und Vorschlägen befragt.[26] Ebenfalls unter Beteiligung von Kindern wurde eine kinderfreundliche Fassung der Strategie erarbeitet.[27] Der Wunsch nach mehr Beteiligung von jungen Menschen an politischen Prozessen schlägt sich in der Strategie im ersten Themenbereich zur Teilhabe von Kindern am politischen und demokratischen Leben nieder: Um sie besser in Entscheidungsprozesse einzubeziehen, will die EU-Kommission unter anderem in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und Kinderrechtsorganisationen eine neue EU-Plattform für die Beteiligung von Kindern einrichten, entsprechende kindgerechte Versionen und Formate von wichtigen EU-Instrumenten fördern sowie kindspezifische Konsultationen für einschlägige künftige Initiativen durchführen. Dies soll jungen Menschen bis zum 18. Lebensjahr ermöglichen, altersgerecht ihre Meinung zur europäischen Politik zu äußern. Zudem sollen im Rahmen der Kinderrechtsstrategie Möglichkeiten geschaffen werden, aktiv am Klimapakt (siehe Abschnitt 2.3) mitzuwirken, unter anderem durch die Einbeziehung von Schulen. Daher empfiehlt die EU-Kommission den EU-Mitgliedsstaaten, Fragen von politischer Bildung, Gleichberechtigung und Teilhabe an demokratischen Prozessen in den Lehrplänen der Schulen mehr Raum zu geben sowie Schulen bei ihren Bemühungen, Schüler*innen in den Schulalltag und die Entscheidungsfindung der Schule einzubinden, zu unterstützen.[28]

2.5 Die European Youth Work Agenda und der Bonn-Prozess  

Ende 2020 begann die Umsetzung der European Youth Work Agenda (EYWA).[29] Die Agenda soll als strategischer Rahmen für die Weiterentwicklung und Stärkung von Youth Work in Europa dienen. Im Kontext des deutschen Systems der Kinder- und Jugendhilfe umfasst Youth Work weitestgehend die Arbeitsbereiche Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit im Rahmen der §§11-13 SGB VIII. Die Umsetzung der Youth Work Agenda ist eng verknüpft mit der EU-Jugendstrategie 2019–2027, den Europäischen Jugendzielen sowie der JugendbereichStrategie 2030[30] des Europarats. Thematisch umfasst die Agenda acht Säulen. Sie zielen auf die Stärkung von Strukturen und Ressourcen für Youth Work durch Aus- und Weiterbildungen, Angebotsausbau und gegenseitige Unterstützung bei der Bewältigung aktueller Entwicklungen, insbesondere in der postpandemischen Realität, ab. Dies soll durch die Schaffung eines Grundverständnisses und gemeinsamer Prinzipien sowie Koordinierung auf europäischer Ebene ermöglicht werden. Zudem soll Youth Work sichtbarer gemacht und als fester Bestandteil von Jugendpolitik etabliert werden.
Die Umsetzung der Youth Work Agenda durch den sogenannten Bonn-Prozess soll von der lokalen bis zur europäischen Ebene und in allen Bereichen von Youth Work in Europa stattfinden. Außerdem soll der Prozess so weit wie möglich von der Community of Practice[31] auf allen Ebenen selbst gestaltet werden, was durch die Bereitstellung von Informationen, Möglichkeiten und Räumen unterstützt wird. Insbesondere junge Menschen rücken dabei in den Fokus.

2.6 Protestformen, soziale Bewegungen und Jugendinitiativen

Selbstorganisation ist gerade für junge Menschen von zentraler Bedeutung, da sie sich auf diesem Weg schnell aktiv einbringen, selbstbestimmt handeln und Verantwortung übernehmen können. Hier wird Demokratie für junge Menschen direkt erlebbar, wodurch Jugendbewegungen und -initiativen  als soziale Räume eine wichtige Rolle in der politischen Bildung zukommt.[32] Manche dieser Initiativen haben in den vergangenen Jahren viel Resonanz in der Öffentlichkeit erhalten, was dazu führte, dass sie sowohl auf EU- als auch auf Bundesebene stärker in politische Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Ein Beispiel ist „Fridays for Future“, die sich für umfassende und effektive Klimaschutz-Maßnahmen einsetzen. Mitmachen kann jede*r durch die Teilnahme an einer Veranstaltung[33], allen voran den Klimastreiks, oder durch aktive Mitarbeit in Ortsgruppen oder Arbeitsgruppen, die einen thematischen Fokus haben und bundesweit agieren.[34]
Ein weiteres Beispiel ist „Jugend Wählt“, eine deutschlandweite Initiative, die sich von der kommunalen bis zur Bundesebene für eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre einsetzt. Unterstützen kann man die Initiative vor allem durch das Unterschreiben einer Petition.[35] Wenn junge Menschen selbst Einspruch gegen das Wähler*innenverzeichnis der eigenen Kommune einreichen wollen, unterstützt „Jugend Wählt“ sie umgekehrt ebenfalls.[36]
Als drittes Beispiel sei „Jugend rettet“ genannt, ein Netzwerk junger Menschen, das ein Schiff gekauft hat und damit Menschen aus Seenot im Mittelmeer rettet. Die Initiative will damit dem „kollektiven politischen Versagen an europäischen Außengrenzen“ entgegentreten.[37] Mitwirken kann man als Freiwillige*r, Botschafter*in, Spender*in, Sponsor*in oder im Rahmen von Veranstaltungen.[38]
Diese drei Initiativen sind wenige von vielen; ihre Nennung soll zum Ausdruck bringen, wie vielseitig die Möglichkeiten, sich einer Bewegung anzuschließen oder selbst eine zu begründen, sind. Zur Orientierung kann ein im Kontext der Konferenz zur Zukunft Europas entwickeltes Handbuch hilfreich sein: „Ein Leitfaden für den Wandel. Dein Handbuch für Aktivismus“[39] wurde durch ein Projekt des European Youth Forum zusammengestellt und veröffentlicht. Es soll jungen Menschen, die etwas verändern wollen, helfen, ihre Ideen zu verwirklichen. Dazu werden alle Bereiche von der Konkretisierung der Idee bis hin zum Bekanntmachen der Initiative abgedeckt.
Diese nicht-formalisierten Formen der Beteiligung sind jedem jungen Menschen zugänglich und insbesondere dieser Zugänglichkeit und thematischen Vielfalt wegen begrüßenswert. Eine Bewertung ist aber aufgrund der vielfältigen Strukturen und damit fehlenden Kriterien nicht einfach, weshalb sie in der folgenden Bewertung außen vor bleiben.

3. Bewertung und Fazit

3.1 Bewertung der vorgestellten Formate zur Beteiligung junger Menschen im EU-Kontext

Die vorgestellten formalisierten Prozesse und Formate im EU-Kontext bieten jungen Menschen auf verschiedenen Ebenen und mit verschiedenen thematischen Schwerpunkten Möglichkeiten, ihre Meinung zu EU-Politik zu äußern und Politik mitzugestalten. Dabei variieren die Formate allerdings mit Blick auf ihre Zugänglichkeit und Wirksamkeit.
Manche Formate, so der EU-Jugenddialog und die Konferenz zur Zukunft Europas, bieten konkrete Möglichkeiten zur Partizipation. Im Fall des EU-Jugenddialogs unternimmt der DBJR in Deutschland intensive Bemühungen, das Format zu erklären, bekannt zu machen und zu bewerben, was es im Vergleich zu anderen Formaten überdurchschnittlich zugänglich macht. Zudem folgen die Mitsprachemöglichkeiten im Rahmen des EU-Jugenddialogs einer festgelegten Struktur mit klarer Zielsetzung, wodurch Transparenz gewährleistet wird und Mitsprache-Erfolge anhand einer Übersicht der Ergebnisse[40] nachvollzogen werden können. Nachteilig ist, dass die Ausgestaltung des EU-Jugenddialogs stark von der jeweiligen Präsidentschaft im Rat der EU abhängig ist, die alle sechs Monate wechselt.[41] Im besten Fall wird ein Thema im Rahmen eines Zyklus von 18 Monaten von drei Präsidentschaften begleitet, den so genannten Trio-Präsidentschaften.[42] Doch selbst 18 Monate können ein zu kurzer Zeitraum zur umfassenden Bearbeitung eines Themas sein, wodurch die inhaltliche Tiefe einschränkt wird. Zudem werden Ergebnisse der EU-Jugenddialoge zwar häufig in Entschließungen und Schlussfolgerungen des EU-Rates aufgenommen. Da diese nicht rechtlich bindend sind, bedeutet das jedoch nicht zwangsläufig, dass die EU-Mitgliedsstaaten die Meinungen junger Menschen in konkrete politische Entscheidungen einfließen lassen.
Die Konferenz zur Zukunft Europas bietet genauso deutliche Möglichkeiten der Mitsprache und folgt festgelegten Strukturen wie der EU-Jugenddialog. Zur Bewerbung wurde jugendfreundliches Informationsmaterial erstellt.[43] Nach wie vor ist aber ungeklärt, welche Auswirkungen die eingebrachten Ideen mittel- und langfristig entfalten und ob sie beispielsweise Änderungen an den Verträgen der EU[44] erwirken können. Diese unklare Zielperspektive birgt die Gefahr, unter jungen Menschen zu Unzufriedenheit und Demotivation zu führen, da sie möglicherweise keine direkten Auswirkungen ihrer Meinungsäußerung erkennen können.
Der Europäische Klimapakt als unterstützende Initiative zum Europäischen Green Deal bietet ebenfalls eine Vielzahl an Möglichkeiten für junge Menschen, sich zu engagieren sowie ihre Positionen und Ideen in Diskussionen und Prozesse einzubringen. So kann gerade auf der lokalen und regionalen Ebene Raum für Austausch und Initiativen geschaffen werden. Die Möglichkeiten zur Beteiligung erscheinen jedoch zum einen schwer auffindbar und schwer verständlich, da sie nicht an einer Stelle gebündelt aufgezeigt werden; die Webseite „Young People“ ist zudem nur auf Englisch verfügbar. Zum anderen dienen sie hauptsächlich dem Zweck, Wissen über den Klimawandel zu vermitteln sowie einen gesellschaftlichen Wandel anzustoßen, nicht zur direkten Mitsprache an umweltpolitischen Initiativen. Die CitizENV-Dialoge, die die Möglichkeit schaffen, die Anforderungen junger Menschen an die EU-Klimapolitik zu sammeln, sind dabei eine Ausnahme. Allerdings fanden solche Bürger*innendialoge zuletzt im Dezember 2019 statt. Sie sollen zwar neu aufgelegt werden, noch ist aber unklar, wann. Zudem fehlt ihnen eine deutliche Zielkommunikation – abgesehen davon, die Meinungen der teilnehmenden jungen Menschen zu sammeln, kann nicht nachvollzogen werden, ob und inwiefern diese Meinungen politische Entscheidungen beeinflussen.
Die von der Europäischen Kommission im Rahmen der EU-Kinderrechtsstrategie vorgeschlagenen Instrumente zielen darauf ab, Personen unter 18 Jahren in verschiedenen Politikbereichen Gehör zu verschaffen. Dadurch sind die Grundlagen für eine positive Entwicklung zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gelegt. Um sie wirklich zu erreichen, müssen die geplanten Maßnahmen ausreichend kind- bzw. jugendgerecht gestaltet und an die nationale und lokale Ebene gekoppelt sein. Mit Blick auf die Erarbeitung der Kinderrechtsstrategie zeigt sich darüber hinaus die Bedeutung einer ehrlichen Erwartungskommunikation: Im Vorfeld wurde eine breite Konsultation von Kindern zwischen 11 und 17 Jahren durchgeführt, um ihre Wünsche und Forderungen in die Strategie einfließen lassen zu können. Obgleich diese Maßnahme grundsätzlich zu begrüßen ist, zeigt eine von der Kinderrechteorganisation Eurochild erstellte Übersicht[45], dass viele der geäußerten Ansprüche nicht aufgegriffen wurden. Dies kann zu Frustration unter den im Vorfeld beteiligten Kindern und Jugendlichen führen.  
Die European Youth Work Agenda und der Bonn-Prozess sind insofern von großer Relevanz für junge Menschen und die Arbeitsfelder Jugend(sozial)arbeit, da hier Richtungsentscheidungen für den Bereich Youth Work getroffen werden könnten, die unmittelbare Auswirkungen auf junge Menschen haben und auf die sie daher Einfluss nehmen (können) sollten. Um die Mitsprache junger Menschen sicherzustellen, muss zunächst einmal der Bonn-Prozess selbst gestaltet werden. Zwar gibt es einiges an Informationsmaterial zur European Youth Work Agenda[46], doch angesichts einer noch fehlenden – europäischen und deutschen – Ausgestaltung des Bonn-Prozesses bleibt er schwer greifbar und konkrete Beteiligungsmöglichkeiten damit nicht auszumachen. Abgesehen von der Kommunikation der Ziele fehlt dem Prozess bisher eine formalisierte Struktur, um transparent zu machen, an welcher Stelle und auf welche Art und Weise die Meinungen junger Menschen einfließen können.

3.2 Gelingensbedingungen für die Beteiligung junger Menschen im EU-Kontext

Über die vorgestellten fünf Formate können junge Menschen ihre Meinungen und Forderungen in verschiedenen Politikbereichen und auf verschiedenen Ebenen einbringen und so idealerweise Politik mitgestalten. Bei Betrachtung der Beispiele ergeben sich jedoch drei kritische Punkte.

  • Erstens zeigt sich, dass diese Beteiligungsmöglichkeiten oft schwer zugänglich sind – Informationen sind weder leicht zu finden noch besonders einfach zu verstehen. Informationswege, Beteiligungsformate und -anlässe sind so gut wie nie aus Sicht von Kindern und Jugendlichen gedacht und angelegt. Es bedarf daher dringend einer kind- und jugendgerechten Aufbereitung der jeweiligen Formate in den Sprachen der EU-Mitgliedsstaaten. Die kindgerechte Form der EU-Kinderrechtsstrategie ist ein guter Anfang, das Angebot muss jedoch um Ausgaben in anderen Sprachen als Englisch erweitert werden.
    Zugänglichkeit betrifft in diesem Zusammenhang nicht nur die Verfügbarkeit von Informationen, sondern auch die Zugänglichkeit der Formate selbst. So müssen bei auf EU-Ebene vorgeschlagenen Formaten immer auch benachteiligte junge Menschen mitgedacht werden. Bei Initiativen, deren Umsetzung den EU-Mitgliedsstaaten obliegt, ist es daher deren Aufgabe, dafür Sorge zu tragen, dass alle jungen Menschen die gleiche Chance auf Beteiligung haben.
  • Zweitens stellen die unklare Erwartungshaltung und fehlende Zielsetzung seitens der Politik an junge Menschen, die sich beteiligen wollen, ein Problem dar. Einige der vorgestellten Beteiligungsformate bleiben vage mit Blick auf das Ziel der Partizipation sowie das weitere Verfahren, um die Meinungen und Forderungen junger Menschen konkret in EU-Politik einfließen zu lassen. Die wenig transparente Struktur und teilweise unklare Zielkommunikation bergen die Gefahr, insbesondere unter jungen Menschen zu Enttäuschungen zu führen. Vor diesem Hintergrund ist es unentbehrlich, transparente, nachvollziehbare Strukturen zu schaffen, die sicherstellen, dass die Meinungen junger Menschen in politische Entscheidungsprozesse einfließen und die eine Nachverfolgung der getätigten Mitsprache ermöglichen.
  • Vor diesem Hintergrund wird drittens deutlich, dass die politische Wirkung der vorgestellten Formate stark von der Verantwortungsübernahme, dem Gestaltungswillen und dem Gestaltungsspielraum der Entscheidungsträger*innen in Politik und Verwaltung auf EU- und Bundesebene abhängt. Daraus ergibt sich, dass es seitens der Politik der Bereitschaft zur Einbeziehung der Meinungen junger Menschen in politische Entscheidungen bedarf, um zu gewährleisten, dass Jugendbeteiligung auf EU-Ebene erfolgreich umgesetzt werden kann. Nur wenn der politische Wille vorhanden ist, die Ergebnisse von Jugendbeteiligungsformaten auch tatsächlich in Politikgestaltung und -veränderung einfließen zu lassen, werden sich junge Menschen ernst genommen fühlen und daher weiterhin einbringen wollen. Außerdem wird auf diese Weise eine effektive Politik möglich, die nah an den Lebenswelten und Bedarfen der jungen Generation ist.

3.3 Die Rolle der Kinder- und Jugendhilfe bei der erfolgreichen Beteiligung junger Menschen im EU-Kontext

Diese drei Voraussetzungen zu erfolgreicher Jugendbeteiligung im EU-Kontext machen deutlich, dass Politik und Verwaltung ihren Teil zum Gelingen beitragen müssen. Ebenso ist es Aufgabe der Zivilgesellschaft, junge Menschen dabei zu unterstützen, ihren Anliegen Gehör zu verschaffen. Dazu bedarf es insbesondere des Engagements und der Zeit der Ehrenamtlichen und Fachkräfte in der Kinder- und Jugend(sozial)arbeit, um Möglichkeiten, EU-Politik zu beeinflussen, aufzuzeigen und den Partizipationsprozess zu begleiten. Dies beginnt damit, Formate zur Beteiligung auf allen Ebenen gegebenenfalls zielgruppengerecht aufzubereiten und bekannt zu machen. Abgesehen von der Bundesebene kann dies genauso auf der lokalen Ebene, beispielsweise an Schulen sowie im Bereich der non-formalen und informellen Bildung, geschehen. Gerade in Deutschland, wo Kinder- und Jugendhilfe vor allem außerhalb der Schulen stattfindet, spielt der außerschulische Bereich – von der Kindertageseinrichtung über die Jugendverbandsarbeit und die offene Jugendarbeit bis hin zur Jugendberufshilfe – eine große Rolle.
Neben dem Bekanntmachen der Formate ist die Begleitung des Engagements junger Menschen von zentraler Bedeutung. Diese Anforderung stellt sich in besonderem Maße an Multiplikator*innen auf der lokalen Ebene, die die sozialräumlichen Gegebenheiten sowie Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen in ihrem Umfeld kennen und so helfen können, sowohl individuell passende Beteiligungsmöglichkeiten aufzuzeigen als auch lokale Entwicklungen in formalisierte Prozesse einzuspeisen. Eine besondere Rolle kommt den Fachkräften auf der lokalen Ebene auch mit Blick auf benachteiligte junge Menschen zu. Durch individuelle Unterstützung können sie sicherstellen, dass die Formate allen jungen Menschen zugänglich sind.
Zuletzt sind neben Entscheidungsträger*innen in Politik und Verwaltung auch ehrenamtlich und hauptberuflich in der Kinder- und Jugend(sozial)arbeit Tätige von der lokalen bis zur Bundesebene angehalten, die Wünsche und Forderungen junger Menschen ernst zu nehmen und entsprechend zu handeln. Dies kann in Form von eigenem Engagement zur Umsetzung einer Initiative oder in Form von Interessenvertretung gegenüber Politik und Verwaltung stattfinden. Insbesondere Akteur*innen auf Bundesebene kommt eine wichtige Rolle hinsichtlich der Interessenvertretung zu, da die Bundesregierung oder auch die Länder aufgrund beschränkter Kompetenz der EU in vielen für junge Menschen relevanten Politikbereichen für die Umsetzung und konkrete Ausgestaltung vieler Maßnahmen verantwortlich zeichnen.
Möglicherweise wird das Jahr 2022, das zum „Europäischen Jahr der Jugend“47 ausgerufen wurde, über die bereits bestehenden Formate hinaus neue Beteiligungsprozesse anstoßen. Doch bereits die existenten Formate und Prozesse erlauben bei besserer Bekanntmachung, gezielter Nutzung und Umsetzung der hier formulierten Gelingensbedingungen eine Mitgestaltung von Politik durch junge Menschen in der EU – diese Chance sollte wahrgenommen werden.  

 

Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ
Berlin, 02./03. Dezember 2021


[1] Ansprechperson für dieses Positionspapier in der AGJ ist die zuständige Referentin des Arbeitsfeldes II „Kinder- und Jugend(hilfe)politik in Europa“: Hanna Schlegel (hanna.schlegel@agj.de).
[2] Die Teilnahme an Wahlen zum Europäischen Parlament, die in Österreich und Malta schon ab 16 Jahren möglich ist, wird in diesem Papier nicht diskutiert. Auch werden Europäische Bürger*inneninitiativen nicht diskutiert, da diese nicht explizit junge Menschen ansprechen. Zudem ist zum Einreichen einer Initiative die Gründung einer Organisator*innengruppe, bestehend aus mindestens sieben Personen, ansässig in sieben EU-Mitgliedsstaaten, erforderlich. Dies stellt für Kinder und Jugendliche eine hohe Zugangsbarriere dar.   
[3] Der EU-Jugenddialog ist in der EU-Jugendstrategie 2019–2027 als Beteiligungsinstrument für junge Menschen in Europa festgeschrieben. Siehe: Rat der Europäischen Union, „Entwurf einer Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der  Mitgliedstaaten zu einem Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa: die EU-Jugendstrategie 2019-2027“ (2018), 6.
[4] Weitere Informationen zu den Europäischen Jugendzielen unter: Europäische Union, „Europäische Jugendziele“.
[5] Aktuelle Informationen zu geplanten Veranstaltungen im Rahmen des EU-Jugenddialogs in Deutschland finden sich unter: Deutscher Bundesjugendring, „Jugenddialog“.
[6] Weitere Informationen zum JUMP-Team unter: Deutscher Bundesjugendring, „jump-Team – Jugenddialog“.
[7] Weitere Informationen zur finanziellen Förderung unter: JUGEND für Europa, „Förderung – Erasmus+ Jugend“.
[8] Informationen zu Ergebnissen vergangener sowie der Teilnahme an kommenden Online-Konsultationen unter: Deutscher Bundesjugendring, „EU-Online-Umfragen – Jugenddialog“.
[9] So wurden beispielsweise die Europäischen Jugendziele in die EU-Jugendstrategie 2019–2027 aufgenommen. Siehe: Rat der Europäischen Union, „Entwurf einer Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu einem Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa: die EU-Jugendstrategie 2019-2027“, 11-17, Anlage 3.
[10] Beispielsweise wurden im Rahmen des Jugenddialog-Events „JWD. Jugendliche wetten, dass…“ in Mecklenburg-Vorpommern Wetten zur Verbesserung der Situation junger Menschen im ländlichen Raum abgeschlossen, von denen schon einige umgesetzt wurden. Ähnliche Erfolge auf nationaler sowie europäischer Ebene lassen sich durch die Reihe „Ihr habt Politik beeinflusst!“, unter Deutscher Bundesjugendring, Ergebnisse – Jugenddialog, nachvollziehen.
[11] Europäische Kommission, „Konferenz zur Zukunft Europas“.
[12] Europäische Union, „Konferenz zur Zukunft Europas – Online-Plattform“.
[13] Um zu gewährleisten, dass die Stimme junger Menschen im Rahmen der Konferenz zur Zukunft Europas in besonderer Weise gehört wird, sind junge Menschen auch in den zur Zukunftskonferenz gehörenden Gremien stark vertreten. Bei den Bürger*innenforen der Konferenz machen unter 25-jährige Bürger*innen ein Drittel der Beteiligten aus. Mehr zum Thema Bürger*innenforen siehe: Exekutivausschuss der Konferenz zur Zukunft Europas, „Geschäftsordnung der Konferenz zur Zukunft Europas“ (2021), Artikel 5.
[14] Veranstaltungen, die im Rahmen der Konferenz zur Zukunft Europas stattfinden, finden sich unter: Europäische Union, „Konferenz zur Zukunft Europas – Veranstaltungen“.
[15] Die Zwischenberichte zur Konferenz zur Zukunft Europas finden sich unter: Europäische Union, „Konferenz zur Zukunft Europas – Berichterstattung“.
[16] Übersicht der an der Konferenz zur Zukunft Europas beteiligten Gremien: Europäische Union, „Was hat es mit der Konferenz zur Zukunft Europas auf sich?“.
[17] Weitere Informationen zum Europäischen Green Deal unter: Europäische Kommission, „Europäischer Grüner Deal“.
[18] Der europäische Klimapakt ist die Initiative unter dem Europäischen Green Deal, die darauf abzielt, Bürger*innen und alle Teile der Gesellschaft in den Kampf gegen den Klimawandel miteinzubeziehen. Mehr Informationen unter: Europäische Kommission, „Europäischer Klimapakt“.
[19] Weitere Informationen und Mitmachmöglichkeiten rund um das Thema Selbstverpflichtungen unter: Europäische Union, „On the move with the Climate Pact“.
[20] Eigene Klimapakt-Veranstaltungen mit mindestens 10 Teilnehmenden können online registriert und ggf. durch die EU-Kommission veröffentlicht und beworben werden. Weitere Informationen und Verlinkung zur Registrierung unter: Europäische Union, „Register a satellite event“.
[21] Weitere Inhalte, Aktuelles und Veranstaltungen zum Europäischen Klimapakt unter: Europäische Union, „Europäischer Klimapakt“.
[22] Weitere Informationen zu CitizENV-Dialogen sowie Verlinkung zum Kalender mit kommenden Veranstaltungen unter: Europäische Kommission, „Citizens’ dialogues with young people on the future of the environment”.
[23] Europäische Union, „European Climate Pact – Young People”.
[24] Weitere Informationen und Verlinkung zur Bewerbung unter: Europäische Union, „Europäischer Klimapakt – Werden Sie Botschafter“.
[25] Europäische Kommission, „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen. EU-Kinderrechtsstrategie“ (2021).
[26] Zusammenfassender Bericht über die öffentliche Konsultation zur EU-Kinderrechtsstrategie unter: Europäische Kommission, „EU-Kinderrechtsstrategie – Öffentliche Konsultation“.
[27] Europäische Kommission, „EU Strategy on the rights of the child – Child friendly version”.
[28] Europäische Kommission, „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen. EU-Kinderrechtsstrategie“ (2021), 5.
[29] Siehe: Rat der Europäischen Union, „Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu dem Rahmen für die Festlegung einer Europäischen Jugendarbeitsagenda“ (2020). Wie bereits im AGJ-Positionspapier „Die European Youth Work Agenda für qualitativ hochwertige Youth Work – in Europa und in Deutschland“ (2020) wird in diesem Papier der englische Titel „Youth Work Agenda“ verwendet, um den Bemühungen auf europäischer Ebene Rechnung zu tragen, unter Anerkennung der Vielfalt und Unterschiedlichkeit der verschiedenen Organisationsformen in den Mitgliedsstaaten von EU und Europarat ein gemeinsames Verständnis eines Arbeitsfeldes zu entwickeln.
[30] Im englischen Original „Youth sector strategy 2030“. Siehe: Ministerkomitee des Europarates, „Resolution CM/Res(2020)2 on the Council of Europe youth sector strategy 2030” (2020).
[31] „Im Bereich der Jugendarbeit ist die ‚Community of Practice der Jugendarbeit‘ als eine — beruflich oder nicht beruflich mit dem Thema befasste — Gruppe von Menschen zu verstehen, die die gleichen Interessen an der Lösung eines Problems, der Verbesserung ihrer Fähigkeiten und dem Lernen aus den Erfahrungen anderer haben. Die Community of Practice der Jugendarbeit umfasst Akteure auf allen Ebenen, von der lokalen bis zur europäischen Ebene […]. Alle Akteure in der Community of Practice für die Jugendarbeit haben in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen unterschiedliche Mandate, Rollen und Kapazitäten für die Weiterentwicklung von Jugendarbeit.“ Siehe: Rat der Europäischen Union, „Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu dem Rahmen für die Festlegung einer Europäischen Jugendarbeitsagenda“ (2020), 7, Anlage 2.
[32] Der 16. Kinder- und Jugendbericht widmet dem Bereich „Proteste, soziale Bewegungen und Jugendkulturen“ neben pädagogisch institutionalisierten Räumen politischer Selbstbildung ein eigenes Kapitel. Siehe: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, „16. Kinder- und Jugendbericht“ (2020), 277-292.
[33] Übersicht über kommende Klimastreiks in Deutschland unter: Fridays for Future, „Streiktermine“.
[34] Alle Möglichkeiten zum Mitmachen in Deutschland unter: Fridays for Future, „Mitmachen“.
[35] Weitere Informationen zur Petition sowie Verlinkung zur Petition selbst unter: Jugend Wählt, „Petition“.
[36] Kontakt- sowie Einspruchsformular unter: Jugend Wählt, „Einspruch gegen das Wählerverzeichnis“.
[37] Jugend Rettet, „Free Iuventa - Seenotrettung ist kein Verbrechen“.
[38] Eine Übersicht über sowohl vergangene als auch kommende Veranstaltungen unter: Jugend Rettet, „Veranstaltungen“.
[39] The 25 Percent, „Ein Leitfaden für den Wandel. Dein Handbuch zum Aktivismus“.
[40] Deutscher Bundesjugendring, „Ergebnisse – Jugenddialog“.
[41] Der Vorsitz im Rat der EU wird von den EU-Mitgliedstaaten im Turnus wahrgenommen. Während dieser sechs Monate leitet der Vorsitz die Sitzungen und Tagungen auf allen Ebenen des Rates und sorgt für die Kontinuität der Arbeit der EU im Rat.
[42] Die EU-Mitgliedstaaten, die den Vorsitz innehaben, arbeiten in Dreiergruppen als sogenannter Dreiervorsitz eng zusammen. Der Dreiervorsitz formuliert langfristige Ziele und erarbeitet ein gemeinsames Programm mit den Themen und den wichtigsten Fragen, mit denen sich der Rat in dem betreffenden Achtzehnmonatszeitraum befassen wird. Auf der Grundlage dieses Programms stellt jedes der drei Länder sein eigenes detaillierteres Sechsmonatsprogramm auf.
[43] So wurden vom Deutschen Bundesjugendring eine Infografik zur Konferenz zur Zukunft Europas sowie ein Erklärvideo erstellt.
[44] Die Verträge der EU bilden die rechtliche Grundlage für das Handeln der Europäischen Union. Sie sind in etwa vergleichbar mit dem Grundgesetz in Deutschland, stellen aber keine Verfassung dar. Möchte die EU wichtige Grundsätze ihres Handelns verändern, muss es dafür eine Änderung der Verträge geben. Hierfür müssen alle EU-Mitgliedsstaaten der geplanten Änderung einstimmig zustimmen.
[45] Eurochild, „Feedback to Children on the EU Strategy on the Rights of the Child”.
[46] So auch eine Reihe an Videos auf Deutsch, die leicht verständlich die European Youth Work Agenda sowie deren Ziele vorstellen. Siehe: 3rd European Youth Work Convention, „Europäische Jugendarbeitsagenda erklärt“.
[47] Die EU-Kommission schlug im Oktober 2021 vor, 2022 zum „Europäischen Jahr der Jugend“ auszurufen, um junge Menschen, die unter den Maßnahmen gegen Covid-19 am meisten gelitten haben, besonders zu würdigen und zu unterstützen. Dazu sollen verschiedene Aktivitäten und Initiativen auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene angestrengt werden. Siehe: Europäische Kommission, „Kommission will 2022 zum Europäischen Jahr der Jugend machen“.