Umsetzung europäischer Jugendpolitik in Deutschland ab 2019 – Nach vorne schauen und Weiterentwicklung fördern! 

Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ

Positionspapier als PDF

Europa ist für viele junge Menschen ihre Lebensrealität. Sie sind europaweit vernetzt [1] und fühlen sich mit großer Mehrheit als Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) [2] bzw. als Europäerin und Europäer.[3] Das prinzipielle Interesse an Erfahrungen im internationalen Kontext und der Teilnahme an Austauschformaten ist fast über alle soziokulturellen Milieus hinweg groß.[4] Die Erfahrungen, die junge Menschen mit Europa und der EU machen, führen dazu, dass die Erwartungen, an das, was Europa leisten kann und soll, steigen.[5] Die Entwicklung der elf Europäischen Jugendziele (Youth Goals) [6] als Vision junger Menschen für Europa, bestätigt diese Tendenz.

Die aktive Teilhabe junger Menschen an der Gestaltung ihrer eigenen Lebensrealität, nicht nur in Deutschland, sondern auch in Europa ist eine politische Notwendigkeit. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Debatten um die Bedeutung und Relevanz der europäischen Idee einerseits und der Betonung des Nationalstaats oder der Zunahme von demokratiefeindlichen Tendenzen andererseits. In dieser Diskussion kommt es den Politiken in den EU-Mitgliedstaaten zu, sich für die Lebenswelten junger Menschen im europäischen Kontext stark zu machen.

Dabei spielen Jugendpolitik sowie Jugendbildung, Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, im europäischen Kontext „Youth Work“ [7] genannt, eine zentrale Rolle. Sie können dazu beitragen, Perspektiven für und mit junge(n) Menschen zu schaffen sowie das demokratische Bewusstsein und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Auf europäischer Ebene leistet die jugendpolitische Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Jugendstrategie einen wichtigen Beitrag. Ähnliches gilt für die jugendpolitischen Aktivitäten im Rahmen des Europarats. 

Mit dem Start der neuen EU-Jugendstrategie 2019-2027 am 1. Januar 2019 sowie der anstehenden deutschen EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 und dem deutschen Vorsitz im Europarat von November 2020 bis Mai 2021 stehen weitere wichtige Entwicklungen an, die die Umsetzung europäischer Jugendpolitik in Deutschland verstärkt ins Blickfeld rücken. 

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ hat in der Vergangenheit kontinuierlich Stellung zu den verschiedenen jugendpolitischen Meilensteinen im europäischen Kontext und deren Umsetzung in Deutschland bezogen.[8] Vor diesem Hintergrund setzt sich die AGJ im vorliegenden Positionspapier mit der Frage auseinander, welche Anforderungen für eine erfolgreiche Umsetzung europäischer Jugendpolitik in Deutschland erfüllt sein sollten und formuliert Erwartungen an die beteiligten Akteure.

1. Jugendpolitik in der EU und dem Europarat 

Jugendpolitische Zusammenarbeit in der Europäischen Union

In der EU liegt die Kompetenz für Jugendpolitik bei den Mitgliedstaaten. Die EU kann in diesem Politikfeld aber Maßnahmen zur Koordinierung, Ergänzung oder Unterstützung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten durchführen. Deren jugendpolitische Kooperation auf EU-Ebene erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Ziele, Prinzipien, Prioritäten etc. dieser Zusammenarbeit werden dabei vom Rat der EU jeweils für einen festen Zeitraum vereinbart. Der seit 2010 geltende Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa lief Ende 2018 aus. Im November 2018 verabschiedete der Rat der EU den „Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa: die EU-Jugendstrategie 2019-2027“. Mit dieser neuen EU-Jugendstrategie wird die seit 2002 bestehende jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa intensiviert und weiterentwickelt. 

Auch in Deutschland dient die EU-Jugendstrategie als Impulsgeber für die Jugendarbeit sowie zur Verankerung des Themas „Europa“ in der Kinder- und Jugendhilfe. Bund, Länder und Kommunen arbeiten dabei gemeinsam an der Umsetzung der EU-Jugendstrategie. Die Evaluation des Deutschen Jugendinstituts zur Umsetzung der EU-Jugendstrategie in Deutschland 2010-2018 zeigt, dass europäische Impulse in die Politik und Praxis der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland eingeflossen sind und vielfältige Initiativen angestoßen wurden [9], hebt aber auch heraus, dass die Vermittlung von Zielen eine Herausforderung bleibt. 

Jugendpolitische Aktivitäten des Europarats

Der Europarat widmet sich seit den 1960er-Jahren jugendpolitischen Fragestellungen. Seine Aktivitäten im Jugendbereich waren bis in die 1990er-Jahre hinein wegweisend, wurden jedoch von den stetig wachsenden EU-Jugendprogrammen in der öffentlichen Wahrnehmung in den Hintergrund gedrängt. Die Befugnisse des Europarats sind im Vergleich zur EU deutlich eingeschränkter. Die Empfehlungen und Anregungen des Europarats in seinen Beschlüssen bilden dennoch für Jugendpolitik und Youth Work in vielen Mitgliedstaaten des Europarats, insbesondere jenseits der EU-Mitgliedsstaaten, wichtige Referenzpunkte. So hat der Europarat Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Youth Work verabschiedet [10], die für die europäische Debatte zum Thema Youth Work eine zentrale Rolle spielen.

Zwischen dem Jugendbereich des Europarats und der Europäischen Kommission besteht seit Ende der 1990er-Jahre ein Kooperationsprogramm („EU-CoE Youth Partnership“). Ziel dieser Partnerschaft ist die Schaffung von Synergien zwischen den jugendbezogenen Aktivitäten der beiden Institutionen. Dabei stehen Themen im Mittelpunkt, die ein gemeinsames europäisches Vorgehen erfordern und neben jungen Menschen auch weitere Akteure des Jugendbereichs adressieren. Derzeit lauten die Schwerpunkte Partizipation bzw. aktive Bürgerschaft, soziale Inklusion und die Qualität von Youth Work. 

Aufgrund der unterschiedlichen Aktivitäten der EU und des Europarats im Jugendbereich und ihrer Zusammenarbeit im Rahmen der „EU-CoE Youth Partnership“ wird im Folgenden zusammenfassend der Begriff „Umsetzung europäischer Jugendpolitik“ verwendet. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Umsetzung der EU-Jugendstrategie 2019-2027.

2. Strukturen und Governance [11] der Umsetzung europäischer Jugendpolitik in Deutschland

Die Umsetzung der EU-Jugendstrategie 2019-2027 steht in Deutschland noch am Anfang, derzeit finden Abstimmungsprozesse statt. Im Folgenden werden die bislang bekannten Planungen bzw. Aktivitäten von Bund und Ländern dargestellt:

  • Bundesebene: Die Umsetzung der EU-Jugendstrategie 2019-2027 in Deutschland ist als eigenständiger Prozess integraler Bestandteil der Jugendstrategie der Bundesregierung. Auf diese Weise sollen jugendpolitische Prozesse zwischen den Ministerien bzw. auf europäischer und bundespolitischer Ebene weiter verknüpft werden. Dies stellt einen Unterschied zum Zeitraum 2010-2018 dar, in denen die Umsetzung der EU-Jugendstrategie und die Entwicklung einer Eigenständigen Jugendpolitik bzw. die Umsetzung der Strategie „Handeln für eine jugendgerechte Gesellschaft“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) als zwei unabhängige Prozesse angelegt waren, die erst in der letzten Phase stärker miteinander verknüpft wurden. 
    Zwei zentrale Instrumente der Jugendstrategie der Bundesregierung sind seit der zweiten Hälfte 2018 die Interministerielle Arbeitsgruppe (IMA) Jugend [12] sowie der Beirat des BMFSFJ zur Jugendstrategie.[13] „Europa und die Welt“ ist eines der zehn Themen- und Handlungsfelder der Jugendstrategie. Die EU-Jugendstrategie und die europäische Jugendpolitik bilden einen regelmäßigen Tagesordnungspunkt in beiden Gremien. 
    Darüberhinausgehende Aspekte der Umsetzung europäischer Jugendpolitik werden vom BMFSFJ gemeinsam mit den Ländern und Kommunen und den Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe sowie anderen zivilgesellschaftlichen Akteuren gestaltet. Um den Austausch und die Vernetzung von und mit zivilgesellschaftlichen Akteuren zur Umsetzung europäischer Jugendpolitik zu unterstützen, plant der Bund unter dem Arbeitstitel „Plattform Europa“ ein regelmäßiges Veranstaltungsformat. Dessen Konzept befindet sich derzeit in der Abstimmung zwischen Bund und Ländern.
  • Länderebene: In ihrem Beschluss vom 16./17. Mai 2019 sieht die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) „vor dem Hintergrund einer in Teilen wahrzunehmenden europäischen Desintegrationstendenz […] den Bedarf im Rahmen der europäischen Jugendstrategie Initiativen zu ergreifen, die es jungen Menschen ermöglichen, sich stärker im Sinne einer gemeinsamen europäischen Idee auszutauschen und den Prozess der Integration mit jungen Menschen aus anderen Mitgliedstaaten voranzubringen und zu gestalten.“ 
    Die Länder haben beschlossen, sich aktiv an dem Umsetzungsprozess der EU-Jugendstrategie 2019-2027 zu beteiligen und stimmen sich wie bisher untereinander innerhalb einer eigenen AG „Europa“ ab. Die JFMK stellt in ihrem Beschluss fest, dass „die Umsetzung der EU-Jugendstrategie einer gemeinsamen Anstrengung von Bund und Ländern bedarf. Nur auf dieser Grundlage können die Ziele der EU-Jugendstrategie gleichermaßen auf allen staatlichen Ebenen der Bundesrepublik Deutschland wirken.“  Zudem solle geprüft werden, „ob allen staatlichen Ebenen ausreichend EU-Mittel zur Umsetzung der EU-Jugendstrategie zur Verfügung stehen“. 
  • Zusammenarbeit von Bund und Ländern: Bund und Länder sehen die Umsetzung der europäischen Jugendpolitik als gemeinsame Aufgabe an. Dafür bilden die zwischen Bund und Ländern vereinbarten themenbezogenen Bund-Länder-Abstimmungsgespräche eine institutionelle Grundlage. Auf diese Weise sollen die Ziele der europäischen Jugendpolitik auf allen staatlichen Ebenen gleichermaßen Wirkungen erzielen. 
  • Einbindung der kommunalen Ebene: Die kommunale Ebene ist zum einen über ihre Spitzenverbände in den Beirat des BMFSFJ zur Jugendstrategie eingebunden. Zum anderen gibt es Ansätze von Bund und Ländern, die kommunale Ebene in die Prozesse zur Umsetzung europäischer Jugendpolitik einzubinden.[14] Beispiele sind Veranstaltungen zur Umsetzung der EU-Jugendstrategie, Coachings für Fachkräfte zur Internationalisierung der Arbeit oder die Setzung landespolitischer Schwerpunkte, zum Beispiel in den Landesförderprogrammen. 

Erwartungen 

Die AGJ hat in vorangehenden Positions- und Diskussionspapieren bereits Erwartungen an die Umsetzung europäischer Jugendpolitik ab 2019 formuliert. Darin spricht sie sich zusammenfassend dafür aus, 

  • die Umsetzung europäischer Jugendpolitik auf der Basis der bisherigen Erfahrungen weiterzuentwickeln und sie sowohl als Ressort- als auch als Querschnittspolitik zu gestalten; 
  • die europäische Dimension auf allen Ebenen mitzudenken sowie eine breite Beteiligung der zivilgesellschaftlichen Akteure sicherzustellen;
  • die jugendpolitischen Zielsetzungen, Initiativen und Maßnahmen auf europäischer Ebene durch Koordination der verschiedenen Ebenen sowie zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren und in den Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe zu verbinden sowie 
  • Räume für den Austausch und den Diskurs zur Umsetzung europäischer Jugendpolitik bereitzustellen.

Auf dieser Grundlage sowie vor dem Hintergrund der bislang bekannten Planungen stellt die AGJ folgende Erwartungen an die konkrete Umsetzung europäischer Jugendpolitik in Deutschland:

Die Strukturen für die Umsetzung europäischer Jugendpolitik 2019-2027 sind vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit dem Governance-Modell im Umsetzungszeitraum 2010-2018 [15] angepasst worden. Dies zeigt sich beispielsweise daran, dass statt einer strukturell ausgerichteten Bund-Länder-Arbeitsgruppe themen- und anlassbezogene Bund-Länder-Gespräche geplant sind. Die AGJ erwartet ein verbindliches Governance-Modell, das die Zusammenarbeit zwischen Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene und zwischen staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren in gemeinsamer Verantwortung begleitet und ermöglicht. Ein entsprechendes Governance-Modell ist von Bund, Ländern, den kommunalen Spitzenverbänden und den Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe gemeinsam zu entwickeln.

Die Verbindung der Jugendstrategie der Bundesregierung mit der Umsetzung europäischer Jugendpolitik sowie die dabei angestrebte ressortübergreifende Zusammenarbeit sind aus Sicht der AGJ grundsätzlich positiv hervorzuheben. Allerdings erscheint ihr die sich derzeit abzeichnende Einbindung der europäischen Dimension in diesem Prozess als unzureichend. Europa kann nicht nur als Thema oder Tagesordnungspunkt bei Sitzungen der IMA Jugend oder des Beirats des BMFSFJ zur Jugendstrategie behandelt werden, sondern muss gleichberechtigt als Teil des zu entwickelnden Governance-Modells in die Umsetzung integriert werden. Das heißt konkret, Europa sollte konsequent mitgedacht werden. Notwendig ist die Schaffung von konkreten Verbindungen zwischen den spezifischen und sehr unterschiedlichen europäischen Prozessen europäischer Jugendpolitik und den Prozessen der Jugendstrategie der Bundesregierung in Deutschland. Zudem muss ein Modell dafür entwickelt werden, wie die sich ständig weiterentwickelnden Inhalte und Zielsetzungen europäischer Jugendpolitik in die Inhalte, Zielsetzungen und Maßnahmen der Jugendstrategie der Bundesregierung einfließen und bewusst für die Entwicklung der gemeinsamen Jugendstrategie der Bundesregierung genutzt werden können. Und nicht zuletzt muss es gelingen, dass die europäische Dimension und die europäischen thematischen Impulse in den Themen bei allen fachlichen und jugendpolitischen Debatten und auf Veranstaltungen, zur Jugendstrategie der Bundesregierung berücksichtigt werden. 

Die IMA Jugend ist im Hinblick auf eine ressortübergreifende Zusammenarbeit auf Bundesebene aus Perspektive der AGJ ein wichtiger erster Schritt zur verbesserten Kooperation und für gemeinsame Aktivitäten. Dieses Gremium allein reicht jedoch nicht für eine ressortübergreifende Umsetzung europäischer Jugendpolitik aus. Auch die Länder sowie die Träger der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe sollten ihre Rolle finden und Wege entwickeln, andere Politikbereiche in ihre Aktivitäten einzubeziehen bzw. andere Politikbereiche im Sinne von Kindern und Jugendlichen zu beeinflussen.  

Die AGJ bewertet es positiv, dass Bund und Länder europäische Jugendpolitik gemeinsam umsetzen wollen. Wichtig erscheint ihr dabei, dass junge Menschen sowie weitere Akteure wie zivilgesellschaftliche Organisationen und die kommunale Ebene selbst explizit mit einbezogen werden.

Damit die Länder, wie im Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz im Mai 2019 festgehalten, die EU-Jugendstrategie weiterhin umsetzen und diese Umsetzung weiterentwickeln können, braucht es die Bereitstellung der dazu erforderlichen Ressourcen und einen erklärten politischen Willen, z. B. durch die Entwicklung von Aktionsplänen auf allen Ebenen. In allen Ländern ist die Umsetzung europäischer Jugendpolitik nur ein kleiner Teil der Aufgabenbeschreibung, die die Akteure dort zu bewältigen haben. Hier braucht es deutlich ausgeweitete zeitliche Ressourcen. Gleiches gilt für die finanzielle Ausgestaltung, beispielsweise zur Förderung von grenzüberschreitender Mobilität für junge Menschen und sozialpädagogische Fachkräfte. Dabei sollten die Länder die Kommunen bei ihren Bemühungen unterstützen, entsprechende Handlungskonzepte und -strategien zu entwickeln. Hierzu zählt auch die Einrichtung von Servicestellen auf Landes- oder kommunaler Ebene. Im Sinne eines strukturellen und planvollen Vorgehens könnte dies durch die Entwicklung und Umsetzung von länderspezifischen Europäisierungs- oder Jugendstrategien, die die Umsetzung europäischer Jugendpolitik einbeziehen, unterstützt werden.

Aus Sicht der AGJ ist die Einbindung der kommunalen Ebene als handelnder Akteur der Umsetzung europäischer Jugendpolitik eine zentrale Anforderung für einen erfolgreichen Implementierungsprozess. Wesentlich ist dabei, die kommunalen Akteure als eigenständig Handelnde in der europäischen Jugendpolitik zu stärken. Ansätze hierfür könnten die Initiierung von Modellprojekten, die Förderung von Eigeninitiative oder die Nutzung europäischer Impulse als Anregung zur Gestaltung jugendpolitischer Aktivitäten oder Prozesse sein. Will man jedoch die europäische Dimension vor Ort wirklich voranbringen, muss diese in Jugendarbeit verankert werden. „Dieser Perspektivwechsel ist vermutlich nur durch Jugendpolitik, Jugendarbeit, Jugendbildung und Jugendverbandsarbeit zu leisten.“[16] Damit das Europäische zu einem selbstverständlicheren Teil der lokalen Arbeit wird, muss die kommunale Ebene finanziell gestärkt werden und mehr Wertschätzung erfahren. Voraussetzung für die strukturelle Verankerung der europäischen Dimension in der lokalen Arbeit ist eine starke Unterstützung durch die Länder und den Bund

Bei der Umsetzung europäischer Jugendpolitik müssen alle Maßnahmen in eine gemeinsame Richtung zielen. Hierfür ist eine Koordinierung von Bund, Ländern und kommunaler Ebene unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft in Bezug auf ihre Umsetzungsaktivitäten sinnvoll.

Im Rahmen der Umsetzung europäischer Jugendpolitik müssen Austausch und Vernetzung sowohl inhaltlich zu Themen als auch quer zu Gremien, institutionellen Verankerungen und Ebenen stattfinden. Dabei sind die verschiedenen Orte des Austauschs miteinander zu verbinden und der Informationsfluss zwischen ihnen zu gewährleisten.[17] Ein Veranstaltungsformat auf Bundesebene wie z. B. die geplante Plattform Europa schafft einen Rahmen für den Austausch und Diskurs über die Umsetzung europäischer Jugendpolitik. Wichtig erscheint der AGJ, dass es sich um ein offenes Forum handelt, das vielfältige Akteure einbezieht. 

Darüber hinaus sind weitere Formen der thematischen und fachlichen Zusammenarbeit notwendig. Ein stetiges Kooperationsformat sowie ergänzende Formate wie Workshops oder Werkstattgespräche sind hilfreich, um den Austausch über Erfahrungen z. B. zu spezifischen Themen oder Fragestellungen zu unterstützen. Dies unterstützt, dem Bottom-Up-Ansatz entsprechend, den Themen- und Austauschbedarf von unten nach oben. Die Erfahrungen mit den Governance-Strukturen zur Umsetzung der EU-Jugendstrategie 2010-2018 haben gezeigt, dass die Ausgestaltung der Formate flexibel gehandhabt und an sich ändernde Wünsche und Bedarfe der Akteure angepasst werden können.[18]

Regelmäßige Information über aktuelle Entwicklungen bei der Umsetzung europäischer Jugendpolitik und die Sichtbarkeit der Ergebnisse sind wichtig. Dabei sind nicht nur Aktivitäten darzustellen, die explizit unter dem Dach der „Umsetzung europäischer Jugendpolitik“ stattfinden. Im Hinblick auf die Mitwirkung von Akteuren der kommunalen Ebene (z. B. Berichte über deren Aktivitäten) ist zu beachten, dass ein Top-Down-Ansatz deren Bereitschaft entgegenwirkt, zur Information über bzw. Sichtbarkeit von Ergebnissen beizutragen, da dies keinen Mehrwert für die eigene Arbeit mit sich bringt. Hierfür müssen gemeinsame Lösungsansätze entwickelt werden wie z. B. die weitere inhaltliche Ausgestaltung des europäischen Angebots auf dem Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe.

3. Themenfelder der Umsetzung europäischer Jugendpolitik in Deutschland 

Die EU-Jugendstrategie 2019-2027 legt drei Kernbereiche fest, auf die sich die europäische Zusammenarbeit im Jugendbereich fokussieren soll: Beteiligung, Begegnung und Befähigung. Diese drei Handlungsfelder der EU-Jugendstrategie sollen im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte 2020 über die Themenschwerpunkte „Jugend und Demokratie“ (Beteiligung), „Mobilität junger Menschen“ (Begegnung) und „Youth Work“ (Befähigung) bearbeitet werden. Das Thema „Youth Work“ wird zudem während des deutschen Vorsitzes im Ministerkomitee des Europarats ein Thema sein.

  • Beteiligung: Deutschland plant, das Handlungsfeld über das Thema „Jugend und Demokratie“ im Rahmen seiner EU-Ratspräsidentschaft inhaltlich-fachlich zu bearbeiten, indem im Rat der EU entsprechende Schlussfolgerungen entwickelt werden. In Bezug auf die Beteiligung junger Menschen an der Umsetzung europäischer Jugendpolitik sieht der Bund gemäß den bisher bekannten Planungen ergänzend zur Umsetzung des EU-Jugenddialogs (vormals „Strukturierter Dialog“) [19] eine Beteiligung junger Menschen unter anderem im Rahmen von Jugendkonferenzen, Onlinekonsultationen und Projekten vor. 
  • Begegnung: Aufbauend auf der Empfehlung von 2008 und ausgehend von einem Vorschlag der EU-Kommission ist im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft eine neue Empfehlung des Rats der EU über die Mobilität junger Freiwilliger innerhalb der Europäischen Union vorgesehen. Es ist beabsichtigt, das Potenzial der europäischen Jugendprogramme im Hinblick darauf zu stärken, mehr junge Menschen zu erreichen und Gemeinschaften aufzubauen.
  • Befähigung: Im Hinblick auf die Umsetzung wird in Deutschland ein besonderes Augenmerk auf dem Thema „Youth Work“ liegen. Zum einen ist im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft 2020 die Verabschiedung der Europäischen Youth Work Agenda vorgesehen. Diese soll auf den bereits vorhandenen Maßnahmen und Entschließungen der EU und des Europarats auf dem Gebiet von Youth Work in Europa aufbauen und fortschreiben. Zum anderen richtet Deutschland im Dezember 2020 die dritte European Youth Work Convention [20] aus. Der Kongress soll den Beginn der Umsetzung der Europäischen Youth Work Agenda markieren.

Des Weiteren sind auch im Hinblick auf die zehn Themen- und Handlungsfelder [21] der IMA Jugend Schnittpunkte mit den Handlungsfeldern der EU-Jugendstrategie zu erwarten, insbesondere in den Bereichen „Beteiligung“ (Beteiligung und Engagement; Demokratie; Vielfalt und Teilhabe) und „Begegnung“ (Mobilität und Digitales; Europa und die Welt). 

Erwartungen 

Wie bereits in vorangehenden Positions- und Diskussionspapieren zur europäischen Jugendpolitik beschlossen, spricht sich die AGJ für die Umsetzung ab 2019 dafür aus, 

  • einen stärkeren Fokus auf Themenfelder zu legen, in denen die EU über einen klaren jugendpolitischen Auftrag verfügt;
  • die elf Europäischen Jugendziele („Youth Goals“) in die Umsetzung europäischer Jugendpolitik einzubeziehen;
  • die Mitwirkung junger Menschen an politischen und gesellschaftlichen Gestaltungsprozessen in Europa zu ermöglichen, indem die Voraussetzungen für eine Beteiligung geschaffen werden, die junge Menschen zu Mitgestalterinnen und Mitgestaltern Europas macht, und Räume zum Lernen, Engagieren und Gestalten bereitgestellt werden; 
  • alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen darin zu unterstützen, Europa als politische, wirtschaftliche, kulturelle und soziale Lebensrealität verstehen und erleben zu können und besondere Bemühungen zu unternehmen, dass dies auch für benachteiligte Jugendliche ermöglicht wird;
  • Youth Work als Ressortaufgabe weiter zu stärken und zu qualifizieren;
  • die Umsetzung europäischer Jugendpolitik in Deutschland inhaltlich-thematisch so flexibel zu gestalten, dass neu aufkommende Themen aufgegriffen werden können.

Der Fokus der Umsetzung europäischer Jugendpolitik in Deutschland liegt auf Themen mit klarer jugendpolitischer Zielsetzung. Die AGJ findet ihre inhaltlichen Erwartungen in Bezug auf die grenzüberschreitende Mobilität und die Weiterentwicklung von Youth Work widergespiegelt und spricht sich dafür aus, die drei Themenfelder der EU-Jugendstrategie für die Umsetzung in Deutschland in den kommenden Jahren verstärkt in den Blick zu nehmen. 

In Bezug auf das Themenfeld „Beteiligung“ weist die AGJ darauf hin, dass durch geeignete und verlässliche Beteiligungsmethoden und -verfahren junge Menschen tatsächlich und wirkungsvoll an der Umsetzung europäischer Jugendpolitik beteiligt werden und nicht nur als „Aushängeschild“ dienen. Dies bedeutet zum einen, die elf Europäischen Jugendziele bei der Umsetzung europäischer Jugendpolitik in Deutschland einzubeziehen. So erwartet die AGJ, dass die Europäischen Jugendziele in die Arbeit der IMA Jugend und den Beirat des BMFSFJ zur Jugendstrategie der Bundesregierung ernsthaft eingebunden werden. Als Vorbild könnte der österreichische Ansatz dienen, wo die Europäischen Jugendziele mittlerweile die Themen der nationalen Jugendstrategie bilden. Zum anderen gilt es, die Ergebnisse laufender und kommender Jugendbeteiligungsprozesse, die im Rahmen der Umsetzung europäischer Jugendpolitik stattfinden, in die Arbeit der IMA und des Beirates zur Jugendstrategie einzubeziehen. Zudem sind Verfahren zu entwickeln, über die die beteiligten jungen Menschen systematisch Rückmeldung dazu erhalten, inwieweit ihre Vorschläge von Politik und Verwaltung aufgegriffen, verworfen oder umgesetzt wurden. 

Wesentliche Voraussetzung für Jugendbeteiligung mit europäischer bzw. bundespolitischer Dimension ist eine passende Infrastruktur auf lokaler Ebene. Es braucht Fachkräfte sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die eine Kommunikations- und Mittlerfunktion einnehmen und dabei unterstützen, die teilweisen komplexen Prozesse und Themen in den Lebenskontext junger Menschen zu übertragen sowie Räume für Diskussionen junger Menschen untereinander und mit Verantwortlichen aus Politik und Verwaltung zu schaffen.

Wichtig erscheint der AGJ zudem, die europäische bürgerschaftliche und politische Bildung zu fördern, um europäisches Lernen und Wissen, europabezogene Information und europäisches Engagement und Beteiligung zu stärken.[22] Damit in Verbindung gebracht werden können gesellschaftlich aktuelle Themen wie das Engagement junger Menschen in und für Europa, die Stärkung von Vielfalt und der Umgang mit gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und weitere aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen.[23]

In Bezug auf das Themenfeld „Begegnung“ sollte der Fokus darauf liegen, Aktionspläne zu entwickeln um mehr jungen Menschen und Fachkräften grenzüberschreitende Mobilität zu ermöglichen. Dies bedeutet aus Sicht der AGJ, vor allem bürokratische Hürden weiter abzubauen, die insbesondere Jugendorganisationen und kleineren Trägern im Jugendbereich die Mittelbeantragung erschweren. Neben einer vereinfachten Antragstellung für ausgewählte Trägergruppen (z. B. für junge Menschen und bei Folgeprojekten) beinhaltet dies eine flexiblere Gestaltung von Rahmenkriterien wie Dauer, Ort und Teilnehmendenzahlen oder eine bessere Förderung von Projektmanagementkosten. Des Weiteren gilt es, die europäischen Bildungs- und Teilhabemöglichkeiten von benachteiligten sowie behinderten jungen Menschen zu verbessern. Bei der Förderung müssen Unterstützungsleistungen mit einbezogen werden können, wie beispielsweise die (bessere) Finanzierung von pädagogischem Begleitpersonal oder von Vorbereitungsmaßnahmen. Außerdem spricht sich die AGJ dafür aus, den Europäischen Sozialfonds (ESF) stärker auf die Förderung junger Menschen zur gesellschaftlichen Teilhabe im Übergang zum Arbeits- und Erwachsenenleben und ihre nachhaltige soziale Integration durch Angebote der Kinder- und Jugendhilfe auszurichten und mit Mobilitätskomponenten [24] zu verbinden.

In Bezug auf das Themenfeld „Befähigung“ unterstützt die AGJ den vom Bund geplanten starken Fokus auf das Themenfeld „Youth Work“ und die damit verbundene Verknüpfung der jugendpolitischen Zusammenarbeit in der EU und im Europarat. Denn Jugendpolitik für junge Menschen in Europa macht nicht an den Grenzen der EU halt, sondern muss sich für das erweiterte Europa des Europarats öffnen. Die AGJ erwartet, dass die Entwicklung einer Europäischen Youth Work Agenda dazu beiträgt, die Praxis von Youth Work weiterzuentwickeln sowie die europäische Zusammenarbeit in diesem Bereich zu stärken. 

Damit die Europäische Youth Work Agenda Relevanz für die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland entwickelt, ist es aus Perspektive der AGJ wesentlich, die Akteure der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland in den Entwicklungs- und Umsetzungsprozess miteinzubeziehen. Neben regelmäßigen Informationen braucht es vor, während und nach dem Entwicklungsprozess für die Agenda Räume für den Austausch und den Diskurs über deren Inhalte. Dabei sollen der im September 2020 geplante bundesweite Fachkongress Kinder- und Jugendarbeit sowie der 17. Deutsche Kinder- und Jugendhilfetag im Mai 2021 genutzt werden, um (Zwischen-)Ergebnisse aus den europäischen Prozessen zu Youth Work mit den Akteuren der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland zu diskutieren. 

4. Instrumente der Umsetzung europäischer Jugendpolitik

Die EU-Jugendstrategie benennt insgesamt dreizehn Instrumente, die für eine effektive Umsetzung genutzt werden sollen. Nicht alle dieser Instrumente sind für die Umsetzung europäischer Jugendpolitik in Deutschland relevant. Aus diesem Grund konzentriert sich dieser Abschnitt auf die Formulierung von Erwartungen der AGJ an die Umsetzung in Deutschland zu ausgewählten Instrumenten.

  • EU-Jugenddialog: Seit 2019 koordiniert der Deutsche Bundesjugendring die Umsetzung des EU-Jugenddialogs in Deutschland und baut dabei auf seinen Erfahrungen zur Umsetzung des Strukturierten Dialogs auf. Es ist erneut die Einrichtung einer Nationalen Arbeitsgruppe vorgesehen. Das Umsetzungskonzept für den EU-Jugenddialog in Deutschland befindet sich derzeit noch in der Entwicklung. 
    Die AGJ erwartet, dass der EU-Jugenddialog als Instrument der Jugendbeteiligung unter Mitwirkung junger Menschen weiterentwickelt und ausgebaut wird. Die Art der Themensetzung ist zu verbessern und zum Beispiel mehr im Sinne eines Bottom-Up-Ansatzes zu gestalten. Bei der Umsetzung in Deutschland bedarf es noch stärkerer Anstrengungen, den Dialogprozess in den Kommunen zu verankern. Besondere Bemühungen müssen unternommen werden, alle jungen Menschen für die Teilnahme daran zu gewinnen. Die AGJ fordert, dass die wertvollen Empfehlungen, die der EU-Jugenddialog hervorbringt, von politisch Verantwortlichen stärker wahrgenommen und aufgegriffen werden. Hier bedarf es eines systematischen Follow-Up-Prozesses auf allen Ebenen. Wichtig ist zudem eine verbesserte Abstimmung zwischen dem EU-Jugenddialog und den damit verbundenen, durch Erasmus+ JUGEND IN AKTION geförderten Maßnahmen.
  • Voneinander-Lernen: Das Voneinander-Lernen von Akteuren im Bereich Jugendpolitik und Youth Work, auch Peer Learning [25] genannt, wird im Rahmen der neuen EU-Jugendstrategie mit dem Ziel fortgesetzt, Jugendpolitik als Ressort- und Querschnittspolitik voranzubringen. 
    Nach Einschätzung der AGJ ist insbesondere das grenzüberschreitende Voneinander-Lernen im Fachkräftebereich weiter auszubauen und zu stärken, da es in Deutschland bislang eine zu geringe Rolle spielt. So kann das Voneinander-Lernen von Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe der Qualitätsentwicklung der eigenen Arbeit dienen, zum Beispiel im Hinblick auf eine vertiefte Reflexion oder der Vermittlung von Ideen für die Weiterentwicklung und Verbesserung der Praxis vor Ort. Zudem ist die Wahrscheinlichkeit größer, dass eine Fachkraft, die selbst eine Mobilitätsmaßnahme erlebt hat, später auch Mobilitätsmaßnahmen mit jungen Menschen durchführt. Wichtig ist dabei, dass die Peer-Learning-Prozesse kontextbezogen und möglichst zielführend gestaltet sowie bei der Umsetzung fachliche Prinzipien und Qualitätsstandards berücksichtigt werden. 
    Aus Sicht der AGJ ist beim Voneinander-Lernen im Kontext der Umsetzung europäischer Jugendpolitik künftig ein besonderes Augenmerk darauf zu legen, Fachkräfte aus möglichst vielen Strukturen und Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe in die Aktivitäten einzubeziehen und Ansätze (weiter) zu entwickeln. Das Peer-Learning ist zu einem elementaren Bestandteil der fachlichen Qualifizierung (Aus-, Fort- und Weiterbildung) in der Kinder- und Jugendhilfe zu machen. Zudem sollte verstärkt an der Entwicklung von Strategien und Fachkonzepten gearbeitet werden, um den Transfer der Ergebnisse aus dem Voneinander-Lernen in die Praxis der Träger, in die Fachöffentlichkeit, in die nationalen Politikfelder usw. auszubauen.
  • Planer für künftige nationale Maßnahmen (Future National Activity Planner – FNAP) [26]: Mit diesem Planungsinstrument, kurz FNAP genannt, können die EU-Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis über ihre Prioritäten im Hinblick auf die Umsetzung der EU-Jugendstrategie informieren. Die FNAPs werden veröffentlicht. Dies soll Transparenz schaffen und dabei helfen, europaweit Bedarfe für das Voneinander-Lernen zu identifizieren. Bei diesem Planungsinstrument sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, junge Menschen, deren Vertretungen und weitere Akteure einzubeziehen. 
    Die AGJ würde statt des unverbindlichen Instruments der FNAPs verbindliche Aktionspläne begrüßen, da diese eine wesentlich bessere Voraussetzung für eine wirksame Umsetzung der EU-Jugendstrategie dargestellt hätten. 
    Sie schlägt deshalb vor, dass sowohl der Bund als auch die Länder eigene Aktionspläne erstellen und sich darin selbst zu Aktivitäten im Rahmen der Umsetzung europäischer Jugendpolitik verpflichten. Langfristig wäre ein gemeinsamer, mit unterschiedlichen Akteuren erstellter nationaler Aktionsplan wünschenswert. Dieser sollte unter anderem in die Arbeit der IMA Jugend sowie des Beirats des BMFSFJ zur Jugendstrategie der Bundesregierung aufgenommen werden.
    In Bezug auf die FNAPs sollten die Akteure in Deutschland die von den anderen Mitgliedstaaten bereitgestellten Informationen systematisch auswerten, um mögliche Kooperationspartner für Peer-Learning-Aktivitäten oder Mitstreiter für gemeinsame Vorhaben auf EU-Ebene zu identifizieren. 
  • Monitoring, Berichterstattung und Evaluierung: Die EU-Jugendstrategie sieht vor, regelmäßig zu überprüfen, welche Fortschritte die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung europäischer Jugendpolitik erzielt haben. Zentrales Instrument ist dabei weiterhin der EU-Jugendbericht, der alle drei Jahre erscheinen wird. Ergänzend sollen die EU-Indikatoren für die Jugend, die dazu dienen, die Gesamtsituation junger Menschen in den Mitgliedstaaten zu beobachten, überarbeitet werden.
    Die AGJ spricht sich dafür aus, die Berichterstattung im Rahmen des EU-Jugendberichts in Deutschland als Gelegenheit zu nutzen, die Aktivitäten und Maßnahmen zur Umsetzung europäischer Jugendpolitik darzustellen, um einer breiteren Öffentlichkeit deren Wirkungen aufzuzeigen. Dazu müssen Bund, Länder, Kommunen und Zivilgesellschaft geeignete Mechanismen entwickeln und umsetzen. Gleichzeitig muss die Qualität der eigenen Berichterstattung sichergestellt werden. Neben dem EU-Jugendbericht betrifft dies auch den deutschen Beitrag zum Youth Wiki.[27] Insbesondere gilt es zu klären, wie eine differenzierte Darstellung der Entwicklungen in Deutschland und regelmäßige Aktualisierungen auf dem Youth-Wiki-Portal sichergestellt werden können.
    Ein weiterer Aspekt ist die Klärung des Umgangs Deutschlands mit dem geplanten Monitoring auf EU-Ebene und die damit in Verbindung stehende Überarbeitung der EU-Indikatoren für die Jugend. So stellt sich die Frage, inwieweit Indikatoren wirklich dazu geeignet sind, Jugendpolitik und gegebenenfalls auch die Kinder- und Jugendhilfe weiterzuentwickeln und ob die Daten in allen Mitgliedstaaten auf gleiche Art und Weise erhoben werden und dementsprechend vergleichbar sind. Angesichts der unterschiedlichen Ausgangslagen und strukturellen Vielfalt in den Mitgliedstaaten könnten Indikatoren zu einem reduzierten, gegebenenfalls gar verzerrten Bild führen. Bund, Länder und die nicht-staatlichen Träger sollten sich deshalb aktiv und kritisch in die Diskussion auf europäischer Ebene zu diesem Thema einbringen. 
  • Mobilisierung von EU-Programmen/-Fördermitteln: Es ist vorgesehen, dass die EU-Jugendstrategie 2019-2027 enger mit den EU-Förderprogrammen verbunden wird. Mit dem Beschluss der EU-Jugendstrategie und den Vorschlägen zur neuen Programmgeneration wurde dahingehend bereits ein großer Schritt getan. Zudem werden die Mitgliedstaaten ersucht, Synergien zwischen Finanzierungsquellen aller föderalen Ebenen zu ermitteln. 
    Die AGJ begrüßt diesen Ansatz, da EU-Förderprogramme für junge Menschen ein wichtiges Instrument zur Umsetzung der EU-Jugendstrategie darstellen und die Umsetzung europäischer Jugendpolitik in Deutschland nur gelingen kann, wenn sie mit passenden Finanzierungsinstrumenten, die mit ausreichenden Fördermitteln ausgestattet sind, unterlegt wird. Damit einher geht die Schaffung der erforderlichen infrastrukturellen Rahmenbedingungen.[28] Die Fördermittel sollten genutzt werden, um die grenzüber-schreitende Mobilität aller jungen Menschen zu fördern. Insbesondere gilt es, die Bildungs- und Teilhabemöglichkeiten für sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen zu verbessern. 
    Eine zentrale Voraussetzung für ein gelingendes Zusammenspiel von EU-Jugendstrategie und EU-Förderprogrammen ist es, einen Zusammenhang zwischen den Themen und Zielen der neuen EU-Jugendstrategie und den EU-Förderprogrammen herzustellen. Dabei ist insbesondere bei der Gestaltung der Nachfolgeprogramme von Erasmus+ JUGEND IN AKTION und dem Europäischen Solidaritätskorps ein besonderes Augenmerk zu legen. Wichtig ist zudem, die Potenziale anderer EU-Förderinstrumente wie die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds mehr als bisher für Träger der Kinder- und Jugendhilfe zugänglich zu machen. Hierzu müssen in Deutschland systematische Ansätze entwickelt und umgesetzt werden.
  • EU-Jugendkoordinatorin bzw. EU-Jugendkoordinator: Die Europäische Kommission plant, eine EU-Jugendkoordinatorin bzw. einen EU-Jugendkoordinator einzusetzen. Diese bzw. dieser soll die bereichsübergreifende Zusammenarbeit innerhalb der EU-Kommission sowie den Wissensaufbau und den Austausch über Jugendfragen verstärken. 
    Aus Sicht der AGJ birgt die Einrichtung dieser Position Potenziale im Hinblick auf die Stärkung von Jugendpolitik als Querschnittspolitik. Die Akteure in Deutschland sollten deshalb die laufenden Entwicklungen im Hinblick auf die EU-Jugendkoordinatorin bzw. den EU-Jugendkoordinator verfolgen und prüfen, inwieweit Impulse aus deren bzw. dessen Rolle, Aktivitäten und Erfahrungen auf querschnittsorientierte Politikansätze des Bundes oder der Länder übertragen werden können.

5. Fazit und Ausblick

Die neue EU-Jugendstrategie 2019-2027 bildet einen guten Rahmen, um europäische Jugendpolitik in Deutschland in den kommenden Jahren voranzubringen. Allerdings steht der neue Umsetzungszeitraum europäischer Jugendpolitik erst am Beginn. Noch befinden sich die Akteure bei vielen Punkten in der Entwicklungs- und Abstimmungsphase und noch ist nicht für alle Schwerpunktthemen oder Instrumente klar, wie sie konkret ausgestaltet werden. Dennoch lassen sich bereits erste Schlussfolgerungen ziehen:

Die sich abzeichnende neue Struktur und Governance der Umsetzung europäischer Jugendpolitik in Deutschland nimmt jeden Akteur der Kinder- und Jugendhilfe stärker in die Verantwortung, Europa aktiv in die eigene Arbeit einzubinden. Dies kann eine große Chance sein, bedeutet aber, eine zeitnahe Einbindung der Zivilgesellschaft und weiterer Akteure in den Umsetzungsprozess sicherzustellen. Es müssen Räume für Austausch und Dialog zur Umsetzung europäischer Jugendpolitik in Deutschland geschaffen werden, auch um das aktuelle besondere Interesse am Thema „Europa“ zu nutzen. Dabei müssen die Akteure auf kommunaler Ebene besonders in den Blick genommen und bei der Entwicklung konkreter Ansätze für die Mitwirkung an der Umsetzung europäischer Jugendpolitik unterstützt werden.

Die Prozesse zur gemeinsamen Jugendstrategie der Bundesregierung und zur Umsetzung europäischer Jugendpolitik sollen stärker verbunden werden. Es müssen jedoch wirksame Verfahren zur Nutzung europäischer Impulse für die Jugendstrategie der Bundesregierung entwickelt und darauf geachtet werden, dass die europäische Dimension mit ihren spezifischen Prozessen und Inhalten dabei ausreichend berücksichtigt wird.

Bezüglich der Themenschwerpunkte Beteiligung, Begegnung und Befähigung finden sich viele Schnittpunkte mit den jugendpolitischen Prioritäten und der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. Die Prozesse auf europäischer Ebene müssen deshalb im Hinblick auf ihren Mehrwert für Politik und Praxis in Deutschland analysiert und ein Transfer für die Akteure der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland sichergestellt werden. Insbesondere gilt es, dafür Sorge zu tragen, dass die Prozesse zu Youth Work auf europäischer Ebene Politik und Praxis in Deutschland bereichern. Bei diesem Themenschwerpunkt erscheint ein Transfer besonders wichtig, auch um die europäischen Prozesse zur Stärkung der Felder der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit in Deutschland zu nutzen. Umgekehrt gilt es zu prüfen, welche Erfahrungen und Beispiele guter Praxis aus Deutschland in die europäischen Prozesse eingespielt werden können. Mittelfristig ist die Themensetzung für die Umsetzung europäischer Jugendpolitik zu überprüfen und flexibel an die Bedarfe der beteiligten Akteure anzupassen. 

Die AGJ wird sich sowohl in Deutschland als auch in Europa konstruktiv in den Prozess der Ausgestaltung und Umsetzung europäischer Jugendpolitik einbringen. In Deutschland fungiert die AGJ in ihrer Struktur als Multiplikator europäischer Impulse und europäischer Themen, nicht zuletzt durch die kritische Begleitung des Umsetzungsprozesses europäischer Jugendpolitik in Deutschland durch den Fachausschuss „Kinder- und Jugend(hilfe)politik in Europa“, der konstitutiver Bestandteil der Arbeit der AGJ ist. Der Deutsche Kinder- und Jugendhilfetag und das darin eingebettete Fachforum Europa spielen dabei eine zentrale Rolle. Auf europäischer Ebene bringt sich die AGJ aktiv in europäische jugendpolitische Prozesse ein, unter anderem durch die Mitwirkung in EuroChild.[29]

In den nächsten zwei bis drei Jahren wird der Umsetzung europäischer Jugendpolitik aufgrund der deutschen EU-Ratspräsidentschaft und des deutschen Vorsitzes im Ministerkomitee des Europarats besondere Aufmerksamkeit zukommen. Diese Gelegenheit muss genutzt werden, um mehr Akteure der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland für Europa zu sensibilisieren, sie dazu zu ermutigen, die europäische Dimension aktiv in ihre Arbeit einzubinden und einen Anstoß für ein verstärktes Europa-Engagement der jugendpolitischen Akteure auf allen Ebenen zu geben. 

Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ
Berlin, 27./28. Juni 2019 

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Endnote
Bisherige Positions- und Diskussionspapiere der AGJ zum Themenfeld Europäische Jugendpolitik:
* AGJ (2018): Positionspapier „Europäische Jugendpolitik in einem sozialen Europa“, online abrufbar unter:
www.agj.de/fileadmin/user_upload/Europaeische_Jugendpolitik_in_einem_sozialen_Europa.pdf 
* AGJ (2016): Positionspapier „Fortführung der jugendpolitischen Zusammenarbeit in Europa ab 2019 – Zwingende Voraussetzungen einer gelingenden europäischen Jugendpolitik!“, online abrufbar unter:
www.agj.de/fileadmin/files/positionen/2016/Zusammenarbeit_in_Europa_ab_2019.pdf 
* AGJ (2015): Diskussionspapier „Die europäischen Dimensionen in der Kinder- und Jugendhilfe – Relevanz und Potential europäischer Politik für die Kinder- und Jugendhilfe“, online abrufbar unter:
www.agj.de/fileadmin/files/positionen/2015/Diskussionspapier_Europaeische_Dimension_dt.pdf
* AGJ (2013): Diskussionspapier „Drei Jahre Umsetzung der EU-Jugendstrategie in Deutschland – Herausforderungen und Anregungen für die zweite Phase (2014-2018) aus der Perspektive der Kinder- und Jugendhilfe“, online abrufbar unter:
www.agj.de/fileadmin/files/positionen/2012/EU-Jugendstrategie.pdf 
* AGJ (2012): Diskussionspapier „Peer-Learning als Instrument der EU-Jugendstrategie“, online abrufbar unter:
www.agj.de/fileadmin/files/positionen/2012/Peer_Learning.pdf;
* AGJ (2011): Diskussionspapier „Anforderungen an jugendpolitische Indikatoren als Instrument der EU-Jugendstrategie“, online abrufbar unter:
www.agj.de/fileadmin/files/positionen/2011/Jugendpolitische_Indikatoren.pdf 
* AGJ (2010): Positionspapier „Nationale Umsetzung der EU-Jugendstrategie – ein erster Schritt auf dem Weg zu einer eigenständigen Jugendpolitik“, online abrufbar unter:
www.agj.de/fileadmin/files/positionen/2010/EU-Jugendstrategie.pdf 
* AGJ (2010): Diskussionspapier „Für ein Recht auf Grenzüberschreitung. Beitrag der Kinder- und Jugendhilfe zur Förderung von Mobilität als Schlüssel für Chancen und Teilhabe“, online abrufbar unter:
 https://www.agj.de/fileadmin/files/positionen/2010/Mobilitaet.pdf 
* AGJ (2010): Diskussionspapier „Anforderungen an Ausgestaltung, Instrumente und Weiterentwicklung der Europäischen Jugendstrategie 2010-2018“, online abrufbar unter:
www.agj.de/fileadmin/files/positionen/2010/Jugendstrategie%20%283%29.pdf


Fußnoten

[1] Siehe Institut für angewandte Familien-, Kindheits- und Jugendforschung e. V. an der Universität Potsdam (Hrsg.): Jugend in Brandenburg 2017. Kurzdarstellung der Untersuchungsergebnisse, 2018, S. 12, online abrufbar als PDF unter: https://mbjs.brandenburg.de/media_fast/6288/studie_jugend_in_brandenburg_2017-kurzfassung.pdf
[2] Siehe Europäische Union: Standard-Eurobarometer 88 (Herbst 2017). Bericht „Die europäische Bürgerschaft“, 2018, S. 38, online abrufbar unter Website: https://ec.europa.eu/commfrontoffice/publicopinion/index.cfm/ResultDoc/download/DocumentKy/82872
[3] Siehe Bayerischer Rundfunk, SWR, ZDF (Hrsg.): Generation What? Abschlussbericht Deutschland, 2016, S. 24f, online abrufbar unter Website: https://www.br.de/presse/inhalt/pressedossiers/generation-what/generation-what-endergebnisse-102.html
[4] Siehe Becker, Helle / Thimmel, Andreas (Hrsg.): Die Zugangsstudie zum internationalen Jugendaustausch. Zugänge und Barrieren. Wochenschau Verlag, Frankfurt am Main. 
[5] Siehe Deutscher Bundesjugendring: Europa braucht uns – Wir brauchen Europa, 2018, S. 3, online abrufbar als PDF unter:  https://dbjr.de/fileadmin/Publikationen/2018-DBJR-brosch-europa-web.pdf 
[6] Die elf Youth Goals entstanden im Rahmen des Strukturierten Dialogs mit der Jugend 2017 bis 2018. An dem eineinhalbjährigen Prozess beteiligten sich europaweit mehr als 50.000 junge Menschen. Die Europäischen Jugendziele fassen zusammen, welche Themen junge Menschen in Europa bewegen und was sie von Jugendpolitik bzw. von Politik für junge Menschen erwarten. Neben Bildung oder Beteiligung sind jungen Menschen in Europa unter anderem die Themen Nachhaltigkeit, psychische Gesundheit und Gleichberechtigung der Geschlechter wichtig. Weitere Informationen unter Website: http://go.dbjr.de/youthgoals
[7] Der im europäischen Diskurs benutzte Begriff Youth Work ist im deutschen Kontext nicht mit der wortwörtlichen Übersetzung Jugendarbeit im Sinne von § 11 SGB VIII gleichzusetzen, da er sich auf ein wesentlich breiteres Spektrum sozialer, kultureller, bildungs- oder allgemeinpolitischer Aktivitäten bezieht, die von und mit jungen Menschen und für diese durchgeführt werden. Auf europäischer Ebene näherten sich die Mitgliedstaaten einer gemeinsamen Auffassung von Youth Work als Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit an. Dadurch konnte sich dieser Bereich als eigenes Handlungsfeld profilieren.
[8] Siehe Übersicht am Ende dieses Dokuments.
[9] Siehe Baumbast, Stephanie / Hofmann-van de Poll, Frederike / Rink, Barbara: Wissenschaftliche Begleitung der Umsetzung der EU-Jugendstrategie in Deutschland. Abschlussbericht der ersten Projektphase. München, 2015, online abrufbar als PDF unter: https://www.dji.de/fileadmin/user_upload/bibs2014/DJI_Abschlussbericht_Evaluation_der_EU-Jugendstrategie_2010-2014.pdf sowie Hofmann-van de Poll, Frederike (15.03.2019): Vortrag „Evaluation der Umsetzung der EU-Jugendstrategie 2010-2018. Ergebnisse und Schlussfolgerungen für eine künftige Umsetzung europäischer Jugendpolitik“. Fachausschuss Kinder- und Jugend(hilfe)politik in Europa. Arbeitsgemeinschaft der Kinder- und Jugendhilfe – AGJ. Berlin, online abrufbar als PDF unter: https://www.dji.de/fileadmin/user_upload/eu-jugendstrategie/2019-03-15_DJI_Ergebnispraesentation_AGJ_FAII.pdf
[10] Council of Europe: Recommendation of the Committee of Ministers to member States on youth work. 2017, online abrufbar unter Website: https://rm.coe.int/CoERMPublicCommonSearchServices/DisplayDCTMContent?documentId=0900001680717e78
[11] Der Governance-Begriff umschreibt eine kooperative Steuerung, d. h. eine Steuerung, die über Koordination und Abstimmung zwischen den Akteuren funktioniert und nicht über einen Top-Down-Ansatz. Der Staat agiert nicht als allein handelnder Akteur, sondern wird von privaten und zivilgesellschaftlichen Akteuren unterstützt.
[12] Die IMA Jugend wurde im Oktober 2018 eingerichtet. Ihr gehören Vertreterinnen und Vertreter fast aller Bundesressorts an. Unter Federführung des BMFSFJ stimmt sie die Inhalte der Jugendstrategie ab und koordiniert die Zusammenarbeit der Ressorts.
[13] Der Beirat des BMFSFJ zur Jugendstrategie der Bundesregierung bringt zivilgesellschaftliche Akteure gemeinsam mit den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden sowie junge Menschen und ihre Interessenvertretungen zusammen. Ziel ist es, die Expertise von Jugend und Zivilgesellschaft, von Ländern und Kommunen zu bündeln und in die Entwicklung der Jugendstrategie der Bundesregierung einzubringen.
[14] Siehe Hofmann-van de Poll, Frederike / Riedle, Stephanie / Friedrich, Patricia: Transferring European youth policy into local youth policy, in: Youth & Policy, 2019. Online abrufbar unter Website: http://www.youthandpolicy.org/articles/transferring-european-youth-policy-into-local-youth-policy
[15] Für eine ausführliche Analyse des Governance-Modells im Umsetzungsprozess 2010-2018 siehe Baumbast, Stephanie / Hofmann-van de Poll, Frederike / Rink, Barbara: Wissenschaftliche Begleitung der Umsetzung der EU-Jugendstrategie in Deutschland. Abschlussbericht der ersten Projektphase. 2015. Online abrufbar als PDF unter: https://www.dji.de/fileadmin/user_upload/bibs2014/DJI_Abschlussbericht_Evaluation_der_EU-Jugendstrategie_2010-2014.pdf sowie Hofmann-van de Poll, Frederike / Pelzer, Marit: Acht Jahre EU-Jugendstrategie in Deutschland. Ergebnisse, Spannungsfelder und Perspektiven. Vortrag. Tagung „14. Forum zu Perspektiven Europäischer Jugendpolitik. Abschlussveranstaltung zur Umsetzung der EU-Jugendstrategie in Deutschland 2010-2018“, 08.11.2018. Online abrufbar als PDF unter: https://www.dji.de/fileadmin/user_upload/eu-jugendstrategie/2018-11-08_DJI_Ergebnispraesentation_14_Forum.pdf
[16] Siehe Becker, Helle / Thimmel, Andreas: Die „Zugangsstudie“ als kritischer Forschungsimpuls für Theorie und Praxis in der Internationalen Jugendarbeit in Deutschland. Zur Relevanz einer strukturellen Inblicknahme Internationaler Jugendbildung. In: IJAB – Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e. V. (Hg.): Forum Jugendarbeit International 2016–2018 (Internationale Jugendarbeit – Zugänge, Barrieren und Motive), Bonn, 2019, S. 39.
[17] Siehe Hofmann-van de Poll, Frederike: Vortrag „Evaluation der Umsetzung der EU-Jugendstrategie 2010-2018. Ergebnisse und Schlussfolgerungen für eine künftige Umsetzung europäischer Jugendpolitik“. Fachausschuss Kinder- und Jugend(hilfe)politik in Europa. Arbeitsgemeinschaft der Kinder- und Jugendhilfe – AGJ. 15.03.2019. Online abrufbar als PDF unter: https://www.dji.de/fileadmin/user_upload/eu-jugendstrategie/2019-03-15_DJI_Ergebnispraesentation_AGJ_FAII.pdf
[18] Siehe Hofmann-van de Poll, Frederike / Pelzer, Marit: Acht Jahre EU-Jugendstrategie in Deutschland. Ergebnisse, Spannungsfelder und Perspektiven. Vortrag. Tagung „14. Forum zu Perspektiven Europäischer Jugendpolitik. Abschlussveranstaltung zur Umsetzung der EU-Jugendstrategie in Deutschland 2010-2018“, 08.11.2018. Online abrufbar als PDF unter: https://www.dji.de/fileadmin/user_upload/eu-jugendstrategie/2018-11-08_DJI_Ergebnispraesentation_14_Forum.pdf
[19] Siehe Erläuterungen im Abschnitt „Instrumente“.
[20] Hierbei handelt es sich um einen europäischen Fachkongress, bei dem es inhaltlich um die Weiterentwicklung und Erneuerung der europäischen Youth Work geht. Im Juli 2010 fand der erste Fachkongress unter belgischer EU-Präsidentschaft in Gent statt, aus dem die Erklärung von Gent und daraus resultierend die Entschließung des Rats der Europäischen Union vom 18./19. November 2010 zur Youth Work hervorging. Im April 2015 folgte der zweite Kongress unter dem Dach des belgischen Vorsitzes im Europarat in Brüssel. 
[21] Diese zehn Themen- und Handlungsfelder lauten: Bildung und Arbeit, Freiräume; Mobilität und Digitales; Stadt und Land, Wohnen und Kultur, Umwelt, Gesundheit (inklusive Ernährung); Vielfalt und Teilhabe; Zukunft, Generationendialog, Jugendbilder; Beteiligung und Engagement, Demokratie; Europa und die Welt; Sicherheit
[22] Vergleiche Council of Europe Charter on Education for Democratic Citizenship and Human Rights Education, online abrufbar unter Website: https://rm.coe.int/16803034e5
[23] Vergleiche Charta der Grundrechte der Europäischen Union, online abrufbar unter Website: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:12012P/TXT
[24] Vergleiche z. B. ESF-Bundesprogramm IdA – Integration durch Austausch, online abrufbar unter Website: https://www.esf.de/portal/DE/Ueber-den-ESF/Geschichte-des-ESF/Foerderperiode-2007-2013/ESF-Programme/programme/bmas_ida.html;jsessionid=2AE26772F13921F2407040F2DBEBB963 
[25] Unter Peer Learning versteht man einen Lernprozess zwischen Jugendlichen, Politikverantwortlichen sowie Praktikerinnen und Praktikern verschiedener Länder mit dem Ziel, von den Erfahrungen der Beteiligten in vergleichbaren Positionen zu lernen. Peer Learning ist eine partizipative Interaktionsstruktur und geht davon aus, dass das zielgerichtete Interagieren in Form von Zusammenarbeit und Austausch einen höheren Mehrwert für alle Beteiligten hat. 
[26] „Die Planer für künftige nationale Maßnahmen sollen den Mitgliedstaaten ermöglichen, im Einklang mit der EU-Jugendstrategie freiwillig gemeinsame Prioritäten festzulegen. Sie sollen für mehr Transparenz bei der Umsetzung jugendpolitischer Strategien auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene sorgen. Auf diese Weise sollten sich leichter geeignete Partner für Initiativen des Voneinander-Lernens finden lassen, die den individuellen Bedürfnissen der Mitgliedstaaten entsprechen. Um zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, sollten sich die Planer für künftige nationale Maßnahmen auf bestehende nationale jugendpolitische Rahmen/nationale Jugendstrategien stützen.“ Zudem empfiehlt der Rat: „Bei der Entwicklung der Planer für künftige nationale Maßnahmen sollte idealerweise der Grundsatz der Jugendbeteiligung an der Politikgestaltung befolgt werden. Neben der Zusammenarbeit mit sektorenübergreifenden Akteuren könnte auch die Einbindung von für Erasmus+ und den Europäischen Solidaritätskorps zuständigen nationalen Stellen in diesen Prozess gefördert werden.“ Vergleiche „Entwurf einer Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu einem Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa: Die EU-Jugendstrategie 2019-2027, Abschnitt 3.g sowie Anlage 2, online verfügbar unter Website: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:C:2018:456:FULL
[27] Das Youth Wiki ist die Online-Enzyklopädie zur Jugendpolitik in den Staaten Europas. Die Plattform youthwiki.eu bietet umfassende Informationen zu Strukturen, Politiken und Maßnahmen zur Unterstützung junger Menschen in 27 europäischen Ländern. Diese werden von einem Netzwerk nationaler Korrespondentinnen und Korrespondenten zusammengestellt und regelmäßig aktualisiert.
[28] Siehe Thimmel, Andreas: Zugangsstudie zur internationalen Jugendarbeit. Zusammenfassung der Ergebnisse und Schlussfolgerungen. In: Becker, Helle / Thimmel Andreas (Hrsg.): Die Zugangsstudie zum internationalen Jugendaustausch. Zugänge und Barrieren. Wochenschau Verlag, Frankfurt a. Main, 2019, S. 171-187 sowie Becker, Helle: Warum nicht? Die „Zugangsstudie“ bringt überraschende Erkenntnisse. In IJAB – Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V. (Hrsg.): IJAB journal, Ausgabe 2/2018, S. 7. 
[29] Eurochild ist ein Netzwerk von Organisationen und Einzelpersonen auf europäischer Ebene, das sich für die Rechte und das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen in Europa einsetzt.