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AGJ-Zwischenruf:
Menschenwürde und Kinderrechte endlich ernstnehmen – Geflüchtete Menschen nicht zum politischen Spielball machen und eine schnelle Aufnahme in der EU ermöglichen!

Zwischenruf als PDF

Die Lage an der Außengrenze der Europäischen Union (EU) spitzt sich weiter zu und forderte letzte Woche ihr jüngstes Opfer: Ein einjähriges Kind aus Syrien starb in einem Wald in Polen an der belarussischen Grenze, wie internationale Medien unter Berufung auf polnische Hilfskräfte berichteten.[1] Bislang gibt es Kenntnis über dreizehn tote Geflüchtete im Konflikt zwischen Belarus und Polen bzw. der EU; Schätzungen gehen von einer deutlich höheren Zahl aus. Da Journalist*innen und Helfer*innen das Sperrgebiet an der Grenze nicht betreten dürfen, ist unklar, wie es den Menschen dort geht oder wie viele sich genau im Grenzgebiet befinden. Geschätzte tausende Kinder, Frauen und Männer harren bei mittlerweile frostigen Temperaturen im Grenzstreifen zwischen Belarus und Polen aus; dasselbe scheint in bisher kleinerem Maßstab an der belarussisch-litauischen Grenze stattzufinden.

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ fordert, die Sperrzone für Hilfskräfte sowie Journalist*innen unverzüglich zu öffnen, um bei den dort ausharrenden Menschen Nothilfe leisten zu können und sich einen Überblick über die Lage vor Ort zu verschaffen. 

Die erneute humanitäre Krise an den Grenzen der EU ist Ausdruck von politischen Machtspielen, die auf dem Rücken von Geflüchteten ausgetragen werden: Der belarussische Machthaber Lukaschenko lockt Menschen auf der Flucht gezielt in sein Land, um sie für seine politischen Interessen zu instrumentalisieren; die EU verrät durch das Fehlen einer europäischen Einigung über Fragen des Asylrechts und seiner Umsetzung, durch die Verteidigung der Außengrenze mittels Gewalt gegen Geflüchtete sowie die Verweigerung von Hilfe auch für besonders schutzbedürftige Menschen erneut ihre Werte und verspielt ihre Glaubwürdigkeit. An der EU-Außengrenze erwartet die Geflüchteten eine harte und teilweise illegale Zurückweisung von polnischer Seite auch durch sogenannte Pushbacks. Ähnliche illegale Rückweisungsmechanismen sind bereits seit Jahren an der kroatisch-bosnischen Grenze dokumentiert und werden auch hier von EU-Seite nicht sanktioniert. Die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass menschenrechts- und EU-rechtsverletzende Praktiken in das alltägliche Handlungsrepertoire einiger Grenzstaaten aufgenommen wurden und von der EU als Bemühungen zur Grenzsicherung in Kauf genommen werden. 

In Anbetracht der untragbaren Situation an der Grenze zwischen Polen und Belarus weist die AGJ ausdrücklich darauf hin, dass Kinder und Jugendliche in erster Linie Kinder und Jugendliche sind und genau als solche das Recht auf Schutz haben – und dies unabhängig davon, ob sie nach Europa geflüchtet oder in Europa geboren sind. Ungeschützt sind sie der Gefahr ausgesetzt, Opfer von Ausbeutung, Missbrauch und Gewalt zu werden. Die Vertragsstaaten der Vereinten Nationen – damit auch alle Staaten der EU, inklusive Deutschlands – haben sich in der UN-Kinderrechtskonvention zur Anerkennung und Wahrung von Kinderrechten verpflichtet. Das Verhalten der EU steht jedoch in krassem Gegensatz zu den postulierten Verpflichtungen. 

Bereits 2015 [2] sowie 2020 [3] forderte die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ daher, dass jungen Menschen sichere humanitäre Zugänge in die EU ermöglicht und die deutsche Bundesregierung und die EU endlich ihrer Verantwortung gerecht werden, die u. a. mit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen. Sie wies zudem darauf hin, dass viele Kommunen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zur Aufnahme von geflüchteten Kindern und ihren Familien bereit sind und sich zu sicheren Häfen deklariert haben – diese Bereitschaft gilt nach wie vor! Es scheint, als müssten diese Forderungen im Jahresrhythmus wiederholt werden, da politisch keine Maßnahmen ergriffen werden, um die Situation geflüchteter Menschen nachhaltig zu verbessern.

Die AGJ beharrt darauf, dass die EU ihre menschen- und kinderrechtlichen Verpflichtungen erfüllen und geflüchteten Kindern und Jugendlichen endlich den ihnen zustehenden Schutz gewähren muss. Junge Menschen benötigen eine kind- und jugendgerechte Umgebung, den Zugang zu angemessener Gesundheitsversorgung und sichere Orte zum Aufwachsen. Das seelische und physische Wohl der oftmals ohnehin schon traumatisierten Kinder und Jugendlichen muss mit allen verfügbaren Kräften sichergestellt werden.

Derzeit – wie auch schon 2020 – scheint die EU, inklusive Deutschlands, mehr darum bemüht zu sein, harte Grenzen statt Menschenleben zu schützen. Die AGJ hält dem entgegen, dass sich die EU durch genau jene Form des menschenrechtswidrigen Außengrenzschutzes und dem damit einhergehenden Verrat an ihrem Wertefundament ad absurdum führt. Statt einer bloßen Fixierung auf Abschreckung und Abweisung Geflüchteter an den Außengrenzen braucht es dringend ein gemeinsames solidarisches und an Menschenrechten orientiertes Handeln, da nur ein solches Handeln für geflüchtete junge Menschen und ihre Familien Schutz und Hilfe ermöglichen kann. 

Die AGJ fordert, auf europäischer Ebene eine Flüchtlingspolitik umzusetzen, die an den Werten der Demokratie, Solidarität, Offenheit, Vielfalt, Gerechtigkeit und des Friedens sowie des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts orientiert ist – Werte also, deren Gültigkeit nicht an den Außengrenzen endet. Die EU muss die Rechte und Würde von Menschen in Not anerkennen und dafür Sorge tragen, dass an den Außengrenzen aller ihrer Mitgliedsstaaten der Zugang zu geregelten Asylverfahren sichergestellt wird. Illegale Pushbacks sind auf das Schärfste zu verurteilen. Eine Reform des europäischen Flucht- und Asylsystems und dessen solidarische Umsetzung sind dringend geboten. 

Geschäftsführender Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ 
Berlin, 24. November 2021

Fußnoten

1 taz.de/Grenze-zwischen-Polen-und-Belarus/!5816565/ 
2 AGJ (2015): Geflüchtete Kinder und Jugendliche sind Kinder und Jugendliche!
3 AGJ (2020): Menschenwürde und Kinderrechte ernstnehmen – Geflüchtete Minderjährige aus Griechenland und von der griechisch-türkischen Grenze aufnehmen!