Für ein Recht auf Grenzüberschrei- tung. Beitrag der Kinder- und Jugendhilfe zur Förderung von Mobilität als Schlüssel für Chancen und Teilhabe 

Diskussionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ

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Grenzüberschreitende Mobilität in Europa als Angebot und Themenfeld der Kinder- und Jugendhilfe reicht zunehmend über den Bereich der internationalen Jugendarbeit hinaus. Spätestens in den Diskussionen über die Ausgestaltung der sogenannten EU-Flaggschiffinitiative „Youth on the Move“[1] und über Umsetzungs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten der EU-Jugendstrategie (2010-2018)[2] ist die Zielsetzung der Förderung grenzüberschreitender Mobilität verstärkt in den Blick geraten. So sieht die Jugend- und Familienministerkonferenz das Thema „Chancen durch Mobilität zu Lernzwecken“ für den Zeitraum 2010-2013 als eines ihrer vorrangigen Schwerpunktthemen bei der Umsetzung der EU-Jugendstrategie an.[3] 

Mit dem vorliegenden Papier argumentiert die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ für ein Verständnis von Mobilität als Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe und als Schlüssel für Chancen und Teilhabe, auf dessen Nutzung alle jungen Menschen Anspruch haben. Darüber hinaus werden Voraussetzungen für die nachdrückliche Förderung grenzüberschreitender Mobilität benannt.  

Kompetenzerwerb durch grenzüberschreitende Mobilität 

Die Inanspruchnahme grenzüberschreitender, europäischer Mobilitäts-angebote eröffnet jungen Menschen Erlebnis- und Erfahrungsräume für die Identitätsentwicklung und den Erwerb von Kompetenzen und ist damit von nachhaltiger biografischer Relevanz. Mobilität fördert insbesondere:

  • den Erwerb von Schlüsselkompetenzen, die für das weitere berufliche Leben, die weitere Bildung und Ausbildung und eine aktive Staatsbürgerschaft von Bedeutung sind
  • die Persönlichkeitsentwicklung und die Herausbildung sozialer Kompetenzen
  • Eigeninitiative, Unternehmergeist[4] und Kreativität
  • die Orientierung für den weiteren Bildungsweg und die berufliche Laufbahn
  • die Erhöhung der Beschäftigungschancen
  • die Bereitschaft, im Ausland zu leben, zu lernen oder zu arbeiten
  • sprachliche und interkulturelle Kompetenzen
  • das europäische Bewusstsein, das Interesse an und Engagement für Europa
  • die Wertschätzung kultureller Vielfalt, Solidarität und Toleranz, Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
  • die Bereitschaft und Fähigkeit zum Engagement in Gesellschaft, zur Beteiligung und Einmischung in Politik.[5]

Diese erweiterungsfähige Aufzählung verdeutlicht, dass eine Reduzierung von grenzüberschreitender Mobilität auf den bloßen Zweck der Steigerung des „Humankapitals“ und der Vorbereitung für spätere Erwerbstätigkeit im Sinne von ökonomischer Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit  der Bedeutung nicht gerecht wird. Vielmehr trifft zu, dass Mobilität junger Menschen Fähigkeiten, Wissen und Kompetenzen fördert, die sowohl für ihre persönliche und bürgerschaftliche als auch die arbeitsmarktbezogene Entwicklung relevant sind. 

Der Kinder- und Jugendhilfe sollte es in diesem Zusammenhang auf Grundlage ihres ganzheitlichen Bildungsverständnisses in der Hauptsache um die nachhaltige Förderung der Befähigungen junger Menschen für ihre Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten gehen. Aus Sicht der AGJ ist es eine wesentliche öffentliche Aufgabe, jungen Menschen die materiellen, institutionellen und pädagogischen Bedingungen für den Erwerb grundlegender Befähigungen als Fundament für ein gelingendes Leben zur Verfügung zu stellen.[6] Solche elementaren Befähigungen, die durch Mobilität entscheidend mitgeprägt werden, betreffen zum Beispiel den Erwerb von Kulturtechniken und sozialer Bindungsfähigkeit sowie die Ausbildung von Autonomie und Subjektivität. 


Grenzüberschreitende Mobilität für eine gelingende Persönlichkeitsentwicklung 

Maßnahmen grenzüberschreitender Mobilität als Angebote der Kinder- und Jugendhilfe stellen Ermöglichungsstrukturen für eine gelingende Persönlich-keitsentwicklung dar. Ihnen kommt mit Blick sowohl auf die grenzüber-schreitende europäische Dimension, als auch auf die Kinder- und Jugendhilfe im nationalen Kontext eine herausragende Bedeutung zu:

1. Grenzüberschreitende Mobilität ist ein Aspekt des Rechts auf gesellschaftliche Teilhabe.

„Grenzüberschreitung“ ist untrennbar verbunden mit der Lebensphase Kindheit und Jugend. Sie überwindet Begrenztheit und öffnet neue Horizonte, ermöglicht eigene Erfahrungen durch Ausprobieren, bietet Herausforderungen und schafft Selbstbewusstsein, stillt Neugier und Wissensdurst. Dadurch, dass Jugendliche ihre gewohnte Umgebung verlassen müssen und sich für eine begrenzte Zeit in einem geschützten Raum in ein ihnen fremdes Umfeld begeben, eröffnen Mobilitätsangebote solche Erlebnis- und Erfahrungsräume. 

Hinzu kommt, dass Globalisierung, europäische Integration, kulturelle Vielfalt, Sprachenvielfalt sowie berufs- und bildungsbezogene Mobilität inzwischen Realität und Alltag für junge Menschen sind. Für junge Menschen sind sie Chance und Herausforderung gleichermaßen. Die gesellschaftliche Teilhabe junger Menschen ist heute eng verknüpft mit der Befähigung, die globalisierte, internationalisierte und europäisierte Lebenswirklichkeit mit dem persönlichen, aber auch mit dem erweiterten politischen und gesellschaftlichen Umfeld in Einklang zu bringen, sowie die Begrenztheit des eigenen Lebensraums zu überschreiten und die sich dadurch eröffnenden Entfaltungsmöglichkeiten nutzen zu können. Grenzüberschreitende Mobilität ist in diesem Sinne gleichbedeutend mit dem Recht auf gesellschaftliche Teilhabe.

2. Grenzüberschreitende Mobilität ist ein Recht für alle Jugendlichen. 

Es gibt eine wachsende Kluft zwischen der „Generation Erasmus“ und den zahlreichen jungen Menschen aus bildungsfernen Schichten und/oder mit Migrationshintergrund. Auf der einen Seite stehen die Gewinnerinnen und Gewinner der Europäisierung – junge Menschen mit individueller, teilweise mehrfacher Auslandserfahrung, meistens hoch qualifiziert, fremdsprachlich gewandt, interkulturell erfahren, international vernetzt. 

Ihnen gegenüber stehen die bildungsbenachteiligten jungen Menschen mit geringer Qualifikation oder ohne Abschluss sowie ohne jegliche Mobilitätserfahrung. Sie sind wenig in der Lage, sich im internationalen Kontext zu bewegen, und es fehlt ihnen sowohl an Bereitschaft als auch an Anreiz. Diese jungen Menschen erleben durch Globalisierung, Internationalisierung und Europäisierung eine doppelte Benachteiligung. Für sie stellt sich die Optionsvielfalt der Gesellschaft nicht her. Im Sinne ihres Anspruchs auf Teilhabe durch Befähigung müssen adäquate Zugangs- und Beteiligungsmöglichkeiten für Mobilitätsangebote geschaffen werden. Dieses ist Auftrag und Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe. Grenzüberschreitende Mobilität ist ein Recht für alle.

3. Grenzüberschreitende Mobilität ist vor allem nicht-formales Lernen.

Für 99 % der jungen Menschen, die im Zeitraum 2007 bis 2009 an einem Projekt im Rahmen des Programms JUGEND IN AKTION teilgenommen haben,  war dies eine bereichernde Erfahrung, ebenso viele würden anderen eine Teilnahme empfehlen. Fast 90 % sagen, dass sie eigene Vorstellungen und Ideen in die Entwicklung und Durchführung des Projekts einbringen konnten.[7] Zentrale Lerneffekte grenzüberschreitender Mobilität wie Eigeninitiative, interkulturelle Kompetenzen, europäisches Bewusstsein, Solidarität und Toleranz sowie gesellschaftliches und politisches Engagement sind untrennbar verbunden mit nicht-formalem Lernen im außerschulischen Kontext und seinen Kernmerkmalen: 

  • ausgewogene Koexistenz und Interaktion zwischen kognitivem, affektivem und praktischem Lernen
  • Verbindungen zwischen individuellem und sozialem Lernen
  • partnerschaftliche, solidarische und symmetrische Lehr- und Lern-beziehungen
  • beteiligend und auf die Lernenden zentriert
  • ganzheitlich und prozessorientiert
  • dem Alltagsleben nahe, erfahrungs- und handlungsbezogen 
  • interkultureller Austausch und interkulturelle Begegnung 
  • freiwillig und für alle offenstehend
  • Vermittlung und Erprobung demokratischer Werte und Kompetenzen
  • nicht-formale,  kommunikationsbasierte, handlungsorientierte, sozialzen-trierte und selbstgesteuerte Lehr- und Lernmethoden.

4. Grenzüberschreitende Mobilität ist Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe. 

Den Herausforderungen veränderter Lebensumstände müssen sich nicht nur junge Menschen stellen, sondern ebenso die Kinder- und Jugendhilfe. Diese hat aber bisher grenzüberschreitende Mobilität häufig als ein „Luxusangebot“ für einige wenige, vor allem gut gebildete junge Menschen betrachtet, das von einer kleinen Anzahl, auf internationale Jugendarbeit spezialisierten, Organisationen durchgeführt wird. 

Vor dem Hintergrund der sich verändernden Lebenswelten junger Menschen in Europa ist die grenzüberschreitende Mobilität mittlerweile kein spezifisches Angebot für eine besondere Zielgruppe mehr und hat auch deutlich mehr – und mit Bezug auf das Alter der jungen Menschen viel früher – mit den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und deren Aufgaben zu tun, als diese es unter Umständen selbst einschätzen. Angesichts der globalisierten, internationalisierten und europäisierten Lebenswirklichkeit junger Menschen muss diese (Zurück)Haltung aufgegeben und grenzüberschreitende, europäische Mobilität in den Alltag der Kinder- und Jugendhilfe Einzug halten. Dieses erfordert wesentliche Veränderungen in den Strukturen und Einrichtungen, ihren Arbeitsweisen und Angeboten, sowie den Qualifikationen und Einstellungen der Mitarbeitenden. 

Über die (internationale) Jugendarbeit hinaus müssen auch die anderen Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe gemeinsam Verantwortung dafür übernehmen, dass alle jungen Menschen diejenige bedürfnisorientierte pädagogische Unterstützung erhalten, die es ihnen ermöglicht, von grenzüberschreitender Mobilität zu profitieren. Die individuell notwendige Unterstützung kann unter Umständen bereits damit geleistet sein, dass Erfahrungsräume und Gelegenheiten zur Verfügung gestellt und angemessen gestaltet werden. Genauso kann aber auch darüber hinaus gehende Begleitung und Beratung angemessen sein, etwa bei der biographischen Einbettung der Mobilitätserfahrung im Sinne von Nachhaltigkeit, mit direkter Unterstützung vor Ort oder mit Begleitung aus der Ferne oder auch bei der Aktivierung oder dem Erwerb erforderlicher Sprachkompetenzen. Für die Träger der freien und öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe ergeben sich auf verschiedenen Ebenen diverse Herausforderungen bei der Schaffung von Möglichkeiten zum Beispiel für Jugendliche mit erhöhtem Förderbedarf, an Mobilitätsangeboten teilzuhaben. Zu berücksichtigen sind unter anderem Maßnahmendauer, Entfernungen, notwendige Bezugspunkte (z. B. Ansprechpartner vor Ort) und Rückkehrmöglichkeiten. Grundlage für die Bereitstellung dieser bedürfnisorientierten Unterstützung sind entsprechende Begleitstrukturen. 


Voraussetzungen für die Gewährleistung des Rechts auf Mobilität 

Grenzüberschreitende Mobilität verstanden im Sinne eines Rechts für alle Jugendlichen benötigt aktive Förderung. Dabei wird es möglicherweise weniger um eine gesetzliche Dimension gehen, sondern eher um eine auf der Anerkennung der Wirkungen basierte Selbstverpflichtung der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe zur strategischen Weiterentwicklung und zum Ausbau des Angebots grenzüberschreitender Mobilität in Europa für junge Menschen. Hierfür sind folgende Voraussetzungen zu schaffen:

  • Handlungsfeld- und zielgruppenspezifische Informationen über Angebote grenzüberschreitender Mobilität sollen den Einrichtungen, jungen Menschen und Fachkräften zielgerichtet und gebündelt zur Verfügung gestellt werden. Diese Informationen sollen für alle erreichbar und verständlich sein, Zugänge zu Unterstützungs- und Fördermöglich-keiten sowie anderen erfahrenen Einrichtungen ermöglichen und zu deren Nutzung ermutigen. 
  • Allgemeines Bewusstsein der Bedeutung und Wirkung grenzüber-schreitender Mobilität ist die Grundlage für entsprechende Angebote der Kinder- und Jugendhilfe. Hierzu gehört auch die Erkenntnis, dass grenzüberschreitende Mobilitätsmaßnahmen für die Organisationen und ihre Mitarbeitenden selbst von Vorteil sind. Dieses Bewusstsein muss geschärft werden.
  • Forschungsergebnisse über die besondere Bedeutung von grenzüberschreitender Mobilität im Jugendbereich liegen vor, müssen jedoch in die strategische Weiterentwicklung des Angebots grenzüber-schreitender Mobilität eingebunden werden.
  • Organisationskonzepte mit klaren, positiven Statements für grenzüberschreitende Mobilität wirken sich positiv auf Organisationen aus, zum Beispiel im Rahmen von internationalen Kooperationen.
  • Aus- und Fortbildung zur Befähigung derjenigen, die Mobilitäts-maßnahmen planen, organisieren und betreuen, werden benötigt. 
  • Konsequenter Abbau von Zugangsbenachteiligungen und Mobilitätshindernissen bedarf der Klärung offener Rechtsfragen insbesondere in Bezug auf Aufenthaltsrecht und Versicherungsstatus sowie der gesellschaftlichen Verortung und Definition (zum Beispiel „Praktikum“, „Freiwilliges Engagement“). Mobilitätshindernisse in Form von verhindernden Visaregelungen, Förder- und Verwaltungsvorschriften und gesetzlichen Regelungen betreffen vor allem junge Menschen mit besonderem Förderbedarf. 
  • Konkrete Unterstützungsangebote von der telefonischen Beratung über das Coaching bis hin zu Partnerbörsen, Machbarkeitsbesuchen und Aktivitäten zum Aufbau von Netzwerken können helfen, Probleme zu vermeiden oder zu beseitigen. 
  • Wirksame Anerkennung von Lernleistungen, die im Rahmen von Mobilitätsmaßnahmen erbracht werden – etwa durch Institutionen im Bereich des Übergangsmanagements – könnte für viele junge Menschen gleichsam Anreiz und Ermöglichung bedeuten. 
  • Ausreichende öffentliche Förderung ist notwendig, um mit Angeboten grenzüberschreitender Mobilität mehr als nur die kleine Gruppe junger Menschen erreichen zu können, deren Familien es finanziell selbst ermöglichen. Hierzu müssen bestehende Programme erhalten und ausgebaut sowie neue Möglichkeiten erschlossen und um den Aspekt der Mobilitätsförderung erweitert werden. 
  • Kommunale und regionale Entwicklungspläne für grenzüber-schreitende Mobilität können eine Grundlage für die Schaffung bedürfnisorientierter Ermöglichungsstrukturen für Befähigung und Teilhabe durch grenzüberschreitende Mobilität sein. Hier sollen auch sektorübergreifende und translokale Kooperationen, etwa zwischen außerschulischen Trägern und Schulen, verankert sein, die frühzeitig zu grenzüberschreitender Mobilität befähigen. 
  • Fachkräftemobilität etwa durch Fachkräfteaustausch ist wesentlich im Hinblick auf die Förderung von Mobilität durch die Kinder- und Jugendhilfe. Hierbei sind insbesondere folgende Aspekte zu berücksichtigen und aktuell zu diskutieren: notwendige Informationsangebote, das Image von Fachkräftemobilität („Bildungsurlaub“), parallele Mobilitätserfahrungen der Begleitenden, Sicherung der Kompetenzen und Erfahrungen sowie die Förderung von Sprachkenntnissen.
  • Nachhaltige gesellschaftliche Unterstützung und Anerkennung der Kinder- und Jugendhilfe ist notwendig, um die Qualität der Angebote und damit die erhofften Wirkungen zu erzielen. Die Debatte um grenzüberschreitende Mobilität junger Menschen ist in diesem Sinne immer auch eine Debatte um den gesellschaftlichen und politischen Stellenwert der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland.

Der aktuell vorliegende Vorschlag für eine aus der oben genannten EU-Flaggschiffinitiative „Youth on the Move“ erwachsenden Empfehlung des Rates (Titel: „Jugend in Bewegung“ – die Mobilität junger Menschen zu Lernzwecken fördern) nimmt bereits einige der genannten Anforderungen auf. Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ erwartet deren Berücksichtigung im Rahmen der Verhandlungen der zuständigen Bildungsministerinnen und Bildungsminister der Europäischen Union. 

 

Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ
29./30. September 2010 

 

[1] Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: „Jugend in Bewegung“. Eine Initiative zur Freisetzung des Potenzials junger Menschen, um in der Europäischen Union intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu erzielen {SEK(2010) 1047}
[2] Entschließung des Rates vom 27. November 2009 über einen erneuerten Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010-2018) (2009/C 311/01)
[3] vgl. Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK): Nationale Umsetzung der Europäischen Jugendstrategie, Beschluss vom 17./18. Juni 2010 in Schwerin
[4] In der EU wird dafür der Begriff „Entrepreneurship“ verwendet, der mehr meint als nur die Fähigkeit und Bereitschaft zur unternehmerischen Tätigkeit beziehungsweise zur Unternehmensgründung. Es geht vielmehr um die Identifizierung von (Markt-)Chancen, das Finden von (Geschäfts-)Ideen und deren Umsetzung. Junge Menschen sollen auch zu diesem Handeln befähigt werden. Im weitesten Sinne wird hier auch an innovative Jugendinitiativen gedacht. 
[5] vgl. zum Beispiel Ergebnisberichte verschiedener Evaluationen zum EU-Programm JUGEND IN AKTION (www.jugendfuereuropa.de) 
[6] vgl. Bildung – Integration – Teilhabe. Kinder- und Jugendpolitik gestalten, Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ, 30.09./01.10.2009
[7] vgl. insbesondere Bericht des Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS) zur Zwischenevaluierung des Programms JUGEND IN AKTION (2007 bis 2009) sowie Bericht des Centrums für angewandte Politikforschung (CAP) und des Instituts für angewandte Kommunikationsforschung in der Außerschulischen Bildung (IKAB)  über die Ergebnisse des ersten Jahres der wissenschaftlichen Begleituntersuchung von JUGEND IN AKTION (2009)