Aktionslinien zur verbesserten Umsetzung der gemeinsamen Zielsetzung im Bereich Partizipation und Information der Jugendlichen im Hinblick auf die Förderung ihres europäischen Bürgersinns

Empfehlung der Arbeitsgemeinschaft  für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ

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Mit dem Weißbuch „Neuer Schwung für die Jugend Europas“ hat die Europäische Kommission vier zentrale jugendpolitische Politikfelder eingeführt, darunter den Bereich „Partizipation und Information“. Gleichzeitig wurde mit der Offenen Methode der Koordinierung (OMK) ein neues Verfahren für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa eingeführt.

Nach Abschluss der ersten Phase innerhalb der OMK wurde seitens der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ eine Weiterentwicklung der OMK als erforderlich angesehen, um die beabsichtigten Vorteile der neuen europäischen Zusammenarbeit in der Jugendpolitik auch wirksam werden zu lassen.

In ihrem Positionspapier „Weiterentwicklung der Offenen Methode der Koordinierung (OMK) im Jugendbereich“ vom 28. September 2006 fordert die AGJ u.a. „eine thematische Prioritätensetzung im Rahmen der vom europäischen Jugendministerrat beschlossenen Zielvereinbarungen und Aktionslinien“.

Diese Forderung findet sich in dem Entwurf einer Entschließung des Rates der Europäischen Union zur „Umsetzung der gemeinsamen Ziele im Bereich Einbeziehung und Information der Jugendlichen im Hinblick auf die Förderung ihres europäischen Bürgersinns“ vom 31.Oktober 2006 wieder. Hierin werden die Mitgliedsstaaten aufgefordert, in der weiteren Umsetzung der OMK bis März 2007 diejenigen Aktionslinien für Partizipation und Information zu ermitteln, auf die sie sich national prioritär festlegen wollen und konkrete Maßnahmen und bzw. oder Aktionspläne für deren Umsetzung aufzulegen.

In dem Entwurf einer Entschließung sind insgesamt 27 mögliche Aktionslinien aufgelistet, die sich in zwei Hauptkapiteln auf sechs Themenbereiche konzentrieren:

I. Information

  1. Zugang junger Menschen zu Informationsdiensten
  2. Qualität der Information
  3. Beteiligung junger Menschen an Informationstätigkeiten

II. Partizipation 
        4.Beteiligung junger Menschen am staatsbürgerlichen Leben
        5. Stärkere Beteiligung junger Menschen am System der repräsentativen Demokratie
        6. Unterstützung verschiedener Formen des Erwerbs von Partizipationskompetenz
 
Bezug nehmend auf die Position der AGJ zur OMK vom 28.9.2006 wird dem BMFSFJ empfohlen, sich bei den formulierten Aktionslinien auf die folgenden Schwerpunktthemen zu konzentrieren und insbesondere darauf bezogen konkrete Maßnahmen und Aktionspläne zu initiieren.
Bei der Auswahl wurde insbesondere darauf geachtet, auch beim Aufbau der Informations- und Partizipationsmöglichkeiten die jungen Menschen selber einzubeziehen, das Bildungssystem zu beteiligen und damit eine breitere Grundlage zur Umsetzung zu erreichen sowie den Blick auch auf die Beteiligung benachteiligter junger Menschen zu richten.

In diesem Sinne empfiehlt die AGJ folgende Prioritäten:

1. Entwicklung von Jugendinformations- und Beratungs-diensten, die von den jungen Menschen selbst auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten werden, und Nutzung jener Informationskanäle, die von Jugendlichen am meisten genutzt werden sowie die Ermutigung junger Menschen, sich an der Sammlung, Erstellung und Verbreitung von an Jugendliche gerichteten Informationen, die für diese Zielgruppe von Interesse sind, und an entsprechenden Beratungstätigkeiten zu beteiligen.

Mit dieser Aktionslinie werden sowohl bestehende Informationsportale genutzt als auch in einer Kombination aus Information und Partizipation insbesondere das Ziel verfolgt, junge Menschen eigenverantwortlich an der Erstellung und Präsentation von für sie relevanten Informationen zu beteiligen. Auf diese Weise kann ein besser auf die Zielgruppe zugeschnittenes und von dieser besser wahrgenommenes Angebot der Information und Partizipation entwickelt werden.

2. Optimale Nutzung bestehender Leitlinien für Mindestqualitätsstandards und bzw. oder Entwicklung von Qualitätsstandards, um Informationen von hoher Qualität sicherzustellen.

Informationsangebote sind nur dann im Sinne der im Weißbuch „Neuer Schwung für die Jugend Europas“ und den von der Kommission beschlossenen Folgemaßnahmen für eine Verbesserung der Partizipation wirksam, wenn sie hinsichtlich inhaltlicher Qualität einen Mindeststandard erfüllen. Dabei geht es um die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der Angebote, die Relevanz für die Partizipation junger Menschen und insbesondere die Verständlichkeit.

3. Entwicklung von Synergien mit Maßnahmen, die im Bildungsbereich getroffen werden. In den Mitglieds-staaten sollen geeignete Maßnahmen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene, beispielsweise Initiativen in Schulen zur Förderung einer aktiven Staatsbürgerschaft, entwickelt werden.
Um junge Menschen weiter zu befähigen, ihre Interessen wahrzunehmen und sich als gleichwertige Akteure im politischen System zu verstehen, ist eine Verstärkung entsprechender Förderungs- und Schulungsmaßnahmen im Bildungssystem ebenso erforderlich wie die Abstimmung von entsprechenden Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe und des Bildungssystems.

4. Angebot von außerschulischen Lernmöglichkeiten für Jugendliche, die ihre Mitwirkung an der Entwicklung der Zivilgesellschaft erhöhen und die Verbindungen zwischen Schule und Zivilgesellschaft, Jugendorganisationen und lokaler Jugendarbeit verstärken. Jungen Menschen mit geringeren Chancen sollte besondere Aufmerksamkeit gelten.

Neben formellen Lernstrukturen bietet gerade die Kinder- und Jugendhilfe jungen Menschen informelle und nicht formale Lernorte. Auf Grund ihrer Verfasstheit kann die Kinder- und Jugendhilfe stärker als formale Bildungsorganisationen spezifische Möglichkeiten schaffen, um auch eine aktive Beteiligung benachteiligter junger Menschen zu befähigen.

5. Förderung eines strukturierten Dialogs mit jungen Menschen über für sie wichtige Fragen, indem sowohl nationale Jugendräte als auch junge Menschen, deren Engagement in neuen Formen der aktiven Bürgerschaft wie Netzwerke und Aktionsgruppen zum Ausdruck kommt, in den Konsultationsprozess eingebunden werden.

Für das Gelingen von Partizipation ist es unabdingbar, dass die Interessen junger Menschen ernsthaft einbezogen werden und es dafür auch geregelte Formen und Verfahrensweisen gibt. Dabei ist darauf zu achten, dass auch alternative und neben institutionellen Beteiligungsformen bestehende jugendspezifische Äußerungsformen gleichwertig einbezogen werden.

 

Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ
Bremen, 07. Februar 2007