Rahmenbedingungen zur Umsetzung des Bildungsauftrags in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege

Diskussionspapier des Fachausschusses „Kindheit und Familie, Deutsches Nationalkomitee für frühkindliche Erziehung“ der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ

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Der „Bildungsauftrag“ in Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder hat in den letzten Jahren in der Fachdiskussion und in der öffentlichen Debatte an Stellenwert zugenommen. Verstärkte zusätzliche Beachtung erhielt er durch die PISA- und OECD-Studie sowie das Forum Bildung. Eine Vielzahl von Studien und Berichten, von politischen Beschlüssen auf den unterschiedlichen Ebenen sowie Gesetzesänderungen haben sich in den letzten zwei Jahren mit Fragen von Bildung, Betreuung und Erziehung im frühen Kindesalter auseinander gesetzt. An der Diskussion darüber, wo und wie die frühe Bildung in unserer Gesellschaft gefördert werden soll, beteiligen sich neben Eltern und Fachleuten aus Wissenschaft und Praxis auch Politiker und Politikerinnen – sowohl auf Bundes- als auch auf Länder- und Kommunalebene. So hat z.B. die Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe eine Stellungnahme zur „Bildung in Tageseinrichtungen für Kinder“ (2003) verfasst, und das Bundes-jugendkuratorium hat in seinem Positionspapier „Bildung fängt vor der Schule an“ (2004) auf die Bedeutung von Bildungsprozessen in der frühen Kindheit hingewiesen und einen umfassenden Bildungsauftrag formuliert. 

Auch für die Wirtschaft gewinnt das Thema der frühen Bildung, Betreuung und Erziehung an Bedeutung und einzelne Vertreter bringen sich mit eigenen Vorstellungen in die fachliche Debatte ein.

Mit dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) hat der Bund einen deutschlandweit einheitlichen gesetzlichen Rahmen für die Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege geschaffen. In den Ländern wird dieser Rahmen durch verschiedene Ausführungsgesetze konkretisiert.

Die Jugendminister- und die Kultusministerkonferenz haben sich in einem gemeinsamen Beschluss auf Grundsätze für die frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen geeinigt: „Gemeinsamer Rahmen der Länder für die frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen“ (2004). Dieser Rahmen beschreibt die verbindende gemeinsame Basis für die verschiedenen Bildungspläne, Orientierungspläne und Bildungsprogramme1 auf Landesebene, die inzwischen in allen Bundesländern vorliegen und auf eine Weiterentwicklung der Praxis abzielen (vgl. 1).

Die Vordringlichkeit des Themas wird durch die Schwerpunktsetzung des 12. Kinder- und Jugendberichts mit dem Titel „Bildung, Betreuung und Erziehung vor und neben der Schule“ aufgegriffen und zugespitzt. Der 12. Kinder- und Jugendbericht setzt sich mit der Bedeutung und der Wirkung von Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsprozessen in der Familie, in Tageseinrichtungen für Kinder, in der Kindertagespflege und in der Schule auseinander. Er gibt Empfehlungen ab, die den weiteren Reformbedarf deutlich machen. Dabei wurde auch die besondere Bedeutung der positiven Gestaltung der Übergänge zwischen den Bildungsinstitutionen Kindertageseinrichtung und Schule betont.

Auf Bundesebene wurde das SGB VIII durch zwei auf den Reformbedarf abgestimmten und den Bildungsauftrag präzisierenden Novellen der vorigen Bundesregierung ergänzt: Das Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsorientierten Ausbau der Tageseinrichtungen für Kinder (TAG) und das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK). Das TAG, definiert in § 22, Abs. 3 umfassender und klarer umrissen den Förderauftrag für Kindertageseinrichtungen und für Kindertagespflege. Dieser Auftrag beinhaltet Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes sowie die Orientierung der pädagogischen Arbeit an den Interessen und Bedürfnissen des Kindes und an seiner konkreten Lebenssituation. Auch die Koalitionsvereinbarung der neuen Bundesregierung bekräftigt den Ausbau der frühen Förderung, die die Erziehung durch die Eltern ergänzt und Bildungsangebote über das Elternhaus hinaus eröffnet. Die Schaffung eines qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Bildungsangebotes für Kinder aller Altersstufen wird dabei ausdrücklich zu den vordringlichsten und zentralen Zukunftsprojekten erklärt.

Die inhaltlichen Aussagen und Forderungen in den einschlägigen Berichten, Empfehlungen und Gesetzesinitiativen haben insgesamt zur Folge, dass die Länder, Kommunen und Träger von Kindertageseinrichtungen, die Träger von Kindertagespflege und die Tagespflegepersonen sowie Ausbildungsinstitutionen in den nächsten Jahren großen Herausforderungen gegenüberstehen. 


Zusammenfassung der wesentlichen Herausforderungen:

Für den Bereich Kindertageseinrichtungen ist es notwendig, Bildungsziele und -inhalte verbindlich umzusetzen. Dies ist durch die Entwicklung einer geeigneten Qualitätsentwicklung, -sicherung und -kontrolle sicherzustellen. Daneben ist eine Ausweitung der Bildungsvereinbarungen auf die unter 3-Jährigen durch die Aufnahme entwicklungsgemäßer Bildungsangebote unerlässlich.

  • Auch die Kindertagespflege muss sich dem Bildungsanspruch in der frühkindlichen Erziehung öffnen. Dazu sind ihren Rahmenbedingungen entsprechende Grundlagen für die Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsarbeit zu entwickeln. Dabei ist eine Zusammenarbeit mit dem Bereich Tageseinrichtungen zur Unterstützung und zur Qualitätssicherung sicherzustellen.
  • Kinder dürfen beim Übergang von der Kindertageseinrichtung zur Grundschule nicht allein gelassen werden. Sie haben ein Anrecht auf Unterstützung. Hierzu bedarf es einer gemeinsamen Gestaltung des Übergangs durch beide Institutionen. Um eine verstärkte Verzahnung zu gewährleisten sind Zeit und Ausdauer nötig. 
  • Alle Kinder haben ein Recht auf individuelle und entwicklungsgemäße Förderung. Daher müssen zukünftig die Bedürfnisse jedes einzelnen Kindes noch besser als bisher berücksichtigt werden. An diesen Erfordernissen müssen sich die Kompetenzen ausrichten, über die eine Fachkraft bei der Umsetzung des Bildungsauftrages verfügen muss. Gleichzeitig entscheidet sich an dieser Frage, welche finanziellen, personellen und zeitlichen Ressourcen zur Umsetzung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags notwendig sind.
  • Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen und Tagespflegepersonen sind entscheidend für die Realisierung eines Bildungsangebots für Kinder. Eine Auseinandersetzung mit den Bildungsinhalten muss ihnen ermöglicht und zugemutet werden, damit sie dieser Aufgabe gerecht werden können.  Bildung, Betreuung und Erziehung müssen als eine Anforderung an berufliches Handeln verstanden werden. Dazu ist ein Paradigmenwechsel im Selbstverständnis notwendig, der dazu befähigen soll, Kinder bei ihren selbstaktiven Bildungsprozessen zu unterstützen und zu begleiten, Bildungsgelegenheiten zu inszenieren und auch die Eltern als Partner in die Bildungsarbeit einzubeziehen. Der Paradigmenwechsel besteht darin, dass beim Kind als selbstbildendem Subjekt angesetzt wird.
  • Auch im Arbeitsbereich Kindertagespflege kommt den öffentlichen und freien Trägern zentrale Bedeutung bei der Realisierung des neuen Bildungsansatzes zu. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass die Kindertagespflegepersonen sowohl eine grundlegende Qualifizierung als auch die jeweils notwendigen zusätzlichen Qualifizierungen erhalten. 
  • Die Leitungen von Kindertageseinrichtungen haben zunehmend komplexere Gestaltungs- und Entwicklungsaufgaben. Sie müssen neuen Management- und Fachaufgaben gerecht werden, die auch an ihre persönlichen Kompetenzen hohe Anforderungen stellen.
  • Die Umsetzung eines umfassenden Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags in Kindertageseinrichtungen verändert die Anforderungen an Innenräume gravierend. Gefordert sind flexible Räume, die so gestaltet sind, dass die unterschiedlichen Anforderungen zur Realisierung von spezifischen Bildungsangeboten umgesetzt werden können.
  • Auch die Kindertagespflege sieht sich der Notwendigkeit gegenüber, adäquate Räume für Bildung zur Verfügung zu stellen. Vor dem Hintergrund einer gesetzlich festgelegten Gleichrangigkeit beider Betreuungsformen ist es unabdingbar notwendig, auch hier räumliche und sächliche Qualitätsanforderungen zu formulieren. 
  • Das verantwortliche Personal darf mit den erweiterten Anforderungen nicht alleine gelassen werden. Fachberatung hat zur Unterstützung des Personals und zur Umsetzung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrages den Fortbildungsbedarf der Einrichtungen zu analysieren und differenzierte Beratungsleistungen für Tageseinrichtungen für Kinder anzubieten. 
  • Gerade die dezentralen Angebote der Kindertagespflege dürfen bei der Realisierung von Unterstützungsangeboten nicht unberücksichtigt bleiben. Da mit dem Ausbau der Kindertagespflege und der im TAG vorgesehenen Qualifizierung ein höherer Bedarf an Unterstützung zu erwarten ist, muss für die Kindertagespflege eine bedarfsgerechte, auf die Strukturen des Aufgabenfeldes bezogene, Unterstützungs-struktur aufgebaut werden. Dabei ist auch zu prüfen, welche Kooperationsformen mit Kindertageseinrichtungen sinnvoll sind. 


Aktuelle Situationsbeschreibung und Perspektiven

1. Zuständigkeit

Die Zuständigkeiten und Trägerschaften für die Bildung von Kindern und Jugendlichen in öffentlicher Verantwortung sind sehr unterschiedlich strukturiert. Während schulische Bildung Ländersache ist, setzen im Bereich Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Bund und Länder den Rahmen, der von den zuständigen örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe ausgefüllt wird. Nahezu alle Kreisjugendämter haben die Durchführung der Aufgabe Kindertageseinrichtungen – im Regelfall jedoch nicht die Kindertagespflege - an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden abgegeben. Die Mehrheit der Kindertages-einrichtungen wird in den westlichen Bundesländern zudem von freien Trägern betrieben. 


Grenzen

Die vorhandene Struktur setzt einer verbindlichen Umsetzung von bundesweit gültigen Standards bzw. einem einheitlichen „Bildungsplan“ für alle Kindertageseinrichtungen Grenzen. Über den Erlaubnisvorbehalt nach § 45 SGB VIII werden Mindestanforderungen zur Vermeidung einer Kindeswohlgefährdung durch den überörtlichen Träger legitimiert, die im Rahmen von Ausführungsgesetzen der Länder nur begrenzt um verbindliche Bildungsinhalte erweitert werden können. Bei der Zuwendung von Landesmitteln können diese allerdings an weitergehende konkretere Vorgaben für Bildungsangebote geknüpft werden, umso mehr, je größer der Finanzierungsanteil des jeweiligen Landes ist. Die große Vielfalt der Träger und ihrer unterschiedlichen Profile sind bei der Begleitung und Umsetzung gemeinsamer Ziele für Bildungsangebote zu berücksichtigen. Bei kleineren Kommunal-verwaltungen ist eine fachbezogene Ausrichtung der Zuständigen schwierig.

In der Praxis der Kindertagespflege ist bislang das Verständnis eines Bildungsauftrags kaum verankert. Die durch das TAG auch in dieser Hinsicht erfolgte Gleichstellung mit Kindertageseinrichtungen stößt bei der Umsetzung in personeller und struktureller Hinsicht auf sehr einschränkende Voraussetzungen und Rahmenbedingungen (bis auf Ausnahmen allenfalls semiprofessionelle Qualifikation, unzureichende fachliche Begleitung und Unterstützung, fehlende Absicherung für verlässliche Kontinuität). 

Es gibt zwar Forderungen und auch curriculare Vorschläge für die Qualifikation von Tagespflegepersonen, doch fehlt es insgesamt an Verbindlichkeit für die Umsetzung von Verfahren der Qualitätsentwicklung, -sicherung und –kontrolle. Solange es keine Verbindlichkeit einer professionellen Qualifikation und keine Mindestvorgaben an Rahmenbedingungen gibt, lässt sich die Qualität der Bildungsgelegenheiten in der Kindertagespflege jedoch nicht gezielt steuern. 


Herausforderungen

Es ist eine Herausforderung der nächsten Jahre für den Bereich Kindertageseinrichtungen, die notwendige Verbindlichkeit von Zielen bei der Umsetzung des „Bildungsauftrags“ zu erreichen. Dabei geht es weniger darum, Inhalte von Bildungsangeboten festzulegen, als Prinzipien zur Unterstützung der Kinder in ihren Bildungsinteressen und –wegen sowie geeignete Verfahren für die Qualitätsentwicklung, –sicherung und -kontrolle von Bildungsangeboten zu entwickeln. Zugleich sind die Trägerautonomie sowie das Wunsch- und Wahlrecht der Erziehungsberechtigten auch hinsichtlich der Grundrichtung der Erziehung zu berücksichtigen, das unterschiedliche Einrichtungsprofile erfordert.

Zur stärkeren Hervorhebung des – unverzichtbar eigenständigen – Bildungsauftrags von Kindertageseinrichtungen (sozialpädagogische Orientierung durch die Einheit von Bildung, Betreuung und Erziehung) und zum Abbau bestehender Hemmnisse ist die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie den entsprechenden Verwaltungen auch bei Fortbestand der unterschiedlichen Zuständigkeiten weiter zu verstärken. Der Übergang zwischen Kindertageseinrichtung und Grundschule bedarf einer gemeinsamen Gestaltung durch beide Institutionen und eine verstärkte Verzahnung, die Zeit und Ausdauer benötigt.

Die zunehmende Altersspanne von Kindern in Tageseinrichtungen (z.B. durch vermehrte Aufnahme unter 3-Jähriger) erfordert eine weitergehende Binnendifferenzierung der Angebote für alle Altersgruppen. 

Für die Kindertagespflege muss eine ihren Rahmenbedingungen entsprechende Form einer Bildungsvereinbarung entwickelt werden. Die Zusammenarbeit mit dem Bereich Kindertageseinrichtungen ist zu verstärken.


2. Bildungsvereinbarungen

Die Aufwertung der bildungspolitischen Bedeutung des Elementarbereiches und die gesetzlich geforderte Gleichstellung der Aufgaben von Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen in Bezug auf die Förderung von Kindern (s. Einleitung) erfordern eine verbindliche Beschreibung des Bildungsauftrages und klare Aussagen zu dessen Umsetzung. Der Jugendministerbeschluss (2004) „Gemeinsamer Rahmen der Länder für die frühe Bildung in Kindertagesstätten“ war ein Schritt in diese Richtung. Die Bildungspläne, Orientierungspläne, Bildungsvereinbarungen und Empfehlungen für die Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern sind der Versuch, auf Länderebene zu konkretisieren, wie der Bildungsauftrag umgesetzt werden soll. Sie legen ihren Fokus allerdings auf die Kindertageseinrichtungen. Sie berücksichtigen die spezifischen Bedingungen der Kindertagespflege bisher nicht.

Auch Kinder unter 3 Jahren sind kaum berücksichtigt. Selbst wenn die Bildungs-vereinbarungen teils ausdrücklich für diese Altersstufe mit gedacht sind, enthalten sie wenig Angaben und Anregungen für die spezifischen Bildungsinteressen und –wege der Kinder in den ersten Lebensjahren.

Die Bildungsvereinbarungen der Länder sollten zügiger als es sich bislang abzeichnet implementiert werden. Zurzeit ist qualifiziertes Personal noch nicht in ausreichendem Maße verfügbar, um die Ideen und Inhalte der Bildungsvereinbarungen zu vermitteln und in der Wirklichkeit der Kindertageseinrichtungen zu erproben. Vielerorts fühlen sich die Fachkräfte zwar gefordert aber nicht ausreichend und qualifiziert unterstützt.


Grenzen

Der Ländervorbehalt in § 26 KJHG ermächtigt die Bundesländer, Regelungen zu Inhalt und Umfang der in diesem Abschnitt festgeschriebenen Aufgaben und Leistungen zu treffen. Das heißt, der Rechtsrahmen für den Bildungsauftrag muss länderhoheitlich festgelegt werden. Davon abhängig ist der Grad der Verpflichtung, wie Kindertageseinrichtungen Bildungsangebote gestalten. 

In der konkreten Ausgestaltung zeigen sich in der Folge des fehlenden verbindlichen Rechtsrahmens große regionale Unterschiede. Zwar ist die bildungs- und sozialpolitische Funktion der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege fachlich in allen Kommunen und Landkreisen unstrittig. Die reale politische Steuerung allerdings ist von erheblichen Zielkonflikten gekennzeichnet. Die öffentlichen und freien Jugendhilfeträger können aufgrund der anhaltenden Finanzkrisen der öffentlichen Haushalte keine weiteren Kostensteigerungen verkraften. Als Folge können die für die Umsetzung des Bildungsauftrages notwendigen personellen und sächlichen Ressourcen durch die öffentliche und freie Jugendhilfe nicht überall im notwendigen Umfang bereitgestellt werden. 

Durch die aktuellen Debatten und die Entwicklung von Bildungsvereinbarungen in den Ländern ist der Paradigmenwechsel in der Praxis angekommen. Es ist aber festzustellen, dass sich dadurch nicht automatisch das Selbstverständnis des pädagogischen Handelns bei allen ändert.


Herausforderungen

Damit Bildungspotentiale der frühen Kindheit nicht ungenutzt bleiben, muss die institutionelle Förderung frühkindlicher Bildungsprozesse systematischer und zielgerichteter gesteuert werden. Daher genügt es nicht, nur den familienpolitisch notwendigen Ausbau einer bedarfsgerechten Angebotsstruktur zu vollziehen. Vielmehr müssen die Umsetzung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrages und das Herstellen von Chancen-gerechtigkeit stärker in den Vordergrund rücken. 

Es muss auch darum gehen, die Bildungsangebote auf die Bedürfnisse der unter 3-Jährigen in den Kindertageseinrichtungen auszurichten. Es sind spezifische Konzeptionen für diese Altersgruppe zu entwickeln, die vor allem „vorsprachliche“ Bildungsprozesse angemessen berücksichtigen.

Die Sprachförderung erfährt zurzeit eine besondere politische und fachpolitische Aufmerksamkeit, insbesondere im Zusammenhang mit der „Schulfähigkeit“ von Kindern. Die Bedeutung von Sprache und Sprachkompetenz für Bildungsprozesse von Kindern und vor allem für ihre Chancen in der Zukunft sind unbestritten.

Es gibt mittlerweile ein breites Spektrum von Ansätzen und Konzepten, die regional sehr unterschiedlich ein- und umgesetzt werden. Das Spektrum reicht von Trainingsangeboten außerhalb der Kindertageseinrichtungen über Sprachstandsmessungen bis hin zu integrierten Konzepten, verbunden mit einer bewussten Kultur im Umgang mit Sprache.

Eine Verbindung oder der Dialog über eine Zusammenführung konzeptioneller und sprachstruktureller Konzepte findet nicht statt. Es fehlt an wissenschaftlichen Nachweisen über die tatsächliche Zielerreichung der einzelnen Ansätze mit Blick auf die Verbesserung der Sprachkompetenz bei Kindern. Eine stringente konzeptionelle Zusammenführung von Sprachförderkonzepten und Bildungsvereinbarungen ist ebenfalls nur ansatzweise zu beobachten. 

Damit stehen die einzelnen Einrichtungen vor der Aufgabe, den Bildungsbereich Sprache entweder selber mit Inhalt zu füllen oder sich, soweit vorhanden, den Vorgaben anzupassen.

Die Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe und der Ausbildung sowie die zuständigen Ministerien müssen als Konsequenz für die frühe Bildung von Kindern die weitere Qualifizierung und die Fortbildung der Fachkräfte ins Blickfeld nehmen.

Es muss ein Konsens darüber gefunden werden, welche Unterstützung Kinder mit welchen Mitteln erfahren sollen. Davon sind die Kompetenzen abhängig, über die eine Fachkraft bei der Umsetzung des Bildungsauftrages verfügen muss. Hierbei müssen die für eine Umsetzung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrages notwendigen finanziellen, personellen und zeitlichen Ressourcen in den Blick genommen werden.

Sowohl den Fachkräften in Kindertageseinrichtungen als auch den in der Kindertagespflege tätigen Personen muss eine Auseinandersetzung mit den Bildungsinhalten ermöglicht und zugemutet werden. Nur so kann ein Paradigmenwechsel im Selbstverständnis der Fachkräfte vollzogen und Bildung, Betreuung und Erziehung als eine Anforderung an berufliches Handeln verstanden werden.

Zur Umsetzung des Bildungsauftrages sind Handlungsempfehlungen und Arbeitshilfen, zugeschnitten auf die jeweilige Praxis der Kindertageseinrichtungen bzw. der Kindertagespflege, zu erarbeiten. Es sollte ein Multiplikatorensystem auf- oder ausgebaut werden, um diese Ansätze in die Einrichtungen bzw. an die Tagespflegepersonen heran zu tragen. Tagesmütter und -väter müssen entsprechend ihrem Auftrag qualifiziert werden, um einen fachlichen Orientierungsrahmen für die Bildung der Kinder in der Tagespflege zu garantieren. 

Absprachen der öffentlichen und freien Träger mit den Ausbildungsinstitutionen über die notwendigen Qualifikationen und das notwendige Fachwissen von Erzieherinnen und Erziehern für die Umsetzung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrages in den Einrichtungen sind notwendig. Dies setzt eine Struktur der Vernetzung der verschiedenen Verantwortungsträger voraus., die eine Verbindlichkeit von Bildungsvereinbarungen ermöglicht.


3. Qualifizierung

Die Anforderungen an die Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen haben in den letzten Jahren erheblich zugenommen und werden bei einer beschleunigten Entwicklung hin zur Bildungseinrichtung noch weiter steigen. Die Rolle der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verändert sich ebenso wie die der Einrichtungsleitungen.

Kinder, die sich in Kindertagespflege befinden, haben grundsätzlich das Recht auf vergleichbare Bedingungen. Bislang ist für Tagespflegepersonen aber keine dem Fachpersonal in Kindertageseinrichtungen entsprechende Ausbildung gefordert. Sie müssen vielmehr nur die gesetzlich vorgeschriebenen Grundqualifizierungen nachweisen. Angesichts dieser Tatsache ist die Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit noch größer als im Bereich Kindertageseinrichtung. Diese „qualitative Schere“ hinsichtlich der Bedingungen von Bildung, Betreuung und Erziehung in Kindertageseinrichtungen und Bildung, Betreuung und Erziehung in der Kindertagespflege ist längerfristig nicht hinnehmbar.


Grenzen

Die Ausbildungsstellen haben bislang weder ihre Lehrpläne noch die Lehr- und Lernmethoden genügend den veränderten Anforderungen angepasst. Zusätzlich sind die Zugänge zur Ausbildung sehr unterschiedlich. 

Diese fachlichen Diskrepanzen auszugleichen ist aktuell weder von den Trägern der Einrichtungen noch durch Qualifizierungsmaßnahmen zu leisten. Dabei nehmen die Qualifizierungsanforderungen zu, die finanziellen Ressourcen dagegen tendenziell ab. Die Schwierigkeiten einer Nachqualifizierung steigen mit der Höhe des Anteils Teilzeit-beschäftigter. 
Es gibt noch zu wenig zielgerichtete, längerfristig angelegte Fortbildungs-planungen, es fehlt an systematischen Erhebungen beim fachlichen Potenzial in den Einrichtungen und an Personalentwicklungskonzepten für die Qualifizierung und für die Arbeit des Personals in den Kindertageseinrichtungen.

Bloße Wissensvermittlung reicht zur Qualifizierung dabei nicht aus, es geht auch darum, die Haltung der Fachkräfte zu ändern, um dem modernen „Bild vom Kind“ und den aktuellen Konzeptionen von Bildung und Entwicklung entsprechen zu können. Der neue Ansatz benötigt eine neue Arbeitshaltung in der pädagogischen Arbeit mit Kindern, Kolleginnen und Kollegen sowie Eltern.

Eine wesentliche Erschwernis liegt auch in der immer noch fehlenden gesellschaftlichen Anerkennung des Arbeitsfeldes.

Die gesetzlich festgelegte Gleichrangigkeit von Kindertagespflege und Kindertageseinrichtung erfordert, sowohl die bestehenden Strukturen als auch die bisher praktizierten Qualifizierungsangebote daraufhin zu überprüfen, ob sie den gesetzlichen Vorgaben und den neuen, veränderten fachlichen Ansprüchen entsprechen.

Nicht nur der aktuell übliche Umfang der Qualifizierungen der in der Kindertagespflege Tätigen sondern auch die vermittelten Inhalte zeigen, dass hier oft nicht mit der erforderlichen Gründlichkeit und Fundiertheit Qualifizierung betrieben wird. Häufig nehmen u.a. die – grundsätzlich allesamt wichtigen, aber alleine nicht ausreichenden – Themenbereiche „Aufgabenbereiche, Rollenklärung, Bedeutung von Tagespflege, Motivation und Eingewöhnung“ einen großen Raum ein. Die heute und zukünftig entscheidenden Aspekte, wie die Auseinandersetzung mit der eigenen (Bildungs-)Biografie, die Unterstützung von Entwicklungs- und Bildungsprozessen bei Kindern, die Kommunikation und Netzwerkarbeit werden dagegen noch wenig berücksichtigt. Hinzu kommt, dass die Kindertagespflegepersonen aufgrund ihrer isolierten Arbeitssituation keinen regelmäßigen und direkten Austausch haben, d.h. häufig auf sich alleine gestellt sind. Fraglich bleibt, welche Form und welcher Umfang an Qualifizierung notwendig ist, um den (Bildungs-)Anforderungen in der Kindertagespflege zu entsprechen. Spätestens hier stellt sich dann die Frage einer den Anforderungen angemessenen Bewertung der Tätigkeit. 


Herausforderungen

Grundsätzlich erfordern alle Tätigkeiten in Kindertageseinrichtungen mit Ausrichtung ‚Bildungsauftrag’ mindestens die Qualifikation von Erziehern und Erzieherinnen. Perspektivisch ist die von der AGJ bereits mehrfach formulierte Anhebung der Erzieherinnenausbildung auf Hochschulniveau anzustreben. Die Ausbildungsinhalte von Sozialassistenten und Sozialassistentinnen sowie von Kinderpflegern und Kinderpflegerinnen entsprechen nicht den sich aus der Praxis ergebenden fachlichen Anforderungen.

Entsprechende Weiterqualifizierungsmaßnahmen wie Training on the Job, Praxisberatung, Fortbildungen zum Aufbau von Spezialwissen in Teilbereichen u.a. müssen - auch mit Blick auf die Ausbildungshintergründe (Kinderpfleger bzw. Kinderpflegerinnen, Erzieher bzw. Erzieherinnen und Sozialpädagogen bzw. Sozialpädagoginnen) - entwickelt und angeboten werden.

Dabei kann die Einschätzung des Bedarfs an Qualifikation nicht in das Belieben Einzelner gestellt werden, vielmehr muss die Erhebung des individuellen Qualifizierungsbedarfs aufgrund einer systematischen Potentialanalyse erfolgen und die daraus resultierenden Maßnahmen verpflichtend durchlaufen werden.

Die Arbeitsbereiche Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege brauchen längerfristig angelegte Fortbildungskonzeptionen, die die systematische Umsetzung der Bildungsvereinbarungen der Länder und Träger unterstützt. Ebenso bedarf es einer Intensivierung der Zusammenarbeit mit Aus- und Fortbildungsinstitutionen. Träger müssen beschreiben, welche Qualitäts-anforderungen sie an Aus- und Weiterbildung stellen und ihren Qualifizierungsbedarf formulieren. Gleichzeitig trägt Praxis insbesondere bei der Anleitung und Begleitung von Praktika Mitverantwortung an Qualifizierung, die es stärker wahrzunehmen gilt.

 

Personalpolitische Ziele

Personalentwicklung und Personalqualifizierung stehen vor einer neuen Herausforderung. Sie müssen Antworten auf folgende Fragen finden:

  • Wie können die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ihre Qualifikation kurz- bzw. mittelfristig an die erheblich gestiegenen Anforderungen (insbesondere hinsichtlich Beobachtung und Dokumentation) anpassen?
  • Wie kann die Professionalität so weiterentwickelt werden, dass eine neue Teamkultur mit Synergien entsteht?
  • Wie kann angesichts der aktuellen Ausbildungssituation an Fachschulen für Sozialpädagogik bzw. Fachakademien die Verbindung von Theorie- und Praxisanteilen sinnvoll hergestellt und wie können Praktika, speziell das Anerkennungspraktikum bzw. Berufspraktikum als letzte Ausbildungsphase, deutlich qualifizierter gestaltet werden?
  • Wie sind die Chancen, die sich durch die im Rahmen der flächendeckenden Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen veränderten Studiengänge  und -abschlüsse, insbesondere im Bereich der Frühpädagogik ergeben, für die Praxis zu nutzen? Wie kann die Praxis stärker an der Gestaltung von Qualifizierung mitwirken? 

 

Veränderungen im Anforderungsprofil und in der Rolle der Fachkräfte

Die Anforderung, Bildungsprozesse der Kinder wahrzunehmen, in ihrer Bedeutung zu erkennen und zu dokumentieren, Bildungsprozesse der Kinder zu begleiten und herauszufordern, legt nahe, dass die individuellen Beziehungen zu jedem einzelnen Kind durch die jeweils verantwortliche Fachkraft und das gesamte Team in einer neuartigen Intensität und Differenziertheit aufgebaut und gestaltet werden müssen. Letztendlich wird die Fachkraft zur  Praxisforscherin bzw. zum Praxisforscher. Sie stellt immer wieder neue Erkundungen an und fordert Kinder dazu auf, es ihr gleich zu tun. Aus ihren Beobachtungen und Einschätzungen, was die Kinder bewegt und beschäftigt, zieht sie Schlüsse, welche Angebote geeignet sein könnten, die Kinder in ihren Interessen und Erkenntnissen weiter zu bringen. Sie schlägt Projekte vor zu Themen, die für die Kinder von Belang sind oder sie unterstützt Kinder in ihren Projekten. Projekte sind ergebnisoffen, ihr Verlauf hängt ab von der Verständigung und Abstimmung untereinander, welche Wege eingeschlagen werden. Alle Beteiligten leisten ihren Beitrag und bestimmen mit, wohin sich ein Projekt entwickelt. 

Neben neuartigen Beobachtungsfähigkeiten stellt die Führung von Portfolios zur Dokumentation von Bildungsprozessen hohe Anforderungen. 

Der Aufbau einer Erziehungspartnerschaft erfordert neue Kommunikations-kompetenzen auf Seiten der sozialpädagogischen Fachkräfte.
Die Teams sind gefordert, im fachlichen Austausch die pädagogische Konzeption und die praktische Arbeit zu reflektieren, Organisation, Tagesablauf, Regeln und Rituale, Arbeitsteilung, Erzieher- und Erzieherinnen-Verhalten und den Anregungscharakter von Raumaufteilung und –ausstattung zu überprüfen und Entwicklungsgespräche zu führen. Für diesen Austausch im Gesamtteam und in Kleinteams werden Zeitressourcen – neben Verfügungszeiten für die persönliche Vor- und Nachbereitung der Arbeit, für die Zusammenarbeit mit Eltern und Kooperationen im Gemeinwesen – und Räume benötigt. 

Die Grundlage aller Angebote des Fachpersonals besteht darin, die Kindertageseinrichtung bewusst und immer wieder neu als vorbereitete Umgebung anregend zu gestalten und als Erziehungselement zu nutzen.

Um sich auf diese Anforderungen einstellen zu können, ist Biografiearbeit nötig, die eine, Reflexion der eigenen Haltung und ihrer Entstehungsgeschichte, die Vergegenwärtigung der eigenen Erfahrungen mit Bildungsprozessen und das Bewusstmachen der eigenen Zugänge zu den verschiedenen Bildungs- und Entwicklungsfeldern beinhaltet.

Veränderungen im Anforderungsprofil der Einrichtungsleitungen 
- Spannungsfeld zwischen Leitungs- und Fachaufgaben -

Leitungen von Tageseinrichtungen haben zunehmend komplexere Gestaltungs- und Entwicklungsaufgaben. Sie sind konfrontiert mit neuen Management- und Fachaufgaben, die auch an ihre persönlichen Kompetenzen hohe Anforderungen stellen: „Eine Leitung kann vieles bewirken und alles verhindern“. 

Die Komplexität insbesondere bei der Planung, Strukturierung und Organisation von konzeptionellen und alltagspädagogischen Prozessen und betrieblichen Abläufen unter Einbezug der Mitarbeiter und ggfs. Eltern nimmt zu und setzt Kenntnisse, Vermittlung und Einsatz von Methoden des Qualitätsmanagements voraus. In diesem Zusammenhang gewinnen Controllingkompetenzen und betriebswirtschaftliche Basiskenntnisse an Bedeutung. 

Der Aufbau einer neuen lernenden Teamkultur beginnt bereits mit einer auf die unter-schiedlichen Bildungsfelder bezogenen Potentialanalyse des Teams und einem daraus abgeleiteten Personalgewinnungskonzept. Bei der Führung und Förderung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen über jährliche Kontrakte sind die unterschiedlichen Fähigkeiten im Team synergetisch zu nutzen. Zusatzkräfte auch aus nicht-pädagogischen Berufen und bürgerschaftlich Engagierte sind zu integrieren.

Besondere Anforderungen bei der Unterstützung und Anleitung der Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen werden verursacht durch den von der Leitung insgesamt zu verantwortenden Aufbau einer Erziehungspartnerschaft mit den Eltern und dem Elternbeirat.

Kompetenzen in Gemeinwesenarbeit sind bei der Entwicklung der Kindertageseinrichtungen als Netzwerkknoten für Familien im Stadtteil gefragt.

Im Arbeitsbereich Kindertagespflege haben Träger dafür Sorge zu tragen, dass die Pflegepersonen sowohl eine Basis-Qualifizierung erhalten als auch laufend erhoben wird, welcher Bedarf an Qualifizierungen und Weiterqualifizierungen erforderlich ist. 
Der systematischen Gewinnung von geeigneten Tagespflegepersonen und deren Auswahl über entsprechende Verfahren sollte zukünftig mehr Bedeutung beigemessen werden. 

Mehr denn je ist es aber angesichts der dynamischen Veränderungen in der pädagogischen Praxis der Tagesbetreuung erforderlich, der laufenden Weiterbildung (mehr) Aufmerksamkeit zu widmen und verbindliche Standards hinsichtlich der Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen zu beschreiben. 

Es ist zu überlegen, inwieweit von der Teilnahme an solchen Qualifizierungen eine Pflegeerlaubnis abhängig sein könnte.

Neben ausreichender Qualifizierung ist sicherzustellen, dass die Kindertagespflegepersonen, analog zu den Fachkräften in den Kindertageseinrichtungen, auf ein Unterstützungssystem zurückgreifen können (Fachberatung, Konzeptionsberatung, Fall-Beratung, Projektberatung etc.).


4. Raum- und Materialausstattung

- Raum als dritter und Ausstattung als vierter Erziehungsfaktor -

Von der Gestaltbarkeit des Raumangebotes hängt wesentlich ab, ob die Verwirklichung der Ziele und Aufgaben erleichtert oder behindert wird. Zugleich mit den veränderten Anforderungen an die Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen haben sich auch Ansprüche an Raum und Ausstattung verändert. Sollen individuelle Bildungsprozesse unterstützt werden, sind Raumkonzepte neu zu entwickeln und Ausstattungsstandards zu überprüfen. Es müssen Bedingungen für vielfältige, anregende, gestaltbare Räume, Gelände und Materialien geschaffen werden, die Kinder zum selbstständigen Tätigwerden herausfordern. Kindertageseinrichtungen sollten Orte für Kinder zum Forschen sein, zugleich aber auch „Ort für Familien“ und ein Marktplatz für Begegnung und Vernetzung. 

Raum und Ausstattung entsprechen gegenwärtig häufig nicht diesen Anforderungen. In der Kindertagespflege existiert als gültiger - und alleiniger - Standard für die Erteilung der Pflegeerlaubnis (bis 5 Kinder), dass ein ausschließlich für die Betreuung der Pflegekinder genutzter Raum, entsprechend der Anzahl der Kinder, zur Verfügung steht. 


Grenzen

Die Bau- und Raumkonzeptionen älterer Kindertageseinrichtungen sind in der Regel nicht auf die neuen Anforderungen hin ausgerichtet. Aufgrund baulicher bzw. architektonischer Einschränkungen und der begrenzten finanziellen Ressourcen können vorhandene Raumkonzepte nur in seltenen Fällen bedarfsgerecht erweitert werden. Eine weitere Erschwernis stellt die Tatsache dar, dass Raumkonzepte in der Regel nicht spontan sondern überwiegend nur mittelfristig verändert werden können. Pädagogik verlangt jedoch kurzfristige Maßnahmen. Auch im Ausstattungsbereich kann mit den bisher zur Verfügung stehenden Mitteln in der Regel nicht das Erforderliche finanziert werden. Ein besonderes Problem besteht darin, unter den gegebenen Bedingungen geeignete Räume für die Aufnahme von Kindern unter drei Jahren und ihre Integration in bisherigen Kindergärten zu schaffen. Säuglinge und Kleinstkinder brauchen andere räumliche Bedingungen und Materialien als Kinder im Kindergartenalter. 

Für die Kindertagespflege, die im häuslichen Rahmen stattfindet, kann festgehalten werden, dass die Raumstandards hauptsächlich von den vorhandenen Bedingungen und nicht von den pädagogischen Anforderungen abgeleitet werden. 


Herausforderungen

Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsarbeit in Kindertageseinrichtungen verändert die Anforderungen an Innenräume gravierend.
Gefordert sind flexible Räume (veränderbare Größe), die so gestaltet sind, dass Bildungsbereiche abgebildet werden:
Räume zum Forschen (mit guter Beleuchtung), Räume für Werken und Kreativität (mit Einbauten für Werkzeuge und Geräte), Räume für musische, künstlerische Entfaltung, Räume für Bewegung, Räume für darstellendes Spiel, Räume, die Abgrenzung zulassen, die auch Orte der Ruhe sind und ungestörte Tätigkeit zulassen, Räume mit verschiedenen Ebenen und (mindestens) ein Raum, in dem sich die Gesamtgruppe begegnen und erleben kann.

Das Außengelände ist so zu gestalten, dass es einerseits viel Platz bietet für Toben, Ballspiel und Bewegung auf verschiedenen Ebenen sowie andererseits Rückzugsmöglichkeiten für die verschiedenen Altersgruppen ermöglicht.

Der Garten dient insbesondere auch der sinnlichen Erfahrung und der Erforschung der Natur mit unterschiedlichen Bodenqualitäten (Wiese, Erde, Steine, Sand, Holz), interessanter Bepflanzung, Tieren (Kleinlebewesen) und einem Zugang zu den Elementen (Wasser, Feuer, Erde, Luft).

In den Bildungsbereichen Körper, Sinne, Sprache etc. muss Kindern zukünftig wesentlich mehr als bisher ermöglicht werden, komplexe Erfahrungen zu sammeln und Zusammen-hänge differenziert zu erkunden. Deshalb muss die Grundausstattung der zukünftigen, dem Bildungsauftrag folgenden, Kindertageseinrichtungen und die Ausstattung mit Verbrauchsmaterial um Materialien erweitert werden, die z.B. Folgendes ermöglichen bzw. anregen: Körper- und Sinneserfahrungen, das Interesse an geschriebener Sprache, Musik- und Klangerfahrungen, physikalische Grunderfahrungen, Erfahrungen mit einfachen Naturgesetzmäßigkeiten und einfachen technischen Funktionen, Ideen eine Form geben.

Die Bildungsprozesse der Kinder müssen zukünftig auch mit Hilfe von Foto-/Video- und Tonaufnahmen ausgewertet und dokumentiert (Portfolio) werden. Dies setzt eine mediale Grundausstattung voraus, die den pädagogischen Fachkräften eine fundiertere Reflexion der pädagogischen Arbeit mit dem einzelnen Kind und des Zusammenlebens in der Gruppe ermöglicht. Durch Medien kann der Dialog mit den Eltern über den Entwicklungsstand des Kindes anschaulich gestaltet (Entwicklungsgespräche) und die wertvolle Arbeit der Fachkräfte in der Öffentlichkeit wirkungsvoll dargestellt werden.

Vor dem Hintergrund der gesetzlich festgelegten Gleichrangigkeit beider Betreuungsformen ist es unabdingbar, sich mit den räumlichen und sächlichen Qualitätsanforderungen an die Kindertagespflege neu auseinander zu setzen. 

Sollen Kinder aller Betreuungsformen vergleichbare Voraussetzungen für eine gelingende Entwicklung erhalten, muss auch im Kindertagespflegebereich darauf geachtet werden, dass im Innenbereich ausreichende räumliche Bedingungen mit hohem Aufforderungscharakter vorhanden sind, die die Möglichkeit zu forschendem Entdecken, für Bewegung, Spiel und musische Aktivitäten bieten. Dabei darf die Bedeutung des Erfahrungslernens im Umfeld der Pflegestelle nicht außer Acht gelassen werden. Auch hier müssen angemessene Rahmenbedingungen gegeben sein. Eine Beschreibung von Mindeststandards wird dringend empfohlen.


5. Infrastruktur für fachliche Begleitung und Unterstützung

Die Umsetzung des Bildungsauftrages entsprechend dem gemeinsamen Rahmen der Länder für die frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen und den Bildungsplänen der Länder erfordert ein verlässliches und intensives Unterstützungssystem.
Dafür bietet sich Fachberatung als bewährte Form zur Unterstützung institutioneller und pädagogischer Weiterentwicklung an. Die Umsetzung der Bildungsvereinbarungen bedeutet für viele Kindertageseinrichtungen erhebliche Veränderungen, da die Vereinbarungen Auswirkungen auf die organisatorische und die pädagogisch-methodische Arbeit haben.

Fachberatung ist dabei häufig eine Schnittstelle, da die Umsetzung des Bildungsauftrags bei Eltern, Trägern, öffentlicher Jugendhilfe und Politik mit unterschiedlichen Erwartungen verbunden ist. 

Fachberatung kennt die Rahmenbedingungen, fachlichen Entwicklungen und Interaktionsprozesse sowohl zwischen Erwachsenen und Kindern als auch zwischen Erwachsenen und kann deshalb die notwendigen Entwicklungsprozesse begleiten.

Eine unterstützende Funktion können in diesem Zusammenhang auch „Konsultations-Kitas“ übernehmen. Sie haben den Auftrag, interessierten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen von Kindertageseinrichtungen, Trägern und Jugendämtern ihr pädagogisches Konzept darzustellen. Regional haben sie die Aufgabe, im Zusammenhang mit den Praxisberatern und Praxisberaterinnen der örtlichen Jugendämter Netzwerke für Fortbildung und Beratung aufzubauen2.

Für die Kindertagespflege gibt es bisher weder allgemeingültige Vorgaben noch beschriebene Standards für ein Unterstützungssystem. Qualitätsentwicklung in der Kindertagespflege war bisher kein Thema bundesweiter und trägerübergreifender Initiativen.

Die unterschiedlichen Qualifizierungsvorgaben führen zudem dazu, dass sich der konkrete Bedarf nach kontinuierlicher Beratung und Begleitung, der nach Absolvieren der Einstiegsqualifikation entsteht, bundeseinheitlich  nicht konkret beschreiben lässt.


Grenzen

Der große Unterstützungsbedarf bei der Umsetzung der Bildungspläne lässt sich mit dem bestehenden System der Fachberatung nicht in dem Umfang realisieren, wie dies erforderlich ist. Darauf hat bereits der Länderbericht der OECD „Starting Strong II“ hingewiesen, der die Relation zwischen Fachberatung und der Zahl der zu betreuenden Einrichtungen als krasses Missverhältnis bewertet hat. 

Darüber hinaus ist nicht gesichert, dass Tageseinrichtungen für Kinder überhaupt auf Fachberatung zurückgreifen können, weil nicht alle Träger diese Leistung anbieten. 

Für Kindertagespflege gibt es bisher keine vergleichbar gesicherten Unterstützungsstrukturen.
Die Ausweitung der Zuständigkeit von Fachberatung für Kindertagespflege ist sinnvoll, aber ohne zusätzliche personelle Ressourcen nicht leistbar.

Herausforderungen

Die Umsetzung des Bildungsauftrags erfordert eine Neubestimmung der quantitativen und qualitativen Ausgestaltung von Fachberatung für Tageseinrichtungen für Kinder und den Neuaufbau einer Unterstützungsstruktur für Kindertagespflege bzw. die Weiterentwicklung bestehender Strukturen. Eine engere Verzahnung von Fachberatung für Kindertageseinrichtungen mit der Kindertagespflege ist dabei zu empfehlen, insbesondere vor dem Hintergrund des Ausbauprogramms für Plätze für Kinder unter drei Jahren (TAG).

Eine besondere Herausforderung stellt der Platzausbau für Kinder unter drei Jahren dar. Weder das Fachpersonal der Kindertageseinrichtungen noch die Fachberatung (in Westdeutschland) sind ausreichend auf die Integration der Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern vor dem Kindergartenalter vorbereitet. Hier bedarf es einer umfangreichen Nachqualifizierung. Auch die Ausbildung muss sich dieses Themas annehmen.

Struktur und Aufgabenprofil des bestehenden Systems sind zu überprüfen und weiter zu entwickeln. 

Es muss geprüft werden, welche Strukturen beispielsweise in der Anstellung und Einbindung in andere Themenfelder der Jugendhilfe förderlich für die Weiterentwicklung der Qualität von Fachberatung sind. Ziel ist es, eine unter Berücksichtigung trägerspezifischer Leitbilder vergleichbare Qualität bei der Umsetzung des Bildungsauftrags zu gewährleisten.

Gleichzeitig ist zu prüfen, wie die Angebote der freigewerblichen Anbieter so einzubinden sind, dass sie den Anspruch an eine kontinuierliche, konzeptionell begründete Weiterentwicklung erfüllen können. Dabei muss das Prinzip der Einbindung dieser Angebote in bestehende Strukturen Vorrang haben vor dem beliebigen Outsourcing von Beratungsleistungen.

Fachberatung hat zur Umsetzung des Bildungsauftrags den Fortbildungsbedarf der Einrichtungen zu analysieren und differenzierte Beratungsleistungen für Tageseinrichtungen für Kinder anzubieten. Diese sollten durch zielgerichtete und zeitlich befristete Kontrakte verbindlich vereinbart werden. Auf diese Weise werden die Beratung und die daraus folgenden Prozesse in den Einrichtungen auch für die Evaluation der erreichten Ziele zugängig.

Ergänzend sollte Fachberatung im Sinne eines Coaching prozessbegleitend die Einrichtungsleitungen unterstützen und damit die Rolle und Aufgabe der Leitungen in Veränderungsprozessen intensiv begleiten.

Kollegiale Beratung, als zusätzliches unterstützendes System, einrichtungsintern und einrichtungsübergreifend, sollte ausgebaut werden.

Anknüpfend an das Modell der „Konsultations-Kitas“ könnte ein Verbundsystem zwischen Fachberatung und „Konsultations-Kitas“ entwickelt werden, das grundsätzlich die Verknüpfung von Ausbildung und Weiterbildung, von Theorie und Praxis, von Fachberatung und Fortbildung voranbringt und im Sinne von Innovationszentren institutionell verankert. Hier könnte auch die Verbindung mit der wissenschaftlichen Fachwelt hergestellt werden, indem Forschungsergebnisse von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern verständlich und anschaulich vorgestellt und Projekte zur Erforschung und Weiterentwicklung der pädagogischen Praxis angesiedelt werden. 

Die Umsetzung dieser Herausforderungen setzt voraus, dass das System Fachberatung qualifiziert und ausgebaut wird.

Da mit dem Ausbau der Kindertagespflege und der im TAG vorgesehenen Qualifizierung ein höherer Bedarf an Unterstützung zu erwarten ist, wird für die Kindertagespflege eine auf die Strukturen des Aufgabenfeldes bezogene Unterstützungsstruktur aufzubauen sein.
Diese sollte folgende Aspekte beinhalten:

  • Fachliche Einzelberatung
  • Fachlicher Austausch in Gruppen für Kindertagespflegepersonen
  • Fort- und Weiterbildungsangebote

 

AGJ-Fachausschuss „Kindheit, Familie, DNK für frühkindliche Erziehung“
Berlin, März 2006