Zur geplanten Einführung eines Elterngeldes

Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ

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Nach der Beratung im Kabinett legt die Bundesregierung ihre Vorstellung zur Ausgestaltung der neuen Leistung „Elterngeld“ vor. Mit dem Elterngeld wird das Erziehungsgeld abgelöst, das einkommensabhängig bis zu 24 Monate und bis zu einer Höhe von 300 € gezahlt wurde. Kernpunkte des neuen „Elterngeldes“ sind:

  • Das Elterngeld wird künftig 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens bis zu einem Förderhöchstbetrag von 1.800 € betragen;
  • für Einkommen unter 1.000 € wird die Lohnersatzrate schrittweise auf bis zu 100 Prozent erhöht;
  • Erziehende ohne vorheriges Einkommen erhalten einen Sockelbetrag von 300 €;
  • die Leistung wird bis zu 14 Monate gezahlt, wenn beide Erziehungsberechtigten mindestens 2 Monate Elterngeld beziehen;
  • die Leistung kann bei gleich bleibendem Gesamtvolumen auf bis zu 24 Monate gestreckt werden;
  • der Sockelbetrag von 300 € bleibt ohne Anrechnung auf Sozialleistungen;
  • neben dem Bezug von Elterngeld kann eine Beschäftigung von bis zu 30 Stunden ausgeübt werden, das Einkommen wird bei der Berechnung des Elterngeldes angerechnet.

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ begrüßt den Ansatz der Bundesregierung, Eltern in der Frühphase der Elternschaft mit einem „Elterngeld“ zu unterstützen, das den Charakter einer Lohnersatzleistung hat. Auch aus Sicht der AGJ ist es nicht hinzunehmen, dass Familiengründungen zu unaufholbaren finanziellen Nachteilen für Eltern und ihre Kinder führen. 

Gleichzeitig unterstützt die AGJ den Ansatz, durch die Ausgestaltung als Lohnersatzleistung und die Einführung von zwei Partnermonaten, das Leitbild einer partnerschaftlichen Teilung der Erziehungsverantwortung zu verfolgen. So soll mit der Förderung von zwei zusätzlichen Monaten ein positiver Anreiz gegeben werden und durch die Förderhöhe finanzielle Hürden für - meist immer noch besser verdienende - Männer bei der Wahrnehmung der Elternzeit abgebaut werden. Darüber hinaus wird begrüßt, dass die Situation von Alleinerziehenden anerkannt wird und auch sie eine Förderung für 14 Monate erhalten können, wenn der andere Elternteil keine Erziehungsverantwortung für das Kind übernehmen will.

Die AGJ betont aber ausdrücklich, dass eine zukunftsfähige Familienpolitik nicht einseitig auf Transferleistungen ausgerichtet sein darf. Auch wenn die Leistung im ersten Jahr Familien deutlich besser stellt, gibt es keine Antwort auf die langfristigen Herausforderungen für junge Eltern. Nur wenn die neue Leistung durch eine deutliche Verbesserung der Infrastruktur für Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen sowie Ganztagsschulen und um klare Verbesserungen für Erziehende in der Arbeitswelt ergänzt wird, wäre eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erzielen. 

Aus Sicht der AGJ ist es darüber hinaus nicht akzeptabel, dass Verbesserungen für Eltern mit Einkommen oberhalb 650 € mit Einsparungen bei Eltern mit geringeren Einkommen verknüpft werden. Die Akzeptanz für die neue Leistung sollte aus Sicht der AGJ nicht dadurch beeinträchtigt werden, dass bei der Ausgestaltung des Elterngeldes soziale Ungerechtigkeiten produziert werden. 

Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ
Bielefeld, 21. Juni 2006