Die Rolle der Kinder- und Jugendhilfe im Prozess des lebensbegleitenden Lernens

Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe

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Lebenslanges bzw. lebensbegleitendes Lernen (LLL) als Leitprinzip  der  Wissensgesellschaft wurde von den europäischen Institutionen in unterschiedlichen Handlungsfeldern in die politische Debatte der Mitgliedstaaten eingebracht. Ausgangspunkt für diese Vorstellung bildet das Ziel des Rats  von  Lissabon aus dem Jahr 2000, demzufolge Europa zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten, wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt - basierend auf dem Prinzip der wirtschaftlichen und sozialen Kohäsion – werden soll. Unter lebensbegleitendem Lernen verstehen die EU-Institutionen (siehe Mitteilung der Kommission[1] und Entschließung des Bildungsministerrates[2])  alles  Lernen während des gesamten Lebens, das der Förderung des Wissens, der Verbesserung der Fähigkeiten und der Kompetenzen des Individuums dient. Lebensbegleitendes Lernen beginnt in der frühesten Kindheit und reicht bis ins hohe Alter; es umfasst das gesamte Spektrum formellen, nicht-formellen und informellen Lernens[3]. Die Kinder- und Jugendhilfe hat hierzu auf der Grundlage ihrer Zielsetzung, ihrer Verfasstheit und ihres Selbstverständnisses einen wesentlichen Beitrag einzubringen.

Die Mitteilung der EU-Kommission zeigt generelle Strategien und einen sektorübergreifenden Handlungsbedarf für LLL auf. Die Umsetzung dieser Vorstellungen und die Schaffung der dazu notwendigen Rahmenbedingungen in der EU werden im Zusammenhang mit drei politischen Prozessen gesehen:

  • Festlegung zukünftiger Ziele für die Bildungs- und Berufsbildungssyteme,
  • Erreichung der Vollbeschäftigung bis zum Jahr 2010 im Rahmen der europäischen Beschäftigungsstrategie sowie
  • Entwicklung einer politischen Union und einer europäischen Bürgerschaft auch im Sinne des „Weissbuches“ der EU zur Jugendpolitik.


Mit Blick auf diese drei Bereiche hat die Kinder- und Jugendhilfe ihre spezifische Rolle zu definieren und ihre Aufgaben festzulegen sowie zu beschreiben. Dieser Auftrag hat seine besondere Bedeutung dadurch erhalten, dass die Jugendministerinnen und Jugendminister in der EU als Ergebnis des Weissbuchprozesses Ende Mai 2002 eine veränderte  zukünftige jugendpolitische Zusammenarbeit  in der EU festgelegt haben, wobei die Berücksichtigung von Jugendbelangen in anderen Politikbereichen, auch in der Bildungspolitik, als ein ausdrückliches Ziel formuliert wurde.

Die Mitteilung der europäischen Kommission zum LLL führt Vorschläge in sechs Aktionsbereichen für die Realisierung von lebensbegleitendem Lernen an, denen sich die EU in den nächsten Jahren widmen wird:

  1. Bewertung des Lernens: Hier steht die Identifizierung, Bewertung und Anerkennung von nicht- formellem und informellem Lernen sowie die Übertragung und gegenseitige Anerkennung von Qualifikationsnachweisen und Berufsabschlüssen im Mittelpunkt.
  2. Information, Beratung und Orientierung: Ziel ist ein besserer Zugang zum Lernen durch leistungsfähige Beratungsdienste.
  3. Zeit und Geld in Lernen investieren: Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, mehr Zeit und Geld in Bildung und Berufsbildung zu investieren; nur so ist der grundlegende Wandel möglich, den lebensbegleitendes Lernen impliziert.
  4. Lernende und Lernangebote zusammenführen: Förderung von „Lerngemeinschaften, -städten und -regionen“ und Entwicklung von Arbeitsplätzen zu  „Lernorganisationen“ sind Schlüsselfaktoren, um Lernende und Lernangebote zusammenzuführen; wichtig ist dabei auch die  Entwicklung  lokaler Lernzentren.
  5. Grundqualifikationen: Für jeden soll ein Zugang zu den Grundlagen des  lebensbegleitenden  Lernens ermöglicht werden, und zwar in jeder Lebensphase, nicht nur im Rahmen der Schulpflicht.
  6. Innovative Pädagogik: Vorschläge für pädagogische Innovationen, in denen sich die Schwerpunktverlagerung vom Wissenserwerb zum Kompetenzaufbau und die entsprechend neuen Rollen von Lehrerinnen, Lehrern und Lernenden widerspiegeln.

Bei der Identifizierung, Bewertung und Anerkennung von Lernen und Lernergebnissen geht es aus   Sicht der Kinder- und Jugendhilfe um ein besseres Verständnis und eine höhere Wertschätzung der Maßnahmen/Angebote/Projekte/Aktivitäten etc. im Rahmen der Jugendarbeit, im Lebensumfeld junger Menschen und des Gehalts an informellem und non-formellem Lernen, auch und vor allem in zivilgesellschaftlichen Aktivitäten und freiwilligem Engagement. Hier liegt die besondere Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe darin, spezifische Wege der ‚Bewertung’ und Würdigung von, im Rahmen ausserschulischer, nonformeller und informeller Bildung erworbener Kompetenzen zu finden.

Auch bei der Information und Beratung über Lernmöglichkeiten im Sinne des lebensbegleitenden Lernens verfügt die Kinder- und Jugendhilfe über qualitativ wertvolle, zielgruppenrelevante Ansätze. Beratungsstellen für Jugendliche (z. B. für arbeitslose junge Menschen, für Jugendliche in Krisen- und Konfliktsituationen), Jugendinformationssysteme, Internetdienste und -netze sowie „Leitstellen“ zur beruflichen Integration im lokalen Raum („Lotsensysteme“) zeigen die Kompetenz der Jugendhilfe. Sie hat nun den Auftrag, sich umfassend auf ganzheitliche Beratungskonzepte einzulassen, die alle Bildungsaspekte – insbesondere auch unter europäischen Gesichtspunkten – umfassen.

Unter der Grundannahme, dass zukünftig eine stärkere Ausgewogenheit zwischen formeller, informeller und non-formeller Bildung erfolgt, werden Investitionen in non-formelle Bildung größeres Gewicht erhalten. Kinder- und Jugendhilfe sollte sich frühzeitig darauf einstellen und die bereits heute getätigten „Investitionen“ in diesem Zusammenhang herausstellen. Dies betrifft nicht nur die öffentli- chen Investitionen, sondern auch die Angebote und Maßnahmen der unterschiedlichen Handlungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe (u. a. Freiwilligendienste, Austauschprogramme, Kooperation mit der Schule, Jugendarbeit, außerschulische Bildungsaktivitäten u. v. m.) in großer Trägervielfalt und mit teilweise hochqualifizierten hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen  und  Mitarbeitern.  Der Wert dieser Angebote und Maßnahmen wird häufig zu gering geschätzt.

Die engere Anbindung des lebensbegleitenden Lernens an den Lernenden folgt dem pädagogischen und konzeptionellen Prinzip der Kinder- und Jugendhilfe, "den Einzelnen dort ‚abholen’, wo er steht". Beispielsweise die Einrichtung von multifunktionalen Lernzentren im lokalen Raum und die Schaffung von lokalen Partnerschaften fordert von der Kinder- und Jugendhilfe – aber nicht nur von ihr - stärker  als bisher eine offensive Kooperation mit Betrieben, Schulen, anderen Bildungsträgern, Kulturein- richtungen und nicht zuletzt mit den unterschiedlichsten Behörden. Diese Vorstellungen sind nicht neu, aber ihre Umsetzung wird angesichts der nationalen und europäischen Entwicklungen im Bereich des LLL notwendiger denn je. Gemeinwesenarbeit, Quartiersmanagement, Nachbarschaftshilfe, örtliche Jugendclubs, Bürgerzentren, Jugendinformationszentren etc.  sind prädestiniert, hier eine aktive Rolle zu spielen.

Aus Sicht der Kinder- und Jugendhilfe wird ein grundlegender Beitrag zur Vermittlung von Basiskompetenzen (Lernen zu lernen, Lesen, Schreiben, Rechnen, IT-Kenntnisse, Fremdsprachen und soziale Fähigkeiten) insbesondere durch die frühkindliche Erziehung, vor allem aber auch durch den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendberufshilfe geleistet. Es werden z. B. Kompetenzen im Sozialverhalten, in Sachen Unternehmensgeist, in politischer Bildung, Fremdsprachen und modernen Technologien vermittelt. Dabei wird für die Kinder- und Jugendhilfe die besondere Rolle bei der Vermittlung der Grundkompetenz „Lernen zu lernen“ durch die Organisation von Lernen und die Motivation zum Lernen (sich auf Lernen einlassen) gesehen.

Zum Themenbereich innovative und effektivere Lehr- und Lernmethoden für lebenslanges und lebensumspannendes Lernen hat die Kinder- und Jugendhilfe bereits einiges an guter Praxis und an Erfahrungen vorzuweisen, insbesondere was demokratische, partizipative und offene Lehr- und Lernsy- steme anbelangt, in denen die Lehrenden zu Beraterinnen und Beratern, zu Animateurinnen und Animateuren und die Jugendlichen zu Subjekten ihres eigenen Lernprozesses werden. Die Jugend- berufshilfe  mit  ihren  ganzheitlichen  Lehr-  und  Lernkonzepten  sowie  mit  den  durch  das  Team der ‚Lehrenden’ vermittelten fachlichen, methodischen und sozialen Kompetenzen hat hier als Bindeglied zwischen formeller und nicht-formeller Bildung ihre besondere Bedeutung. In der Entschließung zum lebenslangen Lernen (siehe oben) heißt es, dass die Jugend(hilfe)politik bei der Festlegung umfassender und kohärenter Strategien für das lebensbegleitende Lernen miteinbezogen werden soll, wobei der Wert des nicht-formellen und informellen Lernens im Rahmen der jugendlichen Sozialisation hervorgehoben und Prioritäten für das lebensbegleitende Lernen festgelegt werden sollen. Die in anderen Ländern und Bildungssektoren erworbenen formellen Qualifikationen und das in nicht-formellen und informellen Zusammenhängen, etwa der Jugendarbeit, absolvierte Lernen sollten ent-sprechend anerkannt werden.

Die Vertreterinnen und Vertreter der Jugendpolitik sollen künftig stärker in die Fachgremien und transnationalen Netzwerke einbezogen werden, die auf dem Gebiet des lebensbegleitenden Lernens bereits bestehen oder in Zukunft aufgebaut werden.


Anforderungen an die Kinder- und Jugendhilfe

Der europäische Integrationsprozess, der durch die Lissabonstrategie in seiner Entwicklung noch verstärkt wird, macht deutlich, das eine Bildungsdebatte nicht mehr nur national geführt werden kann. Aus diesem Grund muss die deutsche Bildungsdiskussion auch im Lichte der  diesbezüglichen  europäischen Strategien gesehen werden.

Kinder- und Jugendhilfe hat einen eigenständigen Bildungsauftrag. Sie kann und muss daher einen wesentlichen Beitrag zum Aufbau von Strukturen des lebensbegleitenden Lernens in Europa leisten.

Die Kinder- und Jugendhilfe muss sich dafür einsetzen, dass Erziehung und Bildung junger Menschen  in der EU nicht nur auf die Entwicklung von Humanressourcen und deren Verwertbarkeit im Sinne von Beschäftigungsfähigkeit reduziert werden, sondern dass auch in der EU das Recht eines jeden jungen Menschen auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit entsprechend dem § 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes handlungsleitend ist. Dass Bildung die Zukunftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen sichern muss, wie es in den vom Bundesjugendkuratorium der Sachverständigenkommission für den elften Kinder- und Jugendbericht und der AGJ am 10. Juli 2002 verabschiedeten Leipziger Thesen zur aktuellen bildungspolitischen Debatte “Bildung ist mehr als Schule” formuliert ist, muss als Grundprinzip für LLL gelten.

In diesem Sinne muss Kinder- und Jugendhilfe u. a. auch einfordern, dass die Bildungsaktivitäten in der EU jeweils altersgemäß auf alle Kinder und Jugendlichen ausgedehnt werden. Dabei gilt es, insbesondere auch benachteiligten jungen Menschen gleichberechtigten Zugang zu allen Aktivitäten zu eröffnen und die Teilnahme an ihnen zu ermöglichen. Auch die Förderung der Beteiligung Jugendlicher an der Ausgestaltung des lebensbegleitenden Lernens sollte eine der Aufgaben der Jugendhilfe sein. Dafür sind die notwendigen Rahmenbedingungen jeweils zielgruppenorientiert zu entwickeln und anzuwenden.

Im Zusammenhang mit dem Aufbau eines Raumes des lebensbegleitenden Lernens werden die folgen- den Themen als besonders relevant für die Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland gesehen:

  • Bewertung, Anerkennung und Zertifizierung von nicht-formellem und informellem Lernen
  • die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
  • die Gewährleistung des Zugangs zu Angeboten des lebensbegleitenden Lernens
  • die Entwicklung von Angeboten an der Schnittstelle Jugend, Berufsbildung, Schule
  • die Weiterentwicklung der Bildungssysteme im Sinne lebensbegleitenden Lernens mit all seinen Formen
  • Qualifizierungsbedarf für die Mitarbeiter der Jugendhilfe im Raum des lebensbegleitenden Lernens.

Die Beteiligung bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen für ein lebensbegleitendes Lernen fordert von der Kinder- und Jugendhilfe, sich mit ihren Konzepten und Erfahrungen in die verschiedenen vorab genannten Prozesse einzubringen. Dieses erfordert auch eine fachliche Weiterentwicklung der Angebote der Kinder- und Jugendhilfe.

Damit die Kinder- und Jugendhilfe hier ihren originären Auftrag erfüllen kann, muss eine kontinuierliche Begleitung der Diskussion um das lebensbegleitende Lernen garantiert sein, die sowohl national als auch europäisch innerhalb verschiedener Politikfelder stattfindet. Zur Gestaltung der Rahmenbedingungen bedient sich die Kommission häufig der Fachleute und bereits vorhandener Expertisen aus den Mitgliedstaaten. Hier muss die Kinder- und Jugendhilfe ihren Beitrag leisten. Die AGJ und ihre Mitglieder, die Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe in Deutschland, müssen   ihre fachlich umfassende Kompetenz auf diesem Gebiet in die Gremien und Arbeitsgruppen auf EU- Ebene einbringen, wenn sie die für die nationale Ebene letztendlich verbindlichen Rahmenbedingungen mit beeinflussen wollen. Ihren Willen zur Mitwirkung müssen sie über die zuständigen bundesdeutschen Ministerien deutlich machen sowie diese über die eigenen Vertretungsstrukturen auf europäischer Ebene realisieren.


Der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe Berlin, 26./27. November 2002

 

[1] Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Einen europäischen Raum des lebenslangen Lernens schaffen“ vom 21.11.2001
[2] Entschließung des Rates zum lebensbegleitenden Lernen vom 27. Juni 2002
[3] Nach der Mitteilung wird LLL folgendermaßen definiert: “Alles Lernen während des gesamten Lebens, das der Verbesserung von Wissen, Qualifikationen und Kompetenzen dient und im Rahmen einer persönlichen, bürgergesellschaftlichen, sozialen bzw. beschäftigungsbezogenen Perspektive erfolgt“.