Zum Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes am 1. Januar 2012 haben die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ und die Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter Handlungsempfehlungen zum Bundeskinderschutzgesetz formuliert. Die Handlungsempfehlungen sollen als Orinetierungsrahmen dienen und erste Hinweise zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes für die Praxis und die örtliche Ebene der Kinder- und Jugendhilfe geben. Sie beinhalten Informationen zu Frühen Hilfen, zum Auf- und ausbau von Netzwerkstrukturen im Kinderschutz, zu Verfahrendvorgaben zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes, zur Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen, zur Sicherstellung der Beratungsqualität und der Kontinuität bei Hilfe in Pflegeverhältnissen, zur Qualitätsentwicklung sowie zur Kinder- und Jugendhilfestatistik. Darüber hinaus sind die Informationen zu den Neuregelungen zur Betriebserlaubnis mit aufgenommen worden.

Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ, Bundesarbeitsgemeinschaft, Landesjugendämter (Hg.) (2012): Handlungsempfehlungen zum Bundeskinderschutzgesetz, Orientierungsrahmen und erste Hinweise zur Umsetzung. Berlin, 52 Seiten.
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