Medienpreis der Kinder- und Jugendhilfe 2024

DER DEUTSCHE KINDER- UND JUGENDHILFEPREIS – HERMINE-ALBERS-PREIS

WEITERSAGEN. WEITERDENKEN. WEITERENTWICKELN

Bewerbungsphase für den Medienpreis der Kinder- und Jugendhilfe 2024 am 10. Oktober 2023 abgeschlossen

Ausschreibung

Gesamte Ausschreibung als PDF

Seit 2002 verleiht die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ alle zwei Jahre den Medienpreis der Kinder- und Jugendhilfe. Dieser würdigt Journalist*innen für hervorragende publizistische Arbeiten – sei es in Tages- oder Wochenzeitungen, in regionalen oder überregionalen Medien, in Printmedien, Online-Medien (z. B. Podcasts) oder in Rundfunk und Fernsehen –, die zu einem Verständnis der Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe beitragen und/oder die Lebenswelten von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien einer breiten Öffentlichkeit bewusstmachen. In diesem Zusammenhang können Journalist*innen nicht nur für einzelne Beiträge, sondern auch für ein kontinuierliches berufliches Engagement ausgezeichnet werden. Die Beiträge müssen im Zeitraum vom 22. Oktober 2021 bis 9. Oktober 2023 veröffentlicht worden sein.

Ausschreibungszeitraum für den Deutschen Kinder- und Jugendhilfepreis 2024 – Hermine-Albers-Preis – war der 09. März bis 10. Oktober 2023.

Der Film zum Preis

Warum gibt es den Deutschen Kinder- und Jugendhilfepreis – Hermine-Albers-Preis? Welche Ziele verfolgen wir mit den Auszeichnungen? Antworten dazu und mehr finden Sie im Film zum Preis auf dem YouTube-Kanal der AGJ unter dem Link: https://www.youtube.com/channel/UCGxHwYkR3vURPJkUcjlPa9A

Anforderungen an die einzureichenden Arbeiten und Beiträge

Bitte beachten Sie bei Ihrer Bewerbung die in der Ausschreibung formulierten Kriterien sowie die Satzung für den Deutschen Kinder- und Jugendhilfepreis – Hermine-Albers-Preis. Diese finden Sie hier (PDF).

In der Kategorie Medienpreis der Kinder- und Jugendhilfe können  journalistische Beiträge ausgezeichnet werden, die fundiert, einfühlsam und mit kritischem Blick  

  • die Lebenswelten der Kinder und Jugendlichen und ihrer Familien darstellen und einer breiten Öffentlichkeit ins Bewusstsein rufen oder
  • die vielfältigen Tätigkeitsfelder der freien und öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe bekannter machen, die Arbeit von Jugendhilfeträgern zeigen und deren Bedeutung für das Gemeinwesen verdeutlichen oder
  • Initiativen, Kampagnen, Projekte und andere Aktivitäten, die die Verbesserung der Lebenslage von Kindern und Jugendlichen zum Ziel haben, beschreiben, journalistisch begleiten oder unterstützen oder
  • die Kinder- und Jugendhilfe insgesamt darstellen.

Zugelassen sind journalistische Beiträge, die von einem Radio- oder Fernsehsender gesendet oder in einer allgemein zugänglichen Zeitung oder Zeitschrift (in der Publikumspresse – nicht in der Fachpresse der Kinder- und Jugendhilfe, Sozialen Arbeit oder Pädagogik) abgedruckt wurden, sowie online-journalistische Beiträge (z. B. Podcasts) oder Präsentationen. Ebenso ist es möglich, Journalist*innen nicht nur für einzelne Beiträge, sondern auch für kontinuierliches berufliches Engagement im o.g. Sinne auszuzeichnen. Für den Medienpreis wird kein Thema vorgegeben. 

Der Medienpreis der Kinder- und Jugendhilfe kann auch in zwei verschiedenen Sparten vergeben werden.

Bitte beachten Sie unbedingt auch die Satzung des Deutschen Kinder- und Jugendhilfepreises. Diese finden Sie hier (PDF).

Ausschreibung, Bewerbungen und Vorschlagswesen

Der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ soll zweijährlich mindestens ein Thema für die Kategorie Praxispreis der Kinder- und Jugendhilfe ausschreiben. Ebenso zweijährlich sollen der Medienpreis der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Theorie- und Wissenschaftspreis der Kinder- und Jugendhilfe ohne Themenbindung ausgeschrieben werden. 

Bewerbungen und Vorschlag von Arbeiten über Dritte 

Für den Kinder- und Jugendhilfepreis – Hermine-Albers-Preis – in den verschiedenen Kategorien Medienpreis, Praxispreis und Theorie- und Wissenschaftspreis der Kinder- und Jugendhilfe, können sich Autor*innen oder Organisationen und Institutionen selbst bewerben, sie können aber auch von Dritten vorgeschlagen werden. Die Bestimmungen in § 8 bleiben davon unberührt. Bei Vorschlag von Arbeiten durch Dritte muss gewährleistet sein, dass folgende Angaben gemacht werden: Name und Anschrift des Vorschlagenden, Name und Anschrift der- bzw. desjenigen, die bzw. der vorgeschlagen wird; genaue Benennung der Arbeit (Titel); Benennung der Kategorie (Praxis-, Theorie- und Wissenschafts-, Medienpreis der Kinder- und Jugendhilfe), für die der Vorschlag eingereicht wird.