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SGB-VIII-Reform geht weiter!

Der Referatsentwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz – 1_KJHSRG) liegt vor. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat zur Verbändebeteiligung eingeladen. Parallel laufen die Ressortabstimmung sowie die Beteiligung der Bundesländer.

Die meisten Änderungen des Entwurfs betreffen die im KJSG angekündigte Überführung der Zuständigkeiten für Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung ab 2028 unter das Dach des SGB VIII. Hierdurch wird eine Reduzierung der Komplexität und Schnittstellen intendiert, auch wenn Bundesländer weiter überörtlichen Trägern die Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe übertragen können. Neu ist in diesem Kontext der Vorschlag einer „infrastrukturellen Bildungsassistenz“.

Aber auch andere Regelungsbereiche werden durch den Entwurf berührt. In der AGJ wird sich die besondere Aufmerksamkeit auf die Regelungen zur Jugendsozialarbeit sowie zu UMA richten.

Die AGJ wird die Frist nutzen und bis 16.04.2026 eine Stellungnahme abgeben.

Gefördert vom:
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Im Rahmen des:
KJP - Kinder- und Jugendplan des Bundes. Stärken, was die Zukunft trägt.

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