Junge Menschen im Mittelpunkt: Rechte der jungen Generation verwirklichen und demokratische Teilhabe stärken – Einschätzungen und Empfehlungen zu den kinder- und jugend(hilfe)politischen Vorhaben der Bundesregierung in der 21. Legislaturperiode
Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ [1]
Abstract
Die Stellungnahme der AGJ nimmt die im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode und in nachfolgenden Ankündigungen skizzierten Vorhaben in den Blick, die die Lebenslagen, Rechte und Chancen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien besonders betreffen. Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ begrüßt, dass zentrale kinder- und jugendpolitische Reformprozesse – darunter die inklusive Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe, die Qualitätsentwicklung in der frühkindlichen Bildung, der Ausbau ganztägiger Bildungsangebote, die Stärkung des digitalen Kinder- und Jugendschutzes, die Weiterentwicklung des Kinderschutzes – politisch priorisiert werden. Zugleich weist die AGJ auf weitere Herausforderungen, Zielkonflikte und Umsetzungsrisiken hin.
Die Stellungnahme bündelt die Perspektiven der Kinder- und Jugendhilfe auf die angekündigten Vorhaben und legt dar, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit junge Menschen tatsächlich von den geplanten Maßnahmen profitieren. Dazu gehören unter anderem die verbindliche Umsetzung der sog. „Inklusiven Lösung“ im SGB VIII, die strukturelle Sicherung frühkindlicher Bildung, die gleichberechtigte Zusammenarbeit von Schule und Kinder- und Jugendhilfe im Ganztag, der Ausbau digitaler Teilhabe, eine konsequente Armutsprävention und -bekämpfung, die Stärkung der Rechte junger Menschen im Kinderschutz und letztlich im gesamten institutionellen Gefüge des Aufwachsens sowie eine ressort- und rechtsgebietsübergreifende Zusammenarbeit, die der Steuerungsverantwortung der Kinder- und Jugendhilfe als zentralem Akteur entspricht.
Die Kinder- und Jugendhilfe steht bereit, mit ihrer fachlichen Expertise zu beraten und mit zu ermöglichen, dass auch junge Menschen aktiv ihre Perspektive in die Umsetzung der Vorhaben dieser Legislaturperiode einbringen können. Der AGJ ist eine nachhaltige Politikgestaltung, die die Rechte, die demokratische Teilhabe und Bedarfe junger Menschen und ihrer Familien in den Mittelpunkt stellt, ein grundlegendes Anliegen.
1. Einleitung: Junge Menschen im „sozialen Bildungsstaat“ – Ausgangspunkt und Anspruch
Reform des Sozialstaats und Auswirkungen auf junge Menschen
Die Bundesregierung hat umfassende Reformen des Sozialstaats mit dem Ziel angekündigt, das System „zukunftsfähig“ zu machen. Vor dem Hintergrund bestehender finanzieller Belastungen in den öffentlichen Haushalten von Bund, Ländern und Kommunen sei eine Umgestaltung erforderlich, um als Staat effizient und zielgenau zu handeln. Der demografische Wandel wird von der Bundesregierung mit Sorge als Treiber des Fachkräftemangels und steigender Sozialausgaben bei geringeren Steuereinnahmen betrachtet.
Die in diesem Kontext geführten Debatten haben großen Einfluss auf die Lebensrealitäten junger Menschen und der Fachkräfte, die mit ihnen und für sie arbeiten. Ihre Gegenwart und Zukunft werden geprägt durch die Entscheidungen über den Umbau und die Finanzierung des Sozialsystems, über Infrastruktur, soziale Sicherheit, Klima- und Umweltschutz, (öffentliche) Gesundheit, Bildung und Chancengerechtigkeit. Die AGJ fordert die Bundesregierung und die Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestages auf, sich ressortübergreifend für die Bedarfe, Rechte und Interessen junger Menschen und ihrer Familien einzusetzen und deutlich zu machen, dass diese im Zentrum ihrer politischen Bemühungen stehen. Mit dem vorliegenden Papier zeigt die AGJ als Interessenvertretung junger Menschen, ihrer Familien und der für sie engagierten Fachkräfte und Ehrenamtlichen Positionen der Kinder- und Jugendhilfe zu den begonnenen und insbesondere auf Grundlage des Koalitionsvertrags absehbaren Debatten auf.
In politischen und medialen Debatten gilt es, die Perspektive auf junge Menschen nicht zu verengen und für einen differenzierten Blick zu sorgen: Wenn die junge Generation vorrangig als Ressource für die Lösung gesamtgesellschaftlicher Missstände und Krisen thematisiert wird, ist dies ebenso problematisch, wie wenn sie in erster Linie als unselbstständige, durch Bildung und/oder Maßregelung zu formendes Objekt staatlichen Handelns adressiert wird. Die Fortführung und der Ausbau ernstgemeinter Beteiligungsformate in der Politikberatung auf Bundesebene sind deshalb richtungsweisend. Die Einbeziehung der als Interessenvertretung und Anwältin für junge Menschen agierenden Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe bei der Erarbeitung politischer Vorschläge sichert stellvertretend das Aufzeigen ihrer Lebenslagen, des vorhandenen Unterstützungssystems und bestehender Probleme sowie möglicher Lösungswege ab.
Kinder- und Jugendhilfe als Schlüssel im sozialen Bildungsstaat
Im neu zusammengeführten Ministerium Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sind gezielte und strukturelle Reformen für bessere Bildung, starke Familien und eine resiliente Demokratie angekündigt. Das Anliegen von Bundesfamilienministerin Prien, die Weiterentwicklung des Sozialstaats auch mit der Zielsetzung eines „sozialen Bildungsstaats“ zu erreichen, wird von der AGJ unterstützt. Die Startchancen junger Menschen in Deutschland sind ungleich; ihre Bildungswege verlaufen sehr unterschiedlich, wobei soziale Herkunft, Migrationsgeschichte und familiäre Rahmenbedingungen oft eine Rolle spielen. Da dies langfristige Auswirkungen auf ihre beruflichen Perspektiven und gesellschaftliche Teilhabe haben kann, hält die AGJ es grundsätzlich für richtig, hier anzusetzen. Der Begriff „sozialer Bildungsstaat“ formuliert einen Anspruch, der über die formale Bildung in Schule, Ausbildung und Studium hinausreicht und die Kinder- und Jugendhilfe und ihre im SGB VIII formulierten Ziele und Wirkweisen direkt adressiert.
Wie der 17. Kinder- und Jugendbericht deutlich macht, wachsen junge Menschen heute unter sich stark verändernden und vielfach krisenhaften Bedingungen auf. Eine vertrauenswürdige Kinder- und Jugendhilfe stellt sich damit der Aufgabe, eine zentrale Infrastruktur der Krisenresilienz zu sein, indem sie jungen Menschen vertrauenswürdige Bedingungen des Aufwachsens bietet, Zuversicht ermöglicht und als Regelstruktur für gerechtes Aufwachsen und gleichberechtigte Teilhabe für alle 0- bis 27-Jährigen zur Verfügung steht. Kinder- und Jugendhilfe ist im Verständnis der AGJ ein ganzheitliches System, das von den Rechten der jungen Menschen und Eltern ausgeht, die Lebenslagen junger Menschen aber nicht in Einzelprobleme oder Zuständigkeitssegmente zerlegt, sondern Schutz, Förderung, Bildung, Beratung, Unterstützung der Familien sowie politische und gesellschaftliche Beteiligung und Teilhabe systematisch und zusammenhängend begreift. Sie bildet eine eigenständige, unverzichtbare Infrastruktur des Aufwachsens, die von frühen Hilfen für werdende Eltern, über die Kindertagesbetreuung, Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, politischen und internationalen Jugendbildung sowie Jugendsozialarbeit bis hin zur Familienbildung, Eingliederungshilfe bei (drohender) seelischer Behinderung und den Hilfen zur Erziehung sowie für junge Volljährige reicht. Die Kinder- und Jugendhilfe nimmt ihre Aufgaben in öffentlicher und freier Trägerschaft wahr. Ihr Auftrag, das Recht junger Menschen auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu verwirklichen, verbindet pädagogische, sozialpolitische, gesundheitsbezogene, inklusionsorientierte und demokratiefördernde Dimensionen und erfordert deshalb eine fachlich integrierte Betrachtung. Kinder- und Jugendhilfe wirkt zugleich präventiv, ausgleichend und anwaltschaftlich: Sie reagiert auf Benachteiligungen und Belastungen, stärkt Ressourcen, schafft Räume für Mitbestimmung und Solidarität und trägt zur Gestaltung kinder- und jugendgerechter Kommunen und Strukturen bei. Damit sie diese Funktion im sozialen Bildungsstaat erfüllen kann, muss sie in ihrer Ganzheitlichkeit wahrgenommen, ressortübergreifend einbezogen, kontinuierlich weiterentwickelt sowie dauerhaft finanziell und fachlich gestärkt werden – als gleichberechtigte Partnerin in allen relevanten Reformprozessen, nicht als nachgeordnete Instanz für Versäumnisse anderer Politikbereiche.
2. Jugendpolitik und -beteiligung: Partizipation macht den Unterschied!
Vom Appell zur Struktur: Kinder- und Jugendpolitik verbindlich gestalten
Beim Auftakt der JugendPolitikTage 2025 betonte Bundesjugendministerin Karin Prien gegenüber den Teilnehmenden: „Ich möchte euch ermutigen: Ergreift eure Chancen. Bringt euch ein. Gestaltet eure Zukunft. […] Ihr macht den Unterschied.“ Dieser Appell ist richtig – und er muss durch konkrete, transparente und verlässliche Beteiligungsstrukturen politisch auch auf Bundesebene unterlegt werden. Beteiligung darf kein bloßer Appell bleiben, sie braucht verbindliche Verfahren und Feedback-Formen. Weder der Koalitionsvertrag noch die aktuellen jugendpolitischen Initiativen der Bundesregierung benennen konkrete Vorhaben zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans für Kinder- und Jugendbeteiligung oder zur Fortschreibung der Jugendstrategie im Kontext der EU-Jugendstrategie. Auch Möglichkeiten zur Beteiligung marginalisierter Positionen oder Räume müssen berücksichtigt und gefördert werden.
Kinder- und Jugendgipfel: Chance oder einmaliges Event?
Der Koalitionsvertrag benennt als eine zentrale Maßnahme im Bereich der Jugendpolitik einen Kinder- und Jugendgipfel. Aus Sicht der AGJ kann eine solche bundesweite Veranstaltung dazu beitragen, jugendpolitisch relevante Themen und Jugendinteressen bundesweit sichtbar zu machen, einen unmittelbaren Dialog zwischen jungen Menschen und politischen Entscheidungsträger*innen zu initiieren und engagierte Jugendliche bundesweit zu vernetzen.
Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass zur Annahme der Formate eine Einbindung junger Menschen bereits in deren Konzeption erheblich beiträgt. Es stärkt das Vertrauen in das Beteiligungsformat, wenn bereits im Vorfeld transparent kommuniziert wird, was mit den Ergebnissen passiert, und im Nachgang ein Feedback zum weiteren Prozess gegeben wird. Die Verknüpfung analog-digitaler Raume kann dabei unterstützen, junge Menschen in der Breite zu erreichen. Dabei muss ein Grundsatz sein, dass bestimmte Gruppen junger Menschen nicht ausgeschlossen bleiben: Beteiligungsprozesse müssen an die vielfältigen Lebensrealitäten der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen anknüpfen. Träger der Kinder- und Jugendhilfe verfügen über vielfältige Expertise in der Entwicklung und Durchführung partizipativer Formate und können eine begleitete Teilnahme auch marginalisierter Gruppen junger Menschen sicherstellen. Hierzu ist eine frühzeitige Kooperation notwendig.
Gleichzeitig kann ein solches einmaliges Veranstaltungsformat nur eine Ergänzung zu einer langfristigen, strategischen Jugendpolitik aller Ressorts sowie zu verbindlich verankerten analogen und digitalen Beteiligungsformaten sein, die auch europäische Bezüge integrieren. Ziel einer zeitgemäßen Politik für junge Menschen muss es sein, ihre Anliegen systematisch und dauerhaft über eine ressortübergreifend ausgerichtete Jugendpolitik in alle politischen Prozesse und damit in die Politikberatung einzubinden. Jugendbeteiligung auf Bundesebene braucht somit eine klare fachpolitische Verankerung, eine systematische Umsetzung in allen Ressorts und eine Wirksamkeitsausrichtung. Die Impulse aus dem Dialogprozess des NAP für Kinder- und Jugendbeteiligung sowie aus dem Bundesjugendkuratorium sollten dabei aufgegriffen werden.
Kinderrechte ins Grundgesetz und Wahlalter 16
Kinderrechte müssen in dem Dreiklang der UN-Kinderrechtskonvention „Schutz, Förderung und Beteiligung“ als eigene Grundrechte im Grundgesetz festgeschrieben werden. Wenn Kinder und Jugendliche als Rechtssubjekte in der Verfassung sichtbar werden, werden ihre Rechte als Prüfmaßstab politischen Handelns und als dauerhaftes Leitprinzip unserer Demokratie gestärkt. Da deren Achtung keineswegs selbstverständliche Praxis ist, müssen die Beteiligungsrechte junger Menschen konsequent in allen einschlägigen Fachgesetzen verankert werden.
Die AGJ fordert zudem, die Altersgrenze für das Wahlrecht zu senken und begrüßt dementsprechend das Vorhaben der Regierungsparteien, die Wahlalterabsenkung auf 16 Jahre zu prüfen. Das Wahlalter ab 16 bei Bundestagswahlen trägt dazu bei, die demokratische Teilhabe junger Menschen zu stärken und gesellschaftliche Verantwortungsübernahme und Partizipationsmöglichkeiten für junge Menschen zu fördern. Jugendliche und junge Erwachsene müssen stärker in politische Entscheidungsprozesse einbezogen werden, denn sie wollen die Gesellschaft aktiv mitgestalten. Wahlen ab 16 Jahren sind dafür ein wichtiger Baustein. Darüber hinaus ist eine kontinuierliche politische Bildung unerlässlich, um die Chancen einer Wahlalterabsenkung vollständig auszuschöpfen. Wie im 16. Kinder- und Jugendbericht verdeutlicht, befähigt politische Bildung junge Menschen, politische Prozesse zu verstehen, eigene Positionen zu entwickeln und sich verantwortungsbewusst zu beteiligen. Sie schafft damit die Grundlage dafür, dass Wählen ab 16 nicht nur formale Teilhabe ermöglicht, sondern junge Menschen tatsächlich in ihrer Rolle als politische Akteure stärkt.
3. Inklusive Kinder- und Jugendhilfe: Zuständigkeitsteilung endlich überwinden!
Die Ankündigung von Bundesministerin Prien, dass der begonnene Reformprozess zügig fortgesetzt werden soll, wird von der AGJ ausdrücklich begrüßt. Ein solches kraftvolles Vorgehen ist notwendig, damit der notwendige Gesetzgebungsprozess – wie im 2021 ebenfalls unter einer CDU/CSU- und SPD-Regierung verabschiedeten Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) vorgesehen – bis zum 01.01.2027 abgeschlossen werden kann und die Änderungen zum 01.01.2028 in Kraft treten können. An die in den vergangenen Jahren im Fachdiskurs hervorgegangenen Ergebnisse kann dabei angeknüpft werden, da sich die Vorschläge aus einer intensiven Auseinandersetzung in den Fachstrukturen sowie mit Selbstvertretungen speisen. Die AGJ appelliert an alle Beteiligten, im weiteren Prozess aufeinander zuzugehen, um die Rechte zugunsten von jungen Menschen mit (drohender) körperlicher oder geistiger Behinderung auf diskriminierungsfreie Teilhabe zu stärken und die Überführung der Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe bzw. entsprechender Hilfen für junge Menschen mit (drohender) körperlicher oder geistiger Behinderung ins SGB VIII zu erreichen. Die Länder und Kommunen brauchen Handlungssicherheit, damit sie ihre Aufgaben bei der Umstellung der Verwaltungsprozesse bestmöglich erledigen können. Die Träger der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe benötigen die Sicherheit, dass der beschrittene Weg im Interesse von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen und ihren Familien erfolgreich zum Ziel geführt werden kann. Die jungen Menschen und ihre Familien brauchen die Überwindung dieser immer wieder zu Problemen führenden Schnittstelle und ein nachvollziehbares Leistungsangebot, dem sie vertrauen können und das sie verlässlich in ihrem Alltag unterstützt, wie es im 17. Kinder- und Jugendbericht beschrieben ist.
Zweistufige Verwaltungsstrukturreform: Chancen und Risiken
Die Ankündigung, dass die Verwaltungsstrukturreform in zwei Schritten vollzogen werden soll, bewertet die AGJ positiv. Es heißt, dass in einem ersten Schritt die Verwaltungsstrukturreform mit Fokus auf die Überwindung der Zuständigkeitstrennung in Eingliederungshilfe und Kinder- und Jugendhilfe reguliert werde. Es sei die Veröffentlichung eines Referatsentwurfs Ende 2025/Anfang 2026 geplant. Im Interesse einer zukunftsorientierten Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe darf die Strukturreform danach nicht als abgeschlossen betrachtet werden. Bereits jetzt sollten Weichen für einen nachfolgenden Schritt gestellt werden. Um Themen wie Planung und Finanzierung langfristig stabil zu regeln, sollen im Verlauf der Legislaturperiode Vorschläge erarbeitet werden (z. B. durch den 18. Kinder- und Jugendbericht, aber auch die Evaluation des KJSG). Die zeitliche Verortung für diesen nachfolgenden Gesetzgebungsprozess ist noch offen. Grundlegend wird es sein, dafür Sorge zu tragen, dass langfristig einheitliche Bedingungen für junge Menschen und ihre Familien im Bundesgebiet gelten.
Die AGJ im weiteren Gesetzgebungsprozess
Die AGJ steht als Partnerin im bevorstehenden Diskussionsprozess um die konkreten Regelungsvorschläge zur Verfügung. Sie wird einen Austausch innerhalb der Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe hierzu ermöglichen und gemeinsam mit Partner*innen aus der Eingliederungshilfe und dem Gesundheitssystem eine gemeinsame Haltung und ein geteiltes Verständnis anstreben.
4. Koalitionsvertrag verwirklichen: Kinder- und Jugendplan als Rückgrat einer starken bundesweiten Infrastruktur
Für die AGJ sowie viele jugendpolitische Akteure bleibt die Forderung nach einer Stärkung der KJP-geförderten bundesweiten Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe zentral. Die im Haushalt 2026 vorgesehene Aufstockung des KJP auf 261,1 Mio. € ist zu begrüßen. Dass die Aufstockung die bundeszentrale Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe nicht berücksichtigt, führt aufgrund der Gehaltsentwicklungen (Tariftreue) zu einer faktischen Kürzung. Es ist ein jugendpolitisch nicht nachvollziehbares Signal, wenn – wie sich derzeit abzeichnet – die im Koalitionsvertrag getroffene Vereinbarung, den Kinder‑ und Jugendplan (KJP) zu dynamisieren, nicht zur Umsetzung käme, zumal die Aufnahme dieser seit langer Zeit bestehenden und gut begründeten Forderungen von Regierungsseite ausdrücklich als Zeichen der Anerkennung der Anliegen junger Menschen formuliert wurde. In vielen Arbeitsbereichen führt die Unterfinanzierung zu Unsicherheiten, zu Einschränkungen bei der Angebotsgestaltung und zu einer Belastung der Fachkräfte. Auch der inhaltliche und infrastrukturelle Kern der europäischen und internationalen Jugendarbeit, zu deren Stärkung sich der Koalitionsvertrag bekennt, würde durch das Ausbleiben der Dynamisierung weiter unter Druck gesetzt. Die AGJ erachtet eine auskömmliche, dauerhafte Finanzierung der bundeszentralen Infrastruktur durch den KJP weiterhin als Voraussetzung für die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe, die soziale und zivilgesellschaftliche Integration der jungen Generation sowie die Interessenvertretung von jungen Menschen auf Bundesebene.
5. „Demokratie leben!“: Demokratiebildung ist nicht neutral und gelingt nur in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit Zivilgesellschaft
Ein demokratischer Diskurs mit jungen Menschen und politische Bildung bzw. Demokratiebildung sind – wie unter 2. ausgeführt – erforderlich, um eine selbstbestimmte Teilhabe aller junger Menschen ermöglichen zu können. Demokratiebildung kann in Bezug auf die Grundpositionen des zivilgesellschaftlichen und demokratischen Zusammenlebens nicht neutral sein. In Fragen der Demokratiebildung junger Menschen gibt es keine „Neutralität“, wie sie von rechten Akteuren insbesondere gegenüber der außerschulischen Jugendbildung mitunter unsachgemäß politisch postuliert wird. Hier ist gerade keine Wertefreiheit gefordert, sondern es braucht Positionierungen gegen Demokratie- und Menschenfeindlichkeit, für Vielfalt und für die freiheitlich-demokratische Grundordnung.
„Demokratie leben!“ ist – neben dem KJP für die Altersgruppe 0-27 – das zentrale Förderinstrument auf Bundesebene für die Demokratiebildung. Die im Kontext des Bundesprogramms zunehmenden Verdächtigungen der parteipolitischen Vereinnahmung beunruhigen allerdings und senden Botschaften des Misstrauens an die Zivilgesellschaft. Und während sich die Kürzungsbefürchtungen bei „Demokratie leben!“ für den Haushalt 2026 erfreulicherweise nicht bewahrheitet haben, sind bereits Kürzungen für 2027 angekündigt und warteten Träger, deren Projekte zum 1.1.2026 starten oder weitergehen sollen, weniger als vier Wochen vorher noch immer auf ein Signal aus dem zuständigen BMBFSFJ. Vor diesem Hintergrund appelliert die AGJ an die Bundesregierung, die Delegitimierungsstrategien der extremen Rechten gegen demokratische Akteure nicht zu übernehmen, sondern eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft zu etablieren und Trägern im Bundesprogramm und darüber hinaus den Rücken zu stärken.
6. Wehrdienst und Freiwilligendienste: zivilgesellschaftliches Engagement verlässlich fördern
Neuer Wehrdienst und Selbstbestimmung junger Menschen
Die AGJ nimmt wahr, dass mit dem geplanten neuen, (zunächst) freiwilligen Wehrdienst grundlegende Fragen nach der Rolle und Beteiligung junger Menschen in staatlichen Diensten erneut aufgeworfen werden. Es ist notwendig, dass bei allen Überlegungen die Selbstbestimmung junger Menschen gewahrt bleibt und freiwilliges Engagement nicht durch potenzielle Pflichtstrukturen überlagert wird. Diskussionen um Dienstpflichten dürfen nicht dazu führen, Freiwilligendienste oder andere Formen zivilgesellschaftlichen Engagements zu instrumentalisieren oder zu entwerten. Stattdessen ist es notwendig, die verschiedenen bestehenden Formen des Engagements junger Menschen stärker zu unterstützen, zu entlohnen und zu fördern, bevor neue dienstförmige Modelle geschaffen werden.
Freiwilligendienste als Orte der Demokratiebildung verlässlich stärken, Dienste gleichwertig ausstatten
Vor diesem Hintergrund begrüßt die AGJ, dass Freiwilligendienste – wie im Rahmen der Verhandlungen zum Wehrdienstmodernisierungsgesetz beschlossen – grundsätzlich gestärkt werden sollen. Dies sollte ein erster Schritt zur verlässlichen, dauerhaften Unterstützung freiwilligen Engagements hin zu einem Rechtsanspruch junger Menschen sein. Freiwilligendienste leisten einen wichtigen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung, zur Berufsorientierung und zur demokratischen Bildung junger Menschen, wie es der 16. Kinder- und Jugendbericht herausgestellt hat. Dabei ist einer Verengung von zivilgesellschaftlichem Engagement und Freiwilligendiensten auf den Bevölkerungs- und Katastrophenschutz entgegenzutreten: Freiwilligendienste sind Orte der Demokratiebildung, Solidarität und sozialen und globalen Verantwortung; sie müssen als solche anerkannt und gefördert werden.
Die AGJ betont die Notwendigkeit von Gleichwertigkeit und Freiwilligkeit bei der Wahl von Diensten. Freie Wahl setzt gleichwertige Optionen voraus – dem steht eine Schlechterstellung der Freiwilligendienste gegenüber dem Wehr(ersatz)dienst entgegen. Es kann nicht sein, dass junge Menschen mit einem Sold von 2.700 € und einem Führerschein-Zuschuss bis 3.500 € zum freiwilligen Wehrdienst bewegt werden, während junge Menschen – und zwar überwiegend junge Frauen, die sich im Freiwilligendienst sozial engagieren – nur wenige hundert Euro Taschengeld erhalten. Dies ist auch eine Frage der Geschlechtergerechtigkeit. Es sollte das Ziel der Bundesregierung sein, dass Teilhabe an Freiwilligendiensten unabhängig vom Einkommen der Eltern möglich ist. Dazu braucht es höhere Taschengelder, Kostenübernahmen für Unterkunft und Mobilität sowie gezielte Unterstützung für junge Menschen in prekären Lebenslagen. Zudem sollten internationale und europäische Freiwilligendienste – etwa das Europäische Solidaritätskorps oder weltwärts – stärker mit der nationalen Jugendstrategie verzahnt werden.
7. Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung: ein Schlüssel für Chancengerechtigkeit
Der Koalitionsvertrag betont die Bedeutung früher Bildung für Chancengleichheit und Teilhabe. Die vorgesehenen Maßnahmen – die Einführung eines Qualitätsentwicklungsgesetzes (QEG), die Wiedereinführung der Sprach-Kitas und die Ausweitung des Startchancen-Programms auf Kindertageseinrichtungen – verdeutlichen das politische Ziel, Bildungsgerechtigkeit von Beginn an zu fördern. Zugleich bedarf es einer Reflexion hinsichtlich Umsetzbarkeit, Wirksamkeit und pädagogischer Qualität.
Sprachstandserhebungen: Nutzen, Risiken und Voraussetzungen
Die geplanten verpflichtenden Sprachstandserhebungen für alle Vierjährigen sollen sicherstellen, dass Sprachförderbedarf früh erkannt wird. Während dieses Ziel grundsätzlich unterstützenswert ist, sieht die AGJ es als notwendig an, zunächst die ausreichende Förderung sicher zu stellen, denn Tests ohne entsprechendes Förderprogramm können kontraproduktiv wirken. Das formulierte Ziel, dass bei ermitteltem Förderbedarf Länder geeignete, verpflichtende Fördermaßnahmen und -konzepte entwickeln, ist vage und birgt die Gefahr eines Flickenteppichs sowie unzureichender Unterstützung einzelner Kinder und ihrer Familien. Eine verpflichtende Erhebung kann nur dann wirksam sein, wenn sie von qualifizierten Fachkräften durchgeführt und mit individuell passender Sprachförderung verbunden wird. Dazu gehört die Förderung der jeweiligen Erstsprache aller Kinder, die eine Multilingualität von Fachkräften und Einrichtungen voraussetzt. Andernfalls droht eine Defizitorientierung, die Kinder und Familien – insbesondere mit nicht-deutscher Familiensprache – stigmatisiert, anstatt den Wert von Mehrsprachigkeit anzuerkennen.
Hinzu kommt, dass verpflichtende Sprachstandserhebungen zwar bildungspolitisch plausibel erscheinen, pädagogisch aber nur dann sinnvoll sind, wenn sie in ein ganzheitliches Sprachbildungskonzept eingebettet werden. Reine Testverfahren erfassen häufig die komplexen sprachlichen Kompetenzen von Kindern aus mehrsprachigen Kontexten nicht adäquat. Stattdessen bedarf es einer kontinuierlichen, beobachtungsbasierten Sprachbildung im pädagogischen Alltag, die an den Ressourcen und Lebenswelten der Kinder ansetzt.
Kita-Qualitätsentwicklungsgesetz: Struktur statt Projektlogik
Die Einführung eines Kita-Qualitätsentwicklungsgesetzes als Nachfolge des „Gute-KiTa-Gesetzes“ ist grundsätzlich positiv zu bewerten. Die AGJ betont, dass Qualität in der frühkindlichen Bildung nicht über zeitlich begrenzte Programme, sondern über strukturelle, langfristige Strategien gesichert werden muss. Entscheidend wird sein, ob das Kita-Qualitätsentwicklungsgesetz verbindliche Qualitätsstandards – etwa zum Fachkraft-Kind-Schlüssel, zur Qualifizierung und zu den Arbeitsbedingungen der Fachkräfte, zu Partizipation, Inklusion und Chancengleichheit, Bewegung und Ernährung – und eine dauerhafte Bundesbeteiligung an der Finanzierung verankert, die qualitative statt nur quantitative Verbesserungen ermöglicht.
Sprach-Kitas und Startchancen-Programm dauerhaft absichern
Mit der Wiedereinführung der Sprach-Kitas und der Fortsetzung des Startchancen-Programms setzt der Koalitionsvertrag auf bewährte Programme. Besonders die Sprach-Kitas haben sich als Instrument erwiesen, um sprachliche Bildung alltagsintegriert und sozialräumlich zu verankern. Ihre Rückkehr wird in der Fachwelt begrüßt, muss jedoch finanziell und personell nachhaltig abgesichert sein und von einer Programmfinanzierung in eine dauerhafte und auskömmliche Finanzierung überführt werden.
Die Ankündigung, verstärkt in Neubau, Ausbau, Sanierung und Modernisierung von Kitas und Krippen zu investieren, ist ein wichtiger Schritt. Investitionen in Infrastruktur allein reichen aber nicht aus. Sie müssen mit Investitionen in Personal, Fachkräftequalifizierung und Arbeitsbedingungen einhergehen, um tatsächlich zu einer Qualitätsverbesserung beizutragen.
Insgesamt zeigt der Koalitionsvertrag eine bildungspolitische Schwerpunktsetzung im frühkindlichen Bereich. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen wird davon abhängen, ob Qualitätsentwicklung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden, über die weitere Kindheits-, Jugendphase und im jungen Erwachsenenalter fortgesetzt und dauerhaft finanziell getragen wird – im Sinne einer chancengerechten frühen Bildung für alle jungen Menschen.
8. Ganztag: eigenständiger Ort qualitätsvoller Bildung, Betreuung und Erziehung
Der Koalitionsvertrag bekräftigt das politische Ziel, den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote weiter voranzutreiben. Dabei sollen die Kommunen künftig über mehr Gestaltungsspielräume verfügen, um bedarfsgerechte Angebote vor Ort zu entwickeln. Positiv hervorzuheben ist zudem, dass Angebote anerkannter freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe künftig auch in den Ferienzeiten als rechtsanspruchserfüllend gelten und in ihrer Rolle gestärkt werden sollen. Ergänzend wird das laufende Investitionsprogramm um zwei Jahre verlängert und die Investitionsmittel werden erhöht, um den quantitativen Ausbau abzusichern.
Aus bildungspolitischer Perspektive ist dieser Ausbau grundsätzlich zu begrüßen, jedoch darf er nicht ausschließlich unter infrastrukturellen oder quantitativen Gesichtspunkten erfolgen. Entscheidend ist, dass der Ganztag als Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsort eigener Qualität verstanden wird, der schulische und außerschulische Lern- und Erfahrungsräume miteinander verbindet. Ein qualitativ hochwertiger Ganztag setzt auf Multiprofessionalität, also die systematische Zusammenarbeit von pädagogischen Fachkräften mit verschiedenen Spezialisierungen: Lehrkräfte, Ehren- und Nebenamtliche, Fachkräfte aus anderen Bereichen, Verwaltungs- und hauswirtschaftliches Personal sowie Leitungskräfte.[2] Nur so kann der Anspruch eingelöst werden, Bildung, Betreuung und Erziehung bedarfsgerecht und inklusiv zu gestalten. Dabei sind insbesondere die Beteiligungs-, Förder- und Schutzrechte, wie sie in der UN-Kinderrechtskonvention festgehalten sind, zu verwirklichen und auch im Ganztag entsprechende Schutzkonzepte zu entwickeln. Die Tatsache, dass die mit der Herstellung dieser Rahmenbedingungen verbundenen Finanzierungsfragen bisher nicht geklärt sind, geht zulasten der Qualität des Ganztags.
Die Rolle freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe
Die im Koalitionsvertrag formulierte Stärkung der Angebote anerkannter freier Träger ist daher von zentraler Bedeutung: Sie eröffnet die Chance, auch sozialpädagogische Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsansätze stärker in schulische Ganztagsstrukturen zu integrieren. Die Erfahrungen der Kinder- und Jugendarbeit zeigen, dass gerade diese Ansätze wesentlich zur Förderung von Selbstbestimmung, sozialem Lernen und demokratischer Teilhabe beitragen. Um dies zu ermöglichen, bedarf es jedoch verbindlicher Kooperationsstrukturen zwischen Schulen und Trägern der Kinder- und Jugendhilfe. Zugleich ist darauf zu achten, dass der Ausbau ganztägiger Angebote nicht zu einer Verdrängung oder Schwächung bzw. zu einem Abbau von Qualität bestehender Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe – insbesondere der Kinder- und Jugendarbeit – führt. Angebote der Kinder- und Jugendarbeit – insbesondere in den Ferien und im außerschulischen Bereich – leisten einen eigenständigen Beitrag zur Bildung, Erholung und Persönlichkeitsentwicklung sowie Beteiligung junger Menschen und sollten als integraler Bestandteil ganztägiger Bildung, Betreuung und Erziehung anerkannt werden. Entscheidend ist daher, dass die Anerkennung der Kinder- und Jugendhilfe im Ganztag mit klaren qualitativen Vorgaben, verbindlichen Kooperationsstrukturen und einer verlässlichen Finanzierung verbunden wird. Nur wenn ganztägige Bildung als gemeinsame Verantwortung von Schule und Jugendhilfe gestaltet wird, kann sie zu mehr Chancengleichheit, Stärkung demokratischer Teilhabe und ganzheitlicher Förderung aller jungen Menschen beitragen.
Qualität braucht entsprechende Rahmenbedingungen!
Gleichzeitig weist die AGJ darauf hin, dass der qualitative Ausbau des Ganztags nur gelingen kann, wenn entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen werden: Dazu zählen eine auskömmliche und dauerhafte Finanzierung, angemessene Fachkraft-Kind-Relationen, qualifiziertes Personal und Zeitressourcen für Abstimmung und gemeinsame Planung. Ganztagsbildung darf nicht zu einem zusätzlichen Belastungsfeld für ohnehin überlastete pädagogische Fachkräfte werden, sondern muss professionell begleitet, ausgebildet und finanziert sein.
Darüber hinaus sollten die Rahmenbedingungen so gestaltet sein, dass sie die Schaffung von existenzsichernden und verlässlichen Arbeitsplätzen ermöglichen. Aktuell liegt die Teilzeitquote mit durchschnittlich nur rund 24 Wochenstunden deutlich höher als in anderen Arbeitsfeldern. Es besteht die Gefahr, dass Fachkräfte zunehmend auf Honorarbasis, in geteilten Früh- und Nachmittagsarbeitszeiten oder in Minijobs beschäftigt werden. Besonders in Ostdeutschland führt dies zu prekären Beschäftigungsverhältnissen, da hier Personal aus Kitas freigesetzt wird und unter den unzureichend finanzierten Rahmenbedingungen in unsichere Arbeitsverhältnisse gedrängt werden könnte. Diese Problematik erfordert nicht nur das Engagement der Träger, sondern auch gezielte Maßnahmen von Ländern und Kommunen.
9. Schulbezogene Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit: Schulabschlüsse, Ausbildungszugänge und Übergänge erleichtern
Das vereinbarte Ziel, das Erreichen eines Schulabschlusses, den Zugang zu Ausbildung für alle jungen Menschen zu stärken und Übergänge in das Berufsleben besser zu gestalten, befürwortet die AGJ grundsätzlich sehr. Das Erreichen eines Schulabschlusses kann nicht ausschließlich durch bildungspolitische Maßnahmen und eine Fokussierung auf die Verbesserung schulischer Leistungen erreicht werden. Gleichermaßen sind in diesem Zusammenhang präventive und begleitende Angebote der schulbezogenen Jugendsozialarbeit (§13 SGB VIII) und der Schulsozialarbeit (§13a SGB VIII) am Lern- und Lebensort Schule in den Blick zu nehmen.
Schulabsentismus in den Blick nehmen
Derzeit melden Fachpraktiker*innen und Lehrkräfte z. B. einen bedenklichen Anstieg der Zahl junger Menschen, die der Schule fernbleiben. Schulabsentismus kann Ausdruck belasteter mentaler Gesundheit sein und kann mit fehlenden Schulabschlüssen korrelieren. Daher ist es auf die politische Agenda zu setzen. Angebote der schulbezogenen Jugendsozialarbeit und der Schulsozialarbeit müssen nachhaltig abgesichert und bedarfsgerecht ausgebaut werden. Der Bund sollte zudem darauf hinwirken, dass alle Bundesländer Schulsozialarbeit (gemäß § 13a SGB VIII) in ihre Ausführungsgesetze aufnehmen, um bundesweit ein verlässliches Angebot für alle jungen Menschen zu schaffen.
Weiterentwicklung des Startchancen-Programms: nur gemeinsam mit der Kinder- und Jugendhilfe!
Von Bedeutung ist in diesem Kontext auch die Weiterentwicklung des Startchancen-Programms. Dabei unterstützt die AGJ die Zielsetzung, Bildungschancen gerechter zu gestalten. Damit dies gelingt, muss das Programm zum einen – wie geplant – perspektivisch erweitert werden und zum anderen die Kinder- und Jugendhilfe als unverzichtbaren Kooperationspartner auf allen föderalen Ebenen verbindlich einbeziehen. Dies ist bisher nicht der Fall. Nur durch eine systematische Beteiligung der Kinder- und Jugendhilfe können deren Erfahrungen und Fachlichkeit das Programm weiter qualifizieren und kann der sich derzeit abzeichnenden Tendenz, dass durch das Startchancen-Programm Parallelstrukturen im Bereich der Schulsozialarbeit geschaffen werden, entgegengewirkt werden.
Jugendberufsagenturen und rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit
Für den Zugang zu Ausbildung und den Übergang in das Berufsleben ist es besonders notwendig, die Instrumente des SGB II, III und SGB VIII sowie SGB IX für junge Menschen besser aufeinander abzustimmen und inklusiv zu gestalten sowie das Übergangsmanagement zu professionalisieren. Angebote müssen sich an den Bedarfen der jungen Menschen orientieren und nicht die Jugendlichen an den Rahmenbedingungen der Förderangebote. Berufsorientierung muss in den Händen der Jugendsozialarbeit liegen, da die Fachkräfte verschiedene Prozesse bündeln und mit Jugendlichen individuell Perspektiven erarbeiten können. In Zeiten des Fachkräftemangels gilt es, junge Menschen für Ausbildungsberufe zu begeistern und zu einem erfolgreichen Abschluss zu begleiten.
Eine wirksame Unterstützung und Beratung junger Menschen im Übergang in Ausbildung und Beruf sowie eine starke Kooperation der Rechtskreise in den Jugendberufsagenturen sind zentrale Anliegen, und der Ausbau der Maßnahmen sowie die Zusammenarbeit mit anderen Rechtskreisen sollten die Situation junger Menschen insgesamt verbessern. Zugleich muss kritisch betrachtet werden, dass z. B. der vorliegende Entwurf des SGB III- Modernisierungsgesetzes dazu führen könnte, dass bisher steuerfinanzierte Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Jobcenter durch beitragsfinanzierte Leistungen der Bundesagentur für Arbeit ersetzt werden, wodurch bewährte Strukturen der Jugendsozialarbeit verdrängt würden. Stattdessen fordert die AGJ ein gleichberechtigtes und verzahntes Miteinander der Rechtskreise SGB II, SGB III und SGB VIII, um junge Menschen bedarfsgerecht und mit der nötigen Fachlichkeit begleiten zu können.
Die angedachte Stärkung der Jugendberufsagenturen ist sinnvoll, sofern sichergestellt ist, dass die Kinder- und Jugendhilfe in jeder Jugendberufsagentur systematisch verankert ist, damit diese ihre sozialpädagogische Kompetenz einbringen kann. Neben der Weiterentwicklung der Ausbildungsgarantie braucht es Anreize für Betriebe, wieder mehr auszubilden. Zusätzlich ist der Ausbau der Assistierten Ausbildung wichtig, um junge Menschen mit Unterstützungsbedarfen in betrieblicher Ausbildung bestmöglich zu fördern. Hierbei ist ein Abbau administrativer Aufgaben und ein Mehr an pädagogischer Begleitung ausschlaggebend für die Qualität des Angebots.
10. Prävention und Bekämpfung von Kinder-, Jugend- und Familienarmut: für ein soziales Netz, das trägt
Die Rolle der Kinder- und Jugendhilfe in der Armutsprävention
Die Kinder- und Jugendhilfe schafft niedrigschwellige Zugänge, gestaltet die soziale Umwelt vor Ort, stellt Begegnungs- und Bildungsräume zur Verfügung und bietet sowohl präventive als auch intensive Unterstützungsangebote – von Familienzentren über Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit bis hin zu Frühen Hilfen, Kita-Sozialarbeit und Hilfen zur Erziehung. Gerade Hilfen zur Erziehung reagieren dabei auch auf sozioökonomische Problemlagen. Empirische Daten weisen darauf hin, dass Armutslagen junger Menschen eng mit einem höheren Bedarf an erzieherischen Hilfen verbunden sind und zugleich deren Umfang und Intensität beeinflussen können. Armut wirkt dabei als Risikomultiplikator: Materielle Existenznöte, unsichere Wohnverhältnisse, beengte Wohnbedingungen, eingeschränkte soziale Netzwerke sowie fehlender Zugang zu Gesundheits-, Bildungs- und Freizeitangeboten können Konflikte, Überforderung oder eingeschränkte elterliche Verfügbarkeit wahrscheinlicher machen. Eine strukturelle Verringerung von Armut würde daher auch die Inanspruchnahme und Belastung der Hilfen zur Erziehung langfristig positiv beeinflussen. Hilfe für junge Volljährige und Angebote der Nachbetreuung für Care Leaver*innen tragen zu einer Stabilisierung der Lebensphase voller wichtiger Weichenstellungen bei.
Die AGJ betont, dass die Kinder- und Jugendhilfe materielle Armut zwar nicht beseitigen kann, aber dazu beiträgt deren weitreichende Folgen abzumildern. Die Kinder- und Jugendhilfe ist nicht nur Reparaturbetrieb, sondern erbringt einen eigenständigen, präventiven Beitrag zur Herstellung von Chancengerechtigkeit, der stärker als bisher als Investition in die Zukunft begriffen und gefördert werden sollte. Gleichzeitig muss die Verringerung von sozialer Ungleichheit durch eine systematische Armutsbekämpfung endlich in den Fokus politischen Handelns gerückt werden. Die AGJ unterstreicht folgenden Dreiklang:
Politik muss zunächst darauf hinwirken, Armut zu senken bzw. sie gar nicht erst zu erzeugen.
Dort, wo Transferleistungen notwendig werden, sind Zugänge niedrigschwellig zu gestalten.
Bedürftigkeitsabhängige sowie bedürfnisfreie Transferleistungen und sog. Infrastrukturleistungen wie die niedrigschwelligen Angebote der Kinder- und Jugendhilfe dürfen dabei nicht gegeneinander ausgespielt werden; beide sind zwingende Bestandteile einer wirksamen Armutsbekämpfung und -prävention.
Politische Ansätze zur Armutsbekämpfung
Deutschland hat sich im Rahmen der Europäischen Säule sozialer Rechte ambitionierte Ziele gesetzt: Bis 2030 soll die Zahl der von Armut bedrohten Menschen um mindestens 15 Millionen sinken. Aktuelle Daten zeigen jedoch, dass Deutschland insbesondere bei der Bekämpfung von Kinder-, Jugend- und Familienarmut deutlich hinter diesen Zielen zurückbleibt. Mit dem Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der EU-Kindergarantie (NAP „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“) hat sich die Bundesregierung verpflichtet, allen Kindern Zugang zu zentralen Lebensbereichen wie Bildung, Betreuung, Gesundheit, Wohnen und Ernährung zu sichern. Doch sowohl die im Koalitionsvertrag skizzierten Maßnahmen als auch die bisher absehbaren Schritte der Regierung reichen nicht aus, um die Kindergarantie wirksam umzusetzen oder die Ziele der Europäischen Säule sozialer Rechte zu erreichen.
Die AGJ fordert die politisch Verantwortlichen daher nachdrücklich auf, die Umsetzung der Kindergarantie als ressortübergreifende Aufgabe konsequent weiterzuführen, im Bundeshaushalt abzusichern und eng mit einer Gesamtstrategie zur Armutsbekämpfung und -prävention sowie weiteren jugend- und familienpolitischen Maßnahmen zu verzahnen. Eine wirksame Armutsbekämpfung ist Grundvoraussetzung für gleichberechtigte Bildungs- und Teilhabechancen und für die demokratische Teilhabe junger Menschen.
Armut als Frage materieller Ressourcen
Kinder-, Jugend- und Familienarmut ist in erster Linie ein Problem unzureichender materieller Ressourcen. Die Belastungen materieller Existenznot prägen die Zusammenarbeit der Kinder- und Jugendhilfe mit jungen Menschen und ihren Familien deutlich. Vor diesem Hintergrund kritisiert die AGJ die in Teilen der politischen Debatte fortbestehende, verfehlte Fokussierung auf vermeintlichen Leistungs- oder Missbrauchsbezug. Die Einführung umfangreicher Sanktionierungsmöglichkeiten im Rahmen der Bürgergeldreform beachtet weder, dass hierdurch gravierend Kinder von Leistungsempfänger*innen betroffen werden, noch dass deren Eltern seltenst mutwillig gegen die Mitwirkungspflichten verstoßen. Vielmehr sind diese Familien durch gesundheitliche und/oder psychische Probleme, fehlende verlässliche Betreuung oder privaten oder institutionellen Rückhalt zusätzlich belastet. Zielführender als eine Verschärfung ihrer Not, sind familienorientierte, konstruktive Unterstützungsangebote in den Lebenswelten.
Notwendig ist eine strukturelle Stärkung der Einkommenssituation von Familien: Geldleistungen müssen dynamisiert und so bemessen sein, dass sie tatsächliche Teilhabe ermöglichen, anstatt lediglich einen basalen Mindestunterhalt zu gewährleisten.
Familienpolitische Leistungen vereinfachen und gerecht gestalten
Der aus der Debatte um die Kindergrundsicherung verbliebene Ansatz, das unübersichtliche Nebeneinander familienpolitischer Leistungen, die sich in ihrer Wirkung teilweise aufheben, in eine transparente Struktur zu überführen und Bürokratie abzubauen, sind wichtig. Wenn dabei deutlich mehr Anspruchsberechtigte als bisher die ihnen zustehende, bisher aber nicht wahrgenommene finanzielle Unterstützung erhalten, ist dies sozialpolitisch wünschenswert und nicht als Anknüpfungspunkt für populistische Zuschreibungen zu missbrauchen, die sich gegen Menschen in Armutslagen richten.
Vor diesem Hintergrund begrüßt die AGJ grundsätzlich die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen zur Vereinfachung des Kinderzuschlags, die Einführung einer digitalen Teilhabe-App, eines digitalen Portals für Familienleistungen und die Ausweitung der Mittagsverpflegung in Kita und Schule. Gleichzeitig betont sie, dass eine niedrigschwellige digitale Antragstellung nur dann inklusiv wirkt, wenn mangelnde digitale Kompetenz oder fehlender Zugang zu digitaler Infrastruktur nicht zur Ausschlussbarriere werden. Analoge Zugänge und die hiermit verbundene Möglichkeit auch zu weitergehender Beratung müssen daher erhalten bleiben. Die geplante Erhöhung des Teilhabebetrags im Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) sowie der Ausbau von Sachleistungen – etwa für Verpflegung, Lernmittel oder Mobilität – sind notwendige Schritte, reichen aber nicht aus, um strukturelle Benachteiligungen wirksam abzubauen. Um Stigmatisierung zu vermeiden, braucht es unbürokratische Leistungsbewilligung, diskriminierungsfreie Zugänge und eine stärkere Verzahnung von BuT-Leistungen mit den lokalen Bildungs- und Freizeitangeboten. Insgesamt ist eine armutssensible und sozialindikative Planung von Angeboten von Bedeutung, die besonders belastete Familien nicht nur individuell, sondern auch strukturell erreicht. Schließlich begrüßt die AGJ, dass weiterhin kostenfreie Mittagessen für Kinder mit Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket vorgesehen sind. Entscheidend ist jedoch, den Verwaltungsaufwand deutlich zu verringern und ein einfaches, transparentes System zu schaffen, das allen berechtigten Kindern einen unkomplizierten und stigmatisierungsarmen Zugang ermöglicht. Zudem ist zu beachten, die Ausschlussmechanismen z. B. über die Vergabe von KiTa- und Schulplätzen zu reduzieren.
Bei der Armutsbekämpfung spielen neben einer stabilen, armutssensibel und adressat*innengerecht ausgerichteten Infrastruktur auch familienpolitische Einzelleistungen eine wichtige Rolle. Die geplanten Anpassungen beim Unterhaltsvorschuss – einschließlich der reduzierten Anrechnung des Kindergeldes und der vorgesehenen Sanktionsmechanismen bei mangelnder Mitwirkung Unterhaltspflichtiger – sollten einer sorgfältigen Prüfung hinsichtlich ihrer tatsächlichen Wirksamkeit und sozialverträglichen Umsetzung unterzogen werden. Auch diese Sanktionen dürfen nicht zu einer zusätzlichen Destabilisierung der betroffenen Familien führen. Die vorgesehene gesetzliche Verknüpfung zwischen Kinderfreibeträgen und Kindergeld, die sicherstellt, dass Erhöhungen der Freibeträge nicht einseitig einkommensstarke Haushalte begünstigen, ist ausdrücklich zu begrüßen. Eine gerechtere Ausgestaltung familienpolitischer Leistungen ist zentral, um die materielle Situation vieler Familien nachhaltig zu stabilisieren und Belastungen zu reduzieren, die sich unmittelbar auf die Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen auswirken.
Positiv bewertet die AGJ zudem die geplante Möglichkeit eines jährlichen Familienbudgets für haushaltsnahe Dienstleistungen. Sorgearbeit benötigt neben finanziellen Hilfen vor allem verlässliche Zeit- und Strukturressourcen. Ein solches Budget könnte Familien im Alltag konkret und flexibel entlasten – etwa durch Unterstützung bei der Kinderbetreuung, Hausarbeit oder Pflegeaufgaben – und damit einen Beitrag zur Anerkennung der gesellschaftlichen Bedeutung von Care-Arbeit leisten. Zugleich weist die AGJ darauf hin, dass bislang weder die Höhe des Budgets noch die Einkommensgrenzen feststehen und eine realistische Einschätzung des erreichbaren Entlastungspotenzials daher noch aussteht.
11. Digitale Teilhabe und Schutz von Kindern und Jugendlichen: digitale Räume und Angebote jugendgerecht und inklusiv gestalten
Digitalpakt 2.0 über die Schule hinaus denken
Die Weiterentwicklung des Digitalpakts 2.0 bietet die Chance, digitale Bildungs- und Teilhabelandschaften umfassend zu stärken. Die AGJ weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass der Digitalpakt nicht auf Schulen begrenzt werden darf; auch Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe brauchen einen vergleichbaren Pakt. Kinder und Jugendliche erleben digitale Bildungsprozesse in unterschiedlichen Lebensbereichen. Gerade junge Menschen in stationären Einrichtungen oder Care Leaver*innen benötigen häufig digitale Unterstützung, um Lernprozesse, Kommunikation, Beratung oder Alltagsorganisation bewältigen zu können.
Eine gerechte digitale Teilhabe setzt voraus, dass sie auf sozialer, infrastruktureller und pädagogischer Ebene verlässlich gestaltet wird. Dazu gehören die Ausstattung mit geeigneten Endgeräten, stabile Internetverbindungen, aber auch kompetente Fachkräfte und pädagogische Konzepte, die digitale Räume bewusst gestalten. Die AGJ hebt hervor, dass digitale Exklusion dort entsteht, wo technische, finanzielle oder sprachliche Hürden bestehen. Kinder und Jugendliche aus armutsbetroffenen Familien, aus geflüchteten Familien oder aus Mehrkindhaushalten sind hiervon besonders häufig betroffen.
Digitale Familienleistungen inklusiv gestalten
Die Digitalisierung staatlicher Leistungen kann administrative Zugänge erleichtern und Transparenz erhöhen. Gleichzeitig besteht die Gefahr neuer Ausschlüsse, wenn digitale Kompetenzen und Zugänge zu einer faktischen Voraussetzung werden. Die AGJ sieht dies besonders kritisch im Hinblick auf die geplante Teilhabe-App, da kleinere Vereine und Kultureinrichtungen nicht immer über die Ressourcen verfügen, digitale Abrechnungs- oder Registrierungssysteme fortlaufend zu bedienen. Niedrigschwellige, diskriminierungsfreie Modelle wie pauschale Zahlungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets können hingegen Zugänge stärken und bürokratische Hürden reduzieren.
Die AGJ fordert, dass digitale Familienleistungen stets analog begleitet werden, dass Datenschutz gewahrt bleibt und dass neue technische Systeme dazu beitragen, Teilhabe zu stärken, statt sie durch zusätzliche Anforderungen ungewollt zu begrenzen. Junge Menschen benötigen digitale Räume, die sicher sind und gleichzeitig einen selbstbestimmten Zugang ermöglichen.
Social Media zwischen Risiko und Teilhabe
Der Koalitionsvertrag betont die Stärkung des Kinder- und Jugendschutzes in der digitalen Welt. Geplant ist eine ressort- und ebenenübergreifende Umsetzung, unter anderem durch die Einrichtung einer Expert*innenkommission zur Erarbeitung einer Strategie „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche sowie Eltern gezielt zu stärken und Plattformbetreiber in die Pflicht zu nehmen.
Aus Sicht der AGJ ist hervorzuheben, dass die digitale Welt zunehmend auch ein zentraler Ort der sozialen, politischen und kulturellen Teilhabe junger Menschen ist. Aktuell zeigt die Debatte um ein mögliches Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige das Spannungsverhältnis zwischen Teilhabe-, Befähigungs- und Schutzrechten. Die Gefährdungen durch Social Media sind real und werden ernst genommen. Ein pauschales Verbot für unter 16-Jährige ist jedoch keine angemessene Lösung. Social Media ist ein fester Bestandteil der analog-digitalen Lebensrealität junger Menschen und bietet Räume für Kreativität, Information, Lernen, Kommunikation und Empowerment. Ein Verbot würde Ungleichheiten verschärfen. Stattdessen braucht es individuelle und strukturelle Förderung digitaler Fähigkeiten sowie Unterstützung durch und für Eltern und Fachkräfte, damit ein eigenverantwortlicher und selbstbestimmter Umgang erlernt werden kann.
Europäische Regulierung für jugendgerechte digitale Räume nutzen
Darüber hinaus bedarf es einer verbindlichen Regulierung der Anbieter digitaler Produkte und Dienste. Hier können die Möglichkeiten der EU-Digitalpolitik, insbesondere die Vorgaben der Digital Services Act (DSA), der Better Internet for Kids-Initiative sowie des European Democracy Action Plans (Democracy Shield) genutzt werden, um Plattformen und andere Anbieter zu verpflichten, digitale Umgebungen sicher und partizipativ zu gestalten, hate speech und Desinformation zu begrenzen und die demokratische Teilhabe junger Menschen zu fördern. Die Bundesregierung muss daher die geplante Strategie „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ nicht nur national umsetzen, sondern aktiv auf europäischer Ebene auf eine wirksame Regulierung hinwirken, die Kinder- und Jugendschutz sowie die Teilhabechancen junger Menschen verbindlich gewährleistet. Die demokratische Teilhabe junger Menschen entscheidet sich heute auch im digitalen Raum. Daher sollte die Demokratiebildung im digitalen Raum ebenfalls betrachtet und entsprechend ausgebaut werden.
Ziel sollte sein, digitale Angebote insgesamt menschenfreundlich, transparent, barrierefrei und gefahrenarm zu gestalten – nicht den Zugang für bestimmte Altersgruppen pauschal zu verwehren. Eine starke, gut ausgestattete Kinder- und Jugendhilfe, aber auch eine entsprechende Fortbildungsstrategie der Fachkräfte, kann diesen Prozess wesentlich unterstützen. Daher wäre es mit Blick auf die im Juli 2025 eingesetzte Expert*innenkommission zielführend, wenn diese Expertise und Perspektive sowohl junger Menschen als auch der Kinder- und Jugendhilfe sowie Expert*innen der Demokratiebildung einbeziehen würde.
12. Kinderschutz und Prävention sexualisierter Gewalt: strukturelle Weichenstellungen durch das UBSKMG
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen am 1. Juli 2025 hat der Gesetzgeber zentrale Weichen gestellt, um Minderjährige besser zu schützen und Betroffenen den Zugang zu Aufarbeitung, Beratung und Unterstützung zu erleichtern. Der Ausbau der bestehenden Schutzstrukturen, die Einführung neuer Zuständigkeiten sowie die verbindliche Ausgestaltung von Dokumentations-, Qualitäts- und Aufbewahrungspflichten markieren einen bedeutenden Schritt im Kinderschutz. Zugleich verlangt die Umsetzung den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe umfangreiche organisatorische und fachliche Anpassungsprozesse ab.
Ein Kernstück des Reformpakets ist das „Gesetz über die oder den Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKMG)“. Mit der gesetzlichen Verstetigung der oder des UBSKM, der Unabhängigen Aufarbeitungskommission und des Betroffenenrats werden Strukturen gesichert, deren gesellschaftliche Bedeutung und Wirksamkeit sich in den vergangenen Jahren deutlich gezeigt hat. Das dargestellte Aufgabenspektrum sowie die Ausgestaltung der Unabhängigkeit des Amtes werden von der AGJ ausdrücklich unterstützt. Insbesondere die dauerhafte Verankerung des Betroffenenrats und der unabhängigen Aufarbeitungskommission wird ausdrücklich begrüßt, da Aufarbeitung nur als kontinuierlicher Prozess verlässlich wirken kann.
Das Gesetzespaket umfasst zudem relevante Änderungen im SGB VIII und im Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG). Von besonderer Bedeutung ist das neue Akteneinsichtsrecht nach § 9b SGB VIII: Erstmals erhalten Betroffene die Möglichkeit, Einsicht in Jugendhilfeakten zu nehmen, sofern ein berechtigtes Interesse im Zusammenhang mit dem Kinderschutz besteht. Diese Regelung schließt eine lang bestehende Lücke und stärkt die Rechte Betroffener erheblich.
Insgesamt stellt das Gesetzespaket einen wichtigen Schritt im Kampf gegen sexualisierte Gewalt dar und eröffnet zugleich die Chance, Qualitätsentwicklung und Schutzkonzepte in der Kinder- und Jugendhilfe weiter zu stärken. Die Umsetzung ist entsprechend weiter politisch zu begleiten. Auch bestehende Schutzkonzepte gilt es an die erweiterten Qualitätsstandards anzupassen. Die kommenden Jahre werden zeigen, wie die strukturellen und organisatorischen Voraussetzungen in den Trägern weiter ausgebaut werden können, um den Anspruch des Gesetzes im Alltag verlässlich einzulösen.
13. Frühe Hilfen ausbauen und nachhaltig absichern
Die AGJ begrüßt die im Koalitionsvertrag und in späteren Ankündigungen enthaltene Absicht der Bundesregierung, die Mittel der Bundesstiftung Frühe Hilfen zu erhöhen, zu dynamisieren und die Angebote in den Altersbereich der Vier- bis Sechsjährigen zu erweitern. Frühzeitige Unterstützung in Form vernetzter, interdisziplinärer Angebote in den Lebenswelten kann einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung elterlicher Kompetenzen, zur Entlastung von Familien, zur Förderung von Gesundheit und zur Prävention von Kindeswohlgefährdungen leisten.
Gleichzeitig weist die AGJ darauf hin, dass bereits heute in vielen Regionen die Kapazitäten der Frühen Hilfen ausgeschöpft sind. Besonders Familienhebammen und vergleichbare Fachkräfte fehlen in erheblichem Umfang, sodass teilweise bereits bestehende Angebote nicht in notwendigem Umfang gesichert werden können. Eine Ausweitung der Frühen Hilfen kann nur verantwortungsvoll erfolgen, wenn ausreichende finanzielle Ressourcen und qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung stehen. Eine Überlastung der Systeme würde die Qualität beeinträchtigen und könnte das Vertrauen von Familien in Unterstützungsangebote gefährden.
Die AGJ betont zudem die Bedeutung niedrigschwelliger, freiwilliger und auf Beziehungsarbeit beruhender Angebote, die Familien frühzeitig erreichen. Eine Ausweitung der Alterskohorte darf nicht dazu führen, dass die Qualität der bestehenden Angebote sinkt oder dass die spezifischen Bedarfe von Säuglingen und Kleinkindern in den Hintergrund geraten.
Die Arbeit des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen, die Netzwerke Frühe Hilfen und die Arbeit der Präventionsketten gelten als gelungene Beispiele für eine in der Fläche getragene, gemeinsam Qualitätsentwicklung vorantreibende Kooperation. Die Erhebung und Berücksichtigung der Bedarfe und Bedürfnisse insbesondere der Kinder, Jugendlichen und Familien in belasteten Lebenslagen als Adressat*innen der Angebote ist die Grundlage für eine gelingende Zusammenarbeit der verantwortlichen Ressorts.
14. Ressortübergreifende Zusammenarbeit mit dem Gesundheitssystem: geteilte Verantwortung für gesundes Aufwachsen
Daten, Monitoring und sozialräumliche Planung
Jugendhilfeplanung ist das zentrale Steuerungsinstrument der Kinder- und Jugendhilfe: Hier werden Daten, Expertise und die Perspektiven junger Menschen und ihrer Familien sowie der öffentlichen und freien Träger zu gemeinsamen Prioritäten gebündelt. Eine starke, beteiligungsorientierte Jugendhilfeplanung – am besten als integrierte Gesamtplanung mit anderen Ressorts – ist Voraussetzung dafür, dass Leistungen dort ankommen, wo sie am dringendsten gebraucht werden.
Der Bund trägt durch die Förderung von Studien zu verlässlichen Datengrundlagen bei. Gebraucht werden etwa bundesweit repräsentative Daten wie sie etwa die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik (KJH-Statistik) stellt. Zur gesundheitlichen Lage von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien ist seit dem Auslaufen der KIGGS-Studie eine Leerstelle entstanden, weshalb die AGJ die Pilotstudie und Konzeptentwicklung für ein bundesweites Monitoring der Kinder- und Jugendgesundheit (PINOKIJO) sehr begrüßt und mit Spannung auf Ergebnisse wartet.
Wünschenswert ist zudem, den Kommunen regional sozialräumliche Daten für die o. g. integrierte Planung zur Verfügung zu stellen. Denn insbesondere anhand kleinräumiger Sozialdaten ist es möglich, Lebenslagen und Lebensbedingungen in einer Form zu analysieren, die dazu beiträgt, belastete Sozialräume zu identifizieren und entsprechend gezielte Angebote zu gestalten.
Rolle des Öffentlichen Gesundheitsdienstes
Für die engere Zusammenarbeit der Jugendämter und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe mit den öffentlichen Gesundheitsdiensten (ÖGD) bzw. Kinder- und Jugendgesundheitsdiensten zeigt der „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ (2021-2026) erste positive Folgen. Hierdurch konnte der ÖGD in seiner sozialkompensatorischen Rolle als Träger von Prävention, Gesundheitsförderung, Gesundheitshilfe und Gesundheitsschutz vor Ort besser angesprochen und einbezogen werden. Die AGJ gibt zu bedenken, dass dennoch weiterhin nicht überall Ressourcen vorhanden sind, die Tätigkeiten jenseits der hoheitlichen Pflichtaufgaben erlauben. Würde der Pakt für den ÖGD beendet, ginge dies zulasten sich etablierender Kooperationsbeziehungen auf kommunaler Ebene. Eine gut ausgebaute und auf das Gemeinwohl ausgerichtete Struktur des ÖGD bietet Familien wie Fachkräften die Möglichkeit, sich bei gesundheitsbezogenen Fragen und Anliegen niedrigschwellig Unterstützung und Beratung zu holen. Dies einzubüßen, wäre ein großer Verlust.
Strategie „Mentale Gesundheit für junge Menschen“
Die AGJ begrüßt, dass die Bundesregierung die Entwicklung einer Strategie „Mentale Gesundheit für junge Menschen“ angekündigt hat, die die Gesundheitsförderung, Prävention und Früherkennung im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen in den Mittelpunkt stellt. Geplant sind Aufklärungsmaßnahmen und niedrigschwellige Beratungsangebote für Eltern sowie Fortbildungen für Pädagog*innen und Fachkräfte, um Bildung, Kinder- und Jugendhilfe und Gesundheitsversorgung enger zu verknüpfen. Experimentierklauseln sollen innovative Ansätze ermöglichen. Die AGJ unterstützt diese Initiative und fordert, dass junge Menschen selbst sowie zivilgesellschaftliche Akteure aktiv in die Entwicklung der Strategie einbezogen werden. Zudem fordert die AGJ die Umsetzung gezielter Maßnahmen für junge Menschen mit psychisch oder suchtkranken Eltern, wie sie bereits in der 20. Legislaturperiode beschlossen wurden. Auch junge Menschen in der stationären Kinder- und Jugendhilfe, die zu den besonders vulnerablen Gruppen in Bezug auf psychische Belastungen gehören, sind im Rahmen der Strategie in den Blick zu nehmen. Aus Sicht der AGJ bietet sich eine Verbindung mit der als Fortschreibung der Einsamkeitsstrategie geplanten „Allianz gegen Einsamkeit“ an, da Einsamkeit bei Jugendlichen oftmals unbemerkt bleibt, aber ein Warnsignal sein kann.
Zugleich gibt die AGJ zu bedenken, dass durch eine zeitlich befristete Strategie – zumal, wenn diese mit wenig oder keinen finanziellen Mitteln hinterlegt sein sollte – keine Trendwende bei der seit Corona gesunkenen psychischen Gesundheit junger Menschen zu erreichen sein wird. Um die Kernbotschaft „Zuversicht braucht Vertrauen“ des 17. Kinder- und Jugendberichts als politische Richtschnur zu verwirklichen, braucht es nicht nur ein neues Bündel einzelner Maßnahmen, sondern Mitmenschen, Organisationen und Institutionen, die vertrauenswürdig auftreten, und vor allem solche, die sich auch als vertrauenswürdig erweisen. Die Strategie „Mentale Gesundheit für junge Menschen“ könnte hierfür ein Ausgangspunkt sein. Der AGJ ist es wichtig, dass der gewählte Ansatz dabei nicht allein am individuellen Verhalten der jungen Menschen, ihrer Eltern und Pädagog*innen ansetzt, sondern auch Maßnahmen umfasst werden, die gesundheitsfördernde Rahmenbedingungen und Lebensumwelten in den Blick nehmen (neben Verhaltens- auch Verhältnisprävention).
Die Kinder- und Jugendhilfe als Akteurin der Gesundheitsförderung
Die Kinder- und Jugendhilfe ist dabei in ihrer Rolle der Förderung der (mentalen) Gesundheit von jungen Menschen und ihren Familien wahrzunehmen und anzusprechen. Eine Vielfalt der vorhandenen Maßnahmen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe hat gesundheitsförderliche Effekte, die durch Beziehungsarbeit, Bewegung und Beratung erzielt werden, aber mit dieser Wirkung aufgrund eines anderen Fokus nicht explizit wahrgenommen werden. Es gilt, die in verschiedenen Austauschformaten (wie z. B. auch dem Nationalen Präventionsforum) noch zu beobachtende Engführung der Kinder- und Jugendhilfe – insbesondere auf das Setting Kindertagesbetreuung und sportbezogene Kinder- und Jugendarbeit – nicht fortzuschreiben, sondern den Blick zu weiten: Innerhalb der Angebote der Kinder- und Jugendhilfe sind auch Beratungs- und Bildungsangebote oder die niedrigschwellige Bereitstellung von Kontakt- und Anlaufstellen von Bedeutung für Gesundheitsförderung. Sie sind nicht nur als Setting zu begreifen, sondern deren gestaltende Akteure als aktiv einzubeziehendes Gegenüber einzubeziehen. Der Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe ist es, förderliche Lebensbedingungen bereitzustellen und somit gestaltend in den Lebenswelten zu wirken.
15. Jugendkriminalität, Prävention und Zusammenarbeit von Justiz und Jugendhilfe: junge Menschen begleiten, statt kriminalisieren
Gegen die von der Bundesregierung geplante Studie zu Kinder- und Jugendgewalt will sich die AGJ keinesfalls aussprechen. Diese Ankündigung hat jedoch innerhalb der AGJ die Sorge ausgelöst, hier könne es zu einer unverhältnismäßigen Fokussierung kommen, wenn die Intentionen des Auftrags nicht transparent sind.
Empirische Entwicklungen ernst nehmen statt Alarmismus
Die AGJ weist darauf hin, dass die Entwicklung der Tatverdächtigenbelastungszahl bei Gewaltkriminalität über eine Zeitspanne von 15 Jahren insgesamt einen Rückgang und damit den Erfolg seither umgesetzter Präventionsmaßnahmen dokumentiert. Dies gilt insbesondere bei Heranwachsenden (18-21 Jahre), auch bei Jugendlichen (14-18 Jahre), wenngleich es bei Letzteren seit Corona und mutmaßlich als Folge der Kontaktbeschränkungen seit 2021 wieder zu einem erkennbaren Anstieg kam. Obgleich schwerwiegende Straftaten durch strafunmündige Kinder sehr selten bleiben, ist den Hintergründen des Fallzahlenanstiegs bis zu dem im Jahr 2024 erreichten Höchststand (281) nachzugehen.
Die mediale Berichterstattung über eine Zunahme der Gewaltbereitschaft von immer jüngeren Kindern und besonders schwerwiegende Einzelfälle sind Teil der öffentlichen Debatten, die so jedoch kaum noch sachlich geführt werden können. Es ist Aufgabe der Politik, diesbezüglichen Dramatisierungen in der medialen Öffentlichkeit entgegenzutreten, anstatt diese tendenziös als Anlass zu verwerten, die Strafmündigkeitsgrenze oder pädagogische Ansätze als solche zu desavouieren.
Strafmündigkeit und Jugendstrafrecht sind fachlich begründet
Der Forderung nach einer Herabsenkung des Strafmündigkeitsalters auf 12 Jahre oder nach einer sogenannten konsequenten Anwendung des Erwachsenenstrafrechts ab der Volljährigkeit stellt sich die AGJ entgegen. Das Drängen auf ein „hartes Durchgreifen“ entbehrt einer wissenschaftlichen Grundlage, es gefährdet einen angemessenen pädagogischen Umgang und die Begleitung der jungen Menschen: Minderjährige und Heranwachsende brauchen weiterhin ein Recht auf Erziehung statt Strafandrohung.
Die AGJ rät, ernst zu nehmen, wenn sich in der Auswertung der Verläufe sog. Mehrfach-/ Intensivtatverläufe zeigen. Hier ist zu analysieren, ob pädagogische Ansätze ungeeignet gewählt oder vorzeitig abgebrochen wurden. Auch auf das wohl noch ungenutzte Potenzial der frühzeitigen polizeilichen Information der Jugendhilfe (im Strafverfahren) nach § 70 Abs. 2 JGG, dessen EU-rechtskonforme Umsetzung durch Corona steckenblieb, möchte sie hinweisen. Wenn die von der Bundesregierung geplante Studie zu Kinder- und Jugendgewalt diese Fragen aufgreift, kann sie sinnvolle Anstöße liefern.
16. Queeres Leben: Evaluation des Selbstbestimmungsgesetzes als Chance
Die geplante Evaluation des Selbstbestimmungsgesetzes bis zum 31. Juli 2026 eröffnet die Möglichkeit, die Umsetzung für Kinder und Jugendliche konstruktiv weiterzuentwickeln. Dabei sollte die Prüfung ausdrücklich nicht im Sinne einer kritischen Relativierung des Rechts auf Selbstbestimmung verstanden werden, sondern als Chance, die Bedarfe junger queerer Menschen noch stärker zu berücksichtigen und bestehende Zugangshürden weiter abzubauen. Junge Menschen benötigen eine verlässliche Anerkennung ihrer Identität und dürfen nicht durch zusätzliche Kontrollmechanismen oder restriktive Verfahren verunsichert werden.[3] Eine fachlich fundierte Evaluation muss daher darauf abzielen, Schutz- und Unterstützungsstrukturen in der Kinder- und Jugendhilfe auszubauen, queere Lebensrealitäten sichtbarer zu machen und die Handlungssicherheit pädagogischer Fachkräfte zu stärken. So kann die Weiterentwicklung des Gesetzes dazu beitragen, die Selbstbestimmung junger Menschen zu sichern und zugleich ihre Teilhabechancen zu verbessern.
17. Wo Wohnen zu viel kostet: Wohnraum als Schlüssel für Teilhabe
Junges Wohnen und sozialer Wohnungsbau
Die AGJ begrüßt, dass die Bundesregierung den zunehmenden Mangel an bezahlbarem Wohnraum für junge Menschen stärker in den Fokus nimmt und zusätzliche Mittel für Programme wie „Junges Wohnen“ bereitstellen will. Angesichts steigender Mietpreise ist es dringend erforderlich, gezielt in Wohnangebote zu investieren, die jungen Menschen stabile und bezahlbare Perspektiven eröffnen, einschließlich gemeinschaftlicher Wohnformen. Positiv bewertet die AGJ zudem das Ziel, die Rechte junger Mieter*innen zu stärken.
Auch die geplanten Investitionszuschüsse für den sozialen und gemeinnützigen Wohnungsbau sind ein wichtiger Schritt, um langfristig strukturelle Verbesserungen auf dem Wohnungsmarkt zu erzielen. Entscheidend ist eine konsequente Umsetzung, die die Lebenslagen junger Menschen nachhaltig stärkt.
Die AGJ begrüßt die im Koalitionsvertrag verankerten Bemühungen zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit, betont jedoch die Notwendigkeit einer grundlegenden und strukturellen Weiterentwicklung der Hilfesysteme. Gerade auch die vielfältigen Lebenssituationen wohnungsloser Menschen erfordern flexible, passgenaue und diskriminierungssensible Unterstützungsangebote, z. B. für Alleinerziehende, geflüchtete Menschen und Menschen mit Behinderungen.
Wohnungslosigkeit von Familien und Care Leaver*innen
Wohnungslosigkeit betrifft zunehmend auch Familien, die durch die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt in hochbelastende Krisensituationen geraten. Diese führen häufig zu erheblichen psychischen Belastungen, insbesondere bei Kindern. Für diese Familien müssen dringend niedrigschwellige Zugänge zu bezahlbarem Wohnraum sowie zu verlässlichen sozialen Unterstützungsstrukturen geschaffen werden.
Auch Careleaver*innen müssen verstärkt unterstützt werden, denn für sie stellt der Übergang in eine eigene Wohnung eine zentrale Hürde dar: mangelnder Wohnraum, finanzielle Engpässe, fehlende Sicherheiten wie Bürgschaften sowie Diskriminierung am Wohnungsmarkt erschweren den Weg in die Selbstständigkeit erheblich. Die AGJ erachtet es daher als notwendig, kommunale Konzepte zu entwickeln, die Care Leaver*innen sicheren und bezahlbaren Wohnraum ermöglichen – einschließlich alternativer Wohnformen wie Wohngemeinschaften und „Probewohnen“, begleitet durch die Jugendämter.
Wohnkosten und Verteilungskonflikte
Mit den o. g. aus kinder- und familienpolitischer Perspektive problematischen Veränderungen im Grundsicherungsrecht ist auch die Gefahr verbunden, dass die restriktiveren Regelungen zur Übernahme von Wohnkosten zu finanziellen Engpässen führen. Der mögliche Wegfall der Karenzzeit bei hohen Mietkosten birgt zusätzliche Risiken für Familien in ohnehin prekären Lebenslagen.
Die AGJ fordert statt solcher Verschärfungen nachhaltige strukturelle Maßnahmen: den konsequenten Ausbau bezahlbaren Wohnraums, wirksame Begrenzungen von Mietsteigerungen und passgenaue Unterstützungssysteme. Nur durch solche Ansätze lässt sich Wohnungslosigkeit wirksam vorbeugen und können junge Menschen und Familien langfristig entlastet werden.
18. Flüchtlingspolitik muss Kinderrechte ins Zentrum rücken
Die Kinder- und Jugendhilfe spielt für ein Gelingen von Zuwanderung eine Schlüsselrolle: Sie unterstützt junge Menschen mit Migrationsgeschichte, fördert Integration und stärkt das gesellschaftliche Miteinander.
Die AGJ hält an dem Leitgedanken „Kind ist Kind!“ fest und setzt sich für die Umsetzung der Kinderrechte für Kinder und Jugendliche nach ihrer Flucht weiter ein. Ihr Anspruch auf Schutz vor Gewalt, angemessene Gesundheitsversorgung, Bildung, Information, soziale Sicherung, Teilhabe und Beteiligung ist aus Sicht der AGJ umzusetzen und nicht in Frage zu stellen. Dies gilt sowohl für diejenigen, die gemeinsam mit ihren Eltern oder anderen erziehungsberechtigten Personen in Deutschland ankommen und in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften unterkommen, wie auch für unbegleitete minderjährige Geflüchtete.
Soweit minderjährige Ausländer*innen unbegleitet nach Deutschland kommen (UMA), liegt es in der Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe, diese in Obhut zu nehmen (§§ 42a ff und 42 SGB VIII), ihren Hilfebedarf zu ermitteln und für ihre Unterbringung Sorge zu tragen. Die AGJ warnt nachdrücklich davor, allein aufgrund einer ggf. bewältigten Selbstsorge während der Flucht oder aufgrund des Aufenthaltsstatus von einem geringeren Hilfebedarf auszugehen und ein Sondersystem zu verfestigen. Die Kinder- und Jugendhilfe erlebt sich entsprechend ihres Auftrags für den Schutz dieser Adressat*innengruppe in einem Ringen um den Erhalt bzw. die Wiederherstellung fachlicher Standards. Die AGJ wirbt in diesem Diskurs für Solidarität, Wertschätzung und Anerkennung zugunsten der Akteur*innen in Verwaltung und Zivilgesellschaft vor Ort, die sich trotz schwieriger Bedingungen (Finanzressourcen, Einrichtungsplätze, Fachkräftemangel) für einen tragbaren Umgang mit diesen und für die Versorgung der jungen Menschen einsetzen.
Von der Bundesregierung erwartet die AGJ, sich an den Rechten junger Menschen auszurichten, den Wert von Migration anzuerkennen, diese ebenso wie Fluchtbewegungen als dauerhafte Realität anzunehmen und langfristige Lösungen anzustreben. Dazu gehört, die Strukturen dazu zu befähigen, einer zyklischen Wiederholung von Versorgungskrisen vorbeugen. Mit großer Sorge nimmt die AGJ wahr, dass aktuell u. a. aufgrund gesunkener Fluchtzahlen Unterbringungsplätze, Unterstützungs- und Beratungsangebote abgebaut werden, statt diese in eine Vorhaltestruktur umzuwandeln. Die AGJ spricht sich für den Auf- bzw. Umbau zu einer flexibilisierten Infrastruktur zur Aufnahme, Versorgung und Integration von UMA auf, die in langfristig angelegten Arbeitsverträgen mit ihren Mitarbeiter*innen einen jeweils entsprechend der aktuellen Situation priorisierter Einsatz – ggf. auch außerhalb des UMA-Bereichs – ermöglicht. Dies hält die AGJ mittel- und langfristig für sinnvoll, da es ein Reagieren auf fachliche Bedarfe gestattet und verhindert, dass aus einer Notsituation heraus auf Leistungsanbieter zurückgegriffen werden muss, die als fachlich ungeeignet zu bewerten sind oder vorrangig an einem Profit, statt an den Bedarfen der jungen Menschen ausgerichtet sind.
Der Koalitionsvertrag enthält Regelungen zur Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte für zwei Jahre sowie zur Zurückweisung an Staatsgrenzen. Neben der notwendigen Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in nationales Recht hat sich die Regierungskoalition darauf verständigt, GEAS auf EU-Ebene weiterentwickeln zu wollen. Aus kinderrechtlicher Perspektive bleibt festzuhalten, dass insbesondere Kinder und Jugendliche in Schutzverfahren besonders vulnerable Gruppen darstellen. Die geplante Aussetzung des Familiennachzugs steht im Widerspruch zu der Verpflichtung Deutschlands aus der UN-Kinderrechtskonvention, das Recht auf Familie und angemessene Fürsorge für Kinder zu gewährleisten. Eine Umsetzung der GEAS-Reform muss daher konsequent an den Standards der Kinderrechtskonvention ausgerichtet werden. Die Bundesregierung ist gefordert, bei der nationalen Umsetzung sowie bei der Mitgestaltung auf europäischer Ebene sicherzustellen, dass Schutz, Teilhabe und Familienzusammenführung von Kindern und Jugendlichen im Mittelpunkt stehen. Dazu gehören insbesondere: die Berücksichtigung der Bedürfnisse minderjähriger Geflüchteter in allen Asylverfahren, die Sicherstellung des Zugangs zu Bildung, Betreuung und gesundheitlicher Versorgung sowie die Vermeidung struktureller Benachteiligungen durch restriktive Regelungen. Eine europäische Asylpolitik, die Kinderrechte einschränkt oder das Kindeswohl nicht vorrangig berücksichtigt, widerspricht zentralen Prinzipien der Kinder- und Jugendhilfe.
19. Fachkräfte und Qualifizierung in der Kinder- und Jugendhilfe: Ohne sie geht nichts!
Ohne ausreichend und gut qualifiziertes Personal können die im Koalitionsvertrag 2025 formulierten Ziele, wie Bildungsgerechtigkeit, faire Bedingungen des Aufwachsens und Teilhabe für alle Kinder und Jugendlichen nicht eingelöst werden. Der Bund erkennt diesen Handlungsbedarf an und benennt im Koalitionsvertrag mehrere Maßnahmen, darunter die Einführung einer dualen Ausbildung für Erzieher*innen, die beschleunigte Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen sowie die gezielte Anwerbung internationaler Fachkräfte. Diese Ansätze sind grundsätzlich zu begrüßen, bedürfen aber einer differenzierten Betrachtung aus fachlicher Perspektive.
Die Regelungskompetenzen für Ausbildung und Personalentwicklung liegen überwiegend bei den Ländern, und auch die Trägerstrukturen in der Kinder- und Jugendhilfe sind vielfältig und sollen es auch bleiben. Dennoch kommt dem Bund eine wichtige Rolle zu: Er kann Impulse setzen, Programme fördern, Forschung und Vernetzung unterstützen, rechtliche Rahmenbedingungen verbessern. Eine nachhaltige Fachkräftestrategie auf Bundesebene sollte heute neben der Fachkräftegewinnung durch neue Ausbildungsformate und verbesserte Anerkennungsverfahren stärker auf die Weiterentwicklung von Fachkräften setzten. Sie ist eine Kooperationsaufgabe, die Bund, Länder, Kommunen, Träger Verbände und Sozialpartner gemeinschaftlich gestalten müssen.
Geschlechterpolitische Dimension
Die AGJ nimmt besorgt wahr, dass die geschlechterpolitische Dimension der Fachkräftedebatte kaum thematisiert wird: Während die produzierende Wirtschaft als Motor des gesellschaftlichen Wohlstands herausgestellt wird, deren steuerliche Abgaben den Staatshaushalt konsolidieren müssen, werden staatliche Care-Leistungen als ökonomisch nicht mehr halt- und tragbar abgetan. Dies setzt nicht nur diese – überwiegend von Frauen – erbrachten Tätigkeiten herab, sondern verkennt wenige Jahre nach Corona von neuem die Systemrelevanz dieser Arbeitsfelder. Die Verteilungs- und Verfahrensgerechtigkeit im gesellschaftlichen Aushandlungsprozess um finanzielle Ressourcen, aber auch um faire Löhne wird so gefährdet.
Differenzierte Strategien angesichts demografischer Veränderungen
Die aktuelle Analyse des Deutschen Jugendinstituts (KOMDat, Januar 2025) zeigt, dass die Zahl der Geburten bundesweit seit 2021 deutlich zurückgegangen ist – von etwa 800.000 auf rund 700.000 Kinder pro Jahr. Besonders stark fällt der Rückgang in den ostdeutschen Bundesländern aus, während sich in westdeutschen Regionen die angespannte Platzsituation in Kindertageseinrichtungen tendenziell entspannt. Dies deutet auf eine „Kita-Wende“ hin, die regional sehr unterschiedlich verläuft. Trotz dieser demografischen Entwicklung bleibt der Fachkräftemangel bestehen: hohe Krankenstände, offene Stellen und Fachkräfteabwanderung zeigen, dass die Engpässe bei den Fachkräften auch jenseits des Handlungsfeldes Kindertagesbetreuung strukturell bedingt sind und vielfältiger, gut durchdachter Strategien und Ansätze bedürfen. Fachkräftegewinnung und -bindung müssen regional und handlungsfeldspezifisch differenziert, aber dennoch unter Berücksichtigung der Entwicklungen der gesamten Kinder- und Jugendhilfe gedacht werden.
Bestehende dualisierte Ausbildungsformate qualitätssichernd weiterentwickeln
Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Einführung einer dualen Ausbildung für Erzieher*innen erfordert eine besonders sorgfältige Abwägung. Erfahrungen aus den Ländern mit praxisintegrierten Ausbildungsformaten (PiA) zeigen, dass diese Modelle zur Fachkräftegewinnung beigetragen haben, aber auch, dass die über dualisierte Ausbildungswege zu aktivierenden Arbeitskräftepotenziale endlich sind. Eine bundesrechtliche Regelung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) birgt viele neue Herausforderungen, bringt aber wenig neue Potenziale für eine bessere Fachkräftegewinnung und -bindung mit sich, vor allem da Lehrpläne und Finanzierungsverantwortung letztlich wieder bei den Ländern und Kommunen liegen. Eine duale Ausbildung für Erzieher*innen im engeren Sinne ist unter diesen Voraussetzungen nur begrenzt realisierbar.
Stattdessen sollte der Bund die Länder und Träger darin unterstützen, qualitätsgesicherte Verknüpfungen von Theorie und Praxis in bestehenden Ausbildungsformaten zu stärken. Dies kann durch eine bundesweite Förderung von Praxisanleitung, Mentoring und für Förderung von Funktionsstellen für Ausbildungsbegleitung geschehen. Ebenso wichtig ist, dass die Praxisphasen nicht auf Kosten schulischer Inhalte gehen. Die Stärkung fachlicher, pädagogischer und demokratiebezogener Kompetenzen in der Ausbildung ist angesichts der aktuellen gesellschaftlichen Polarisierung von hoher Bedeutung. Der 17. Kinder- und Jugendbericht betont, dass die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe eine zentrale Rolle bei der Vermittlung demokratischer Werte und die Förderung von Kompetenzen im Umgang mit Diversität und Konflikten spielen. Diese Kompetenzen müssen bereits in der Ausbildung gezielt vermittelt und strukturell verankert werden. Hierzu könnte der Bund Empfehlungen auf den Weg bringen.
Fachkräfte halten, Übergänge ermöglichen und attraktiv gestalten
Eine zukunftsfeste Fachkräftestrategie darf nicht allein auf Gewinnung setzen, sondern muss auch den Verbleib und die Weiterentwicklung von Fachkräften im System sichern. In Regionen mit sinkender Nachfrage nach Kitaplätzen, etwa infolge rückläufiger Geburtenraten, braucht es Konzepte, um pädagogische Fachkräfte im System zu halten – etwa durch auf die generalistische Ausbildung aufbauende Qualifizierungsangebote für andere Handlungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe, durch Umschulungs- und Weiterbildungsprogramme oder durch Übergänge in Tätigkeitsfelder. Hier kann der Bund, beispielsweise durch Programme zur Qualifikationsförderung und durch Unterstützung von Forschung zu Personalentwicklungs-strategien, wichtige Impulse setzen.
Ausländische Fachkräfte nicht nur anerkennen, sondern auch gut qualifizieren und wertschätzen
Der Koalitionsvertrag kündigt eine Anerkennungsoffensive und vereinheitlichte Verfahren mit einer maximalen Bearbeitungsdauer von acht Wochen an. Diese Initiative ist grundsätzlich zu begrüßen, muss jedoch mit realistischen Erwartungen und flankierenden Maßnahmen verbunden werden. Anerkennung ist nicht allein ein administrativer Vorgang, sondern erfordert auch Sprachförderung und Begleitung. Viele internationale Fachkräfte erleben derzeit Unsicherheit, mangelnde Willkommenskultur und fehlende Transparenz im Verfahren. Der Bund kann hier durch eine zentrale digitale Anerkennungsagentur und bundesweite Standards zur Qualifikationsbewertung eine wichtige Koordinationsrolle übernehmen. Gleichzeitig sollten gezielte Öffentlichkeitskampagnen dazu beitragen, das Bild internationaler Fachkräfte positiv zu stärken – Mehrsprachigkeit und kulturelle Vielfalt sind Ressourcen, die besonders in der Kinder- und Jugendhilfe systematisch wertgeschätzt werden müssen.
Bestehende Fachkräftestrategien ganzheitlich, evidenzbasiert und kooperativ weiterentwickeln
Eine kohärente Fachkräfte- und Qualifizierungsstrategie ist unverzichtbar, um die Leistungsfähigkeit der Kinder- und Jugendhilfe in allen Handlungsfeldern zu sichern. Der Bund sollte dabei seine Rolle als Impulsgeber, Förderer und Koordinator aktiv wahrnehmen und auf begonnene Prozesse im Bereich um die Vereinheitlichung von Qualifikationsrahmen und Anerkennungsverfahren anschließen. So sollte etwa an die „Gesamtstrategie Fachkräfte in Kitas und Ganztag“, die im Dialog mit Ländern, Kommunen, Trägern und weiteren Akteuren gestartet ist, mit einem umfassenden Prozess angeknüpft werden, der sämtliche Handlungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe in den Blick nimmt. Denn: Wenn Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung und -bindung lediglich isoliert in einem einzelnen Handlungsfeld der Kinder- und Jugendhilfe angegangen werden, hat das auch Auswirkungen auf andere Handlungsfelder. Deshalb sind nicht nur für die Bereiche Kindertagesbetreuung und Ganztag, sondern für alle Handlungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe dringend bundespolitische Maßnahmen zur Gewinnung, Qualifizierung neuer Fachkräfte und zur Entlastung der durch Personalmangel überforderten Fachkräfte aufzusetzen.
Bund und Länder sollten eine dauerhafte Forschungs- und Monitoring-Struktur für Personal- und Qualifizierungsfragen in der Kinder- und Jugendhilfe etablieren. Ziel muss es sein, auf empirischer Grundlage Entwicklungen frühzeitig zu erkennen, Strategien anzupassen und evidenzbasierte Entscheidungen zu ermöglichen. Dazu gehören regionale Fachkräftemonitorings ebenso wie Forschung zu Ausbildungsmodellen, Verbleibsquoten und Arbeitsbedingungen. Der Bund kann solche Prozesse über Förderrichtlinien, Modellprogramme und die Vernetzung von Forschungseinrichtungen unterstützen.
Qualifizierung, gute Arbeitsbedingungen und Möglichkeiten der Werteorientierung müssen dabei ebenso im Blick behalten werden, wie die Orientierung an den demokratischen Werten und deren Vermittlung durch qualifizierte und in ihrer demokratischen und menschenrechtsbasierten Haltung gestärkte und vor Angriffen geschützte Fachkräfte.
20. Fazit: Starke Strukturen für starke junge Menschen – im Dialog entwickelt
Von zentraler Bedeutung ist eine Politik für junge Menschen und ihre Familien, die sich nicht auf einzelne Projekte oder kurzfristige Programme beschränkt, sondern nachhaltige Strukturen aufbaut und ressortübergreifendes Wirken ermöglicht. Dies betrifft eine starke Jugendpolitik, die Weiterentwicklung zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe ebenso wie die Qualitätssicherung in der frühkindlichen Bildung, die Gestaltung einer Ganztagsbildung, die Bildungsprozesse erweitert statt verengt, die Digitalisierung der Bildungs- und Teilhabelandschaft, die Armutsprävention, die Verlässlichkeit von Hilfen für junge Volljährige, die Weiterentwicklung eines starken Kinderschutzsystems und die Kooperation zwischen Jugendhilfe und angrenzenden Systemen.
Junge Menschen benötigen verlässliche Bezugspersonen, sichere Lebenswelten, förderliche Bildungswege und Teilhabechancen, die nicht von Herkunft, sozialem Status oder Wohnort abhängen. Die Bundesregierung ist gefordert, ihr politisches Handeln konsequent an den Rechten und Interessen junger Menschen auszurichten und sicherzustellen, dass Reformen nicht an ihrer Finanzierung scheitern oder durch strukturelle Widersprüche in ihrer Wirkung relativiert werden.
Die AGJ weist darauf hin, dass die Kinder- und Jugendhilfe ein eigenständiges, umfassendes und präventiv wirkendes System ist, das wesentlich dazu beiträgt, jungen Menschen Schutz, Förderung, Teilhabe und Entwicklungschancen zu eröffnen. Die im Koalitionsvertrag formulierten Ziele eines sozialen Bildungsstaates, einer gerechteren Familienpolitik und einer guten Bildungsinfrastruktur können nur erreicht werden, wenn die Kinder- und Jugendhilfe als gleichberechtigte Partnerin einbezogen wird und ihre Perspektiven in den politischen Entscheidungsprozessen berücksichtigt werden.
Die AGJ bekräftigt ihre Bereitschaft, die Umsetzung der angekündigten Vorhaben konstruktiv zu begleiten, ihre Expertise einzubringen und gemeinsam mit der Fachpraxis, der Wissenschaft, der Politik und mit jungen Menschen selbst an einer Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe zu arbeiten. Eine starke Kinder- und Jugendhilfe ist nicht nur ein Garant für Chancengerechtigkeit und sozialen Zusammenhalt, sondern eine grundlegende Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit einer demokratischen Gesellschaft.
Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ
Berlin, den 04./05.12.2025
[1] Ansprechperson für diese Stellungnahme ist die AGJ-Geschäftsführerin Franziska Porst (geschaeftsfuehrung[at]agj.de).
[2] Mehr dazu: www.agj.de/fileadmin/user_upload/Positionspapier_Ganztagsbildung.pdf
[3] Mehr dazu: www.agj.de/fileadmin/files/positionen/2023/Positionspapier_Mehr_queer.pdf