Gesundheitsförderung ist ein zentraler Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe – das betont nicht nur der 13. Kinder- und Jugendbericht, sondern auch gesetzliche Grundlagen wie § 1 und § 45 SGB VIII sowie Art. 24 der UN-Kinderrechtskonvention. Vor allem stationäre Hilfen zur Erziehung bieten durch ihren lebensweltlichen Charakter große Chancen für gesundheitsförderliche Alltagsgestaltung. In der Praxis bestehen jedoch große Unterschiede in Konzepten, Zielrichtungen und Umsetzungsformen.
Die vom AGJ-Fachausschuss VI „Hilfen zur Erziehung, Familienunterstützende und Sozialpädagogische Dienste“ konzipierte Leitveranstaltung am 14. Mai 2025 hatte zum Ziel, die Bedeutung von Gesundheitsförderung im Kontext stationärer Hilfen herauszuarbeiten, Herausforderungen sichtbar zu machen und Impulse für eine gelingende, strukturell verankerte Umsetzung zu geben.